Volltext : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1881)

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schnelles  unvorsichtiges  Ausschalen  herbeigeführt.  Auch  zu  langes
Warten  sei  gefährlich.
Die  weitere  Frage  der  Tagesordnung  betrifft  das  Arbeiterunfallversicherungsgesetz. ­

Baurath  Kaiser  als  Vorsitzender  der  für  diese  Frage  gewählten
  Commission  berichtet  die  Beschlüsse  der  letzteren  und  die
Beantwortung  der  von  Hannover  aus  gestellten  Fragen.
Frage  1:  Ist  die  Angelegenheit  als  eine  dringende  zu
bezeichnen?
Beschluß:  Ja!
Frage  2:  Soll  der  Vorstand  gegen  die  Ausdehnung  des
Arbeiterversicherungsgesetzes  auf  das  Baugewerbe  an  geeigneter
Stelle  vorstellig  werden?
Beschluß:  Nein!
Frage  3:  Sollen  Abänderungen  einzelner  Bestimmungen  des
Gesetzes  vorgeschlagen  werden  und  eventuell  welche?
Diese  Frage,  bei  welcher  nicht  zu  verkennen,  daß  das  Gesetz
manche  Jnteressenkreise  in  ihrer  Selbstständigkeit  alteriren  und  das
Baugewerbe  wesentlich  belasten  würde,  während  dasselbe  andrerseits
auch  manche  Härten  und  Unsicherheiten  des  Haftpflichtgesetzes
vom  Jahre  1871  auszugleichen  und  so  für  die  Sicherstellung  der
Arbeiter  in  socialer  Beziehung  viel  Gutes  zu  schaffen  geeignet
wäre,  hat  zu  nachstehenden  Erörterungen  Anlaß  gegeben.
Die  Commission  ist  der  Ansicht,  die  Versicherung  nur  auf
deutsche  Arbeiter  auszudehnen  und  zwar  wegen  der  Schwierigkeiten ­
  des  Auffindens  der  Hinterbliebenen  in  außerdeutschen  Ländern,
in  welchen  unter  Umständen  die  im  Entwürfe  vorgesehenen  auch
zahlungspflichtige  Armenverbände  fehlen  könnten.
Baumeister  Jooß  glaubt,  daß  zur  Zeit  der  Fertigung  des
Entwurfes  fremde  Arbeiter  gar  nicht  iur  Auge  behalten  worden  seien.
Oberbaurath  v.  Schlierholz  schlägt  vor,  diesen  Passus  nur
als  Frage  zu  behandeln.
Die  Bestimmungen  des  Z.  5,  wonach  nur  der  Schaden,
welcher  durch  eine  Verletzung  entsteht,  die  eine  Erwerbsunfähigkeit
von  mindestens  4  Wochen  zur  Folge  hat,  ersetzt  werden  soll,  erscheinen ­
  der  Commission  zu  hart  und  beantragt  sie,  zu  setzen:
„eine  Erwerbsunfähigkeit  von  8  Tagen  zur  Folge  hat;  bei
schweren  Verletzungen  und  Tödtung  soll  die  Rente  vom  Tage
des  Unfalls  an  berechnet  werden."
Die  Versammlung  ist  hiemit  einverstanden.
Bezüglich  des  §.  11  betreffend  die  Aufbringung  der  Versicherungsprämie ­
  glaubt  die  Commission,  daß  auch  der  Versicherte
selbst  in  Mitleidenschaft  zu  ziehen  sei  und  zwar  mit  etwa  '/-  der
Versicherungsprämie,  da  sonst  von  den  Arbeitern  das  Gesetz  als
socialistischen  Zwecken  dienend,  angesehen  werden  könnte.
Einverstanden.
Zu  §.  36  wünscht  die  Commission,  daß  eine  nähere  Prücisirung
  des  Ausdrucks  „grobes  Verschulden"  gegeben  werde
und  daß  diese  Bezeichnung  nur  auf  wenige  leicht  nachweisbare
und  grell  zu  Tage  tretende  Fälle  angewendet  werden  solle.
Baumeister  Jooß  stellt  die  schlimme  Lage  des  Unternehmers
dar,  der  die  Versicherungsprämie  bezahlen  müsse  und  oft  noch
dazu  gestraft  werde.
Baurath  Köhler  ist  der  Ansicht,  daß  es  seither  den  Gerichten
bei  Beurtheilung  technischer  Fragen  an  der  nöthigen  Assistenz
gefehlt  habe.
Es  sollte  ein  förmliches  Baugericht  über  solche  Fälle  aburtheilen, ­
  da  2  oft  noch  beliebig  gewählte  Experten  nicht  maßgebend ­
  sein  können.
Oberbaurath  v.  Schlier  holz  weist  darauf  hin,  daß  dieser
Wunsch  schon  früher  im  Vereine  geäußert  und  dabei  auf  die
Einrichtung  in  Wien  hingewiesen  worden  sei.  Es  sollten  Bestimmungen ­
  über  die  richtige  Wahl  der  Experten  getroffen  werden.
Weiter  hat  die  Commission  nichts  zu  bemerken.
Hierauf  wird  die  Versammlung  geschlossen.
Der  Schriftführer:
C  a  n  z.

