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3) Bezüglich der Beantwortung des Fragebogens, welchen
der Architektenverein zu Berlin und der Architekten- und Jn-
genieurverein vom Mittelrheiu über die Kosten der Binnen
schifffahrt, namentlich Kanalschifffahrt im Namen des Verbands
ausgegeben hat, wird beschlossen zu erklären: „Der Verein
bade in diesem Gegenstand keine eigenen Erfahrungen, da wir
in Württemberg keine Schifffahrt von Belang haben.
4) Das Comite für die vom Verband angeregte „Bau-
statistik wird demnächst zusammentreten.
5) Für das Freitigrathgrabmal sind 3 Entwürfe ein
gelaufen: 1) von Professor Walter; 2) von Architekt Schit-
tenhelm; 3) von Baumeister Mayer. Oberbaurath von
Egle spricht die Ansicht aus, daß jeder der drei Entwürfe
mit dem verfügbaren Geld: Ji 3600. ausführbar sei. Der
erst und letztgenannte unbedingt, „der zweite würde vielleicht
einige Sparsamkeit bet' der Ausführung bedingen." Die
Skizzen werden mit ähnlicher Mittheilung an das Komite
geschickt werden.
6) Fortsetzung der Berathung der „Vollziehuugsverfügung"
resp. der Verfügung über Feuerungseinrichtungen.
Zuerst kommt der Vorsitzende auf einen Kommissionsbe
schluß wegen Gestattung von Weichsteinen zurück, welcher in
der Versammlung übergangen worden war. Derselbe wird
angenommen.
Sodann wird nochmals berathen über die von dem
Verein beschlossene Bemerkung zu §. 20 betreffend Kellerlicht
schächte. Der frühere Beschluß wird aufrecht erhallen.
Ferner wird ein Wunsch des Herrn Freund in Leutkirch
vorgelesen, welcher auch 16 ein. lauge Schindeln zu Vertäfe-
rungen zugelassen wissen will; wird angenommen.
Nun wird bei §. 43 fortgefahren.
Zu §. 43 und 44 wurde weder in der Kommission noch
im Plenum eine Bemerkung gemacht.
§. 45. Kommissionsantrag: Nur für freistehende,
runde Kamine Formsteine vorzuschreiben; angenommen.
Bei §. 46 entspinnt sich über die Kaminweite eine längere
Debatte, nach welcher sich schließlich 2 Anträge gegenüber
stehen:
1) Antrag Baumgärtner: Die kleinste Weite fiir
Kamine soll 20 ein. rund oder quadratisch sein.
2) Der Kommissionsantrag: die bestehenden Kamin
weiten seien zu belassen und noch die Dimension 13 ein.
im Quadrat zuzufügen mit den 2 Amendements
u. letztere Dimension nur für 1 Zimmerofen zulässig,
b. im Punkt 3 die Worte: „bei Küchekamincn dieser Art"
(Antrag Hettich) zu streichen, so daß der Absatz lauten
soll: „Bei den unbesteigbaren quadratischen Kaminen 25 / S5
bis 20 / ao oder 13 / l3 cm., letztere Dimension nur für eine
Ofenfeuerung zulässig.
Der Kommissionsantrag mit beiden Amendements wird
mit 11 Stimmen angenommen.
Die im Schlußsatz von der Kommission vorgeschlagene
Grundlage für Berechnung derjenigen Anzahl Feuerungen,
welche ein Kamin von einer bestimmten Weite aufnehmen
dürfe, wird im wesentlichen angenommen, doch soll für einen
Ofen 80 □-cm. und für einen Herd 150 lO-ern. gerechnet
werden.
Zu den weiteren §§. wird keine Bemerkung mehr ge
macht, beziehungsweise werden die Kommissionsantrüge ohne
Debatte angenommen.
Es wird nun zur Berathung der zum 5. Abschnitt der
allgemeinen Bauordnung gehörenden §§. der Vollzugsverfü
gung übergegangen.
8- 55 und 56 entsprechend dein Kommissionsantrag ohne
Aenderung.
Zu §. 57 Abs. 2. In der Kommission ist zur Sprache
gekommen, ob nicht bezüglich der behördlichen Behandlung der
Baugesuche für die Staatsgebäude Ausnahmsbestimmungen,
wie diese früher durch die Ministerial - Verfügungen vom
30. Jan. 1837 und 4. Dezbr. 1854 für Bauten im Depar
tement der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Ver
kehrsanstalten und der Finanzen, stattfanden, als wünschens-
werth erklärt werden sollen. Es wurde jedoch kein bestimmter
Antrag gestellt.
