Full text : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1881)

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diesem,  sowie  dem  weiteren  Grunde,  weil  einein  Mittelschiffgewölbe
  jederseits  zwei  Seitenschiffgewölbe  entsprechen,  für  jedes
Hauptjoch  zweierlei  Pfeiler  nöthig  hat,  wovon  die  einen  Hauptpfeiler
  genannt,  fiir  die  Aufnahme  von  Mittelschiff  und  Seitenschiffgewölben ­
  und  die  anderen  Zwischenpfeiler  genannt,  blos
für  die  Aufnahme  von  Seitenschiffgewölben  dienen.  Die  nun
folgenden  weiteren  Verbesserungsversuche  gehören  der,  in  Frankreich ­
  schon  um  1160,  in  Deutschland  aber  erst  um  1200  beginnenden ­
  Epoche  des  romanischen  Uebergangsstiles  an,  und
haben  zunächst  zu  den  sog.  sechskappigen  Kreuzgewölben  geführt,
welche  zwar  die  Zwischenpfeiler  für  das  Tragen  der  Mittelschiffsgewölbe
  ebenfalls  mit  in  Anspruch  nahmen,  aber  unter  Herbeiführung ­
  so  erheblicher  neuer  Mißstände,  daß  man  dieses  System
nach  längerer  Uebung  wieder  aufgab  und  schließlich  versuchte,  das
romanische  Rippengewölbe  auch  für  oblange  Gewölbefelder  von
beliebigen  Seitenverhältnissen  brauchbar  zu  machen.  Einige  wenige
von  diesen  Versuchen  gingen  darauf  aus,  die  über  den  kürzeren
Leiten  befindlichen  aber  ebenfalls  halbkreisförmigen  Schildrippen
auf  gleicher  Basis  mit  den  übrigen  Rippen  beginnen  zu  lassen
(Dom  in  Trient),  doch  erhielt  dadurch  das  Mittelschiffgewölbe
wieder  zu  sehr  den  Charakter  eines  Tonnengewölbes  mit  allen
seinen  Mißständen.  Besser  gelangen  die  andern  Versuche,  bei
welchen  die  halbkreisförmigen  Schildrippen  so  stark  gestelzt  wurden,
daß  ihre  Scheitel  in  die  gleiche  Höhenlage  kauien  wie  die
Scheitel  der  Querrippen.  An  Gewölben  solcher  Art  war  nur
noch  die  durch  die  Stelzung  herbeigeführte  Hinterschneidung  der
Diagonalrippen  auf  Seiten  der  schmalen  Gewölbkappen  unerwiinscht,
während  andererseits  bei  einem  ungefähren  Längen-  und  Breiten-Verhältniß
  der  Mittelschiff-Gewölbfelder  wie  2:3,  wegen  des
Hinwegfalles  der  Zwischenpfeiler,  unter  sonst  gleichen  Umständen,
weniger  und  für  die  Gewölbanlage  gleichmäßiger  in  Anspruch ­
  genommene  Pfeiler  nöthig  wurden,  als  bei  quadratischen
Rippengewölben  und  somit  eine  gleichmäßigere  Vertheilung  des
Seitenschubes  stattfand.  Die  Stelzung  und  damit  auch  die
Hinterschneidung  hätte  in  mathematisch  korrekter  Weise  durch  eine
ellyptische  Schildrippe  vermieden  werden  können,  da  aber  ellyptische
  Bögen  wegen  ihrer  überall  verschiedenen  Krümmuugsverhältnisse
  durchaus  verschiedene  und  je  für  ihre  Stelle  besonders
geformte  Bogenquader  erheischt  hätten,  so  zog  man  Spitzbögen
vor,  womit  der  beabsichtigte  Zweck  auf  eine  viel  bequemere  Weise
und  ohne  nennenswerthen  Nachtheil  ebenfalls  erreicht  wurde.
