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1) als ein Ganzes auf Grund von Preiszetteln, oder
2) als ein Complex von 5 bis 6 detailirt bearbeiteten 1
Arbeitsloosen, alle auf's Nachmeß rc. bestimmten Arbeidtn inel.
Materialbeschaffung, excl. dem Legen des Oberbaues, er eisernen
Brückenbauarbeiten, Schienen, Schienenbefestigungsmittel
und Schwellenlieferung, sowie den Hochbauten, — welche
meist für sich und bei letzteren nach einzelnen Arbeitsgattungen
im Submissionswege verakkordirte werden — an einen Unternehmer
oder eine Unternehmergesellschaft vergeben, oder
ß. nach einzelnen Arbeitsloosen, je nach der Wichtigkeit
der Arbeiten 2 bis 4 Kilometer lang, sämmtliche Rubriken
des Unterbaues und die Bettung des Oberbaues enthaltend,
an einen Unternehmer oder Unternehmergesellschaft, wogegen
die übrigen Arbeiten auch hier, wie ad « besonders vergeben
werden; und endlich
d. in K leinakkorden, die sich wesentlich in Fällen
als sehr vo rtheilhaft ergeben haben, in denen es von Werth
ist, einzelne Einschnitte und Auffüllungen, Tunellvoreinschnitte
oder Stollen, größere Fundat ionen, als Borarbeiten für größere
Objecte und um wesentlich während der Bearbeitung und
Berechnung dieser an dem Bautermine nichts zu versäumen.
Zu dergleichen Arbeiten können auch kleinere Unternehmer
beigezogen werden, welche nickt selten den gestellten Anforderungen
zufriedenstellender nachkommen und sich bei der
direkten Arbeitsübernahme besser befinden, als bei Unterakkorden,
die sie aus der Hand von größeren Unternehmern
erhalten und gegenüber Letzteren mit deren weit größeren
Ansprüchen für ihre Lebensstellung.
B. a) «. Die Großakkorde in größerem Maßstabe
wurden bis jetzt bei uns nur in zwei Fällen angewendet und
zwar
ad 1) für die Bahnstrecke Pforzheim-Wildbad, auf 22,7
Kilometer Länge, zur Erzielung einer raschen Ausführung,
wozu die detailirte Ausarbeitung von Voranschlägen nicht zugereicht
hatte, auf Grund von genauen Bauvorschriften und
Preislisten an-eine Unternehmergesellschaft auf ein von dieser
gestellten Offertes übertragen. Diese Art Ausführung erfordert,
ohne sichere Bemeffung der jeweiligen Geldbedürfnisse,
ein großes verfügbares Betriebskapital, bedeutendes Inventar,
ein zahlreiches, erfahrenes und zuverlässiges Personal,
was stets schwer für so ausgedehnte Bauten zu erreichen ist.
Besser hat sich wohl:
ad 2) die zweite Art, die Zusammenvergebung einer
Reihe von detailm bearbeiteten Loosen, in eine Hand erwiesen,
wobei aber wie ad 1» der gleich große Apparat an Geldund
Personalmitteln nöthig wird und ebenfalls wesentlich
große Generalkosten entstehen und hat sich diesem gegenüber
bei uns
ad ß. bei Vorhandensein tüchtiger, meist zuverlässiger
Unternehmer die Vergebung nach einzelnen Arbeitsloosen als
sehr zweckmäßig erwiesen, wobei je nach den lokalen Verhältnissen
bei kleineren Loosen oder bei besonderer Tüchtigkeit
dem Unternehmer auch 2 Loose zusammen vergeben werden.
Der Art Unternehmer sind meist technisch gebildete Leute,
welche sich selbst der Ausführung unterziehen, zuverlässiges,.
ihnen durchaus bekanntes Aufsichtspersonal besitzen und Land
und Leute kennen, so daß wohl in den meisten Fällen die
Bauverwaltung zufriedengestellt wird und dem Unternehmer
ein entsprechender Gewinn zu Theil wird.
Nicht selten sind hiebei Geschäftsführer durch entsprechende
Tantiemen bei der Arbeit interessirt.
Hienach ist daher in Württemberg beim Eisenbahnbau
für den Unterbau und die Bettung, insofern nicht einzelne,
kleinere Bauobjecte in Kleinakkord vergeben werden, die Vergebung
nach entsprechend großen Arbeitsloosen die „Regel,"
der Regiebau die „Ausnahme" und größere ausgedehnte Großakkorde
können als verlassen betrachtet werden.
e) Generalakkorde, d. h. die Vergebung einer ganzen
Bahnstrecke auf Grund ausgearbeiteter, technisch geprüfter
Plane und Voranschläge gegen eine runde feststehende Summe
kam in Württemberg nur einmal bis jetzt vor, und zwar bei
der Ausführung der Privatbahn von Mezingen nach Urach
(Ermsthalbahn).
