fullscreen : Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart

Raumbedarf.  |5.  Bauratschreiberei.
5  Zimmer  zusammen  ...  150  qm
16.  Bauregistratur.
2  Zimmer  zusammen  60  „
1  Registraturraum  100  „
17.  Baukontrolleure  und  Bauschauamt.

Die  unter  15—17  genannten  Aemter  sollen  nabe  zusammen  und  nicht  höher  als  im  III.  Obergeschoss  liegen.
18.  Stadtgeometer.
2  Zimmer  zusammen  60  ,,
ad  18  im  obersten  Geschoss.
19.  Zeugnisbureau,  Verwaltungs-  und  Waisengerichtsratsschreiberei.
5  Zimmer  zusammen  150  „
20.  Verwaltungsregistratur.
2  Arbeitszimmer  zusammen  100  „
ad  20.  Auf  gleichem  Stockwerk  mit  dem  Arbeitszimmer  des  Oberbürgermeisters  und  nicht  zu  entfernt
von  demselben.
21.  Standes-  und  Familienregisteramt.
7  Zimmer  zusammen  170  „
In  der  Nähe  des  Trausaals  s.  o.
22.  Steuerratsschreiberei  und  Bürgerrechtsbureau.
5  Zimmer  zusammen  150  „

ad  22.  Nicht  zu  entfernt  von  der  Steuereinnehmerei,  doch  nicht  unbedingt  auf  gleichem  Stockwerk.
23.  An  Registraturräumen,  Aktendepots,  in  denen  nicht  regelmässig  gearbeitet  wird,  sind  erforderlich,
ausser  den  bei  10  und  16  aufgezählten,  noch  die  folgenden,  die  beliebig,  eventuell  auch  zum
Teil  in  hellen  Untergeschossräumen,  untergebracht  werden  können:

Für  die  Stadtpflege  und  die  Steuereinnehmerei  *  180  ,,
Für  die  Verwaltungsregistratur  400  „
24.  Eine  Hausmeisterwohnung  mindestens  100  „

Eventuell  im  Untergeschoss  oder  im  Zwischengeschoss  eingebaut.*)
25.  I  Ratskeller  (Restauration)  mit  den  erforderlichen  Nebenräumen.
Zu  bemerken  ist  noch,  dass  Räume,  die  lediglich  Repräsentationszwecken  zu  dienen  hätten,  in  vorstehendem ­
  Raumverzeichnis  nicht  enthalten  sind.  Doch  ist  vorausgesetzt,  dass  die  unter  Ziffer  1  genannten
Säle  u.  s.  w.  so  beschaffen  sein  und  unter  sich  und  mit  der  Haupttreppe  eine  solche  Verbindung  haben  sollen,
dass  diese  Räume  auch  zur  Verwendung  bei  festlichen  Anlässen,  z.  B.  Bewillkommnung  hoher  Besuche  der
Stadt  sich  eignen.
*)  Höhe  nicht  unter  2.50  m;  Fussboden  nicht  tiefer  als  das  Trottoir  liegend.

Protokoll  des  Preisgerichts.
(Zur  Beurteilung 1  lagen  202  Projekte  vor).

Als  Gesichtspunkte,  welche  dem  Preisgericht  bei  der  geschilderten ­
  Ausscheidung  der  Entwürfe  massgebend  waren,  sind
namentlich  folgende  zu  nennen:
1.  Die  Preisrichter  waren  überwiegend  der  Ansicht,  dass  bei
den  nicht  grossen  Abmessungen  des  Bauplatzes  eine  zweihofige
  Anlage  nicht  zu  empfehlen  sei.
2.  Es  wurde  ausgesprochen,  dass  für  die  Gestaltung  der  Baumassen ­
  im  allgemeinen  bei  den  bewegten  Linien  der  den
Marktplatz  umgebenden  Häuser  eine  ruhigere  mehr  systematische ­
  Anordnung  vor  einer  malerischen  Gruppierung
den  Vorzug  verdiene.
3.  Als  Mängel  wurden  bezeichnet:
a)  Die  Wahl  eines  mit  dem  ganzen  architektonischen
Charakter  des  Marktplatzes  in  zu  grossem  Widerspruch ­
  stehenden  Baustils;
b)  Die  Aufnahme  des  Trauungssaals  in  ein  von  den  übrigen ­
  Sälen  getrenntes  Stockwerk  oder  auch  sonst  die
Anordnung  der  Hauptsäle  in  einem  ungenügenden,
deren  einheitliche  Verwertung  zu  Repräsentationszwecken ­
  erschwerenden  Zusammenhang.

c)  Die  Verlegung  der  Zimmer  des  Oberbürgermeisters
und  des  besoldeten  Gemeinderats,  ausschliesslich  auf
die  gegen  die  engen  und  verkehrsreichen  Hirsch-  und
Eichstrasse  gelegenen  Nebenseiten.
d)  Ungünstige  Anordnung  der  Treppen  namentlich  bezüglich ­
  ihrer  Lage  zum  Eingang  des  Vorsaales  des
grossen  Sitzungssaals.
e)  Die  Ausserachtlassung  allseitig  genügender  Lichtzufuhr ­
  ins  Innere  des  Gebäudes,  namentlich  zu  den  Korridoren ­
  (Mittelkorridore,  indirekt  beleuchtete  Räume
und  dergl.).
4.  Kein  wesentliches  Gewicht  wurde  darauf  gelegt,  ob
zur  Ausschmückung  des  Baues  nur  ein  Dachreiter  oder
ein  Turm  gewählt  und  ob  letzterer  an  eine  der  beiden
Seiten,  oder  mehr  in  die  Mitte  z.  B.  an  den  Schnittpunkt
der  verlängerten  Längsaxen  der  Münz-  und  Kirchstrasse
gelegt  worden  war.
            
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