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liche Quellen selbst lesen können, weßhalb die Referate auch nicht
zu wenig ausführlich sein dürfen.
Der Verein erklärt sich sodann nnt großer Majorität mit
den Anträgen der Kommission einverstanden, wonach eine Aenderung
in der Erscheinungsweise der Zeitschrift vorerst nicht eintreten
und bis zum Ablauf des Vertrages mit dem Verleger
verschoben werden soll. Fiir den Fall jedoch, daß die anderen
betheiligten Vereine in ihrer Majorität für eine sofortige Aenderung
sich aussprechen wurden, wird beschlossen, daß der gesauimte
Redaktionsausschuß über diese Frage berathen solle, wogegen zur
Wahl einer besonderen Kommission für diese Berathung kein
Grund vorliege.
Baumeister Lang kommt nochmals auf die literarischen
Referate zurück, und beantragt die Beibehaltung derselben in
ihrem seitherigen Umfang, worauf sich die Versammlung mit erheblicher
Majorität für diesen Antrag erklärt.
Schließlich referirt Professor Walter im Namen der hiemit
beauftragt gewesenen Kommission iiber die vom Vorstande
des Verbands gestellte Frage, ob und eventuell durch welche
Mittel dahin zu wirken sei, daß auch eine Vertretung des Verbands
deutscher Architekten- und Jngenieurvereine oder der Einzelvereine
oder der Architekten und Ingenieure im Allgemeinen im
deutschen Volkswirthschaftsrath angestrebt werden soll, wie folgt:
Die in der Sitzung des Vereins für Baukunde vom 12. März
d. I. zur Vorbereitung einer Beantivortung dieser Fragen gewählte
Kommission hat sich eingehend mit dem Gegenstand beschäftigt
und ist nach gründlicher Erwägung zu nachfolgender Ansicht gelangt:
Zunächst muß konstatirt werden, daß es sich bei dem preußischen
Volkswirthschaftsrath dermalen lediglich um eine preußische
Staatseinrichtung handelt, welche — insolange sie nicht auf das
Reich ausgedehnt ist — uns Württembergern als solchen keine
Gelegenheit bietet, eine Vertretung der Architekten- und Ingenieurkreise
anzustreben.
Aber selbst wenn der Fast eintreten würde, daß der Volkswirthschaftsrath
auf das übrige deutsche Reich ausgedehnt werden
sollte, so haben wir es mit einer Institution zu thun, die nach
deni klaren Wortlaut des Königl. Statuts keinen andern Zweck
hat, als bei Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen, welche
wichtigere wirthschaftliche Interessen von Handel, Gewerbe,
Land- und Forstwirthschaft betreffen, den Angehörigen
dieser Stände Gelegenheit zu geben, ihre Interessen in Form
von Gutachten zur Kenntniß des betreffenden Ministeriums zu
bringen. — Damit ist keineswegs ausgedrückt, daß diese Gutachten
— insoweit die Interessen der genannten Stände mit denjenigen
anderer kollidiren — maßgebend für die Entschließungen
der Regierung seien; vielmehr bleibt es den übrigen Ständen nach
wie vor unbenommen, im Falle einer solchen Kollision bei den
verschiedenen gesetzgeberischen Faktoren vorstellig zu werden und
Gesetze und Verordnungen, welche ihre Interessen zu schädigen
drohen, zu bekämpfen und abzuwenden.
Die Architekten und Ingenieure befinden sich hierbei ganz
in deni gleichen Falle, wie alle die übrigen — im Volkswirthschaftsrath
nicht vertretenen — Stände und haben nach Ansicht
der Kommission kein größeres Interesse daran, im Volkswirthschaftsrath
vertreten zu sein, als jene. — Auch konnte sich die
Kommission dem Eindrücke nicht verschließen, daß die Interessen
der Architekten und Ingenieure, wenn sie von einzelnen Fragen
berührt werden, durch die Mitwirkung der technischen Behörden
bei der Gesetzgebung viel wirksamer vertreten sein dürften, als
dieß durch einzelne wenige Mitglieder im Volkswirthschaftsrath
der Fall sein würde.
Insoweit aber die Interessen, wie dieß z. B. bei Privat-Architekten
oder Ingenieuren je nach der Ausübung des Berufs
vorkomnien kann, gleichartige mit jenen des Gewerbestandes sind,
schließt das Statut auch in seiner jetzigen Form die Wahl solcher
Interessenten nicht aus und kann es der Initiative derselben
überlassen bleiben, die geeigneten Wege einzuschlagen, um bei
den Wahlen Berücksichtigung zu finden.
