13
4 resp. 3
n Jnsge-
notiviren,
> Wasser-
Nachweis
lcht kom-
Hauptlei-
olgender-
auch vor
; werden,
i Weisen
lg über-
orarbei-
fertigung
chnals zu
sowie die
chenmate-
echnung),
:ssen Bu-
ie§ Bau-
Leistung
;f seinem
i Bauten,
die da-
Arbeiten,
vollstän-
anf dem
bezahlte
>, welche
auführer,
i Coutro-
mg inbe-
tzes dann
- Jnge-
:n bei der
risse und
i Projekt
Arbeiten
i sämmt-
i Neben
kosten, sowie Anschaffung der Instrumente, Zeichnnngs- und Schreib
materialien von dem Bauherrn zu bezahlen sind.
1) Bei den generellen Vorarbeiten die Aufstellung eines
tüchtigen Hilspcrsvnals, dessen Einzelverwendung, sowie die Fest-
tellung der Taggelder und Zulagen für auswärtige Beschäftigungen
ihm überlassen bleiben muß; die Leitung der Arbeiten, die Ueber-
wachung und Kontrolirung des Hilfspersonals, die Revision und
die Dekreturvorbereitung der Taggeldsrechnungen und sonstigen
Ausgaben, sodann die Ausmittlung des geeignetsten Projekts, resp.
für Eisenbahnen, Straßen, Kanüle, die Feststellung der günstigsten
Richtung auf Grund von Höhenaufnahmen, welche mittelst direkten
Nivellements oder durch Höhenpunkte und nach Umständen durch
Horizontalkurven erhoben und zu Papier gebracht worden sind.
Die Ermittlung der günstigsten Steigungsverhältnisse, mit Be
achtung der vorliegenden Oertlichkeiten.
Ferner die Anleitung des Personals bei Anfertigung der
ämmtlichen zu den generellen Vorarbeiten gehörigen Planen und
ummarischen Berechnungen.
Die Prüfung sämmtlicher vom Hilfspersonal gefertigter Ar
beiten und Zusammenstellungen, soweit diese letzteren nicht vom
Ingenieur selbst angefertigt werden; endlich die Bestreitung der
Kosten für das Bureau des Ingenieurs.
2) Beim vollständigen Projekte und Kostenvoran-
chlag. Die Einleitung des Personals zur Absteckung der Axe,
Aufnahme der Querprofile, Weg- und Wasserlaufcorrektionen rc.
Controlirung und Ueberwachung dieser Arbeiten, Entwerfen
der Einzelobjekte und der Normalpläne.
Ferner die Anleitung des Personals bei Fertigung der sämmt
lichen, zum vollständigen Projekt, bezw. Kostenanschläge gehörigen
Zeichnungen und Berechnungen.
Die Prüfung dieser sämmtlichen vom Hilfspersonal anzu
fertigenden Arbeiten:
In den Zusammenstellungen und Prüfungsbeurkundungen mit
telst Vidimirung sämmtlicher zum Projekt und Voranschlag ge
hörigen Zeichnungen und Schriftstücke; endlich die Bestreitung der
Kosten für das Bureau des Ingenieurs.
Diejenigen Arbeiten, Zeichnungen oder Schriftstücke, welche
vom Ingenieur um die Honoraransätze uä. I. und II. unter Hin
weis auf das Vorstehende zu liefern sind, werden für beide Fälle
in nachfolgender Weise zusam>ncngestellt: 1
1) Generelle Vorarbeiten,
welche zu Ausstellung eines ersten Projektes nothwendig sind.
