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Herr Sekretär Hutzel spricht sich dahin aus: „Seiner Mei
nung nach entstehe gewiß kein Streit darüber, daß der Massivbau
dem Holzbau vorzuziehen sei, und er habe bei Aufstellung des
Entwurfs die Frage, ob man den Holzbau auch fernerhin gestatten
solle, sehr erwogen, aber bei dem sonstigen Streben nach möglich
ster Unbeschrünktheit in der Art zu bauen, sei ihm der Sprung
von der jetzigen Praxis zum gänzlichen Verbot der Holzbauten zu
groß vorgekommen und er habe zur Erwägung geben wollen, ob
man damit nicht zuwarten solle, bis sich der Steinbau noch allge
meiner eingebürgert habe, und damit ein natürlicher Uebergang
hergestellt sei.
Herr Oberbaurath v. Egle spricht dafür, jetzt den Steinbau
vorzuschreiben, weil sonst, bei der raschen Entwicklung von Stutt
gart das ganze Thal vollends ausgebaut sein werde, ehe man zu
einem entsprechenden Gesetz komme. Auch habe der Soliddenkende,
der sich sein Haus von Stein bauen lasse, den gerühmten Vortheil
der Feuersicherheit nicht, so lange er mitten zwischen Holzhäusern
sitze, bei einem größeren Feuer verbrenne sein Haus doch mit.
Herr Baurath Bock: Jetzt sei der richtige Zeitpunkt bei
Gelegenheit der Aufstellung des Ortsbaustatuts. Auch sei der
Schritt kein so erheblicher, als man denke, er sei nicht größer, als
der seiner Zeit gemachte, da man die Erdgeschoße und Hinterhäu
ser massiv verlangte, es habe diese Vorschrift damals hart einge
griffen in die Interesse der Bauenden, aber schon jetzt wisse man
es nicht anders, und Jedermann sei damit versöhnt.
Professor Walter: „Er theile diese Ansicht und wolle noch
hinzufügen, daß jetzt schon vielfach bei reinen Mieths- und Speku
lationshäusern steinerne, ja sogar luxuriöse Ouadernfa^aden dem
sonstigen Holzbau vorgesetzt würden." Diese Praxis sei durchaus
verwerflich und bei einer bescheidener gehaltenen Fa^ade könne man
beinahe die übrigen Außenwände mit demselben Kvstenauflvand
von Stein konstruiren. Auch müsse bemerkt werden, daß in Stutt
gart vorläufig Steinbau als ein Luxus angesehen und in Folge
deffen theuer ausgeführt werde. Sobald der Holzbau ausgeschlos
sen, werde man ganz von selbst auf billigere Ausführungen kommen
und eine große Masse des Materials, welches jetzt in den Stein
brüchen weggeworfen werde, könne dabei, wie an anderen Orten
noch Verwendung finden. Allerdings gehöre dazu ein besserer
Mörtel, als man ihn hier zu verwenden gewöhnt sei, aber auch
der sei zu beschaffen. In den Städten, wo man seit längerer Zeit
den Steinbau kultivire, baue man billiger massiv als hier von
Holz. — Bei der gegenwärtigen Bau-Wuth lasse sich der Ueber
gang am Leichtesten bewerkstelligen."
Der Vorsitzende will, ehe er einen Beschluß herbeiführt,
noch die Frage behandelt wissen, ob unter Massivbau auch die
heutzutage üblichen Vermauerungen begriffen sein sollen, indem
denselben als unsolid gesteuert und eine nähere Definition über
Massivbau gegeben werden sollte, und ob der Steinbau auch auf
die Villenartigen Gebäude in der Umgebung Stuttgarts sich er
strecken solle.
