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eine ästhetische Lösung für solche Häuserfronten nicht ausgeschlossen
sei. Der Antrag der Commission wird angenommen.
§. 36. Der Antrag der Commission auf Streichung mit
Verweisung auf §. 32 wird angenommen.
§. 37. Die Commission beantragt, statt dieses §. es bei der
Bestimmung der Bauordnung über die Gebäudehöhe zu belassen,
jedoch noch den Zusatz hinzuzufügen: , Mansardendächer sind den
Bestimmungen über die gesetzliche Höhe ebenfalls unterworfen."
Die Commission ging dabei von der Ansicht aus, es solle in
Stuttgart eine größere Beschränkung der Gebäudehöhen als im
übrigen Lande nicht stattfinden.
Hiegegen wird geltend gemacht, daß in kleinen Städten und
auf dem Lande die Gefahr einer zu großen Gebäudehöhe weniger
nahe liege, auch die Straßenbreite meist eine geringere sei, und
deßhalb die in der Bauordnung getroffenen Bestimmungen eher
genügen dürften, daß dagegen in den großen Städten der hohe
Werth der Grundstücke und die größeren Straßenbreiten leicht zu
übertriebener und dadurch für die Gesundheit nachtheilige Gebäude
höhen führen könne.
In Wien sei deßhalb die Fußbodenhöhe der höchsten Wohnung
auf 60' festgestellt, in Berlin und andern Städten dürfe die Dach
traufe nicht über 22" hoch werden.
Die Abstimmung ergibt eine Mehrheit von 6 gegen 5 Stim
men für den Antrag der Commission, wogegen die Minderheit
eine Gebäudehöhe von 22" entsprechend der zulässigen Höhe in
Berlin u. s. w. auch für diejenigen Straßen, welche vermöge ihrer
Breite nach der Bauordnung eine größere Höhe zulassen würden
und für öffentliche Plätze als Maximum für genügend halten würde.
Dagegen sieht sie keinen Grund ein, hier in Stuttgart unter das
Maaß, welches in andern Städten zulässig, herunter zu gehen.
Der Zusatz der Commission, die Mansardendücher betreffend,
wird auch von der Minorität acceptirt.
Zu diesem §. beantragt ferner die Commission j folgenden
Nachsatz: „Gebäude, welche die Höhe von 15" übersteigen, sind
jedenfalls massiv auszuführen." — Da diese Fassung Gebäude bis
zu 15" von Holz construirt zulassen würde, machte der Vorsitzende
den Vorschlag, der vom Verein gutgeheißen wird, sofort in die
Debatte über den Massivbau einzutreten.
Herr Oberbaurath Schlier holz übernimmt den Vorsitz und
Herr Oberbaurath v. Egle motivirt in ausführlicher Rede seinen
am Schlüsse derselben formulirten Antrag auf gesetzlich vorgeschrie
benen Steinbau. Er weist darauf hin, wie ohne Ausnahme jeder
auswärtige Techniker, der unsere Holzbauten hier sehe, sich auf das
Entschiedenste gegen die Zulassung einer solchen Bauweise in einer
Stadt von 90,000 Einwohnern äußert: es sei aber auch nicht zu
verwundern, denn Stuttgart stehe als Hauptstadt mit Konstantiopel
vollkommen vereinzelt in seinen Holzbauten. Die ganze übrige
civilisirte Welt habe über die Frage, ob in großen Städten der
Steinbau vorzuschreiben oder der Holzbau zu gestatten sei, entschie
den, und da nicht angenommen werden könne, daß Stuttgart mit
Konstantinopel durch seine Holzbauten der übrigen Welt voraus
sei, so müsse es als Ehrensache angesehen werden, daß wir in Zu
kunft in dieser Beziehung nicht mehr hinter der cultivirten Welt
zurückstehen. Ein Beweis, daß der Holzbau hier nicht einmal auf
gesunden Füßen stehe, liefere der Umstand, daß der Charakter der
eigentlichen Holzbauformen längst hier verloren sei und einer in
Holz nachgeahmten Steinarchitektur den Platz geräumt habe; die
