Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

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sich, daß die Norm für architektonische Leistungen dahin zu 
ergänzen sei, daß in Fällen, wo die zu einer Gesammt-Ausführung 
gehörigen Hochbauten den Betrag von 400,000 oder 500,000 
Thalern übersteigen sollten, ein prozentiger Abzug von der durch 
die architektonische Norm gegebenen Taxe in Anwendung kom 
men soll. 
Nachdem der vorliegende Entwurf in Folge vorgerückter Zeit 
ohne weitere Diskussion zu Ende gelesen worden, so stellt der Vor 
sitzende eine neue Einladung nach etwa 14 Tagen in Aussicht 
und ersucht insbesondere um Sammlung von Notizen, welche sich, 
wenn thunlich, nach den 6 Leistungen der architektonischen Norm — 
Skizze oder generelle Vorarbeiten, Entwurf, Kostenanschlag, Arbeits 
risse und Details, Ausführung, Revision — unterscheiden lassen sollten. 
A. Sch übt er. 
Beilage 2. 
Zweite Sitzung der Kommission zur Weraltzung der Konorarfrage 
für Aauingcnieur-Arbeiten am 15. April 1872. 
Anwesend die Herren: v. Beckh, Ehmann, Kaiser, v. Morlok, 
Schlierholz und Schübler. 
Herr Oberbaurath Schlier holz verliest eine nach den Be 
schlüssen vom 30. Mürz abgeänderte Fassung des Entwurfs, wo 
bei insbesondere für denjenigen Fall, wo der Ingenieur bei gene 
rellen Vorarbeiten, beim vollständigen Projekt und beim Kosten 
anschlag nur für seine persönliche Leistung honorirt werden soll, 
diese persönliche Leistung näher definirt ist. 
Ueber eine von Herrn Oberbaurath Ehmann vorgeschlagene 
Fassung der verschiedenen hydrotechnischen Arbeiten wird Beschluß 
in der Richtung gefaßt, daß die Wasserversorgung ganzer Städte 
und dergleichen umfassendere Arbeiten in die Klasse B, die kleineren 
Arbeiten, welche auch als Bestandtheile anderer Bauausführungen 
vorkommen können, in Klasse 2 aufgenommen werden sollen. 
Die Herren Schlierholz, Ehmann und Kaiser geben No 
tizen über Bauregiekostcn, insbesondere über Kosten des Hülfsper- 
sonals sammt Nebenausgaben für einzelne Bauausführungen und 
Projekte, und werden diese Notizen mit dem Resultate einer vor 
läufig entworfenen Tabelle der nach Prozente berechneten Honorar- 
Ansätze verglichen. 
Es wird hierauf beschlossen, den heute vorgelesenen Entwurf, 
nachdem derselbe entsprechend der heutigen Berathung ergänzt wor 
den, autographisch vervielfältigen zu lassen, in der Weise, daß die 
einzelnen Mitglieder ihre etwaigen Bemerkungen, beziehungsweise 
weitere Anträge in der nächsten auf Montag den 29. April be 
stimmten Sitzung anbringen können; auch soll jedem Comits- 
Mitgliede die vorerwähnte Tabelle zugestellt werden und sollen, 
wenn thunlich, in der Sitzung vom 29. April die Comite-Bera 
thungen zum Abschlüsse gebracht werden. 
A. Schübler. 
Beilage 3. 
Dritte Sitzung der Kommission zur ZLerathung der Konorarfrage 
für Aauingenienr-Aröeiten am 2». April 1872. 
Anwesend die Herren: Binder, Ehmann, v. Morlok, Schenk, 
Schlierholz und Schübler. 
Der autographirte Entwurf für die diesseitige Begutachtung 
der Baumeister'schen Vorschläge wird verlesen und werden hiebei 
einzelne Modifikationen und redaktionelle Verbesserungen ver 
einbart. 
Herr Baurath Schenk bringt die artesischen Brunnen und 
die hiezu gehörigen Schachtbauten zur Sprache; man verständigte 
sich dahin, daß solche Arbeiten sich zum Voraus schwer bestimmen 
lassen, im Allgemeinen zwar in Klasse 2 einzurangiren wären, 
aber besser nach Taggeld oder sonstiger Vereinbarung behandelt 
werden. 
Nachdem der Entwurf von den Anwesenden glitgeheißen, wird 
beschlossen, denselben in Rücksicht auf die oben erwähnten Correk- 
turen wiederholt autographiren oder drucken zu lassen, und soll 
derselbe im Namen der Kommission vom Vorsitzenden unterschrieben 
und der nächsten Sitzung des Vereins vorgetragen werden. 
A. Schübler. 
Beilage 4. 
Begutachtung und Uorschtag 
bezüglich der Aufstellung einer Norm zur Berechnung des Honorars 
für Arbeiten aus dem Bau-Jngenieur-Wesen durch die von dem 
Württembergischen Verein für Baukunde zu Stuttgart gewählte 
Kommission, bestehend aus dem 
Baurath v. Beckh, Oberbaurath Binder, Oberbaurath 
Ehmann, Bauinspektor Kaiser, Baurath v. Martens, 
Oberbaurath v. Morlock, Baurath Schenk, Oberbau 
rath Schlierholz und Bauinspektor Schübler. 
Ter Vorschlag des Herrn Professor Baumeister: „über 
Honorirung von Arbeiten aus dem Bau-Jngenieurwesen" 
zeigt die Eigenthümlichkeit, daß die einzelnen Bauarbeiten auch 
nach dem Baumaterial unterschieden werden sollen, indem nach 
dem Wortlaute des Entwurfs vier sog. Indexe eingeführt wur 
den, anstatt dreien bei den architektonischen Arbeiten. 
Abgesehen von primitiven Arbeiten wie Erdbauten, deren 
Eigenthümlichkeiten bei Bemessung des Ranges doch entsprechende 
Berücksichtigungen finden müssen, ist die Unterscheidung des Bau 
materials überflüssig und bedenklich; überflüssig — weil z. B. eine 
Holzbrücke von 20,000 Gulden oder Thalern Bauaufwand größere 
Mühe verursachen kann, als eine eiserne Brücke von demselben 
Kostenbeträge; bedenklich — weil die Bauobjekte meist aus ver 
schiedenen Materialien zusammengesetzt sind, deren gegenseitiges 
Massenverhältniß im Laufe der Projektirung oder Ausführung 
wesentliche Aenderungen erleiden kann. 
Eine weitere Schwierigkeit der Baumeister'schen Klassifikation 
liegt darin, daß Arbeiten umfassenderen Charakters, wie Eisen 
bahnen, Straßen, Kanäle in der fraglichen Aufzählung gleich 
laufend mit Einzelobjekten, wie Brücken, Tunnels, Schleusenthore, 
Schiebebühnen rc. erscheinen, so daß Willkürlichkeiten nur durch 
weitere, ziemlich ins Einzelne gehende Bestimmungen verhindert 
werden könnten. 
Wenn man die vorgenannten umfassenden Arbeiten zunächst 
bei der Klassifikation ausscheidet, so lassen sich die übrigen Ar 
beiten, welche in den 9 Baumeister'schen Klassen aufgeführt sind, 
mit Vorbehalt einiger Modifikationen in folgender Weise eintheilen: 
Erste Klasse: enthält sämmtliche Erd- und Beschotterungs 
arbeiten. 
Zweite Klasse: enthält die Klassen Ln. und Ca. des Bau 
meister'schen Entwurfs.
	        
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