Raumbedarf. |5. Bauratschreiberei.
5 Zimmer zusammen ... 150 qm
16. Bauregistratur.
2 Zimmer zusammen 60 „
1 Registraturraum 100 „
17. Baukontrolleure und Bauschauamt.
Die unter 15—17 genannten Aemter sollen nabe zusammen und nicht höher als im III. Obergeschoss liegen.
18. Stadtgeometer.
2 Zimmer zusammen 60 ,,
ad 18 im obersten Geschoss.
19. Zeugnisbureau, Verwaltungs- und Waisengerichtsratsschreiberei.
5 Zimmer zusammen 150 „
20. Verwaltungsregistratur.
2 Arbeitszimmer zusammen 100 „
ad 20. Auf gleichem Stockwerk mit dem Arbeitszimmer des Oberbürgermeisters und nicht zu entfernt
von demselben.
21. Standes- und Familienregisteramt.
7 Zimmer zusammen 170 „
In der Nähe des Trausaals s. o.
22. Steuerratsschreiberei und Bürgerrechtsbureau.
5 Zimmer zusammen 150 „
ad 22. Nicht zu entfernt von der Steuereinnehmerei, doch nicht unbedingt auf gleichem Stockwerk.
23. An Registraturräumen, Aktendepots, in denen nicht regelmässig gearbeitet wird, sind erforderlich,
ausser den bei 10 und 16 aufgezählten, noch die folgenden, die beliebig, eventuell auch zum
Teil in hellen Untergeschossräumen, untergebracht werden können:
Für die Stadtpflege und die Steuereinnehmerei * 180 ,,
Für die Verwaltungsregistratur 400 „
24. Eine Hausmeisterwohnung mindestens 100 „
Eventuell im Untergeschoss oder im Zwischengeschoss eingebaut.*)
25. I Ratskeller (Restauration) mit den erforderlichen Nebenräumen.
Zu bemerken ist noch, dass Räume, die lediglich Repräsentationszwecken zu dienen hätten, in vorstehendem
Raumverzeichnis nicht enthalten sind. Doch ist vorausgesetzt, dass die unter Ziffer 1 genannten
Säle u. s. w. so beschaffen sein und unter sich und mit der Haupttreppe eine solche Verbindung haben sollen,
dass diese Räume auch zur Verwendung bei festlichen Anlässen, z. B. Bewillkommnung hoher Besuche der
Stadt sich eignen.
*) Höhe nicht unter 2.50 m; Fussboden nicht tiefer als das Trottoir liegend.
Protokoll des Preisgerichts.
(Zur Beurteilung 1 lagen 202 Projekte vor).
Als Gesichtspunkte, welche dem Preisgericht bei der geschilderten
Ausscheidung der Entwürfe massgebend waren, sind
namentlich folgende zu nennen:
1. Die Preisrichter waren überwiegend der Ansicht, dass bei
den nicht grossen Abmessungen des Bauplatzes eine zweihofige
Anlage nicht zu empfehlen sei.
2. Es wurde ausgesprochen, dass für die Gestaltung der Baumassen
im allgemeinen bei den bewegten Linien der den
Marktplatz umgebenden Häuser eine ruhigere mehr systematische
Anordnung vor einer malerischen Gruppierung
den Vorzug verdiene.
3. Als Mängel wurden bezeichnet:
a) Die Wahl eines mit dem ganzen architektonischen
Charakter des Marktplatzes in zu grossem Widerspruch
stehenden Baustils;
b) Die Aufnahme des Trauungssaals in ein von den übrigen
Sälen getrenntes Stockwerk oder auch sonst die
Anordnung der Hauptsäle in einem ungenügenden,
deren einheitliche Verwertung zu Repräsentationszwecken
erschwerenden Zusammenhang.
c) Die Verlegung der Zimmer des Oberbürgermeisters
und des besoldeten Gemeinderats, ausschliesslich auf
die gegen die engen und verkehrsreichen Hirsch- und
Eichstrasse gelegenen Nebenseiten.
d) Ungünstige Anordnung der Treppen namentlich bezüglich
ihrer Lage zum Eingang des Vorsaales des
grossen Sitzungssaals.
e) Die Ausserachtlassung allseitig genügender Lichtzufuhr
ins Innere des Gebäudes, namentlich zu den Korridoren
(Mittelkorridore, indirekt beleuchtete Räume
und dergl.).
4. Kein wesentliches Gewicht wurde darauf gelegt, ob
zur Ausschmückung des Baues nur ein Dachreiter oder
ein Turm gewählt und ob letzterer an eine der beiden
Seiten, oder mehr in die Mitte z. B. an den Schnittpunkt
der verlängerten Längsaxen der Münz- und Kirchstrasse
gelegt worden war.