Volltext : Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86)

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wesentlichen  mit  den  Ausführungen  des  Vorredners  einverstanden,
vermißt  bei  denselben  aber  eine  Erwähnung  der  Rücksichten,
welche  dem  Publikum  gegenüber  in  Frage  kommen,  wenn  es
sich  um  Aenderungen  am  Stuttgarter  Bahnhof  handle.  Es
sollte  da  seines  Erachtens  in  erster  Linie  darauf  hingewirkt
werden,  daß  dem  Reisenden  eine  bessere  Orientierung  möglich
sei:  in  der  linken  Halle  einsteigen  müssen,  wenn  man  nach  rechts
hinfahren  wolle  und  umgekehrt,  sei  unzweckmäßig;  noch  unbequemer ­
  aber  sei  es,  von  den  Wartsälen  aus  die  ganze  Halle
durchwandeln  zu  müssen,  um  den  Zug  zu  erreichen,  wie  dies
bei  den  Gäubahnzügen  der  Fall.  Daß  in  der  Vorhalle  4  Kassen
statt  einer  großen,  und  ebenso  im  Innern  getrennte  Gepäckbureaux ­
  statt  eines  gemeinsamen  hergestellt  seien,  bringe  verschiedene ­
  Unzuträglichkeiten  mit  sich.  Es  wäre  daher  zu  wünschen,
daß  die  K.  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  aus  Anlaß
der  Einführung  der  Zentralweichenstellung  eine  Aenderung  der
Bahnordnung  vornähme,  weil  das  Kreuzen  einfahrender  Züge
dann  nicht  mehr  gefährlich  sei;  auch  dürfte  zwischen  den  Wartsälen ­
  und  dem  Perron  für  die  Gäubahnzüge  eine  direkte  oberoder
  unterirdische  Verbindung  herzustellen  sein.
Auf  weitere  Mängel  des  Stuttgarter  Bahnhofs,  namentlich
des  Güterbahnhofs,  will  Redner  der  vorgeschrittenen  Zeit  wegen
nicht  eingehen.
Ing.  Hauck  bemerkt,  daß  er  in  einzelne  seiner,  dem
K.  Ministerium  und  der  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen
vorgelegten  Projekte  eine  Verbindungsbrücke  zwischen  den  Wartsälen ­
  und  den  gegenüberliegenden  Perrons  aufgenommen  habe.
Baurat  Rheinhard  teilt  die  Ansicht,  daß  nach  Einführung ­
  des  Zentralweichensystems  eine  Aenderung  der  Fahrordnung ­
  mit  Kreuzung  der  einfahrenden  Züge  wohl  thunlich
sei.  In  Beziehung  auf  die  Frage  einer  Verbindungsbahn  stimmt
er  niit  Hauck  nicht  überein,  hält  vielmehr  einen  Hauptgüterbahnhof ­
  zwischen  Cannstatt  und  Untertürkheim  zur  Entlastung
der  Bahnhöfe  Stuttgart  und  Cannstatt,  in  direkte  Verbindung
mit  Zuffenhausen  gesetzt,  für  angezeigt.
Nach  Beendigung  der  Diskussion  fordert  der  Vorsitzende
noch  zu  zahlreicher  Beteiligung  an  der  ani  2.  Mai  stattfindenden
Hauptversammlung  auf  und  schließt  die  Sitzung  gegen  11  Uhr.
Der  Schriftführer:
Laistner.
Achte  ordentliche  Versammlung,  zugleich  Kanptversammknng
am  2.  Mai  1885,  abends  7  Uhr.
Vorsitzender^  v.  Hänel.
Schriftführer:  Laistner.
Anwesend:  38  Mitglieder.
Nach  Eröffnung  der  Versammlung  wird  zunächst  das  Protokoll ­
  der  vorhergehenden  ordentlichen  Versammlung  verlesen  und
genehmigt.  In  Beziehung  auf  dieses  erbittet  sich
v.  Morlok  das  Wort.  Der  Vortrag  Haucks  über  den
Bahnhof  Stuttgart  und  insbesondere  das,  was  Laißle
demselben  hinzugefügt,  geben  ihm  Anlaß  zu  einigen  Bemerkungen.
