Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

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2) Originalaufsätze werden zu Referaten und Korreferaten 
an nachstehende Mitglieder des Redaktions-Ausschusses j 
mitgetheilt und Auszüge aus Zeitschriften von den bei 
gefügten Vereinsmitgliedern behandelt: 
Referat. 
Korreferat. 
Für Auszüge aus 
Zeitschriften. 
l ArchitektScidel, München. 
Seidel. 
Funk. 
Prof. Thiersch, 
1 Prof. Kochgetreu, „ 
Seidel. 
Ing. Kalidach, Carlsruhe. 
Laumeilicr. 
Mittelrheinischer verein. 
Obering. Schmick, Franks. 
Lurelch. 
Funk. 
Keule. 
Baumstr.Fang, Stuttgart. 
> Prof. Käme, München. 
Lurelch. 
Prof. Gcul, 
1 Bez.-Jng. Keule, „ 
Dr. Weyrauch. 
Schmick. 
Baumstr. Koch, Stuttgart. 
Caspar. 
Dr. Weyrauch. 
Baumstr. Fang, „ 
Mitlrlrheinischer verein. 
Lurelch. 
Schmick. s 
Wittelrlieinischer verein, j 
■ Prof.Frauenhol;,München 
Schmick. 
Caspar. 
Prof. vilUger, Aachen. 
Keule. 
Dr. Weyrauch. 
Ing. Stuttgarter, München 
Lfd. 
Nr. 
Gegenstände. 
Klein-Architektur, Ornamentik 
3. Wasserversorgung, Entwässerung u. Reinigung 
der Städte, öffentliche Gesundheitspflege 
4. Straßenbau 
5. Eisenbahnbau und Betrieb, einschließlich Bahn 
höfe und Bahnhofshochbauten .... 
6. Brückenbau a. hölzerne und steinerne . . 
b. eiserne Brücken .... 
7. Tunnelbau, Erdbau, Stützmauern u. s. w. 
8. Meliorationen, Strombau und Schiffahrtswege 
im Binnenlande, Fähren 
9. Seeufer-Schutzbauten, Seeschiffahrtsanlagen 
10. Baumaschinenwesen (Wasserschöpf-Maschinen 
Aufzugsmaschinen u. s. w ) .... 
11. Materialienlehre '. . 
12. Statistik der Baukonstruktionen .... 
3) Originalaufsätze werden von dem Redakteur mit dessen 
Gutachten dem Referenten zugesendet, welcher, wenn er 
für die Aufnahme ist, dieselben dem Redakteur zurück 
schickt, andernfalls dem Korreferenten übergibt. Die 
Zustimmung des Referenten ermächtigt den Redakteur 
zur Aufnahme, ebenso die Uebereinstimmung des Kor 
referenten mit dem Redakteur. 
4) Im Ablehnungsfall hat der Redakteur, ohne Nennung 
der Gründe für die Ablehnung, dem Verfasser Mit 
theilung zu machen. Beruhigt sich Letzterer nicht mit 
der Zurückweisung, so kann er die Entscheidung des ge- 
sammten Redaktions-Ausschusses verlangen. 
5) Der Redakteur hat monatlich den Mitgliedern des Vereins 
ausschußes über die eingelaufenen Arbeiten ein Verzeich 
niß zu liefern. 
6) Der Redaktions-Ausschuß tritt in der Regel auf Ein 
ladung des in München wohnenden Mitgliedes zusammen 
und zwar nach wenigstens 14 Tage vorausgegangener 
Mittheilung der Versammlungsgegenstände, wobei der 
Ausschuß einen Vorsitzenden und Schriftführer wählt; 
auch kann der Redakteur hiezu, gegen Ersatz der Reise 
auslagen, einberufen werden. 
7) Die verschiedenen Zweige des Bauwesens und die ver 
schiedenen Vereine sollen möglichst gleichmäßige Rücksicht 
erhalten. 
8) Recensionsexemplare literarischer Werke hat der Redak 
teur bei den Mitgliedern des Redaktions-Ausschusses 
cirkuliren zu lassen. 
9) Abänderungen der Geschäftsordnung haben durch Majo 
ritätsbeschluß zu geschehen. 
Diesen Beschlüssen wird von dem Referenten noch bei 
gefügt, daß bezüglich des Honorars vorerst zur Auszahlung 
bestimmt sei: 
a. für Originalaufsätze. . . 64 pro Druckbogen. 
b. „ Referate des gl. ... 64 „ „ 
c. „ Pläne 
1) wenn sie schon nach dem Format gezeichnet sind: 
einfache Tafel 20 JL 
doppelte „ 35 „ 
2) wenn sie noch uingezeichnet werden müssen mit 
Abzug der Zeichenkosten, 
und daß nach den Bestimniungen an den Redaktions-Ausschuß 
pro Mitglied und Exemplar von: Verein 3 Mark (und ack 0. 5 
an den Verleger 5 Mark) einzusenden seien. 
Prof.vr. Weyrauch, Stutt 
gart. 
Nachdem sowohl für das eingehende Referat, als auch 
für die mit der Delegation zugebrachten Zeit- und pekuniären 
Opfer, sowie für die wirksame Geltendmachung unserer Inter 
essen der Vorsitzende dem Herrn Professor Dr. Weyrauch 
gedankt hatte, wird von einigen Mitgliedern erwähnt, daß 
anderen Zeitschriften gegenüber das Honorar gering bemessen 
und zu hoffen sei, daß dasselbe später entsprechend erhöht werde. 
Der Vorsitzende betont, wie die neue Zeitschrift überhaupt 
erst erwachsen und sich lebensfähig zeigen müsse und wie, um 
dieselbe conkurrenzfähig zu machen, ein Jeder vorerst opfer 
willig sein müsse. Es dürfe zunächst nicht auf pekuniäre Vor 
theile Bedacht genommen werden; wenn die Kasse des Aus 
schusses durch viele Abnehmer erst gestärkt sei, so werde auch 
wohl an die Erhöhung des Honorars gedacht werden können. 
Dem Antrag auf fünfjährigen Vertragsabschluß mit dem 
Verleger wird zugestimmt und wird endlich von Seite unseres 
Vereines die Herausgabe der „Zeitschrift für Baukunde" 
und unsere Theilnahme an der letzteren als eine beschlossene 
Sache angesehen. 
Hienach wird in Folge des Beschlusses in der 16. Ver 
sammlung (Generalversammlung) voin 1. Januar 1878 an 
— den jährlichen Beitrag durch den Bezug der Zeitschrift um 
8 JL zu erhöhen, — der §. 9 unserer Statuten Absatz 1 
und 2 wie folgt lauten: 
Jedes neue oder wieder aufgenommene Mit 
glied hat sieben Mark als Eintrittsgeld 
und außerdem einen laufenden Beitrag in die 
Vereinskasse vorauszubezahlen und zwar die orts 
anwesenden Mitglieder halbjährig elf Mark 
und die auswärtigen Mitglieder halbjährig acht 
Mark. Neueintretende Mitglieder zahlen eben 
falls den laufenden Beitrag für das Halbjahr, in 
welches ihre Aufnahme fällt. Die Halbjahre be 
ginnen mit dem 1. Januar und 1. Juli. 
Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der 
„Zeitschrift für Baukunde" als Organ der ver 
bundenen füdwestdeutfchen Architekten- und Jn- 
genieurvereine unentgeltlich. 
Die zwei letzten Absätze verbleiben nach der früheren 
Fassung.
	        
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