Volltext: Theatrum Pontificiale, Oder Schau-Platz der Brücken und Brücken-Baues

Cap. XXII. QSon Pontons. Tab.LII. 14t 
von dem ersten. An denen Enden sind diese Balcken mir einen eisernen Band verwahret, 
welcher ins Holtz eingelassen wird, und gleich mir demselben stehet. 
Ihr Lager auf der Achse ist S U und b T 6g. 8. 
§. 296. 
Bey 6g. io. ist ein Bretzu sehen, dergleichen nur eins zu ieden pvnton und auf ei 
nen Karrn gehöret, lang G H 20 Fuß, 6 Zoll, breit H J 1 Fuß, und dicke 1 K 
2 Zoll. 
En den Enden ist ein Stück hart Holtz lo Zoll lang K Z eingelassen und wohl ver 
nagelt, zu dem Ende, daß das Bret nicht zerspalten könne. 
Mitren in diesem Brer ist ein Loch L, durch welches es im fahren auf die eiserne ?in- 
ne q t sie. 8- aufgestecket wird, und alsdenn auf der Achse in den ausgeschnittenen Rau 
me X Z fig.8. mit seinen Enden aber auf denHöltzern a a und ßß 6g. 11. ruhet. 
§- 297. 
Bey V 6g. io. ist ein Deck Brct angewiesen, derer 5 zu jeden Ponton, und auf 
einem Karren gehören. Sei>e Länge ^ ist I O-7 Fuß, die Breite NO 2^ Fuß, und 
dicDicke 0 P i^Zoll; es ist zusammen gesetzt mit drey Stücken, welche mit 5 Leisten je 
de von 6 Zoll breit, K l 7 Zoll dick, j(J P zusammen gehalten, und wohl verna 
gelt werden. Diß Oeck-Brct hat 3 Löcher, davon eins T recht in der Mitten, und die 
andern beyde S auf 12 Zoll von T abstehen. 
Im Auflegen dcr Occk-Breter, davon das erste auf der Achse in dem ausgeschnit 
tenen Raum f r ff r 6g. 8. zu liegen kommt, muß man solche Wechsel-weise durch ihre 3 
Löcher auf die eiserne Pinne q t 6g. 8. aufstecken, daß niemahls zwey Leisten aufeinander 
zu liegen kommen, wie solches klarlich m 6g. u. zu sehen. 
§. 298. 
' Bey o 6g. 10. wird ein dünnes Bretgen, derer zwey zu einen ?onton und auf in 
nenKarrn gehören, angezeiget, lang, U Jf r etwa» 14. © breit fP U 1 Fuß, oder 
ein wenig mehr, und dicke V X 7 Zoll. 
Im fahren werden sie zu alleröbcrst durch ihre Löcher, so auch in der Mitten stehen, auf 
mehr gedachte eiserne kinne gèstecket, wie aus 6g. 11. abzunehmen. 
Ihr Gebrauch bestehet darinnen, daß man sic in die?onton5 auf den Boden lege, da 
mit man solchen im gehen, oder wenn man Mannschaffr, oder sonsten einige schwehre Sachen 
in die?omon8zur Uberfuhre einladen wolle, nicht durchtreten und verderben möge. 
§. 299. 
In die beyden Krampen, so an der Achse 3^Zoll unter den Karrnbaumen stehen, wer 
den zwey dicke Thaue h l) 6g. 9. ungefähr von 17 Zoll dicke, auch wohl dickere, woran 
man die vorderen Pferde anspannet, mit langen eisernen Hacken eingehänget, und vorne durch 
zwey bewegliche eiserne halbe Ringe k k 6g. 9. durchgestecket, da denn in die hintern Oeien 
dieser dicken Thaue, in welchen die langen Hacken fassen, eiserne Ringe eingesetzet werden, in 
die vordem Oescn aber nickt. 
l l 6g. 9. sind die Hacken, woran man das Pferd, so im Karrn gehet, und allemahl 
das stärckfte seyn muß, anspannet. 
p 6g. 9.12. sind Stützen von 3-7 Fuß lang, zusamt den Eisen, darauf der Karrn im 
Stille-stehen ferne ruhet, derer zwey, und also an jeglichen Karrnbaum nothwendig eine 
seyn muß. 
Tbeatr. Pontificial N n Die
	        
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