Full text: Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86)

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schusses wird beschlossen durch Herrn Professor Reinhardt den 
Wunsch und die Hoffnung unseres Vereins aussprechen zu lassen, 
es möge der Inhalt des Vereinsorgans von der definitiven 
Ordnung der Verhältnisse Nutzen ziehen, und wenn thunlich 
auch ein etwas besseres Papier gewählt werden. Der an 
wesende Professor Reinhardt wird durch den Vorsitzenden er 
sucht, demgemäß das vorliegende Schreiben zu beantworten. 
Als Vertreter des Vereins bei der Abgeordnetenversamm 
lung, die in Breslau am 7. und 8. August d. I. stattfinden 
soll und deren Tagesordnung der Vorsitzende mitteilt, wird auf 
dessen Vorschlag einstimmig Oberbaurat Leibbrand gewählt. 
Obgleich der Verein das Recht hätte, 2 Vertreter abzusenden, 
obgleich eine schwache Mehrheit der Anwesenden sich in diesem 
Sinn ausspricht, muß vorerst hievon abgesehen werden, da die 
übrigen Vorgeschlagenen ablehnen. Doch wird dem Ausschuß 
überlassen, im Falle sich eine zweite geeignete Persönlichkeit 
dazu bereit finden sollte, diese als weiteren Vertreter zu be 
stellen *). 
Oberbaurat v. Schlierholz berichtet über das Resultat 
einer Kommissionssitzung vom 22. Mai 1885 betr. die im 
Namen der bei der K. Finanzverwaltung in Verwendung stehenden 
Reg.-Baumeister durch Reg.-Baumeister Le übe in Ulm ausge 
sprochene Bitte, der Verein wolle den in ihrem Gesuch an das 
K. Finanzministerium um Organisation des technischen Hilfs 
beamtendienstes und Aufstellung einer Dienstanweisung für die 
selben ausgesprochenen Wünschen förderndes Interesse und mora 
lische Unterstützung zu teil werden zu lassen. Der Antrag der 
Kommission an die Versammlung geht dahin: 
„Der Verein für Baukunde wolle den Bittstellern gegen 
über aussprechen, daß er den in der Eingabe enthaltenen, 
auf Besserung der Lage eines Teils der im Staatsdienst ver 
wendeten Techniker abzielenden Bestrebungen seine volle 
Sympathie entgegenbringe, daß er jedoch glaube von einer 
unmittelbaren Unterstützung des vorliegenden Gesuchs in 
der Voraussetzung abstehen zu sollen, daß wohl in aller 
nächster Zeit auch von anderer Seite ähnliche Bitten laut 
werden werden, und daß dem Vereine dann Gelegenheit 
gegeben sei, auf breiterer Grundlage und mit größereni 
Nachdruck für die Interessen seiner beteiligten Mitglieder 
eintreten zu können." 
Ingenieur Hauck spricht den Wunsch aus, daß die im 
Kommissionsantrag ermähnte Gesamtvorlage möglichst bald ein 
gereicht werden möge, da die in mancher Beziehung bestehenden 
Mißverhältnisse in der Stellung der betreffenden Techniker bald 
beseitigt werden sollten. Oberbaurat Leibbrand empfiehlt die 
Annahme des Kommissionsantrags, und ist der Ansicht, heute 
nicht auf die Einzelheiten der Frage einzugehen, da man sie 
doch im'nächsten Winter im weiteren Umfang zu beraten haben 
werde. Oberbaurat v. Schlier holz und v. B o k wenden sich mit 
Richtigstellungen gegen Hauck, worauf der Kommissionsantrag 
mit allen gegen 4 Stimmen angenommen wird. 
In Beziehung auf die Honorarnorm für Ingenieur- 
arbeiten, Punkt 8 der Breslauer Tagesordnung, berichtet 
Oberbaurat v. Schlierholz über den Stand der Frage und 
bringt hierauf den von der Kommission gutgeheißenen Bericht 
über den vorliegenden vom hannöver'schen Verein ausgearbeiteten 
Entwurf zu einer solchen Norm zur Kenntnis der Versammlung. 