Die  bestehende  Geleiseanordnung  basiere  auf  der  gewiß  richtigen
Anschauung,  daß  in  erster  Linie  für  ein  unbeanstandetes  Einfahren ­
  der  Züge  Sorge  zu  tragen  sei,  da  das  Ausfahren  ja
ganz  in  die  Hand  des  Betriebsbeamten  gelegt  sei.  Die  den
Kassen  in  der  Vorhalle  und  den  Gepäckslokalen  vorgeworfenen
Schwierigkeiten  und  Unbequemlichkeiten  existieren  nicht,  obwohl
er  gerne  zugebe,  daß  einzelne  Verbesserungen  —  wie  deutliche
Aufschriften  u.  dgl.  —  wünschenswert  seien.  Was  die  Fremden
anlange,  so  müssen  diese  sich  bei  jeglicher  Anordnung  immer
erst  orientieren,  für  diese  bestehe  also  eine  besondere  Schwierigkeit ­
  nicht.  Was  die  Personenzugsgeleise  betreffe,  so  sei  deren
Länge  genügend,  weil  doch  hiefür  zunächst  Friedensverhältnisse,
nicht  Kriegszeiten  maßgebend  seien,  und  in  ersteren  reichen  sie
nach  fünfzehnjähriger  Erfahrung  fast  immer  aus.  Auch  sei  zu

beachten,  daß  eine  Verlängerung  derselben  nicht  ohne  Einfluß
auf  die  Ausdehnung  der  Gütergeleise  märe.  Eine  Ueberbrückung
der  Hallengeleise  sei  nicht  nötig,  da  die  Züge  mit  nur  ganz
wenigen  Ausnahmen  von  den  Wartsaalperrons  abgelassen  werden
können.  Selbst  für  die  Gäubahnzüge  sei  leicht  zu  helfen,  wenn
man  sie  von  der  rechtsseitigen  Halle  ausgehen  lasse,  event,  könne
sogar  für  diese  in  dem  jetzt  von  der  Bibliothek  eingenommenen
Raume  an  der  Stirnseite  der  linksseitigen  Halle  ein  Wartsaal
eingerichtet  werden.  So  viel  dürfe  er  sagen,  daß,  was  unter
den  beschränkten  Raumverhältnissen  des  hiesigen  Bahnhofes
möglich  war,  auch  geschehen  sei.
So  wenig  er  im  übrigen  gegen  eine  sachliche  Kritik  einzuwenden ­
  habe,  so  sehr  bedauere  er,  daß  hin  und  wieder  beliebt
werde,  von  der  üblichen  Form  der  Debatte  abzugehen.  Er
nlöchte  wünschen,  daß  der  alte  Geist  der  Kollegialität,  der  dem
Vereine  früher  iunegewohnt,  wieder  zurückkehre.
Um  einzelne  Ausführungen  Haucks  und  Laißles  eingehender ­
  widerlegen  zu  können,  behalte  er  sich  vor,  gleichfalls
einen  Vortrag  über  die  Verhältnisse  des  Stuttgarter  Bahnhofs
zu  halten.
Der  Vorsitzende  bemerkt  hierauf,  daß  die  Ausführungen
Haucks  und  Laißles  in  der  betr.  Versammlung  rein  objektiv ­
  gehalten  gewesen  seien,  dankt  übrigens  dem  Vorredner
für  die  Absicht,  seinerseits  einen  Vortrag  zu  halten.
Hauck  glaubt  mit  Beziehung  auf  die  Bemerkungen  v.
Morloks  konstatieren  zu  müssen,  daß  er  die  bestehenden
Verhältnisse  des  Stuttgarter  Bahnhofs  nicht  angegriffen  habe;
unter  diesen  Verhältnissen  halte  er  vielmehr  die  gegenwärtige
Fahrordnung  für  ganz  richtig.
