Volltext : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1876)

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Meister  gefertigt  werden,  angewendet,  und  wäre  selbst  auch
für  Schreiner-  und  Glaserarbeiten  empfehlenswerth.
Bei  einzelnen  Arbeiten,  wie  z.  B.  bei  decorativen
Arbeiten,  besseren  Malerarbeiten,  bei  mechanischen  Ausstattungen ­
  wird  entweder  ebenfalls  beschränkte  Concurrenz  angewendet, ­
  nach  Umständen  aber  auch  dergleichen  Arbeiten
unter  der  Hand  vergeben,  wie  dies  z.  B.  auch  für  das  Legen
des  Oberbaues  geschieht.
Ju  der  Regel  wird  der  Akkord,  wie  Eingangs  erwähnt,
auf  Grund  der  Voranschläge,  Preislisten  und  möglichst  delailirten
  Plänen  auf's  Nachmaß,  Nachgewicht  und  Nachzählung
abgeschlossen  und  darf  ein  Unternehmer  in  keiner  Weise  ohne
Zustimmung  der  oberen  Bauleitung  von  genannten  Vorschriften
abweichen.
Im  Weiteren  verweisen  wir  auf  die  Berichte  des  K.  Württ.
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  an  Seine  Majestät ­
  den  König  vom  Jahre  1867  und  1870,  betreffend  das
Verakkordirungswesen  beim  württembergischen  Eisenbahnbau
als  einem  sehr  schätzbaren  Materiale  hin.
Stuttgart,  6.  Juni  1876.
Abel.  Schlierholz.
ad  2)  Von  Oberbaurath  Binder  bezüglich  des  Eisenbahnbetriebs, ­
  wie  folgt:
Die  größern  Bauten,  Erneuerungen  und  Erweiterungen
werden  für  Unterbau  und  Hochbau  ganz  wie  bei  den  Eisenbahnneubauten ­
  im  Wege  der  schriftlichen  Submission  auf
Grund  eines  Voranschlags  vergeben,  und  zwar  je  nach  den
Umständen  in  größern  oder  kleinern  Summen.  Nur  Umbauten ­
  an  Brücken,  Geleisen  rc.,  bei  denen  eine  Gefährdung  des
Bahnbetriebs  nahe  liegen  kann,  und  bei  denen  daher  große
Vorsicht  nöthig  wird,  werden  wenn  nöthig  in  Regie  durch
Taglohnarbeiter  in  unmittelbarer  Aufsicht  und  Verrechnung
des  techn.  Beamten  ausgeführt.  Alle  zum  Betrieb  nöthigen
Materialien  werden  im  Submissionswege  in  größern  oder
kleinern  Parthien  vergeben,  mit  Ausnahme  der  Kohlen  nnd
des  Holzes;  erstere  werden  von  den  betr.  Gruben,  letzteres
von  der  K.  Staatsforstverwaltung  um  vereinbarte  Preise
direkt  bezogen.
Das  Oberbaumaterial  Schienen,  Laschen,  Bolzen,  Nägel,
Schwellen,  wird  ebenfalls  im  Submissionswege  in  Lieferung
gegeben,  nur  bei  den  Schwellen  können  neben  den  Lieferungen,
welche  aus  Submissionen  hervorgehen,  auch  von  verschiedenen
und  kleineren  Lieferanten  zu  bestimmten  Preisen  so  lange
geliefert  werden,  als  Bedarf  vorhanden  ist.
Reparaturarbeiten  an  Hochbauten  rc.  werden  in  der  Regel
einschließlich  der  dazu  nöthigen  Materialien  durch  schriftliche
oder  manchmal  auch  nur  mündliche  Submission,  wobei  der
betreffende  Beamte  die  Angebote  —  einzeln  —  zu  Protokoll ­
  nimmt,  vergeben;  nur  bei  kleinern  Arbeiten,  bei  denen
sich  die  Kosten  und  Preise  nicht  wohl  voraus  feststellen  lassen,
und  wozu  die  Materialien  aus  eigener  Verwaltung  genommen
werden  können,  tritt  Taglohnsarbeit  ein.
