Volltext : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1879)

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Baurath  Brenner  und  Kaiser,  Professor  Baumgärtner,
Silber,  Walter,  Baumeister  Schittenhelm  und  Architekt
Braunwald,  wobei  für  den  indessen  verstorbenen  Herrn
Silber  Herr  Banrath  Leibbrand  bezeichnet  wurde.  Herr
Baurath  Kaiser  übernimmt  es,  die  übrigen  Herren  zu  den
betreffenden  Sitzungen  einzuladen;
2)  von  einem  Schreiben  des  Verbandsvorstandes  bezüglich
der  Reorganisation  der  preußischen  Gewerbeschulen,  daß  in  der
Folge  zusammen  22  Vereine  sich  für  die  Aufrechthaltung  des
Beschlusses  der  Abgeordnetenversammlung  vom  22.  September
1874  und  gegen  die  Herabminderung  der  humanistischen  Ausbildung, ­
  insbesondere  gegen  den  Wegfall  der  lateinischen  Sprache
aus  der  Vorbildung  für  das  Studium  der  Architekten  und  Ingenieure ­
  ausgesprochen  haben;
3)  von  einem  Schreiben  der  Berliner  Akademie  der  Künste,
die  Einladung  zu  Betheiligung  an  deni  von  ihr  jährlich  veranstalteten ­
  Konkurs  für  den  großen  Staatspreis  enthaltend.  Dasselbe
wird  jedoch,  da  sich  an  diesem  Konkurs  nur  preußische  Landeskinder ­
  betheiligen  können,  zunächst  den  preußischen  Mitgliedern  in
Hohenzollern  mitgetheilt,  im  übrigen  unter  Anerkennung  registrirt.
4)  von  einem  Schreiben  des  ostpreußischen  Architekten-  und
Jngenieurvereins,  welcher  dem  Verein  das  Schriftchen  „Civilrechtliche ­
  Haftbarkeit  der  Ingenieure  und  Architekten"  als  Geschenk ­
  anbietet.  Der  Vorsitzende  glaubt,  daß  dasselbe  auch  die  in
unserem  Verein  zu  behandelnde  Frage  sehr  fördern  würde,  er
beantragt  die  Anschaffung  von  10  Exemplaren  ä  25  ^  auf
Vereinskosten  und  läßt  zugleich  eine  Liste  unter  den  Mitgliedern
zur  Subscription  circuliren.
Nachdem  nun  noch  eine  Empfehlung  des  chromopyrographischen
  Instituts  in  München,  ein  Generalkatalog  über  Kunstmaterialien ­
  von  Spielhagen  in  Berlin  und  ein  Prospekt  über
Gartengeräthschaften  von  Carl  Schließmann  in  Mainz  zur
Vertheilung  gekommen,  erhält  Herr  Professor  La  iß  le  das  Wort
zu  Fortsetzung  seiner  Mittheilungen  von  auf  einer  Reise  nach
Belgien  und  England  über  städtische  Straßeuanlagen  gesammelten ­
  Notizen,  welche  in  Beilage  2  und  Zeichnungs-Beilage  1
näher  gegeben  sind.  Hierauf  sprach  der  Vorsitzende  den:  Herrn
Professor  für  die  so  sehr  sorgfältig  bearbeiteten  und  interessanten
Mittheilungen  den  Dank  des  Vereins  aus  und  leitete  eine  Diskussion ­
  über  das  von  Herrn  Laißle  Gesagte  ein.  Es  zeugte  die
lebhafte  Betheiligung  insbesondere  von  Seiten  der  Herren  Oberbauräthe ­
  v.  Schlierholz,  Bok,  v.  Landauer,  Baurath
Günther  und  Kaiser  von  dem  großen  Interesse,  mit  dem  die
Mitglieder  dem  Vortrage  gefolgt  waren.
