Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

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3) Bezüglich der Beantwortung des Fragebogens, welchen 
der Architektenverein zu Berlin und der Architekten- und Jn- 
genieurverein vom Mittelrheiu über die Kosten der Binnen 
schifffahrt, namentlich Kanalschifffahrt im Namen des Verbands 
ausgegeben hat, wird beschlossen zu erklären: „Der Verein 
bade in diesem Gegenstand keine eigenen Erfahrungen, da wir 
in Württemberg keine Schifffahrt von Belang haben. 
4) Das Comite für die vom Verband angeregte „Bau- 
statistik wird demnächst zusammentreten. 
5) Für das Freitigrathgrabmal sind 3 Entwürfe ein 
gelaufen: 1) von Professor Walter; 2) von Architekt Schit- 
tenhelm; 3) von Baumeister Mayer. Oberbaurath von 
Egle spricht die Ansicht aus, daß jeder der drei Entwürfe 
mit dem verfügbaren Geld: Ji 3600. ausführbar sei. Der 
erst und letztgenannte unbedingt, „der zweite würde vielleicht 
einige Sparsamkeit bet' der Ausführung bedingen." Die 
Skizzen werden mit ähnlicher Mittheilung an das Komite 
geschickt werden. 
6) Fortsetzung der Berathung der „Vollziehuugsverfügung" 
resp. der Verfügung über Feuerungseinrichtungen. 
Zuerst kommt der Vorsitzende auf einen Kommissionsbe 
schluß wegen Gestattung von Weichsteinen zurück, welcher in 
der Versammlung übergangen worden war. Derselbe wird 
angenommen. 
Sodann wird nochmals berathen über die von dem 
Verein beschlossene Bemerkung zu §. 20 betreffend Kellerlicht 
schächte. Der frühere Beschluß wird aufrecht erhallen. 
Ferner wird ein Wunsch des Herrn Freund in Leutkirch 
vorgelesen, welcher auch 16 ein. lauge Schindeln zu Vertäfe- 
rungen zugelassen wissen will; wird angenommen. 
Nun wird bei §. 43 fortgefahren. 
Zu §. 43 und 44 wurde weder in der Kommission noch 
im Plenum eine Bemerkung gemacht. 
§. 45. Kommissionsantrag: Nur für freistehende, 
runde Kamine Formsteine vorzuschreiben; angenommen. 
Bei §. 46 entspinnt sich über die Kaminweite eine längere 
Debatte, nach welcher sich schließlich 2 Anträge gegenüber 
stehen: 
1) Antrag Baumgärtner: Die kleinste Weite fiir 
Kamine soll 20 ein. rund oder quadratisch sein. 
2) Der Kommissionsantrag: die bestehenden Kamin 
weiten seien zu belassen und noch die Dimension 13 ein. 
im Quadrat zuzufügen mit den 2 Amendements 
u. letztere Dimension nur für 1 Zimmerofen zulässig, 
b. im Punkt 3 die Worte: „bei Küchekamincn dieser Art" 
(Antrag Hettich) zu streichen, so daß der Absatz lauten 
soll: „Bei den unbesteigbaren quadratischen Kaminen 25 / S5 
bis 20 / ao oder 13 / l3 cm., letztere Dimension nur für eine 
Ofenfeuerung zulässig. 
Der Kommissionsantrag mit beiden Amendements wird 
mit 11 Stimmen angenommen. 
Die im Schlußsatz von der Kommission vorgeschlagene 
Grundlage für Berechnung derjenigen Anzahl Feuerungen, 
welche ein Kamin von einer bestimmten Weite aufnehmen 
dürfe, wird im wesentlichen angenommen, doch soll für einen 
Ofen 80 □-cm. und für einen Herd 150 lO-ern. gerechnet 
werden. 
Zu den weiteren §§. wird keine Bemerkung mehr ge 
macht, beziehungsweise werden die Kommissionsantrüge ohne 
Debatte angenommen. 
Es wird nun zur Berathung der zum 5. Abschnitt der 
allgemeinen Bauordnung gehörenden §§. der Vollzugsverfü 
gung übergegangen. 
8- 55 und 56 entsprechend dein Kommissionsantrag ohne 
Aenderung. 
Zu §. 57 Abs. 2. In der Kommission ist zur Sprache 
gekommen, ob nicht bezüglich der behördlichen Behandlung der 
Baugesuche für die Staatsgebäude Ausnahmsbestimmungen, 
wie diese früher durch die Ministerial - Verfügungen vom 
30. Jan. 1837 und 4. Dezbr. 1854 für Bauten im Depar 
tement der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Ver 
kehrsanstalten und der Finanzen, stattfanden, als wünschens- 
werth erklärt werden sollen. Es wurde jedoch kein bestimmter 
Antrag gestellt. 
