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Oberbaurath v. Schlierholz dankte für die ihm gewor
dene Anerkennung und wies angesichts der gegenwärtigen, na
mentlich auch für die Techniker ernsten Zeitlage auf die Noth
wendigkeit unausgesetzten engen Zusammengehens der Vereins
mitglieder hin, ohne welches ein kräftiges Vorwärtsschreiten sich
nicht denken lasse.
In den Toast auf die Damen theilten sich Bauinspektor
Rheinhard und Baumeister Lang.
So verflossen rasch die wenigen Stunden, welche noch bis
zum Abgänge des Zuges vergönnt waren, und sichtlich befriedigt
begab sich die ganze Gesellschaft auf die Heimfahrt, während
welcher erst der Himmel eine finstere Geberde zeigte. Bei der
Ankunft in Stuttgart war jedoch auch er wieder guter Laune.
Laistner.
Kkste, außerordentliche Wersammkung vom 27. Juni 1879.
Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlier holz.
Schriftführer: Baumeister Laistner.
Anwesend: 29 Mitglieder.
Der Vorsitzende theilt mit, daß der neuerdings bei den
Ständen eingebrachte Nachtragsentwurf zum Finanzgesetz pro
1879/81 Veranlassung zu Einberufung der heutigen außerordent
lichen Versammlung gegeben habe.
Der erwähnte Entwurf exigire nämlich anläßlich der Justiz
organisation für die oberen Besoldungsklassen der Bezirksbeamten
verschiedener Kategorien eine Gehaltserhöhung, ohne die Bau
inspektoren zu berücksichtigen und haben sich diese deshalb mit
Petitionen theils an Se. Majestät den König, theils an ihre
vorgesetzten Ministerien gewendet und außerdem den Verein um
seine Unterstützung in der Sache gebeten.
Redner weist darauf hin, daß die Bauinspektoren bis zum
Jahre 1855 in der 9. Klasse der Rangordnung, also hinter
anderen Bezirksbeamten wesentlich zurückgestanden seien, daß sie
späterhin, allerdings erst im Jahre 1873, denselben in Rang
und Gehalt gleichgestellt wurden, sich aber durch das Gesetz vom
1. Juli 1876 in Beziehung auf Nichteinrechnung der Wohnung
(deren Genuß sie überhaupt nicht oder zum Theil nur in ge
ringem Maß besitzen) in dem pensionsberechtigten Gehalt wiederum
benachtheiligt sehen, und erkennt das Vorgehen der Bauinspektoren
als ein vollständig berechtigtes an.
Prof. Laißle erwähnt, daß die Professoren des Poly
technikums eigentlich noch schlechter gestellt sind, als die Bau
inspektoren.
Es gelangen nunmehr die Eingaben der Bezirks-Bauinspek
toren und der Eisenbahn-Betriebs-Bauinspektoren zur Verlesung und
knüpft sich hieran eine längere Debatte, in der namentlich die
Frage erörtert wird, ob für das Vorrücken aller, oder blos der
geprüften Bauinspektoren eingetreten werden soll. Die erstere
Ansicht dringt bei der Versammlung durch.
Der Vorsitzende legt hierauf einen Entwurf zu einer vom
Vereine an die betr. Ministerien zu richtenden Eingabe, welcher
von einem Konnte, bestehend aus den Herren Baumgärtner,
Bok l., Knoll, Leibbrand und v. Schlierholz, vorbereitet
wurde, vor, welcher in folgender Fassung die Zustimmung der
Versammlung erhält:
Stuttgart, den 28. Juni 1879.
Bitte
des Württemb. Vereins für Bau
kunde um volle Gleichstellung der
Bauinspektoren mit den übrigen
Bezirksbeamten in Beziehung auf
Gehalt n. Wohnungsverhältnisse.
K. Staatsministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten.
(Ebenso: der Finanzen und des Innern.)
Der Entwurf eines Gesetzes, betr. einen Nachtrag zum
Finanzgesetze für die Finanzperiode 1879/81 hat gelegentlich der
Feststellung der Besoldungsklassen für die Amtsrichter, und zwar
für 29 der 1. Klasse mit 4000 M., auch die Besoldungen
1. Klasse für die Oberamtleute, Kameralverwalter, Forstmeister,
Obersteuerinspektoren, sowie für die Bahnhofsinspektoren und
2 Betriebsinspektoren in gleicher Weise bedacht und dies mit
§. 1 des fünften Edikts vom 31. Dezember 1818, der K. Ver
ordnung vom 28. Juni 1824 bezüglich der Kameralverwalter,
und mit dem Gesetze vom 1. Juli 1876 bezüglich des Wohnungs
genusses in Betreff der Bahnhofinspektoren motivirt, wonach
diese Beanite als gleichberechtigt mit den ersten Amtsrichtern,
auch nach Geschäftslast, Vielseitigkeit der Geschäfte und Ver
antwortlichkeit, sowie hinsichtlich ihrer sozialen Stellung im Be
zirke bezeichnet werden.