Herr Oberbaurath v. Egle: „Er denke sich den Steinbau
auf Stuttgart ausgedehnt, soweit der Stadtbauplan reiche, nicht
aber auf die Weiler, sodann habe er einen wirklichen Steinbau im
Auge, keinen scheinbaren. Dagegen möchte er keine so erschweren
den Bestimmungen, wie sie die Wiener Bauvorschriften enthalten,
vielmehr glaube er, daß die englischen in der Hauptsache auch für
hierü!
nehm
späte:
uns genügen würden. Dort sei der freien Construktion ein große:
Spielraum gelassen, und es sei wünschenswerth, daß man die Con-
struktionen nicht zu sehr beenge und in Schablonen einweise."
Herr Sekretär Hutzel: „Die Vorschriften über die gesetz
mäßige Ausführung der Gebäude werden ohne Zweifel in der von
Ministerium zu erwartenden Instruktion enthalten sein."
Herr Baurath Bock wirft die Frage auf, ob die Weiler woh!
genugsam von Stuttgart abgegrenzt seien, um von der Vorschrif! Fassu
über den Steinbau ausgeschlossen zu werden.
Herr Straßenbau-Inspektor Kaiser: „Grenzen seien aller
dings vorhanden; gegen Heslach bilde die Straße hinter der Ziiw
mermann'schen Brauerei und gegen Berg die sogenannte Villastraß
je eine solche."
Herr Sekretär Hutzel: „Es bestehe vorläufig die Ansicht,
Heslach und Berg in das Ortsbaustatut hereinzunehmen, dagegen
würde sich dasselbe für Gablenberg Wohl weniger eignen, und es
sei deßhalb fraglich, ob man auch Gablenberg den Bestimmungen
genor
Ansic
desselben unterwerfen werde."
Herr Oberbaurath v. Egle formulirt seinen Antrag wie
folgt :
„Für die Stadt selbst mit vorläufigem Ausschluß der dazilh^
gehörigen Weiler ist der Massivbau in der Art allgemeii hg^e
vorzuschreiben, daß nicht bloß die Außenmauern, sondern aueh ^he
Jnnengewände von Stein herzustellen sind, in soweit dieß
zur Unterstützung der Gebälke nöthig sind oder zur Umschlie
ßung von Treppen dienen. Außerdem müssen die Dach
böden und alle Wohnungen mindestens mittelst einer voll
kommen feuersicheren Treppe mit dem Hofe oder dem Aus
gange verbunden sein."
Der Verein nimmt diesen Antrag einstimmig an
Hier fällt der Zusatz der Commssion zu §. 37 von selbst
weg, wonach Gebäude von über 15"> Höhe massiv auszuführen
wären.
Vor Schluß der Sitzung verliest noch Herr Oberbaurath
v. Egle einen Brief an den Vorstand, worin Herr Baurath
v. Martens Herrn Ingenieur Gulde, Assistent der Ministeriak
abtheilung für Wasserbau, zur Aufnahme in den Verein empfiehlt.
Da die Herren, welche Herrn Ingenieur Gulde persönlich
kennen, den Vorschlag unterstützen, so wird derselbe einstimmig aufi
genomnien.
Hierauf Schluß der Sitzung um 11 Uhr.
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Fünfzehnte Versammlung am 30. November 1872.
Vorsitzender: v. Egle.
Schriftführer: Landauer.
Anwesend: 14 Mitglieder.
Gäste: Hr. Architekt Dreher aus Odessa und Hr. Sekretär Hutzel.
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Fortsetzung der Berathung über das Ortsbaustatut.
Berichterstatter der Commission: Prof. Silber.
Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung, welches durch
einen Zusatz zu den Aeußerungen des Herrn Oberbaurath Schlier
holz ergänzt, int klebrigen nicht beanstandet wird.
Anknüpfend an die Berathung über den Massivbau in der
letzten Versammlung wirft Herr Profeffor Silber die Frage auf,
ob auch die Hauptgesimse der massiven Vorderhäuser, wie die der
Hintergebäude von Stein zu fertigen vorgeschrieben werden solle.
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