Hiebei  kam  wesentlich  zur  Sprache:
1)  bezüglich  der  macadamisirten  Straßen  die  an  manchen
Orten  bestehende  Methode,  das  Kleingeschläg  niit  Mörtel  bezw.
Cement  auszugießen,  um  eine  feste  Fahrbahn  zu  erhalten;  hiegegen
  wurde  geltend  gemacht,  daß  sich  der  Verband  durch  die  Einwirkung ­
  der  Fuhrwerke  alsbald  löse  und  der  Cement  entweder  zu
Staub  werde  oder  sich  in  eine  weiche  Masse  auflöse,  dagegen
habe  da,  wo  ein  Einwalzen  der  Straße  nicht  gut  auszuführen
feie,  eine  Ueberlagerung  von  reineni  Straßenabraum,  —  besonders
von  gutem  Kalksteingeschläg  erzeugt,  —  über  dem  Kleingeschläg,  sowie ­
  durch  Benetzen  und  Einstampfen  sich  gut  bewährt  und  gute
und  ebene  Fahrbahn  erzielt;
2)  bezüglich  der  gepflasterten  Straßen  sollte  die  Pflasterung
normal  zur  Straßenrichtung  mit  Steinbreite  von  höchstens
8—10  cm  hergestellt  werden,  um  so  den  Zugthieren  möglichst
viel  Gelegenheit  zum  wirksamen  Eingreifen  in  die  Fugen  zu
geben  und  da,  wo  die  Straße  nicht  wegen  Anlage  von  Dohlen,
Gas-  und  Wasserleitungen  rc.  aufgerissen  zu  werden  brauche,  sei
das  Zweckmäßigste,  unter  dem  Pflaster  eine  Unterlage  mittelst
Betonirung  zu  erstellen  und  zwischen  diese  und  dem  Pflaster  eine
Zwischenlage  von  Sand  einzulegen.
3)  Bezüglich  der  Holzstraßen  wurde  als  Vortheil  das  ruhige
Fahren  auf  denselben  hervorgehoben,  als  Nachtheil  jedoch  der
üble  Geruch  in  Folge  des  Einflusses  der  Excremente  und  die
kurze  Haltbarkeit  der  Hölzer.
Hiemit  schloß  die  Sitzung.
Der  Schriftführer:
G.  Morlok.

Sechste  ordentliche  Versammlung  vom  29.  März  1879.
Vorsitzender:  Oberbaurath  v.  Schlierholz.
Schriftführer:  Bauinspektor  v.  Seeger.
Anwesend:  25  Mitglieder  und  1  Gast.
Der  Vorsitzende  stellt  der  Versammlung  als  Gast  Herrn:
Ingenieur  Staib,  derzeit  hier,  als  auswärtiges  Mitglied
Herrn  Baumeister  Seible  aus  Bondorf  und  als  neues  Mitglied ­
  Hrn.  Baumeister  Bälz  von  hier  vor.
Das  Protokoll  der  letzten  Versammlung  wird  vorgelesen
und  an  demselben  berichtigt,  daß  bei  der  in  ersterem  erwähnten
Macadamisirung  das  Macadam  selbst  im  Cement  verlegt  werden ­
  soll.
Ein  Wiederaufnahmegesuch  des  Hrn.  Bauinspektor  Mar  et
in  Herrenberg,  welcher  im  Jahr  1874  wegen  der  großen  Entfernung ­
  seines  damaligen  Wohnsitzes  von  Stuttgart  aus  dem
Verein  ausgetreten  war,  wird  mitgetheilt  und  demselben  einstimmig ­
  entsprochen.
An  Zuschriften  ist  Folgendes  eingegangen:
ein  Schreiben  des  Technikerclubs  in  Tetschen  in  österr.