Baurath Bok ist für ein Eintreten des Vereins in diese
Sache.
Professor Baumgärtner fürchtet, wenn die Behörden
des Staats, welche zu bauen haben, das drückende der gegen
wärtig bestehenden Bestimmungen nicht mehr mit zu empfinden
haben, so fehle der Gesammtheit der Bauenden die wirksamste
Unterstützung in ihrem Bestreben nach Milderung dieser Be
stimmungen.
Oberbaurath v. Egle erwähnt die Härten, welche in der
Behandlung der Baugesuche vorhanden seien. Wenn für die
Staatsbehörden diese Härten beseitigt wären, so würde cs
wohl nicht so bald dazu kommen, dieselben auch für andere
Baulustige zu beseitigen. Er ist deßhalb nicht für eine Be
fürwortung der einseitigen Erleichterung, damit allen zugleich
geholfen werden müsse.
Professor Laißle: Der Verein möge auf möglichste Ab
kürzung der Termine für die Baugesuchbehandluug eintreten.
Baurath Günther schließt sich der Ansicht Baum-
gärtners an, die Behörden werden ohnehin gelinder behan
delt als die Privaten.
Oberbaurath v. Schlier holz ist gegen ein Eintreten des
Bauvereins, und will dieß den betreffenden Behörden selbst
überlassen, dagegen auch der Ansicht Professor Laiß l e's, daß
die Baugesuche rascher behandelt werden sollen.
Baurath Bock bemerkt, der Staatstechniker stehe doch zum
Baugesetz auf einem andern Fuße, als der Privattechniker.
Dieser könne aus irgend welchem Grunde ein Interesse haben
eine Vorschrift des Baugesetzes zu umgehen. Der Staats
techniker habe dieses Interesse nicht. Was die Kürzung der
Termine betreffe, so sei bei der Berathung der Bauordnung
von einer Seite beantragt worden, es solle das Baugesuch als
genehmigt anzusehen sein, wenn die Behörde nicht in einem
gewissen Termine gegründete Einsprache erhebt. Das Mini
sterium habe sich aber hierauf nicht einlassen wollen.
Die Mehrheit ist für ein Nichteintreten des Vereins.
Später kommt Baumeister Mayer wieder auf diesen Gegen
stand zurück. Er hält für wünschenswerth, daß Ausnahmen
statuirt werden für alle Bauten, für welche ein geprüfter Bau
nreister der Regierung gegenüber die Verantwortlichkeit trage,
also ganz an die Stelle des Oberarntsbautechnikers trete, dieser
einfach auf die Einhalturrg der gesetzlichen Bestimmungen hin
gewiesen werde. Damit wären in naturgemäßer Weise auch
die Erleichterungeu für die Staatsbautechniker bewirkt.
ß. 58 unverändert.
§. 59. Die Kommission wünscht, es möge der Werth,
welcher bei Amtsbaumeisterkandidaten dem Zeugniß bestandener
niederer Wasserbauprüfung beigelegt werde, genauer festgestellt
werden.
Bauiuspektor Rheinhard ist der Ansicht, es werde ge
nannten Wasserbautechnikern entschieden zu viel Werth bei
gemessen.
Baurath Günther. Da ein niederer Techniker ebenso
wenig, als ein höher gebildeter in beiden Branchen durchge
bildet sein und Erfahrungen haben könne, so wäre es sehr
wünschenswerth, daß jedes Oberamt seinen besonderen Hochbau-
und seinen besonderen Straßen- und Wasserbautechniker hätte.
Dabei könnte der Letztere mehrere Oberämter versehen, wie
dies auch'schon da und dort der Fall sei.
Es erhebt sich kein Widerspruch.
8- 60 unverändert.
Zu §. 61 wird der Kommissionsantrag, für größere Kom
plexe rc. Maßstab '/ 2 „„tel zu gestatten, angenommen. Der
zweite Antrag wegen eines größeren Maßstabs fiir Situations-
pläne fallen gelassen.
Zu 8- 62—66 hat die Kommission keinen Antrag zu
stellen.