Damit  ist  diese  Angelegenheit  für  heute  erledigt.
Der  Vorsitzende  giebt  nun  von  den  Einläufen  Kenntnis.
Davon  ist  zu  erwähnen:  ein  Schreiben  der  Münchener  Mitglieder ­
  des  Redaktionsausschusses  des  Wochenblattes  für  Baukunde ­
  an  Herrn  Prof.  Reinhardt  als  hiesiges  Mitglied,  worin
mitgeteilt  wird,  daß  die  Geschäftsführung  des  genannten  Ausschusses ­
  nunmehr  an  den  Frankfurter  Verein  übergegangen  ist,  dessen
Mitglied,  Oberingenieur  Schmick,  vorerst  die  Geschäfte  besorgen
wird.  Ferner  hat  Wilh.  S  pr  i  n  g  in  Stuttgart  eine  Anzahl  Wasserstandszeiger ­
  im  Lokale  aufgehängt,  zu  deren  Besichtigung  der
Vorsitzende  einladet.  Derselbe  nimmt  Veranlassung,  den  Vereinsmitgliedern, ­
  Architekten  Lambert  und  Stahl,  zu  ihrer
neu  gegründeten  Wochenschrift  „das  Baugewerbe"  besten  Erfolg
zu  wünschen,  und  erinnert  daran,  daß  die  Einzelvereine  durch
den  Verbandsvorstand  zu  fortlaufenden  weiteren  Beiträgen  für
das  Semperdenkmal  in  Dresden  aufgefordert  morden  seien,  zu
deren  Empfangnahme  er  für  den  hiesigen  Verein  jederzeit  bereit  sei.
Nunmehr  wird  zur  eigentlichen  Tagesordnung,  zur  Beratung ­
  der  neuen  Satzungen  geschritten,  deren  Entwurf
den  Mitgliedern  vor  mehr  als  vierzehn  Tagen  zugeschickt  worden
ist.  Derselbe  ist  auf  Grund  eines  von  Baurat  Rheinhard
schon  ini  vorigen  Vereinsjahre  vorgelegten  Entwurfs  (s.  Protokoll ­
  der  Hauptversammlung  vom  13.  Januar  d.  I.)  durch  eingehende ­
  Beratung  des  jetzigen  Ausschusses  in  sechs  langen  Sitzungen ­
  bei  dreifacher  Lesung  zu  stände  gekommen.  Von  den
bisher  giftigen  Statuten  weicht  er  hauptsächlich  insofern  ab,  als
der  Ausschuß  nur  alle  zwei  Jahre,  statt  jährlich,  gewählt  werden ­
  und  die  Person  des  Vorstandes  (Vorsitzenden)  alle  zwei
Jahre  wechseln  soll.  Weitere  Neuerungen  sind:  die  Aufnahme
von  außerordentlichen,  d.  h.  jüngeren,  nicht  stimmberechtigten
Mitgliedern  und  von  Ehrenmitgliedern,  ferner  die  Erledigung
der  Aufnahmegeschäfte  durch  den  Ausschuß  (bisher  durch  die
ordentlichen  Versammlungen)  und  die  Einrichtung  von  „geselligen
Vereinigungen"  ohne  Beschlußfassung,  aber  mit  technischen  Mitteilungen ­
  und  Erörterungen,  neben  den  ordentlichen  Versammlungen. ­

Nach  kurzer  Debatte  darüber,  ob  dieser  Entwurf  oder  die
bisherigen  Statuten  der  Beratung  zu  Grunde  gelegt  werden
sollen,  wird  ersteres  beschlossen  und  der  Ausschuß  ermächtigt,
mit  Berücksichtigung  der  etwa  zu  fassenden  Abänderungsbeschlüsse
die  endgiltige  Redaktion  der  Satzungen  vorzunehmen.
            
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