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2) Originalaufsätze werden zu Referaten und Korreferaten
an nachstehende Mitglieder des Redaktions-Ausschusses j
mitgetheilt und Auszüge aus Zeitschriften von den bei
gefügten Vereinsmitgliedern behandelt:
Referat.
Korreferat.
Für Auszüge aus
Zeitschriften.
l ArchitektScidel, München.
Seidel.
Funk.
Prof. Thiersch,
1 Prof. Kochgetreu, „
Seidel.
Ing. Kalidach, Carlsruhe.
Laumeilicr.
Mittelrheinischer verein.
Obering. Schmick, Franks.
Lurelch.
Funk.
Keule.
Baumstr.Fang, Stuttgart.
> Prof. Käme, München.
Lurelch.
Prof. Gcul,
1 Bez.-Jng. Keule, „
Dr. Weyrauch.
Schmick.
Baumstr. Koch, Stuttgart.
Caspar.
Dr. Weyrauch.
Baumstr. Fang, „
Mitlrlrheinischer verein.
Lurelch.
Schmick. s
Wittelrlieinischer verein, j
■ Prof.Frauenhol;,München
Schmick.
Caspar.
Prof. vilUger, Aachen.
Keule.
Dr. Weyrauch.
Ing. Stuttgarter, München
Lfd.
Nr.
Gegenstände.
Klein-Architektur, Ornamentik
3. Wasserversorgung, Entwässerung u. Reinigung
der Städte, öffentliche Gesundheitspflege
4. Straßenbau
5. Eisenbahnbau und Betrieb, einschließlich Bahn
höfe und Bahnhofshochbauten ....
6. Brückenbau a. hölzerne und steinerne . .
b. eiserne Brücken ....
7. Tunnelbau, Erdbau, Stützmauern u. s. w.
8. Meliorationen, Strombau und Schiffahrtswege
im Binnenlande, Fähren
9. Seeufer-Schutzbauten, Seeschiffahrtsanlagen
10. Baumaschinenwesen (Wasserschöpf-Maschinen
Aufzugsmaschinen u. s. w ) ....
11. Materialienlehre '. .
12. Statistik der Baukonstruktionen ....
3) Originalaufsätze werden von dem Redakteur mit dessen
Gutachten dem Referenten zugesendet, welcher, wenn er
für die Aufnahme ist, dieselben dem Redakteur zurück
schickt, andernfalls dem Korreferenten übergibt. Die
Zustimmung des Referenten ermächtigt den Redakteur
zur Aufnahme, ebenso die Uebereinstimmung des Kor
referenten mit dem Redakteur.
4) Im Ablehnungsfall hat der Redakteur, ohne Nennung
der Gründe für die Ablehnung, dem Verfasser Mit
theilung zu machen. Beruhigt sich Letzterer nicht mit
der Zurückweisung, so kann er die Entscheidung des ge-
sammten Redaktions-Ausschusses verlangen.
5) Der Redakteur hat monatlich den Mitgliedern des Vereins
ausschußes über die eingelaufenen Arbeiten ein Verzeich
niß zu liefern.
6) Der Redaktions-Ausschuß tritt in der Regel auf Ein
ladung des in München wohnenden Mitgliedes zusammen
und zwar nach wenigstens 14 Tage vorausgegangener
Mittheilung der Versammlungsgegenstände, wobei der
Ausschuß einen Vorsitzenden und Schriftführer wählt;
auch kann der Redakteur hiezu, gegen Ersatz der Reise
auslagen, einberufen werden.
7) Die verschiedenen Zweige des Bauwesens und die ver
schiedenen Vereine sollen möglichst gleichmäßige Rücksicht
erhalten.
8) Recensionsexemplare literarischer Werke hat der Redak
teur bei den Mitgliedern des Redaktions-Ausschusses
cirkuliren zu lassen.
9) Abänderungen der Geschäftsordnung haben durch Majo
ritätsbeschluß zu geschehen.
Diesen Beschlüssen wird von dem Referenten noch bei
gefügt, daß bezüglich des Honorars vorerst zur Auszahlung
bestimmt sei:
a. für Originalaufsätze. . . 64 pro Druckbogen.
b. „ Referate des gl. ... 64 „ „
c. „ Pläne
1) wenn sie schon nach dem Format gezeichnet sind:
einfache Tafel 20 JL
doppelte „ 35 „
2) wenn sie noch uingezeichnet werden müssen mit
Abzug der Zeichenkosten,
und daß nach den Bestimniungen an den Redaktions-Ausschuß
pro Mitglied und Exemplar von: Verein 3 Mark (und ack 0. 5
an den Verleger 5 Mark) einzusenden seien.
Prof.vr. Weyrauch, Stutt
gart.
Nachdem sowohl für das eingehende Referat, als auch
für die mit der Delegation zugebrachten Zeit- und pekuniären
Opfer, sowie für die wirksame Geltendmachung unserer Inter
essen der Vorsitzende dem Herrn Professor Dr. Weyrauch
gedankt hatte, wird von einigen Mitgliedern erwähnt, daß
anderen Zeitschriften gegenüber das Honorar gering bemessen
und zu hoffen sei, daß dasselbe später entsprechend erhöht werde.
Der Vorsitzende betont, wie die neue Zeitschrift überhaupt
erst erwachsen und sich lebensfähig zeigen müsse und wie, um
dieselbe conkurrenzfähig zu machen, ein Jeder vorerst opfer
willig sein müsse. Es dürfe zunächst nicht auf pekuniäre Vor
theile Bedacht genommen werden; wenn die Kasse des Aus
schusses durch viele Abnehmer erst gestärkt sei, so werde auch
wohl an die Erhöhung des Honorars gedacht werden können.
Dem Antrag auf fünfjährigen Vertragsabschluß mit dem
Verleger wird zugestimmt und wird endlich von Seite unseres
Vereines die Herausgabe der „Zeitschrift für Baukunde"
und unsere Theilnahme an der letzteren als eine beschlossene
Sache angesehen.
Hienach wird in Folge des Beschlusses in der 16. Ver
sammlung (Generalversammlung) voin 1. Januar 1878 an
— den jährlichen Beitrag durch den Bezug der Zeitschrift um
8 JL zu erhöhen, — der §. 9 unserer Statuten Absatz 1
und 2 wie folgt lauten:
Jedes neue oder wieder aufgenommene Mit
glied hat sieben Mark als Eintrittsgeld
und außerdem einen laufenden Beitrag in die
Vereinskasse vorauszubezahlen und zwar die orts
anwesenden Mitglieder halbjährig elf Mark
und die auswärtigen Mitglieder halbjährig acht
Mark. Neueintretende Mitglieder zahlen eben
falls den laufenden Beitrag für das Halbjahr, in
welches ihre Aufnahme fällt. Die Halbjahre be
ginnen mit dem 1. Januar und 1. Juli.
Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der
„Zeitschrift für Baukunde" als Organ der ver
bundenen füdwestdeutfchen Architekten- und Jn-
genieurvereine unentgeltlich.
Die zwei letzten Absätze verbleiben nach der früheren
Fassung.