Hiebei wurde von der Privatbahngesellschaft die süddeutsche
Baugesellschaft für Eisenbahnbau und Bedarf in
Stuttgart beauftragt, aus Grund der vom Staate gestellten
Concessions-Bedingungen eine Traee (zu der vom Staate
Grundlagen vorhanden waren), Detailpläne und Voranschläge
zu bearbeiten, welche der Genehmigung der Staatsbehörden
zu unterstellen waren, woraus die genannte Gesellschaft die
Gütererwerbung und die Ausführung gegen eine bestimmte
Summe übernahm, gleichviel, wie sich die weiteren Ansprüche
und Verhältnisse während der Gütererwerbung und Bauausführung
gestalteten.
Die Controle über die richtige und solide Ausführung
unterlag der K. Württ. Eisenbahnverwaltung.
Es liegt nahe, daß wenn auch ein solches Abkommen für
die Bahngesellschaft — den Bauherrn — etwas bequemes bezüglich
des Kostenpunktes, etwas sicheres, für die Abrechnung
glattes hat, seitens des Bauunternehmers aber, dem eine
große Machtbefugniß eingeräumt ist, immerhin das Bestreben
vorhanden ist, sich contraktlich eines gewissen Maßes von
Freiheit in Bezug auf die technischen Dispositionen des Baues
zu sichern, er wird die Arbeiten möglichst billig herzustellen,
allerorts zu sparen suchen und letzteres nicht immer im Interesse
der Solidität.
Es ist daher vor Allem für diese Akkordsart ein gewissenhaft
gefertiger Ueberschlag auf Grund von Detailplänen, genaue
Vertragsbedingungen und ein reeller, zuverlässiger Unternehmer
oder Unternehmergesellschaft, wie eine gute Controle
über die Bauausführung erforderlich, der controlirende Baubeamte
wird aber, da schon die Natur der Sache eine gewisse
Dissonanz zwischen dem Controleur und der Baugesellschaft
bewirkt, immerhin einen schweren Standpunkt erhalten.
Bei genannter Ermsbahn ist zwar die Ausführung im
Allgemeinen zur Zufriedenheit abgelaufen, immerhin aber
dürste das System der Generalaccorde mit feststehender Pauschalsumme
für große Bauobjecte und ganze Bahnstrecken für
unsere Verhältnisse nicht passend, überhaupt principiell zu verwerfen
sein, es werden
ad d) Pauschalakkorde beim Bahnbau überhaupt
höchst selten, dagegen beim Hochbau bei sich normal bleibenden,
sich wiederholenden Gebäuden, wie Bahnwarthäusern, Güterschuppen,
Nebengebäuden auf Eisenbahnstationen, wofür genaue
Abrechnungen sichere Anhaltspunkte bieten, mit Vortheil
abgeschlossen, wobei jedoch bezüglich etwaiger Veränderungen
im Fondament rc. vorgesehen ist, daß Mehr- oder Wenigermaß
nur insoweit bei der Abrechnung berücksichtigt wird, als
eine Abweichung einer Position vom Plane 2°/o mehr oder
weniger sich ergiebt und daß Objecte, die nicht ausgeführt,
auch nicht bezahlt werden.
Dergleichen Pauschalakkorde haben wesentlich das Gute
der Fixirung einer zum Voraus bestimmten Bausumme und
die Abkürzung des Abrechnungsgeschäftes, letztere insbesondere
auch für die Unternehmer von großem Nutzen.
Als Verakkordirungsweis en sind in Württemberg
beim Eisenbahnbau üblich:
1) vorzugsweise die allgemeine Submission und
2) die beschränkte Submission.
Die erstere geschieht durch Ausschreiben und werden auf
schriftliche Submissionsabgabe auf eine bestimmte Stunde sowohl
in- als ausländische technisch tüchtige, mit den nöthigen
Geldmitteln versehene Unternehmer zugelassen, wobei sich jedoch
die Bauverwaltung nicht an das billigste Offert gebunden
hält, sondern sich unter den Bewerbern die Auswahl vorbehält,
und bildet diese Concurrenz die Regel, wogegen
ad 2) die beschränkte Concurrenz, obwohl dieselbe für
Erzielung einer guten Arbeit die empfehlenswertheste wäre,
nur bei Arbeiten eintritt, die besonders zuverlässiger Unternehmer
bedürfen und wird sie wesentlich nur bei einzelnen
Arbeitsgattungen, beim Hochbau z. B. bei Schlosserarbeiten,
die für eine ausgedehntere Strecke von ein und demselben