Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1876)

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1) als ein Ganzes auf Grund von Preiszetteln, oder 
2) als ein Complex von 5 bis 6 detailirt bearbeiteten 1 
Arbeitsloosen, alle auf's Nachmeß rc. bestimmten Arbeidtn inel. 
Materialbeschaffung, excl. dem Legen des Oberbaues, er eiser 
nen Brückenbauarbeiten, Schienen, Schienenbefestigungsmittel 
und Schwellenlieferung, sowie den Hochbauten, — welche 
meist für sich und bei letzteren nach einzelnen Arbeitsgattungen 
im Submissionswege verakkordirte werden — an einen Unter 
nehmer oder eine Unternehmergesellschaft vergeben, oder 
ß. nach einzelnen Arbeitsloosen, je nach der Wichtigkeit 
der Arbeiten 2 bis 4 Kilometer lang, sämmtliche Rubriken 
des Unterbaues und die Bettung des Oberbaues enthaltend, 
an einen Unternehmer oder Unternehmergesellschaft, wogegen 
die übrigen Arbeiten auch hier, wie ad « besonders vergeben 
werden; und endlich 
d. in K leinakkorden, die sich wesentlich in Fällen 
als sehr vo rtheilhaft ergeben haben, in denen es von Werth 
ist, einzelne Einschnitte und Auffüllungen, Tunellvoreinschnitte 
oder Stollen, größere Fundat ionen, als Borarbeiten für grö 
ßere Objecte und um wesentlich während der Bearbeitung und 
Berechnung dieser an dem Bautermine nichts zu versäumen. 
Zu dergleichen Arbeiten können auch kleinere Unterneh 
mer beigezogen werden, welche nickt selten den gestellten An 
forderungen zufriedenstellender nachkommen und sich bei der 
direkten Arbeitsübernahme besser befinden, als bei Unter 
akkorden, die sie aus der Hand von größeren Unternehmern 
erhalten und gegenüber Letzteren mit deren weit größeren 
Ansprüchen für ihre Lebensstellung. 
B. a) «. Die Großakkorde in größerem Maßstabe 
wurden bis jetzt bei uns nur in zwei Fällen angewendet und 
zwar 
ad 1) für die Bahnstrecke Pforzheim-Wildbad, auf 22,7 
Kilometer Länge, zur Erzielung einer raschen Ausführung, 
wozu die detailirte Ausarbeitung von Voranschlägen nicht zu 
gereicht hatte, auf Grund von genauen Bauvorschriften und 
Preislisten an-eine Unternehmergesellschaft auf ein von dieser 
gestellten Offertes übertragen. Diese Art Ausführung erfor 
dert, ohne sichere Bemeffung der jeweiligen Geldbedürfnisse, 
ein großes verfügbares Betriebskapital, bedeutendes Inven 
tar, ein zahlreiches, erfahrenes und zuverlässiges Personal, 
was stets schwer für so ausgedehnte Bauten zu erreichen ist. 
Besser hat sich wohl: 
ad 2) die zweite Art, die Zusammenvergebung einer 
Reihe von detailm bearbeiteten Loosen, in eine Hand erwie 
sen, wobei aber wie ad 1» der gleich große Apparat an Geld- 
und Personalmitteln nöthig wird und ebenfalls wesentlich 
große Generalkosten entstehen und hat sich diesem gegenüber 
bei uns 
ad ß. bei Vorhandensein tüchtiger, meist zuverlässiger 
Unternehmer die Vergebung nach einzelnen Arbeitsloosen als 
sehr zweckmäßig erwiesen, wobei je nach den lokalen Verhält 
nissen bei kleineren Loosen oder bei besonderer Tüchtigkeit 
dem Unternehmer auch 2 Loose zusammen vergeben werden. 
Der Art Unternehmer sind meist technisch gebildete Leute, 
welche sich selbst der Ausführung unterziehen, zuverlässiges,. 
ihnen durchaus bekanntes Aufsichtspersonal besitzen und Land 
und Leute kennen, so daß wohl in den meisten Fällen die 
Bauverwaltung zufriedengestellt wird und dem Unternehmer 
ein entsprechender Gewinn zu Theil wird. 
Nicht selten sind hiebei Geschäftsführer durch entsprechende 
Tantiemen bei der Arbeit interessirt. 
Hienach ist daher in Württemberg beim Eisenbahnbau 
für den Unterbau und die Bettung, insofern nicht einzelne, 
kleinere Bauobjecte in Kleinakkord vergeben werden, die Ver 
gebung nach entsprechend großen Arbeitsloosen die „Regel," 
der Regiebau die „Ausnahme" und größere ausgedehnte Groß 
akkorde können als verlassen betrachtet werden. 
e) Generalakkorde, d. h. die Vergebung einer gan 
zen Bahnstrecke auf Grund ausgearbeiteter, technisch geprüfter 
Plane und Voranschläge gegen eine runde feststehende Summe 
kam in Württemberg nur einmal bis jetzt vor, und zwar bei 
der Ausführung der Privatbahn von Mezingen nach Urach 
(Ermsthalbahn). 
