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des Bauplatzes bedingte, sehr extravagante, ja fast bizarre
Fälle zu sehen waren.
Außer diesen neuen Gebäuden war auch die Photographie
der Nationalbank, im Jahre 1864 gebaut, vorhanden, welche
sich durch ihre gediegene, reiche, wenn gleich etwas schwere
Architektur auszeichnete.
Besonderes Interesse erregte die Photographie des Mo
dells von dem gegenwärtig im Bau begriffenen Justizpalaste.
Eine nähere Beschreibung dieses mit ganz emminenten Auf
wand (man spricht von 30—40 Millionen Franken) aufgeführten,
großartigen Gebäudes würde hier zu weit führen. Dasselbe
zeichnet sich durch eine Stylbehandlung aus, welche namentlich
in dem in der Mitte sich 100 m. hoch erhebenden Thurm
Aehnlichkeit mit einer indischen Architektur zeigt. Sodann zeigt
der Vortragende noch interessante Photographien aus Ant
werpen und Leyden, und macht noch einige Mittheilungen
über holländische Architektur.
(Schluß der Sitzung Abends IO Uhr.)
Dreizehnte ordentliche Versammlung vom 11. Nov. 1876.
Vorsitzender: Oberbauraih v. Schlierholz.
Schriftführer: Oberbaurath C.' Binder.
Anwesend 26 Mitglieder und 2 Gäste.
Der Herr Vorsitzende begrüßt zunächst das neuaufgenom
mene Mitglied, Herrn Baumeister Mayer, und theilt mit,
daß Herr Bauinspektor Kn oll den Hrn. Ingenieur-Assistent
Stapf und Hrn. v. Seeger suv., den Hrn. Baumeister
Pfeifer und er den Baumeister Schmidt von hier als Gäste
eingeführt haben und begrüßt sie im Namen der Versamm
lung. Das Protokoll der zwölften Versammlung wird ver
lesen und nichts dazu bemerkt, daher es genehmigt ist.
Der Vorstand des mittelrheinischen Architekten- und
Jngenieurvereins, dessen Bericht über eine Exkursion nach
Mainz in der deutschen Bauzeitung Nr. 76 und 77 nieder
gelegt ist, theilt einen Situationsplan der Stadterweiterung
und Bahnhofverlegung von Mainz mit, wofür der Dank der
Versammlung ausgesprochen wird. Der Jngenieurverein des
Polytechnikums hier übersendet das 5. Heft der von ihm
herausgegebenen technischen Mechanik, enthaltend: das Seil
polygon, wofür ebenfalls gedankt wird. Der Herr Vorsitzende
theilt hierauf die am 10. Nov. in einer Sitzung des Aus
schusses gefaßten Beschlüsse zur Genehmigung des Vereins,
resp. zur Gutheißung mit, nämlich:
1) Die Aufnahme in den Verein soll auf Grund einer
höheren wissenschaftlichen oder technischen Bildung geschehen.
Der die Ausnahme Suchende soll entweder eine selbstständige
Stellung als Architekt, Ingenieur oder Maschinenbauer be
sitzen, oder eine Fachprüfung erstanden und wenigstens zwei
Jahre praktisch thätig gewesen sein, wobei der Nachweis durch
eine kurze Darstellung ihrer Studien und praktischen Lauf
bahn (Nationale) zu geben ist.
2) Daß zu Ende Mai 1877 eine Ausstellung auf dem
Gebiete des gesummten Jngenieurwesens auf 4 Tage statt
finden und hiemit eine Excursion verbunden werden soll.
Zu I. ergreift Herr Professor Walter das Wort, wünscht,
daß die Grenzen der Aufnahmsbefähigung weniger enge ge
zogen werden und stellt namentlich das Beispiel des Berliner
Vereines vor.
Der Herr Vorsitzende und der Herr Schriftführer heben
auf das Bestimmteste hervor, daß es keineswegs die Absicht
des Ausschusses feie, mit seinem Antrage die Aufnahme künf
tig zu erschweren, gegentheils sei derselbe damit einverstanden,
daß der Verein bestrebt sei, auch jüngere Kräfte in sich auf
zunehmen, daß aber dabei doch eine Grenze gezogen werden
müsse, die dem §. 1 der Statuten entspreche, der von Aus
tausch von Erfahrungen spreche, und der Ausschuß habe ge
glaubt, innerhalb dieses §. in seinem Beschluß die weiteste
Grenze gezogen zu haben. Auf mehrseitigen Antrag wird die
Beschlußfassung auf eine spätere Versammlung verschoben.