ses vom ästhetischen Standpunkte aus geradezu verwerfliche Schein
wesen sei aber polizeilich provocirt, da die dem Holzbau charak
teristischen und wirkungsvollen Motive, wie unverbtendetes Riegel
werk, Vorgesetzte Stockwerke, Giebel gegen die Straße u. s. w. ver
boten seien. — Um den Gegenstand richtig zu beurtheilen, müsse
man sich klar machen, was denn eigentlich für und was gegen
den Holzbau spreche, und da könne man nur zwei Vortheilhafte
Seiten für denselben entdecken, den Umstand, daß bei Erderschüt
terungen die Holzbauten weniger in Gefahr seien, einzustürzen,
und zweitens die größere Billigkeit derselben. Gleichwohl sei all
bekannt, daß man nicht einmal in solchen Städten, wo Erdbeben und
ähnliche Erscheinungen an der Tagesordnung seien, wie' in Neapel,
Lissabon rc. von diesem Vortheil des Holzbaues Gebrauch mache,
sondern selbst dort den Steinbau vorziehe. Ebenso sei es mit der
Billigkeit nicht gar so weit her, als es scheine. Eine Berechnung
der Herstellungskosten von einer Quadratruthe Riegelwaud mit Back
steinen ausgemauert und einer Quadratruthe massiven Backstein
gemäuers, 1 Stein stark, zeige kaum nennenswerthe Preisverschie
denheit. Und wenn auch nicht geläugnet werden könne, daß bei
mehrstöckigen Häusern durch die nothwendig werdende Zunahme
der Mauerstürken in den untern Stockwerken ein Mehrkosten bedingt
werde, so müsse man diesem die fortlaufenden Ausgaben für zeit
weilige Verblendung der Holzhäuser, sowie all der durch das
Schwinden des Holzes nöthig werdenden Reparaturen im In
nern derselben gegenüberstellen. Ferner sei beachtenswerth die
beträchtlich größere Ausgabe für Brennmaterial, welche hervorgeru
fen werde durch die rasche Abkühlung der inneren Temperatur an
den 5 Zoll starken Außenwänden der Holzhäuser. Wenn man
diese fortlaufenden Ausgaben kapitalisire und zu dem Preis der
Holzhäuser schlage, so werde gegenüber einem bescheiden gehaltenen
Massivbau sich kaum eine billigere Rechnung herausstellen. Für
den Massivbau mache sich dagegen die größere Feuersicherheit gel
tend. In einer Zeit, in welcher man so viel von großen Brand
unglücken lese, dürfe man wohl auch daran denken, wie entsetzlich
es in Stuttgart aussehen müßte, wenn bei ungünstigem Wind ein
größeres Feuer auskommen sollte. Es sei von keiner Stadt ein
großer Brand bekannt, wo der Massibau durchgeführt sei. In
Hamburg sei der hölzerne Theil abgebrannt. Wenn man Boston
als einen Gegenbeweis aufführen wolle, so seien darüber keine ge
nauen Untersuchungen gemacht, in wie .weit der Massivbau dort
durchgeführt war. Es sei von Amerikanischen Städten bekannt,
daß bei sonst massiven Häusern, Gesimse, Fenster- und Thür-Ein
fassungen vielfach von Holz hergestellt und mit Oelfarbe angestrichen
werden. Da sei allerdings eine Weiterleitung des Feuers leicht
denkbar. — An den bei uns üblichen Steinbauten seien jedoch
solche Construktionsarten nicht bekannt und können deßhalb leicht
gesetzlich ausgeschlossen werden. — Ferner sprechen dafür, daß bei
massiven Häusern der Abstand nicht mehr nöthig sei und damit
ein werthvoller Theil aller Grundstücke nutzbar gemacht werden
könne. Endlich sei auch in ästhetischer Beziehung ein Gewinn von
dem durchgeführten Massivbau zu erwarten, insofern sich die äuße
ren Formen wieder mehr aus den Eigenschaften des Materials
herausbilden, also natürlicher und harmonischer gestalten, als wenn
sie aus Holz, Gyps und dergleichen Surrogaten hergestellt werden.