Sechste  Versammlung  am  26.  März  1881.
Vorsitzender:  Oberbaurath  n.  Schlierholz.
Schriftführer:  Baumeister  Lang.
Anwesend:  9  Mitglieder.
Der  Vorsitzende  theilt  den  Tod  zweier  Vereinsmitglieder,
der  Herrn  Betriebsbauinspektoren  Mayer  in  Biberach
und  Eßlinger  in  Rottweil  mit.  Die  Versammlung  erhebt  sich
zmn  ehrenden  Andenken  an  die  Verstorbenen  von  den  Sitzen.
Das  neu  aufgenommene  hiesige  Mitglied  Baumeister  Weifert
wird  vom  Vorsitzenden  eingeführt  und  begrüßt.
Baumeister  Canz  verliest  das  Protokoll  der  letzten  Vereinsversammlung, ­
  das  ohne  Debatte  genehmigt  wird.
Die  zur  Berathung  der  Verbandsfrage  über  den  Volkswirthschaftsrath ­
  gewählte  Kommission  hat  sich  noch  nicht  konstituirt,  da
die  Herren  Oberbaurath  v.  Egle,  Oberbaurath  vr.  v.  Ehmann
und  Baurath  Leibbrand  wegen  Geschäftsüberbürdung  nicht
theilnehmen  konnten.  Für  vr.  v.  Ehmann,  der  um  Enthebung
bat,  trat  Professor  Walter  ein.  Die  Frage  kann  demnach  erst
in  der  nächsten  Vereinsversanimlung  berathen  werden.
Ebenso  diejenige  iiber  Aenderung  des  §.  18  der  Vereinsstatuten. ­

Eingelaufen  ist:
Vom  Verbandsvorstand:  der  gedruckte  Vortrag  von
Bauinspektor  Gustav  Meyer  in  Berlin  und  Ingenieur  Gleim
in  Hannover  über  das  auswärtige  Vereinswesen  und  die  Nutzanwendung ­
  auf  die  deutschen  Vereine.  Zur  Berathung  dieser
Thesen  schlägt  der  Vorsitzende  eine  Kommission  von  7  Mitgliedern ­
  vor;  es  werden  gewählt  Oberbaurath  v.  Schlier  holz,
v.  Egle,  v.  Leins,  Baurath  Leibbrand,  Baumeister  Lang
und  Architekt  Beck  und  Gerok.
Darauf  wird  zur  Berathung  der  im  Fragekasten  enthaltenen
Frage  geschritten:
Woraus  erklärt  sich  der  gegenwärtige  schwache
Besuch  der  Vereinsversammlungen?
Der  Vorsitzende  glaubt,  es  können  hier  2  Ursachen  mitwirken. ­
  Einmal,  daß  in  Süddeutschland  das  warme  Interesse
am  Vereinsleben,  wie  'man  es  anderwärts  finde,  überhaupt  fehle,
daß  insbesondere  die  Schwaben  gerne  „eigenbrägeln",  daß  aber
auch  das  Interesse  am  Fache  selbst  schwach  sein  müsse,  wenn
man  so  wenig  sich  bei  Fachversammlungen  betheilige.  Die
häufig  gehörte  Entschuldigung  wegen  Mangels  an  Zeit  könne  er
nicht  gelten  lassen,  denn  man  finde  Zeit  zu  allem,  an  was  man
eine  Freude  habe.
Sodann  könne  aber  auch  der  Fehler  am  Vereine  selbst
liegen,  sei  es,  daß  dessen  Statuten  einer  Revision  bedürfen,  sei
es,  daß  der  Vorstand  nicht  konvenire,  (wobei  Redner  betont,  wie
oft  er  schon  gebeten  habe,  frische  Kräfte  zu  wählen),  sei  es  endlich, ­
  daß  die  Programme  der  Versammlungen  zu  wenig  Interesse
bieten.  Wenn  letzteres  der  Fall,  so  liege  aber  die  Schuld  wieder
an  den  Mitgliedern  selbst.  Vorträge  werden  immer  nur  von  einer
ganz  bestimmten  Minderzahl  von  Mitgliedern  gehalten,  die  übrigen
seien  blos  passive  Besucher  und  Kritiker.  Es  wäre  sehr  zu
wünschen,  daß  die  aktive  Betheiligung  aller  Mitglieder  eine
lebendigere  würde.  Alan  solle  sich  nicht  einbilden,  daß  jedesmal
ein  großer  Vortrag  gehalten  werden  müsse,  auch  kleine  Mittheilungen ­
  werden  gerne  entgegengenommen,  regen  zum  Austausch  der
Erfahrungen  an  und  seien  dadurch  gewinnbringend  für  Jeden.
Insbesondere  dürfte  unter  den  jüngern  Architekten  mehr  Eifer
herrschen,  es  gebe  doch  so  viel  Interessantes,  theils  aus  ihren  Reisestudien, ­
  theils  aus  kleinen  Entwürfen,  Concurrenzen  rc.,  mitzutheilen; ­
  da  und  dort  werden  Erfahrungen  über  neue  Constructionen
gesammelt,  die  werthvoll  seien  und  die  nicht  jeder  selbst  machen
könne.
Baurath  Güntter  regt  3  Punkte  an,  die  bessernd  wirken
könnten.  Erstens  seien  die  Beamten  zu  sehr  mit  Geschäften  überbürdet,
  so  daß  sie  froh  seien,  auch  einmal  einen  freien  Augenblick ­
  zu  haben,  den  sie  ihrer  Familie  widmen  können.  Man
solle  sie  nicht  mit  Aktenmaterial  fast  erdrücken,  dann  haben  sie
mehr  Zeit  und  Lust  zu  freier  Thätigkeit  in  ihrem  Fache,  was
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