Baurath Bok ist für ein Eintreten des Vereins in diese 
Sache. 
Professor Baumgärtner fürchtet, wenn die Behörden 
des Staats, welche zu bauen haben, das drückende der gegen 
wärtig bestehenden Bestimmungen nicht mehr mit zu empfinden 
haben, so fehle der Gesammtheit der Bauenden die wirksamste 
Unterstützung in ihrem Bestreben nach Milderung dieser Be 
stimmungen. 
Oberbaurath v. Egle erwähnt die Härten, welche in der 
Behandlung der Baugesuche vorhanden seien. Wenn für die 
Staatsbehörden diese Härten beseitigt wären, so würde cs 
wohl nicht so bald dazu kommen, dieselben auch für andere 
Baulustige zu beseitigen. Er ist deßhalb nicht für eine Be 
fürwortung der einseitigen Erleichterung, damit allen zugleich 
geholfen werden müsse. 
Professor Laißle: Der Verein möge auf möglichste Ab 
kürzung der Termine für die Baugesuchbehandluug eintreten. 
Baurath Günther schließt sich der Ansicht Baum- 
gärtners an, die Behörden werden ohnehin gelinder behan 
delt als die Privaten. 
Oberbaurath v. Schlier holz ist gegen ein Eintreten des 
Bauvereins, und will dieß den betreffenden Behörden selbst 
überlassen, dagegen auch der Ansicht Professor Laiß l e's, daß 
die Baugesuche rascher behandelt werden sollen. 
Baurath Bock bemerkt, der Staatstechniker stehe doch zum 
Baugesetz auf einem andern Fuße, als der Privattechniker. 
Dieser könne aus irgend welchem Grunde ein Interesse haben 
eine Vorschrift des Baugesetzes zu umgehen. Der Staats 
techniker habe dieses Interesse nicht. Was die Kürzung der 
Termine betreffe, so sei bei der Berathung der Bauordnung 
von einer Seite beantragt worden, es solle das Baugesuch als 
genehmigt anzusehen sein, wenn die Behörde nicht in einem 
gewissen Termine gegründete Einsprache erhebt. Das Mini 
sterium habe sich aber hierauf nicht einlassen wollen. 
Die Mehrheit ist für ein Nichteintreten des Vereins. 
Später kommt Baumeister Mayer wieder auf diesen Gegen 
stand zurück. Er hält für wünschenswerth, daß Ausnahmen 
statuirt werden für alle Bauten, für welche ein geprüfter Bau 
nreister der Regierung gegenüber die Verantwortlichkeit trage, 
also ganz an die Stelle des Oberarntsbautechnikers trete, dieser 
einfach auf die Einhalturrg der gesetzlichen Bestimmungen hin 
gewiesen werde. Damit wären in naturgemäßer Weise auch 
die Erleichterungeu für die Staatsbautechniker bewirkt. 
ß. 58 unverändert. 
§. 59. Die Kommission wünscht, es möge der Werth, 
welcher bei Amtsbaumeisterkandidaten dem Zeugniß bestandener 
niederer Wasserbauprüfung beigelegt werde, genauer festgestellt 
werden. 
Bauiuspektor Rheinhard ist der Ansicht, es werde ge 
nannten Wasserbautechnikern entschieden zu viel Werth bei 
gemessen. 
Baurath Günther. Da ein niederer Techniker ebenso 
wenig, als ein höher gebildeter in beiden Branchen durchge 
bildet sein und Erfahrungen haben könne, so wäre es sehr 
wünschenswerth, daß jedes Oberamt seinen besonderen Hochbau- 
und seinen besonderen Straßen- und Wasserbautechniker hätte. 
Dabei könnte der Letztere mehrere Oberämter versehen, wie 
dies auch'schon da und dort der Fall sei. 
Es erhebt sich kein Widerspruch. 
8- 60 unverändert. 
Zu §. 61 wird der Kommissionsantrag, für größere Kom 
plexe rc. Maßstab '/ 2 „„tel zu gestatten, angenommen. Der 
zweite Antrag wegen eines größeren Maßstabs fiir Situations- 
pläne fallen gelassen. 
Zu 8- 62—66 hat die Kommission keinen Antrag zu 
stellen.
	        
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