Unter der Voraussetzung, daß, wenn Katasterkarten fehlen,
ein Situationsplan auf Kosten des Bauherrn angefertigt wird,
welcher Kulturgrenzen, Wasserläufe, Straßen und Wege, Ort
schaften und einzelne Höfe enthalten soll, ist verlangt:
Die Herst ellung der nöthigen Aufnahmen für die Projektionen
und schriftlichen Ausfertigungen, namentlich Darstellung des Ent
wurfes in horizontaler, wie in vertikaler Projektion, bei Straßen,
Eisenbahnen, Kanalanlagen und Eintrag des Projekts in den
Situationsplan in einem Maßstab von 1:5000 und soweit topo
graphische Karten zur Verfügung stehen in diese, sowie in einem
Längenprofil, Maßstab für^bie Längen 1:5000, für die Höhen
wenigstens, 1:500 Beschreibung des Objekts.
Summarischer Kostenvoranschlag nach einzelnen Baurubriken,
Gutachten und Vorschläge.
2) Das vollständige Projekt
setzt gleichfalls voraus, daß die Aufnahme des Situationsplans
auf Kosten des Bauherrn geschieht, ebenso die Erstellung von
Sondir- und Probegruben (oder Schächten).
Ter Ingenieur hat zu leisten oder zu liefern, wenn es sich
um eine Eisenbahn, Straßenanlage, Kanalbau handelt:
Die Absteckung der Axe, Aufnahme der erforderlichen Längen-
und Querprofile zu diesen, sowie zu den zugehörigen Weg- und
Wasserlauf-Correktionen.
Zeichnungen über die erwähnten Aufnahmen, Einzeichnung
des Alignements in einen Situationsplan, wobei alle Zubehörden,
wie Weg- und Wasserlauf-Correktionen, sowie alle Einzelprojekte
genau einzuzeichnen und insbesondere die Einschnitts- und Auf
füllungsböschungen einzutragen sind.
Tabellarische Zusammenstellung der Steigungs- und Krüm
mungsverhältnisse.
Pläne der Einzelobjekte.
Normalzeichnungen für Bahn-, Weg- und Wasserläufe.
Profile für das Oberbausystem.
Bei Einzelobjekten oder sonstigen Ausführungen, wo
keine Arenabsteckung nothwendig wird, ein genaues Profil nach der
Längenaxe des Baues oder gleichfalls eine entsprechende Anzahl
von Querprofilen.
Die Einzeichnung in einen auf Kosten des Bauherrn aufge
nommenen oder sonst erstellten Situationsplan, sowie die Zeich
nungen der Einzelobjekte und Profildarstellungen sind hiezu ebenso,
wie oben beschrieben, zu liefern.
Sämmtliche Zeichnungen sind so vollständig zu fertigen und
zu cotiren, daß der Kostenvoranschlag hienach hergestellt werden kann.
Wenn kein Kostenvoranschlag gleichzeitig gefertigt wird, so muß
auf Verlangen eine annähernde Kostenberechnung gegeben werden.
3) Kostenvoranschlag.
Derselbe ist so einzurichten, daß eine Arbeitsvergebung statt
finden kann, zu welchem auch die Akkordsbedingungen aufzu
stellen sind.
Die Ausmaße, die in dem Ueberschlag aufgeführt sind, müssen
aus den Zeichnungen des Projekts sich nachweisen lassen; zu liefern
sind ferner Tabellen für die Herstellung der Massenberechnungen,
insbesondere für die Erdberechnung und Erdvertheilung, ferner,
soweit es nothwendig ist, graphische Darstellung der Massenver-
theilung und der Transporte.
Die sämmtlichen Kostenbeträge des Uebcrschlags sind auf Ein
zelpreise, Maße und Gewichtsangaben zu basiren, soweit nicht die
bei den einzelnen Objekten gestatteten Jnsgemeinsummen auch ohne
Maßangabe genügend motivirt werden können.
4) Arbeitsrisse und Details.
Da die spezielle Bauaufsicht vom Bauherrn bezahlt werden
muß, so sind, wie schon oben angeführt, die von den betreffenden
Bauführern und Hilfsingenieuren gefertigten Arbeitsrisse und De
tails von der fraglichen Honorarberechnung unter der vorbezeich-
neten Voraussetzung ausgenommen; sie sind aber vollständig zu