Es sind nun hiernach die Bauinspektoren für den Straßen
bau, den Eisenbahn-Bau und -Betrieb und für das Hochbauwesen,,
welche durch höchste Entschließung Sr. Majestät des Königs vom
5. Mai 1873 von der 8. in die 7. Rangstufe gnädigst vor
gerückt wurden und nach dem Finanzetat, bei welchem die Be
soldungsverhältnisse geregelt wurden, und ausgesprochen wurde,
dieselben den übrigen Bezirksbeamten gleich zu stellen, in be
sagtem Nachtragsgesetz übergangen.
Dies dürfte doch wohl mit der damals ausgesprochenen und von
den Ständen gebilligten Absicht der K. Regierung nicht im Ein
klänge stehen, (vid. Erläuterungen zum Personaletat pro1871/73.)
Die Bauinspektoren haben sich somit veranlaßt gefunden,
in einer Eingabe, theils an Se. Majestät den König, theils an
ihre vorgesetzten hohen Ministerien die Bitte auszusprechen, ihnen
in finanzieller Beziehung die vollständige Gleichstellung in Ge
halts- und Wohnungsverhältnissen mit den übrigen Bezirks
beamten allergnädigst bewilligen zu wollen. Ebenso haben sie
den unterzeichneten Württemb. Verein für Baukunde gebeten,,
diese ihre Bitte zu unterstützen.
Letzterem zu entsprechen erachten wir für unsere Pflicht und
erlauben uns daher Folgendes ergebenst vorzutragen:
Bis zum Jahre 1873 standen die Bauinspektoren gegenüber
den übrigen Bezirksbeamten wesentlich zurück. Sie rückten erst
im Jahre 1855 aus der 9. Rangklasse in die 8. vor, und erst
nach langjährigem Bitten wurde man den wohlbegründeten Be
schwerden dieser Beamten im Jahre 1873 dadurch in der Haupt
sache gerecht, daß sie in Rang und Gehalt den übrigen Bezirks«
beamten gleich gestellt wurden; bezüglich eines Punktes aber
stehen die meisten derselben hinter letzteren noch zurück: indem sie
nur zum kleinsten Theil (beim Eisenbahn-Bau und -Betrieb) den
Genuß einer Dienstwohnung oder einer, aber allerdings ungenügen
den, Entschädigung für eine solche erhalten.
Dieser Uebelstand wurde um so empfindlicher, als durch das
Gesetz vom 1. Juli 1876 bei den übrigen Bezirksbeamten, zu
welchen auch die Bahnhofinspektoren gerechnet wurden, ausge
sprochen wurde, daß der Werth der Dienstwohnung dem pensions-
herechtigten Gehalte zugerechnet werde.
Wir sind der Ansicht, daß es wohl begründet wäre, die
Bauinspektoren auch in diesem Punkte den übrigen Beamten voll
ständig gleich zu stellen, da etwa die Annahme, daß die ersteren
in der Lage seien, sich durch Privatarbeiten ein erhebliches Neben
einkommen zu verschaffen, nicht mehr zutrifft, insbesondere seit
eine große Zahl von Technikern jeder Kategorie in unserem Lande
vorhanden sind, auch die Besorgung von Nebengeschäften den
meisten Beamten durch Ausführungen zu dem Beamtengesetze in
hohem Grade erschwert oder fast unmöglich gemacht worden ist,
und seit dieselben durch die täglich steigenden Forderungen des
ordentlichen Dienstes überhaupt derart in Anspruch genommen
sind, daß sie Zeit zu Nebengeschäften nicht mehr finden können.
Sind die Bauinspektoren schon durch das Gesetz vom 1. Juli
1876 hart betroffen und bezüglich ihres pensionsberechtigten Ein
kommens gegenüber den Beamten gleicher Kategorie in Nachtheil
gekommen, so würden sie durch den Entwurf des Gesetzes, betr.
einen Nachtrag zum Etat 1879/81, welcher sich zum Theil, wie
bei den Bahnhofinspektoren, nur auf dieses Gesetz stützt, wieder
holt und noch empfindlicher geschädigt werden, als durch jenes
erstgenannte Gesetz. Hierdurch würde, die Absicht, die Bau
inspektoren den übrigen Bezirksbeamten im Gehalte gleich zu
stellen, wie dieselbe im Jahre 1873 ausgesprochen wurde, wieder
aufgehoben.