Hiebei wurde von der Privatbahngesellschaft die süd 
deutsche Baugesellschaft für Eisenbahnbau und Bedarf in 
Stuttgart beauftragt, aus Grund der vom Staate gestellten 
Concessions-Bedingungen eine Traee (zu der vom Staate 
Grundlagen vorhanden waren), Detailpläne und Voranschläge 
zu bearbeiten, welche der Genehmigung der Staatsbehörden 
zu unterstellen waren, woraus die genannte Gesellschaft die 
Gütererwerbung und die Ausführung gegen eine bestimmte 
Summe übernahm, gleichviel, wie sich die weiteren Ansprüche 
und Verhältnisse während der Gütererwerbung und Bauaus 
führung gestalteten. 
Die Controle über die richtige und solide Ausführung 
unterlag der K. Württ. Eisenbahnverwaltung. 
Es liegt nahe, daß wenn auch ein solches Abkommen für 
die Bahngesellschaft — den Bauherrn — etwas bequemes be 
züglich des Kostenpunktes, etwas sicheres, für die Abrechnung 
glattes hat, seitens des Bauunternehmers aber, dem eine 
große Machtbefugniß eingeräumt ist, immerhin das Bestreben 
vorhanden ist, sich contraktlich eines gewissen Maßes von 
Freiheit in Bezug auf die technischen Dispositionen des Baues 
zu sichern, er wird die Arbeiten möglichst billig herzustellen, 
allerorts zu sparen suchen und letzteres nicht immer im In 
teresse der Solidität. 
Es ist daher vor Allem für diese Akkordsart ein gewissen 
haft gefertiger Ueberschlag auf Grund von Detailplänen, ge 
naue Vertragsbedingungen und ein reeller, zuverlässiger Unter 
nehmer oder Unternehmergesellschaft, wie eine gute Controle 
über die Bauausführung erforderlich, der controlirende Bau 
beamte wird aber, da schon die Natur der Sache eine gewisse 
Dissonanz zwischen dem Controleur und der Baugesellschaft 
bewirkt, immerhin einen schweren Standpunkt erhalten. 
Bei genannter Ermsbahn ist zwar die Ausführung im 
Allgemeinen zur Zufriedenheit abgelaufen, immerhin aber 
dürste das System der Generalaccorde mit feststehender Pau 
schalsumme für große Bauobjecte und ganze Bahnstrecken für 
unsere Verhältnisse nicht passend, überhaupt principiell zu ver 
werfen sein, es werden 
ad d) Pauschalakkorde beim Bahnbau überhaupt 
höchst selten, dagegen beim Hochbau bei sich normal bleibenden, 
sich wiederholenden Gebäuden, wie Bahnwarthäusern, Güter 
schuppen, Nebengebäuden auf Eisenbahnstationen, wofür ge 
naue Abrechnungen sichere Anhaltspunkte bieten, mit Vortheil 
abgeschlossen, wobei jedoch bezüglich etwaiger Veränderungen 
im Fondament rc. vorgesehen ist, daß Mehr- oder Weniger 
maß nur insoweit bei der Abrechnung berücksichtigt wird, als 
eine Abweichung einer Position vom Plane 2°/o mehr oder 
weniger sich ergiebt und daß Objecte, die nicht ausgeführt, 
auch nicht bezahlt werden. 
Dergleichen Pauschalakkorde haben wesentlich das Gute 
der Fixirung einer zum Voraus bestimmten Bausumme und 
die Abkürzung des Abrechnungsgeschäftes, letztere insbesondere 
auch für die Unternehmer von großem Nutzen. 
Als Verakkordirungsweis en sind in Württemberg 
beim Eisenbahnbau üblich: 
1) vorzugsweise die allgemeine Submission und 
2) die beschränkte Submission. 
Die erstere geschieht durch Ausschreiben und werden auf 
schriftliche Submissionsabgabe auf eine bestimmte Stunde so 
wohl in- als ausländische technisch tüchtige, mit den nöthigen 
Geldmitteln versehene Unternehmer zugelassen, wobei sich je 
doch die Bauverwaltung nicht an das billigste Offert gebun 
den hält, sondern sich unter den Bewerbern die Auswahl vor 
behält, und bildet diese Concurrenz die Regel, wogegen 
ad 2) die beschränkte Concurrenz, obwohl dieselbe für 
Erzielung einer guten Arbeit die empfehlenswertheste wäre, 
nur bei Arbeiten eintritt, die besonders zuverlässiger Unter 
nehmer bedürfen und wird sie wesentlich nur bei einzelnen 
Arbeitsgattungen, beim Hochbau z. B. bei Schlosserarbeiten, 
die für eine ausgedehntere Strecke von ein und demselben
	        
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