Bei  der  eigentlichen  Bahnunterhaltung  wurde  von  jeher
das  Schottermaterial  im  Submissionswege  zur  Lieferung  in
kleinen  Abtheilungen  vergeben,  im  Fall  die  Verwaltung  nicht
eigene  Steinbrüche  oder  Kiesgruben  besitzt.  Dabei  kann  entweder ­
  fertiges  Kleingeschläge  oder  ungeschlagene  Steine  geliefert ­
  werden,  im  letztern  Fall  wird  das  Kleinschlagen  wieder
besonders  in  Akkord  gegeben,  wie  es  auch  geschieht,  wenn
Steine  in  eigenen  Brüchen  oder  an  Felsböschungen  gewonnen
werden.
Auch  die  Gewinnung  von  Kies  in  eigenen  Kiesgruben,
sein  Reinigen,  Beifuhr  zur  Bahn  und  in  die  Bahn,  geschieht
regelmäßig  in  kleinen  Akkorden,  meistens  an  Bahnarbeiter.
Die  Bahnunterhaltung  im  eigentlichen  Sinne,  das  Aufnehmen ­
  und  Krampen  des  Oberbaues,  das  Einziehen  neuer
Schwellen  und  Schienen  rc.  geschah  bis  zum  Jahre  1867  ausschließlich ­
  im  Taglohn,  höchstens  der  Transport  der  Materialien ­
  vom  Lager-  bis  zum  Verwendungsplatz  im  Akkord.  Vom
Jahre  1867  an  hat  der  Unterzeichnete  auch  die  Bahnunterhaltung ­

  in  Akkord  auf  größere  Strecken  eingeführt,  und  da
der  Erfolg  ein  befriedigender  war,  wird  diese  Unterhaltungsweise, ­
  so  viel  ihm  bekannt  ist,  immer  mehr  ausgedehnt.  Es
wird  aber  nur  Einzelakkord  eingehalten  und  werden  Preise
bestimmt,  in  Abstufungen  für  das  Heben  des  Geleises  um
1,  2  oder  3  Zoll  rc.,  wobei  vor  Beginn  der  Arbeit  die  zu
hebende  Strecke  nivellirt  und  das  Maß  der  Hebung  bestimmt
wird,  nach  vollendeter  Arbeit  haben  die  Unternehmer  4  Wochen
lang  für  das  Festliegen  des  Geleises  zu  garantiren  und  jede
Setzung  durch  neues  Krampen  zu  beseitigen.  Die  Arbeit  wird
aber  nicht  an  einzelne  Unternehmer  vergeben,  sondern  in
kleinern  Abtheilungen  an  Arbeitergruppen,  um  sich  fortwährend
einen  Stamm  von  Arbeitern  für  die  vorkommenden  Fälle  und
nöthigenfalls  den  Sicherheitsdienst  zu  erhalten.  Auch  das
Auswechseln  von  Schwellen,  Schienen  rc.,  sowie  alle  sonstigen
Nebenarbeiten  werden  um  voransbestimmte  Einzelpreise  im
Akkord  von  den  Arbeitern  ausgeführt.
Sowohl  Verwaltung  als  Arbeiter  stellen  sich  bei  dieser
Art  der  Bahnunterhaltung  besser,  als  bei  der  Taglohnarbeit.
Näheres  darüber  findet  sich  in  den  Referaten  der  techn.
Commission  des  deutschen  Eisenbahnvereins  vom  Jahre  1871.
