Volltext : Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart

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Oeffentlicher  Wettbewerb

für

ENTWÜRFE  ZU  EINEM  NEUEN  RATHAUS
in  Stuttgart.

Allgemeine  Bedingungen.

Zu  der  Preisbewerbung  werden  deutsche  und  deutsch-österreichische  Architekten  eingeladen.
Die  Entwürfe  sind  mit  einem  Motto  zu  versehen.  In  einem  mit  demselben  Motto  versehenen  Briefumschlag ­
  ist  die  Angabe  des  Namens  und  Wohnorts  des  Verfassers  beizufügen.
Entwürfe,  die  den  Namen  oder  Wohnort  des  Verfassers  anderweitig  erkennen  lassen,  bleiben  von  der
Preisbewerbung  ausgeschlossen.
Die  Entwürfe  sind  spätestens  bis  zum  I.  Mai  1895  abends  6  Uhr  bei  dem  Stadtschultheissenamt  Stuttgart, ­
  Rathaus,  gegen  Bescheinigung  einzureichen,  beziehungsweise  ausweislich  des  Poststempels,  am  genannten
Tage  der  Post  zur  Beförderung  zu  übergeben.
Später  einlaufende  Entwürfe  sind  von  der  Preisbewerbung  ausgeschlossen.
Zur  Darstellung  des  Entwurfes  werden  verlangt:
a)  Ein  Lageplan  im  Massstab  1:500.
b)  Die  Grundrisse  sämtlicher  Stockwerke  im  Massstab  1:200.
In  den  Grundrissen  sind  die  Hauptmasse  und  in  den  einzelnen  Räumen  Flächeninhalt  und  Zweckbestimmung  einzuschreiben.
c)  Die  Ansicht  gegen  den  Marktplatz  jn  1:100,  diejenigen  gegen  die  Hirsch-,  die  Metzger-  und  die  Eichstrasse ­
  im  Massstab  1:  200.
d)  Die  hauptsächlichsten,  zur  Klarstellung  der  gewählten  Anordnung  nötigen,  mindestens  aber  2  Durchschnitte ­
  im  Massstab  1  :  200.
e)  Eine  Perspektive  Ansicht  des  Gebäudes,  für  welche  der  im  Lageplan  mit  S  bezeichnete  Standort,  und
der  Horizont  250  m  über  dem  Meer  bestimmt  ist.
Die  Bildebene  ist  durch  die  dem  Auge  am  nächsten  befindliche  Kante  des  Baues  zu  legen,  an  dieser  Kante  sind  die
Höhen  mit  Massstab  1:150  aufzutragen.
f)  Ein  Erläuterungsbericht  zur  Klarlegung  des  Entwurfs.
Ferner  ist  den  Entwürfen  ein  Verzeichnis  der  vorgelegten  Zeichnungen  und  Schriftstücke  beizuschliessen.

Die  Gesamtbaukosten  dürfen  die  Summe  von  1300000  Ji  nicht  überschreiten.  Der  Berechnung  der
Baukosten  ist  der  Kubikinhalt  des  umbauten  Raumes,  von  der  verglichenen  Trottoirhöhe  bis  zur  Oberkante  des
Hauptgesimses  gemessen,  einschliesslich  der  etwaigen  Aufbauten,  aber  abzüglich  des  kubischen  Inhalts  des  Luftraumes ­
  von  Höfen  unter  Ansatz  eines  Einheitspreises  von  25  für  den  Kubikmeter  zu  Grunde  zu  legen.  In
diesem  Preis  sind  die  Heizungs-  und  Beleuchtungseinrichtungen,  Bauführungskosten  u.  s.  w.  überhaupt  sämtliche
Insgemeinkosten  inbegriffen.  Das  Preisgericht  entscheidet,  ob  der  Entwurf  mit  dem  genannten  Einheitspreis
ausführbar  ist  und  wird  letzteren  nötigenfalls  erhöhen.
In  dem  Kostenvoranschlag  sind  die  der  Berechnung  zu  Grund  gelegenen  Zahlen  zur  Ermöglichung  der
Revision  durch  Randskizzen  zu  erläutern.
Die  Beurteilung  der  eingehenden  Arbeiten  erfolgt  durch  ein  Preisgericht;  dasselbe  besteht  aus  folgenden
Herren:
Baudirektor  Professor  Dr.  Durm,  Karlsruhe  i.  B.,  Oberbürgermeister  Rümelin,  Stuttgart,
Hofbaudirektor  a.  D.  v.  Egle,  Stuttgart,  der  Obmann  des  Bürgerausschusses,  zur  Zeit
Geh.  Regierungsrat  Professor  Ende,  Berlin,  Rechtsanwalt  Schott,
Stadtbaurat  Mayer,  Stuttgart,  Baurat  Professor  Dr.  Wallot,  Dresden.
Sollte  einer  der  Herren  oder  sollten  mehrere  verhindert  sein,  so  bleibt  eine  Ergänzungswahl  durch  die
Rathausbaukommission  Vorbehalten,  wobei  das  Zahlenverhältnis  der  fremden  und  der  ansässigen  Mitglieder  sich
gleich  bleiben  soll.

Bezeichnung
der
Entwürfe.

Ablieferungstermin. ­


Darstellung
des
Entwurfes.

Baukasten.

Preisgericht.
            
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