Nach diesen Erwägungen kam die Kommission zu dem Vorschlag,
die erwähnten Fragen des Verbandes dahin zu beantworten
:
Es sei vorerst kein genügender Grund vorhanden, eine
Vertretung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine,
oder der Einzelvereine, oder der Architekten
und Ingenieure im Allgemeinen, im deutschen Volkwirthschaftsrath
besonders anzustreben.
Die Versammlung erklärt sich mit dem Antrage der Kommission
einverstanden.
Der Schriftführer:
Kn oll.
Achte ordentliche Versammlung am 30. April 1881.
Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlierholz.
Schriftführer: Baumeister Lang.
Anwesend: 18 Mitglieder und 1 Gast.
Der Vorsitzende theilt dem Verein die Nachricht von deut
Tode des früheren Mitgliedes und mehrjährigen Vorstandes
Ludwig v. Klein, Präsident a. D. der königl. württ. Eisenbahnbaukommissiou
mit. Die Versammlung erhebt sich zum ehrenden
Andenken des Verstorbenen von den Sitzen.
Eingelaufen:
1) von der Verlagshandlung Schmidt u. Günther in Leipzig
die 1. Lieferung des Werkes Rom in Wort und Bild von
Dr. Rud. Kleinpaul. (Circulirt zur Subskription).
2) Rombergs Zeitschrift für Baukunst, Zahrg. 1881.
3) von Kreisbaumeister a. D. Hoffmann in Berlin eine
Anzahl Autographien der Promenadenbrücke in Leipzig mit
discentrischen Ziegelbögen, deutsches Reichspatent Nr. 8451.
(Gelangt zur Vertheilung).
Hierauf macht Architekt Gerok Mittheilungen über leuchtende
Farben überhaupt und speziell über Balmains selbstleuchtende
Farben, welche in England und neuerer Zeit auch in Deutschland
immer größere Verbreitung finden, z. B. zur Sichtbarmachung
von Bojen, Rettungsringen, Tauchergegenständen, zur
Erleuchtung von Eisenbahnwaggons in Tunneln, Barrieren, Wegzeigern,
Zifferblättern von Uhren, Firmenschilder rc., besonders
eignet sich dieser Anstrich zur Erleuchtung feuergefährlicher Räume,
Pulvermagazine re., weil er Licht ohne Wärmeentwicklung gibt.
Es kommen zwei Sorten von solchen Anstrichfarben in den
Handel, eine Oelfarbe und eine Wasserfarbe. Redner zeigt das
in Blechbüchsen aufbewahrte Pulver vor, das zum Anstrich verwendet
wird, theilt mit, daß das Leuchten der mit solchen Farben
angestrichenen Gegenstände dadurch hervorgerufen werde, daß man
dieselben täglich einige Stunden dem Sonnenlicht aussetzt, worauf
sie die ganze Nacht durch selbst leuchten. Wie lange diese Eigenschaft
der Anstrichfarbe daure, sei noch nicht ermittelt, jedenfalls höre
sie nicht auf, solange noch eine Spur von Farbe vorhanden sei,
an geschützten Orten also länger als im Freien; die Leuchtkraft
werde erhöht durch öfteres Aufträgen des Anstrichs. Statt durch
Sonnenlicht könne das Leuchten der Gegenstände auch dadurch
bewirkt werden, daß man ein zollgroßes Stückchen Magnesiumdraht
vor den Gegenständen verbrenne; Gaslicht hingegen zerstöre
die Leuchtkraft. Redner lädt hierauf die Versammlung ein,
ihm in den anstoßenden Dunkelraum zu folgen, wo Herr Cheniiker
Kunz mehrere Statuetten, Annoncenschilder rc. aufgestellt habe,
um sie dem Verein vorzuzeigen. Die Versammlung nimmt nnt
großem Interesse Einsicht von diesen Gegenständen. Besonders
schön ist die violette Farbe im Dämmerlicht, während im Dunkeln
die Farbe ganz weiß leuchtet. Bei den en face gesehenen Gipsköpfen
lassen sich zwar die Gesichtszüge schwer unterscheiden, weil
nirgends Schattiruug zu sehen ist.
Nach Rückkehr in das Versammlungslokal dankt der Vorsitzende
dem als Gast eingeführten Herrn Chemiker Kunz, Theilhaber
der Firma A. v. Kellenbach hier, welche den Vertrieb der
Balmain'schen selbstleuchtenden Farben für Württemberg übernommen
hat, für das Gesehene und derselbe theilt noch Folgendes