C.  Binder.
ad  3)  Von  Oberbaurath  Schenck  über  die  Art  und
Weise  der  zur  Ausführung  gelangenden  Straßenbauten.  Derselbe ­
  besagt:
Bei  den  Staatsstraßenbauten  Württembergs  findet  in
der  Regel  die  Vergebung  der  Bauarbeiten,  wenn  es  sich  um
keine  großen  Summen  handelt,  im  öffentlichen  mündlichen
Abstreiche  statt,  und  zwar  in  der  Weise,  daß  gewöhnlich  die
vorkommenden  Erd-,  Chaussirungs-,  Maurer?  und  Steinhauerarbeiten ­
  einem  Unternehmer  übertragen  werden,  indem  es
schon  häufig  vorgekommen  ist,  daß,  wenn  die  Arbeiten  getrennt ­
  an  mehrere  Akkordanten  vergeben  wurden,  dieß  zu
Unzuträglichkeiten  geführt  hat,  welche  den  Betrieb  der  Arbeit
mehr  oder  weniger  gestört  haben.
Im  Allgemeinen  hat  sich  diese  Art  der  Vergebung  ganz
zweckmäßig  erfunden;  nur  tritt  bei  großer  Concurrenz  der
Nachtheil  hervor,  daß  oft  genährt  durch  Leidenschaft  die  Abstreiche ­
  so  groß  werden,  daß  die  Unternehmer  unmöglich  bestehen ­
  können,  ihre  Verluste  durch  unsolide,  schlechte  Arbeit
zu  decken  suchen,  in  Folge  dann  wieder  die  Bauten  zu  leiden
haben,  wenn  nicht  strenge  Aufsicht  ausgeübt  wird.
Handelt  es  sich  dagegen  um  bedeutendere,  größere  Bauten ­
  mit  erheblichen  «Lummen,  so  wird  fast  immer  das  Submissions ­
  verfahren  eingeschlagen;  die  Art  dieser  Vergebung
hat  sich  in  den  meisten  Fällen  als  die  sicherste  und  beste  bewährt. ­
  Dabei  muß  aber  vorausgesetzt  werden,  daß  unter  den
Submittenten  eine  Auswahl  stattfinden  darf,  da  oft  ein
tüchtiger,  schon  bewährter  Unternehmer  selbst  mit  höherem
Offert  unbedingt  einem  weniger  zuverlässigen,  aber  mit  größerem ­
  Abgebot  aufgetretenen  Liebhaber  vorzuziehen  ist.
In  Regie  werden  nur  solche  Arbeiten  vorgenommen,
welche  sich  gar  nicht  oder  nicht  gehörig  im  Akkordwege  ausführen ­
  lassen,  z.  B.  Gründungsarbeiten,  Rntschbeseitigungen,
schwierige  Entwässerungen  rc.,  wogegen  die  dazu  erforderlichen
Materialien  und  theilweise  auch  ihre  Zubereitung,  wie  Hölzer,
Steine,  Kalk,  Cement  rc.,  gleichfalls  meistens  auf  eine  oder
die  andere  Art  verakkordirt  werden.
In  den  Jahren  1847  und  1848  wurden  in  Württemberg
eine  Reihe  von  Straßenbauten,  um  den  armen  Leuten  Gelegenheit ­
  zum  Verdienst  zu  geben,  in  Regie  zur  Ausführung  gebracht. ­
  Obgleich  diese  Bauten  unter  Controle  und  Aufsicht
hergestellt  wurden,  so  konnte  solche  doch  nicht  überall  genügend
geübt  werden,  so  daß  in  den  meisten  Fällen  große  Kostenanschlags-Ueberschreitungen
  stattgefunden  haben.  Nur  da,  wo
über  entsprechendes  tüchtiges  Parlier-  und  Unterausseherpersonal ­
  verfügt  werden  kann,  dürfte  sich  bei  Straßenbauten  die
Ausführung  im  Regiewege  empfehlen.
Kleinere  Bauten  und  Ausbesserungen,  sowie  Baugegenstände ­
  in  Gegenden,  wo  es  an  Concurrenz  fehlt,  werden  auch
            
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