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4) Von Fabrikant A. Stotz hier Folgendes:
„ Um die Temperatnr des Abdampfes im Innern der Lei
tungsröhren in verschiedenen Entfernungen von der Dampf
maschine messen zu können, habe ich einen besonderen Thermo
meter, an welchem ich die Quecksilberkugel frei in die für diesen
Zweck angebohrten Leitungen hineinhängen konnte, angefertigt,
und solchen stets Tage lang an einem und demselben Orte be
lassen und stets beobachtet.
Die Temperatur des auf diese Weise gemessenen Dampfes
erreichte unmittelbar hinter dem Vorwärmer beim Ausströmen
in die Ableitungsrohre
nie volle 400 Grad Celsius.
Durch die Umfließung des Dampfes um die Speisewasser-
röhrcn im Vorwärmer wird er schon so bedeutend abgekühlt, das
Speisewasser aber auf c. 75 ° Celsius erhöht.
Wenn sich auch der Dampf in den Heitzröhrcn nach und
nach etwas abkühlt, blieb er doch bei ca. 100 m. Entfernung
noch auf 97—98 0 C., er verliert aber seine anfängliche Ge
schwindigkeit sehr bedeutend, so daß man kaum noch das Kolben
spiel bei der Ausströmungs-Oeffnung bemerken kann.
Ein weiterer Versuch ging dahin: Die Temperatur der
verbleiten eisernen Umhüllungs- resp. Leitungsröhrcn genau zu
ermitteln.
In einem mit Sägmehl gefüllten Behälter, welcher auf
das Dampfrohr in der Nähe der Dampfmaschine aufgesetzt
wurde, brachte ich die Kugel des Thermometers in unmittel
bare Berührung mit der Dampfröhre, und umhüllte ihn völlig
mit dem schlechten Wärmeleiter. Die Temperatur stieg nie
höher als 78 ° C. und wurde der Dampf Tagelang durch
geleitet.
Ein ähnliches Resultat erhielt ich in meinem Dampftrocken-
osen, durch dessen Umfassungswände der Dampf den ganzen
Tag streicht. Die Temperatur stieg an dem höchsten Punkt nie
über 84 0 C., obgleich zum rascheren Trocknen mir eine höhere
Temperatur von großem Werthe wäre.
Diese mit aller Sorgfalt durchgeführten Beobachtungen
stimmen mit meiner früheren Ansicht und der von allen Tech
nikern, welche sich mit derartigen Heizungen befassen, überein,
und beweisen auf's Klarste: daß Dampf- und Wasserhcizungs-
röhren, wenn auch der Dampf bis zu 120 — 150 0 erhitzt wird,
in unmittelbarer Berührung mit Holzwcrk und dergl. absolut
feuersicher sind, und zu den absolut feuersichersten Heiz
ungen gehören.
Endlich glaube ich noch erwähnen zu müssen, daß ich vor
wenigen Tagen in Augsburg den daselbst neu eingerichteten
Gasthof zu den 3 Mohren besuchte und hier fand: daß sämmt
liche Dampfhcizungsröhren möglichst genau in die Blend- und
Parquetbödcn eingepaßt sind.
Württemberg steht allein mit seinem 8- 44 der Vollzugs-
Verordnung, welcher die feuersicherste Heizung möglichst erschwert
und der bis jetzt nur durch — Zeit und Kosten verursachende —
Dispensation die Einführung von Heißwasserheizungen ermög
lichte. Es ist nur zu wünschen, daß es den Bemühungen des
Vereins für Baukunde gelingen möge, Ein Kön. Ministerium
des Innern zu veranlassen, jenen Paragraphen aufzuheben und
Dampf- und Wasserheizungen bis zu einem Druck von 5 ^At
mosphären, in keinerlei Weise behindert, ausführen zu lassen.
A. Stotz."
5) Von Baurath Kraft in Ravensburg, welcher besagt:
„Dampf- und Heißwasserleitungsröhren 15 cm. vom Holz
wcrk entfernt zu halten, oder sie mit Gyps und Lehmüberzug
zu verkleiden, wenn sie gegen Abkühlung mit brennbaren Stössen
umhüllt sind, scheint mir nicht nothwendig, weil in diesen Röhren
keine Gase zirkulären, die irgendwie eine Entzündung veranlassen
können. Baurath Kraft"
und ist hiernach der Verein nach reiflicher Berathung zu
der Ansicht gelangt, daß für Heizungen unter 10 Atmosphären
Druck keinerlei Abstand nöthig feie und hat so auch seinen Be
schluß zu Abs. 1 gefaßt, den er dringend hoher Zustimmung
im Interesse der Pyrotechnik empfiehlt, sowie er zu Abs. 2
empfiehlt, statt Gips oder Lehm zusetzen, „feuerfester Ueberzug"
um die Verwendung verschiedener für diesen Fall vorhandener
Kompositionen zu ermöglichen.