Fast  gleichzeitig  drängte  sich  den  Baumeistern  im  Anfang  des
13.  Jahrhunderts  die  Wahrnehmung  auf,  daß  nian  unter  Anwendung ­
  des  Spitzbogens  nicht  nur  für  die  Schildrippen,  sondern
auch  für  die  Querrippen  dieselbe  Scheitelhöhe  erreichen  könne,  wie
für  die  halbkreisförmigen  Diagonalrippen,  wonach  man  bei  diesen
oblongen  Rippeugewölben  die  Höhe  der  Mittelschiffhochmauern
fiir  die  Fensteranlage  und  die  Erhellung  des  Innern  ebenso  ausniitzen
  konnte,  wie  bei  Kreuzgewölben  römischer  Art,  während
bei  jenen  der  Seitenschub  nicht  halb  so  groß  und  auf  mehr
Punkte  vertheilt  ist  als  bei  diesen.  Von  1220  an  waren  solche
Gewölbe  in  Frankreich  allgemein  und  von  1250  an  auch  in
Deutschland  herrschend;  damit  ist  die  dritte  Etappe  in  der  Geschichte
der  mittelalterlichen  Gewölbarchitektur  und  überhaupt  das  Höchste
erreicht,  was  bis  auf  den  heutigen  Tag  in  der  Gewölbetechnik  zu
Tage  gefördert  worden  ist.  Kreuzgewölbe  mit  halbkreisförmigen
oder  spitzbogigen  Diagonalrippen  und  mit  spitzbogigen  Schild  und
Querrippen,  alle  mit  gleicher  Scheitelhöhe,  sind  aber  nichts  anderes
als  gothische  Gewölbe,  deren  zwingende  Konsequenzen  noch
vor  dem  Eintritt  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  die  volle
Gothik  entwickelt  und  groß  gezogen  haben.  Die  stufenweise  Erzielung ­
  dieses  Gewölbsystems  war  das  Werk  der  romanischen
Baukunst;  die  überaus  rationelle  Ausnützung  seiner  Konsequenzen
aber,  und  die  scharfsinnige  Anwendung  seiner  Grundgedanken  auf
die  mannigfaltigsten  Grundformen  und  Raumgestaltungen,  ist  das
Verdienst  der  gothischen  Architektur.
Der  Vorsitzende  dankt  Namens  der  Anwesenden  dem  Redner
für  seinen  lehrreichen  Vortrag  und  schließt  hierauf  die  Versammlung. ­
  Der  Schriftführer:
S  e  e  g  e  r.

I-ünfle  ordentliche  Versammlung  am  5.  März  1881.
Vorsitzender:  Oberbaurath  v.  Schlierholz.
Schriftführer:  Baumeister  Canz.
Anwesend:  15  hiesige  und  ein  auswärtiges  Mitglied.
Der  Vorsitzende  begrüßt  das  auswärtige  Mitglied  Herrn
Bauinspektor  Ruff  von  Hall  und  das  neu  eingetretene  Mitglied
Herrn  Baumeister  Gausser  und  macht  sodann  Mittheilung  über
die  eingegangenen  Einläufe.
Eingelaufen  ist  ein  Schreiben  vom  Hamburger  Verein,
betreffend  die  Haftpflicht  der  Architekten  und  Ingenieure.  Rach
früheren  Beschlüssen  des  Verbandes  hättet!  die  Einzelvereine  bis
l.  Februar  1881  ihre  Vorschläge  in  dieser  Sache  einzubringen.
Der  Hamburger  Verein  bittet  um  Zustellung  der  in  Württemberg ­
  seither  in  dieser  Sache  geltenden  Rechtsgrundsätze.
Der  Vorsitzende  möchte  diese  Frage  an  eine  Commission
verwiesen  haben,  und  schlägt  vor,  den  Herrn  Oberbürgermeister
v.  Hack  zu  ersuchen,  an  der  Commission  theilzunehmen;  es  wird
jedoch  bemerkt,  daß  derselbe  krank  sei,  daher  ein  Jurist  um  ein
Gutachten  ersucht  werden  solle  (siehe  hinten  Ansschußsitzung  vom
6.  August).
Eine  weitere  Zuschrift  betrifft  die  Ausdehnung  des  preuß.