Schlesien;  derselbe  bittet  um  die  Publikationen  des  Vereins;
Publikationen  des  Ingenieur-Vereins  in  Stockholm,
desgl.  des  Ingenieur-Vereins  in  Gent;
der  Architekten-  und  Ingenieur-Verein  des  Königr.  Böhmen
beabsichtigt  eine  Ausstellung  von  Plänen,  Baumaterialien  rc..
in  Prag  im  Laufe  dieses  Sommers  zu  veranstalten  und
ladet  zur  Betheiligung  an  derselben  ein.
Fabrikant  Witte  in  Berlin  sendet  eine  Broschüre  über
einen  Kaminheizapparat  für  Wohnräume  ein.
Hr.  Prof.  Walter  trug  sodann  das  Referat  der  Kommission, ­
  welche  im  Auftrag  des  Vereins  über  die  Frage:
„Wie  haben  sich  im  Gebiet  der  einzelnen  Vereine  die  Grundsätze ­
  über  das  Verfahren  bei  öffentlichen  Konkurrenzen  bewährt,
und  wie  weit  hat  sich  ein  Bedürfniß  zur  Abänderung  oder
Ergänzung  dieser  Grundsätze  herausgestellt?"  berathen  hatte,  vor.
Die  Kommission  führt  5  öffentliche  und  4  beschränkte
Konkurrenzen  als  die  einzigen  an,  die  ihr  in  unserem  Vereiusgebiet
  seit  Aufstellung  der  Grundsätze  für  das  Konkurrenzverfahren ­
  bekannt  geworden  und  spricht  sich  dahin  aus,  daß
dabei  Mißstände  bezüglich  der  Grundsätze  nicht  zu  Tage  getreten
sind,  insoweit  dieselben  korrekt  durchgeführt  wurden  und  daß,
wenn  auch  die  Konkurrenz  nicht  immer  ein  direkt  für  die
Ausführung  brauchbares  Projekt  geliefert  hat,  doch  die  hiedurch ­
  erreichte  Klärung  der  Baufrage  den  großen  Nutzen  der
Konkurrenzen  über  allen  Zweifel  setzt.
Das  Referat  weist  ferner  darauf  hin,  daß  im  Interesse
des  Konkurrenzwesens  selbst  die  Bestimmungen  stets  gleichmäßig ­
  sowohl  vom  Gesichtspunkte  des  Konkurrenten  als  von
dem  des  Bauherrn  aus  zu  betrachten  seien,  daß  eine  Revision  der
Grundsätze  mit  aller  Sorgfalt  zu  geschehen  habe,  weil  öftere
Abänderungen  nicht  geeignet  seien,  dieselben  in  dem  allgemeinen ­
  Bewußtsein  zu  befestigen  und  ihre  strikte  Einhaltung
zu  fördern,  und  daß  eine  zu  detaillirte  Fassung  der  Grundsätze ­
  sich  nicht  empfehle,  es  vielmehr  zweckmäßig  erscheine,
neben  dieselben  die  nöthigen  näheren  Bestimmungen,  gleichsam
als  Direktiven  für  die  Preisrichter,  in  besonderen  Beisätzen
aufzustellen.
Die  Paragraphen  1—3  geben  der  Kommission  zu  keinem
Abänderungsvorschlag  Anlaß.  Bei  §.  4:  „das  Programm
darf  an  Zeichnungen  und  Berechnungen  nicht  mehr  verlangen^
als  die  klare  Darlegung  des  Entwurfs  einschließlich  der  Konstruktion ­
  erfordert  und  muß  die  Maßstäbe  für  die  Zeichnungen
genau  vorschreiben"  glaubt  die  Kommission  die  Worte:  „einschließlich ­
  der  Konstruktion"  entbehren  zu  können,  weil  in
allen  Fällen,  wo  die  Konstruktion  von  Wichtigkeit  ist,  dieselbe
zur  Klarlegung  der  Aufgabe  dienen  und  daher  eingezeichnet
werden  muß,  während  sie  in  den  übrigen  Fällen  füglich  als
werthlos  fortgelassen  werden  kann.
            
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