Zu §. 12. • Es ist als eine große Belästigung anzusehen,
daß Küchenbödcn bei Herden jeder Art, haben sie offene oder
geschlossene Feuerungen, aus feuersicherem Materiale zu be
stehen haben. In den meisten andern Ländern, wie z. B. in
Baden, Bayern, Oesterreich w., wird ein Unterschied zwischen
offenen oder geschlossenen Herdfeucrungen gemacht und letztere
nicht anders als wie im Zimmer heizbare Oefcn behandelt,
weshalb es auch in Württemberg angezeigt ist, einen Unter
schied gegenüber der Herdkonstruktion einzuführen, und erachtet
der Verein für Baukunde die vorgeschlagene Fassung des
Abs. 3 für angezeigt.
Zu §. 29 I. Punkt 5.
Es giebt Fälle, wie z. B. bei Trockenstubcn von Garn
und dergl., wo Dunstschläuchc aus Eisenblech wegen der
Oxidation und des Tropfens nicht angewendet werden können;
auch Bauten, bei welchen gemauerte Schläuche schwierig aus
zuführen sind, weßhalb auch Thonröhren, die sicher mit ein
ander verbunden werden können, mcht ausgeschlossen und in
der Verfügung genannt werden sollten.
Zu 8. 40 Abs. 4 sind die Abstände zu hoch bemessen und
können unbeschadet der Feuersicherheit, wie vorgeschlagen, er
mäßigt werden. Die Dicke von Gipsungen mit vorgeschlagenen
2 cm. entspricht der Ausführung.
Zu 8- 41 Abs. 5. Klappenabschlüsse bei unbesteigbaren
Kaminen sind sehr hinderlich und unpraktisch und ist ein Hin
weglassen bei geschlossenen Feuerungen durchaus nicht feuer
gefährlich; es verbleibt, insbesondere wenn das Kamin zwei
Rauchöfen aufzunehmen hat, sehr wenig Platz zu den Klappen,
welche insbesondere das Reinigen hindern, weshalb bei unbe-
stcigbaren Kaminen die Vorschrift des Klappenverschlusses unter
bleiben sollte.
Zu 8- 42 Abs. 3 Punkt 3. Das Verbot von hohlen
Ziegeln zu Kaminen, welche nicht aus einer der beiden Stirnen
geschlossen sind, und wodurch die Fabrikation eine schwierige
und theuere wird, wirkt beim Bauen sehr belästigend
und zwar ohne Noth, indem bei der Verwendung gewöhnlicher
hohler Backsteine zu Kaminen eine Kommunikation der hohlen
Räume mit dem Kamine vermöge ihres Verbandes nicht statt
findet und durch den Bestich dieselben nach außen geschlossen
werden, eine Feuersgefahr daher bei deren Verwendung nicht
zu erblicken ist, weshalb der Verein den Durchstrich dieses be
lästigenden Punktes beantragt hat.
Zu 8- 46. Der Verein kann in der allgemeinen Vor
schrift von Formsteinen für kreisrunde Kamine nur eine Bau-
crschwerniß erblicken und nicht einsehen, warum innerhalb
massiver Mauern, bestehen sie aus Werksteinen, aus Beton
und dergl., nicht ohne Formstcine ein genauer kreisrunder
Querschnitt erstellt werden kann und hält daher für genügend,
wenn die Vorschrift nur für freistehende runde Kamine er
theilt wird.
Zu 8- 46 Punkt 3. Es kann oft bei Kaminanlagen, be
sonders innerhalb von Mauern, von großem Werthe sein, mit
möglichst kleinen Querschnitten auszukommen, und dürfte daher,
wenn es sich nur um Ausnahme des Rauches von nur einer
Feuerung handelt, ein Querschnitt von 13 und 13 cm. lichten:
Raume, als der Konstruktion aus je einem Glucker neuer
Dimensionen pr. Seite sich ergebend, — 169 Dem. genügen
und sollte daher diese Bestimmung in die Verfügung aufgenommen
werden, wodurch auch die Annehmlichkeit und der Vortheil der
Feuersicherheit erzielt werden könnte, mehr als dies seither ge
schehen, Kamine in die Zwischenmauern zu legen und nach
Thunlichkeit jeder Feuerung ein eigenes Kamin zu geben.