Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

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den laufenden Beitrag für das Halbjahr, in welches ihre Aufnahme 
fällt. Die Halbjahre beginnen mit dem 1. Januar und 1. Juli. 
Zahlt ein Mitglied in zwei aufeinander folgenden Terminen 
nach dazwischen erfolgter Erinnerung, seinen Beitrag nicht, so wird 
angenommen, es trete aus dem Vereine aus, und es kann seine 
Wiederaufnahme nur gemäß §. 3 stattfinden. 
Seine Verbindlichkeit zu Entrichtung der rückständigen zwei 
Termine sowohl als des halbjährigen Beitrags für das Semester, 
in welches die Annahme seines Austritts fällt, ist übrigens dadurch 
keineswegs aufgehoben. 
0) Bereins-Eigenthum. 
8. io. 
g.) Die dem Verein gehörigen Journale, Bücher^ Zeichnungen 
u. f. w. sind zunächst für den Gebrauch der ortsanwesenden Mit 
glieder bestimmt und zwar so, daß die neuerschienenen Journale 
und Werke während einiger Vereinsabende im Locale des Vereins 
zur Ansicht ausgelegt werden und sodann bei den genannten Mit 
gliedern circulieren d. h. durch den Vereinsdiener gebracht und 
abgeholt werden. Bei dieser Circulation behält jedes Mitglied die 
ihm gebrachten Gegenstände acht Tage, hat dabei aber solche 
Einrichtung zu treffen, daß sie auch bei seiner etwaigen Abwesen 
heit von dem Vereinsdiener zur bestimmten Zeit abgeholt werden 
können. 
b) Haben die Journale und Bücher ihren Umlauf in Stutt 
gart vollendet, so werden sie der Vereins-Bibliothek einverleibt. 
Jedes Mitglied hat das Recht, Bücher aus derselben zu entlehnen, 
jedoch immer nur ein Werk zur Zeit und solches vierzehn Tage 
lang zu behalten. Zu diesem Zweck erhält jedes Mitglied ein 
Verzeichniß der vorhandenen Gegenstände und alljährlich eine Ver 
vollständigung desselben. 
Bei Ueberschreitung der obengenannten Frist haben ortsan 
wesende Mitglieder eine Ganggebühr von 1 |s Thaler zu bezahlen, 
auswärtige Mitglieder aber unfrankirte Mahnbriefe zu gewärtigen. 
o) Auswärtigen Mitgliedern werden die aus der Bibliothek 
rcquirirten Bücher portofrei zugeschickt, dieselben haben indeß die 
Kosten der Rücksendung, bezw. der Weitersendung an andere Ver 
einsmitglieder zu tragen. 
ä) Von geeigneten Wochenschriften (zunächst von der deutschen 
Bauzeitung, als dem Organe des Verbandes deutscher Architekten- 
und Ingenieur-Vereine) sollen eine größere Anzahl von Exemplaren 
gehalten werden und den auswärtigen Mitgliedern sofort nach Er 
scheinen der einzelnen Nummern zugehen. Wegen der Portozahlung 
gelten die Bestimmungen sub c. 
e) Alle Beschädigungen an entlehnten Gegenständen müssen, 
soweit solches möglich, ersetzt werden. 
Die Erhaltung der Ordnung in der Circulation der Jour 
nale u. s. w., sowie das Ausleihen der Bücher und 
die Fortführung der Verzeichnisse gehören zu den Ob 
liegenheiten des Bibliothekars der Gesellschaft. 
IV. Versainnllungkn. 
ss. ii. 
Zur Erreichung der Vereinszwecke werden Versammlungen und 
Excursionen der Mitglieder veranstaltet und zwar: 
a) Ordentliche Versammlungen. Dieselben finden in der Regel 
je am ersten und dritten Samstage der Monate Oktober 
bis einschließlich Mai statt. 
b) Jährliche Hauptversammlungen an einem vom Vereine zu 
beschließenden Tage. 
c) Außerordentliche Versammlungen, welche zu bestimmten 
Zwecken durch das Comite des Vereins veranstaltet werden 
können. 
ä) Excursionen zur Besichtigung von interessanten Werkplätzen 
und Bauten, sowohl in Stuttgart als auswärts und zum 
Besuche auswärtiger Vereinsmitglieder und Fachgenossen. 
Die Zeit der Abhaltung der genannten Versammlungen und 
Excursionen wird vorher durch den Schwäbischen Merkur unter 
Angabe der Tagesordnung bekannt gemacht. 
8- 12. 
In den ordentlichen Versammlungen (s. §. 11.) wird, um 
den Zweck des Vereins zu fördern, wenigstens eine und zwar die 
erste Stunde ausschließlich zu Verhandlungen über Vereinsangelegen 
heiten und zu Vorträgen und Besprechungen von technischem und 
künstlerischem Interesse, die übrige Zeit der geselligen Unterhaltung 
gewidmet. 
V. Vorträge und Wünsche. 
8. 13. 
Die Mitglieder des Vereins sind aufgefordert, Vorträge in 
Bezug auf das Baufach oder andere technische Fächer in den Ver 
sammlungen zu halten. Die Wahl des Gegenstandes bleibt durch 
aus dem Mitgliede überlassen, und braucht dieser keineswegs in 
einer eigenen Arbeit zu bestehen, sondern kann ebensowohl in einer 
schriftlichen oder mündlichen Relation über neuerschienene Werke, 
in Aufstellung von artistischen, technischen oder gewerblichen Fragen, 
in schriftlichen oder mündlichen Mittheilungen gemachter Erfah 
rungen, in Vorzeigung einer Zeichnung oder eines Modells rc. be 
stehen. Auswärtige Vereins-Mitglieder können Vorträge und 
Wünsche behufs der Mittheilung in den ordentlichen Versamm 
lungen schriftlich einsenden. Ueber die Verhandlungen wird ein 
Protokoll geführt und solches vollständig oder im Auszug durch den 
Druck vervielfältigt und an sämmtliche Vereins-Mitglieder vertheilt. 
8- 14. 
Jedes Vereins-Mitglied hat das Recht, Vorschläge zu machen, 
und eine Abstimmung über solche zu verlangen. Eine solche Ab 
stimmung kann in derselben Versammlung stattfinden, in welcher 
der Vorschlag gemacht wurde. 
Betrifft der Vorschlag aber Abänderungen in, oder Zusätze 
zu den Vereins-Statuten, so muß ein solcher außerdem schriftlich 
dem Comits eingereicht werden. Die Abstimmung über einen sol 
chen Vorschlag kann aber alljährlich nur ein Mal, und zwar in
	        
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