Der 2. Antrag des Ausschusses wird einstimmig ange
nommen und wird derselbe weiteres einleiten.
Durch Balotage wird der von Hrn. v. Schlierholz
vorgeschlagene Herr Baumeister Glaser einstimmig aufgenom
men, nachdem eine kurze Darstellung seiner bisherigen Lauf
bahn verlesen war.
Im Fragekasten hat sich 1) ein Antrag und 2) eine Frage
gefunden:
Der Antrag geht dahin, der Verein möchte künftig seiner
verstorbenen Mitglieder gedenken, deren Leben oft reich an Cha
rakterbildern, Leistungen und Erlebnissen feie und deren Andenken
häufig nur zu bald verloren gehe, es möchte von mit densel
ben bekannten Mitgliedern deren Leben, Schaffen und Wirken be
schrieben, registrirt und bei hervorragenden Mitgliedern zu Ne
krologen verwerthet und pro 1876 der Anfang hiemit gemacht
werden.
Die Frage lautet r
Artikel 50, Vollzugsversügung §. 51 zur Bauord
nung heißt es:
Die leeren Räume zwischen den Decken und den dar
über liegenden Fußböden dürfen nicht mit Materialien
ausgefüllt werden, welche die Verbreitung des Feuers
befördern.
Sind hienach die seither vielfach verwendeten Spreuer
ausgeschlossen? Und wenn, oder überhaupt welches Ma
terial ist zugleich als leicht beziehbar hiezu, ohne Staub
zu verbreiten, Ungeziefer zu erzeugen und ohne über
Verlattung mit Estrichüberzug verwendbar zu schwer zu
sein, hiezu geeignet?
Zu dem Antrag ergreift Oberbaurath Binder das
Wort und erweitert ihn dahin, daß zur Ermöglichung seiner
leichtern Ausführung nicht nur die bei den Neueintretenden,
allerdings zu einem andern Zwecke, verlangte Darstellung ihrer
Laufbahn, bei den Akten des Vereins bewahrt werden solle,
sondern es seien alle Mitglieder einzuladen, eine solche Dar
stellung zu den Akten zu geben, was mit dem vorerwähnten
Antrag Zustimmung findet.
Herr v. Schlierholz trägt nun darauf an, den Herrn
Baurath Bok II. zu bitten, einen Nekrolog des kürzlich ver
storbenen Herrn Oberbaurath v. Heimerdinger im Verein
mit ältern Freunden Heimerdinger's zu verfassen, was ein
stimmig angenommen wird. Bezüglich der gestellten Frage wird
Herr Architekt Professor Walter gebeten, die Beantwor
tung in einer der nächsten Sitzungen zu geben, was derselbe
zusagt.
Herr Fabrikant A. Stotz theilt nun mit, daß er in sei-
nerFabrikeineDampfheizung mit Niederdruck durch den Abdampf
der Maschine eingerichtet habe, welche in Röhren von ver
bleitem Eisenblech geführt werde; diese Röhren, früher aus
langen Stücken verbunden, hätten, um dicht zu bleiben und
sich nicht zu biegen, in kleinere Stücke getheilt werden müssen,
die nun durch Flaschen mit einander verbunden sind und seit
ca. 13 Jahren ganz gute Dienste leisten. Nun sei die Bau
schaubehörde neuerdings darauf gekommen, daß die Einrich
tung dem §. 11 der Vollzugsverfügung des neuen Baugesetzes
zuwider sei, weil die unter den Werkbänken liegenden Röhren
den dort vorgeschriebenen Abstand von 15 cm. vom Holze
nicht einhalten, und habe die entsprechende Entfernung der
Heizung verlangt. Alle Einwendungen und Vorstellungen, die
Berufung an die höhern Instanzen, seien bis jetzt ohne Er
folg gewesen, und er bitte den Bauverein, die Sache in die
Hand zu nehmen und das Ungeeignete einer solchen Forderung
darzustellen.
Herr Stotz glaubt, daß die betr. Verfügung die Dampf
heizungen mit Hochdruck, wie z. B. die Perkinsen'sche im Auge
gehabt habe und nun alles zusammenwerfe; jene hätten 200
bis 300°, die seinige höchstens 105° 0cls. —
Herr Haag in Augsburg, der seit vielen Jahren solche
Heizungen ausführt, habe ihm mitgetheilt, daß er noch nie
gehindert worden sei, die Röhren ganz nahe dem Holz zu
führen, mit Ausnahme eines andern Falls in Stuttgart in