Volkswirthschaftsraths  auf  das  Reich  und  die  Theilnahme  von
Technikern  an  demselben.
Es  wird  um  Aeußerung  der  Einzelnvereine  in  dieser  Sache
gebeten.
Zur  Beantwortung  der  Frage  ivird  eine  Commission  vorgeschlagen ­
  bestehend  aus  den  Herrn  v.  Egle,  v.  Ehmann,
Hettich,  Dobel,  Leibbrand.
Baurath  G  ü  n  t  t  e  r  gibt  nun  Mittheilungen  über  den
Ban  der  gewölbten  Ermsbrücke  in  Neuhausen  O.A.  Urach.  Die
Brücke  ist  mitten  in  einer  belebten  Ortschaft  gelegen  und  konnte
der  Verkehr  während  des  Baues  nicht  gehemmt  werden.  Die  Ausführung ­
  des  Neubaues  geschah  deßhalb  in  2  Theilen.  Der  Verkehr ­
  wurde  nach  Fertigstellen  der  einen  Geivölbhälfte  über  dieselbe
geführt  und  die  andere  Hälfte  in  Angriff  genommen.  Die  beiden
Gewölbtheile  wurden  stumpf  zusammengestoßen.  Die  provisorische
Brücke  fiel  hiedurch  weg  und  wurden  in  Folge  dessen  ivesentliche
Ersparnisse  erzielt.
Die  Brücke  hat  10,5  m  Lichtiveite,  bei  1,5  m  Pfeilerhöhe.
Die  Breite  der  Fahrbahn  beträgt  9,2  in.
Die  Gründung  geschah  auf  Posidonienschiefer.  Der  Abschlag
ivar  durch  eine  mit  Letten  gedichtete  und  mit  eisernen  Nadeln
festgehaltene  Blockwand  gebildet.
Die  Rüstung  bestand  aus  nur  stumpf  zusammengestoßenen
Hölzern  und  wurden  zur  Ausrüstung,  welche  8  Tage  nach
Fertigstellen  des  Gewölbs  geschah,  gußeiserne  Sandbüchsen  verwendet. ­

Letztere  haben  sich  wegen  der  hiedurch  möglich  geivordenen
gleichmäßigen  Ausschalung  sehr  bewährt.
Die  Kosten  betrugen:  Gründung  3390  fl.  Maurer-  und
Steinhauerarbeit  6193  fl.,  Rüstung  522  fl,  Schmiedarbeit  600  fl.
Chaussirung  295  fl.,  Ingenrenz  2000  fl.  zus.  13000  fl.  oder
ca.  22290  M..
In  der  sich  anschließenden  Debatte  hebt  der  Vorsitzende  die
Vortheile  der  Gewölbeausschalung  mittelst  Sandbüchsen  hervor.
Dieselben  ermöglichen  ein  ruhiges  über  die  ganze  Breite  sich
erstreckendes  Ansschalen,  das  durch  Keile  nicht  erreicht  werden
könne.
Baurath  Güntter  theilt  mit,  daß  der  Bildung  von  schädlichen
Fugen  tut  Gewölbe  durch  verschiedene  Mörtelstärken  in  den  am
meisten  beanspruchten  Fugen  vorgebeugt  morden  sei.  Es  sei
hierauf  schon  bei  Bearbeitung  der  Steine  Rücksicht  genommen
worden.
Oberbaurath  v.  Schlier  holz  ist  der  Ansicht,  daß  durch
das  früher  angewandte  Einlegen  von  Schindeln  in  die  Fugen,
nüe  es  z.  B.  an  der  Cannstatter  Brücke  geschehen  sei,  um  ein
schönes  Aussehen  zu  erzielen,  dem  Brennen  der  Steine  Vorschub
geleistet  werde.  Das  Ausschalen  flacher  Gewölbe  mittelst  Schrauben
sei  sehr  riskirt.  Die  meisten  Gewölbeeinstürze  werden  durch  zu
            
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