Baumeister Canz stellt die Anfrage, ob irgend ein Zwang vor 
liege, die Norm nach ihrer Annahme einzuhalten und ob es 
überhaupt zu empfehlen sei, in die Beratung der Einzelsätze 
*) In einer am 27. Juli 1885 abgehaltenen Ausschußsitzung ist Pro 
fessor O. Tafel zum zweiten Abgeordneten gewählt worden, der auch die 
Wahl angenommen hat. 
einzugehen. Architekt Stahl bemerkt, daß die Honorare für 
architektonische Arbeiten vielfach unter die betr. Norni herabge 
drückt werde. Oberbaurat v. Schlierholz erwidert dem Bau 
meister Canz, die Norm könne nur ein Leitfaden sein und keine 
gesetzliche Giltigkeit beanspruchen. Oberbaurat v. Bok bemerkt, 
daß eine Norm trotzdem notwendig sei; denn ohne solche habe 
man gar keinen Anhaltspunkt für die Taxierung des Honorars. 
Oberbaurat Leibbrand: Es könne nach den früheren Be 
schlüssen kein Zweifel sein, daß die Versammlung auf die Be 
ratung der Honorarsätze eingehen müsse; auch müsse eine Grund 
lage für die Bemessung der Jngenieurarbeiten geschaffen werden. 
Es wird demnach an der Hand des Kommissionsberichts 
in die Beratung des hannöver'schen Entwurfes eingetreten. Die 
in demselben vorgeschlagenen Ansätze für das Zeithonorar werden 
zu hoch gefunden, besonders mit Rücksicht auf die Summierung 
vieler Einzelansätze, die pro Tag in besonderen Fällen für Ver 
köstigung, zurückgelegte Arbeitsstrecken u. s. w. Platz greifen 
sollen. Professor Göller beantragt, ein Maximum festzusetzen; 
Oberbaurat Leib brand schlägt vor, die für architektonische Ar 
beiten giltigen Sätze ohne Änderung für die Ingenieure anzu 
nehmen; Oberbaurat v. Bok beantragt: die Zeithouorarsätze 
sollen im allgemeinen wie bei der Norm für archit. Arbeiten 
aufgestellt, und nur bei einzelnen auswärtigen, im Freien unter 
erschwerten Umständen vorzunehmenden Arbeiten, z. B. Tracie- 
rungen, Wasserbauten re. solle der Tagessatz bis zu 25% er 
höht und hiebei auch für zu Fuß zurückgelegte Arbeitsstrecken 
pro Kilometer für den Chef 50 Pf., für den Assistenten 40 Pf. 
vergütet werden. Der Antragsteller wünscht zugleich Präzi 
sierung der Fälle für diese Erhöhungen. Dieser Antrag wird 
angenommen. 
Bei der Beratung über die Honoraransätze nach dem 
Arbeitsumfang wird auf Anregung des Vorsitzenden beschlossen, 
in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit die diesbezügliche Aus 
arbeitung der Kommission unverändert der Abgeordnetenver 
sammlung zur Berücksichtigung zu empfehlen, mit dem Bemerken, 
daß es dem Verein nicht möglich gewesen sei, Einzelbeschlüsse 
über alle im Kommissionsbericht enthaltenen Vorschläge und 
Wünsche zu fassen. 
Hierauf berichtet Sekretär Dr. Huber über die Punkte 
3 und 5 der Tagesordnung für die bevorstehende Abgeordneten 
versammlung, betr. „die Bestimmungen zur Normierung der 
zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Architekten 
und Ingenieure" und die „Revision der Verbands 
statuten". Dr. Huber stellt die Anträge: 
1. Der Verein wolle im allgemeinen sein Einverständnis 
mit den vorliegenden gedruckten Entwürfen zu jenen Be 
stimmungen und zu einen: neuen Verbandsstatut erklären; 
2. Er wolle aber bei ver Abgeordnetenversammlung folgende, 
in der Ausschnßsitzung von: gleichen Tag beschlossene, 
nach unsern früheren Anträgen wiederhergestellte Fassung 
der Nr. 28 lit. f des neuen Statuts beantragen: 
„28. Obliegenheiten des Vorstandes sind: 
f) „Vorbereitung der Verbandsfragen nach ihrer Vorge- 
„schichte und den Hauptgesichtspunkten, ständige Füh 
rung mit den Verbandskommissionen und Berichter- 
„stattern in Bezug auf die Abfassung ihrer Referate 
„und Ausarbeitungen, sowie ans die Schlußredaktion 
„und die etwaige Veröffentlichung derselben." 
Beide Anträge werden angenommen und darauf die Sitzung 
geschlossen. 
Der Schriftführer: 
Göller.
	        

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