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schusses wird beschlossen durch Herrn Professor Reinhardt den
Wunsch und die Hoffnung unseres Vereins aussprechen zu lassen,
es möge der Inhalt des Vereinsorgans von der definitiven
Ordnung der Verhältnisse Nutzen ziehen, und wenn thunlich
auch ein etwas besseres Papier gewählt werden. Der an
wesende Professor Reinhardt wird durch den Vorsitzenden er
sucht, demgemäß das vorliegende Schreiben zu beantworten.
Als Vertreter des Vereins bei der Abgeordnetenversamm
lung, die in Breslau am 7. und 8. August d. I. stattfinden
soll und deren Tagesordnung der Vorsitzende mitteilt, wird auf
dessen Vorschlag einstimmig Oberbaurat Leibbrand gewählt.
Obgleich der Verein das Recht hätte, 2 Vertreter abzusenden,
obgleich eine schwache Mehrheit der Anwesenden sich in diesem
Sinn ausspricht, muß vorerst hievon abgesehen werden, da die
übrigen Vorgeschlagenen ablehnen. Doch wird dem Ausschuß
überlassen, im Falle sich eine zweite geeignete Persönlichkeit
dazu bereit finden sollte, diese als weiteren Vertreter zu be
stellen *).
Oberbaurat v. Schlierholz berichtet über das Resultat
einer Kommissionssitzung vom 22. Mai 1885 betr. die im
Namen der bei der K. Finanzverwaltung in Verwendung stehenden
Reg.-Baumeister durch Reg.-Baumeister Le übe in Ulm ausge
sprochene Bitte, der Verein wolle den in ihrem Gesuch an das
K. Finanzministerium um Organisation des technischen Hilfs
beamtendienstes und Aufstellung einer Dienstanweisung für die
selben ausgesprochenen Wünschen förderndes Interesse und mora
lische Unterstützung zu teil werden zu lassen. Der Antrag der
Kommission an die Versammlung geht dahin:
„Der Verein für Baukunde wolle den Bittstellern gegen
über aussprechen, daß er den in der Eingabe enthaltenen,
auf Besserung der Lage eines Teils der im Staatsdienst ver
wendeten Techniker abzielenden Bestrebungen seine volle
Sympathie entgegenbringe, daß er jedoch glaube von einer
unmittelbaren Unterstützung des vorliegenden Gesuchs in
der Voraussetzung abstehen zu sollen, daß wohl in aller
nächster Zeit auch von anderer Seite ähnliche Bitten laut
werden werden, und daß dem Vereine dann Gelegenheit
gegeben sei, auf breiterer Grundlage und mit größereni
Nachdruck für die Interessen seiner beteiligten Mitglieder
eintreten zu können."
Ingenieur Hauck spricht den Wunsch aus, daß die im
Kommissionsantrag ermähnte Gesamtvorlage möglichst bald ein
gereicht werden möge, da die in mancher Beziehung bestehenden
Mißverhältnisse in der Stellung der betreffenden Techniker bald
beseitigt werden sollten. Oberbaurat Leibbrand empfiehlt die
Annahme des Kommissionsantrags, und ist der Ansicht, heute
nicht auf die Einzelheiten der Frage einzugehen, da man sie
doch im'nächsten Winter im weiteren Umfang zu beraten haben
werde. Oberbaurat v. Schlier holz und v. B o k wenden sich mit
Richtigstellungen gegen Hauck, worauf der Kommissionsantrag
mit allen gegen 4 Stimmen angenommen wird.
In Beziehung auf die Honorarnorm für Ingenieur-
arbeiten, Punkt 8 der Breslauer Tagesordnung, berichtet
Oberbaurat v. Schlierholz über den Stand der Frage und
bringt hierauf den von der Kommission gutgeheißenen Bericht
über den vorliegenden vom hannöver'schen Verein ausgearbeiteten
Entwurf zu einer solchen Norm zur Kenntnis der Versammlung.
Baumeister Canz stellt die Anfrage, ob irgend ein Zwang vor
liege, die Norm nach ihrer Annahme einzuhalten und ob es
überhaupt zu empfehlen sei, in die Beratung der Einzelsätze
*) In einer am 27. Juli 1885 abgehaltenen Ausschußsitzung ist Pro
fessor O. Tafel zum zweiten Abgeordneten gewählt worden, der auch die
Wahl angenommen hat.
einzugehen. Architekt Stahl bemerkt, daß die Honorare für
architektonische Arbeiten vielfach unter die betr. Norni herabge
drückt werde. Oberbaurat v. Schlierholz erwidert dem Bau
meister Canz, die Norm könne nur ein Leitfaden sein und keine
gesetzliche Giltigkeit beanspruchen. Oberbaurat v. Bok bemerkt,
daß eine Norm trotzdem notwendig sei; denn ohne solche habe
man gar keinen Anhaltspunkt für die Taxierung des Honorars.
Oberbaurat Leibbrand: Es könne nach den früheren Be
schlüssen kein Zweifel sein, daß die Versammlung auf die Be
ratung der Honorarsätze eingehen müsse; auch müsse eine Grund
lage für die Bemessung der Jngenieurarbeiten geschaffen werden.
Es wird demnach an der Hand des Kommissionsberichts
in die Beratung des hannöver'schen Entwurfes eingetreten. Die
in demselben vorgeschlagenen Ansätze für das Zeithonorar werden
zu hoch gefunden, besonders mit Rücksicht auf die Summierung
vieler Einzelansätze, die pro Tag in besonderen Fällen für Ver
köstigung, zurückgelegte Arbeitsstrecken u. s. w. Platz greifen
sollen. Professor Göller beantragt, ein Maximum festzusetzen;
Oberbaurat Leib brand schlägt vor, die für architektonische Ar
beiten giltigen Sätze ohne Änderung für die Ingenieure anzu
nehmen; Oberbaurat v. Bok beantragt: die Zeithouorarsätze
sollen im allgemeinen wie bei der Norm für archit. Arbeiten
aufgestellt, und nur bei einzelnen auswärtigen, im Freien unter
erschwerten Umständen vorzunehmenden Arbeiten, z. B. Tracie-
rungen, Wasserbauten re. solle der Tagessatz bis zu 25% er
höht und hiebei auch für zu Fuß zurückgelegte Arbeitsstrecken
pro Kilometer für den Chef 50 Pf., für den Assistenten 40 Pf.
vergütet werden. Der Antragsteller wünscht zugleich Präzi
sierung der Fälle für diese Erhöhungen. Dieser Antrag wird
angenommen.
Bei der Beratung über die Honoraransätze nach dem
Arbeitsumfang wird auf Anregung des Vorsitzenden beschlossen,
in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit die diesbezügliche Aus
arbeitung der Kommission unverändert der Abgeordnetenver
sammlung zur Berücksichtigung zu empfehlen, mit dem Bemerken,
daß es dem Verein nicht möglich gewesen sei, Einzelbeschlüsse
über alle im Kommissionsbericht enthaltenen Vorschläge und
Wünsche zu fassen.
Hierauf berichtet Sekretär Dr. Huber über die Punkte
3 und 5 der Tagesordnung für die bevorstehende Abgeordneten
versammlung, betr. „die Bestimmungen zur Normierung der
zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Architekten
und Ingenieure" und die „Revision der Verbands
statuten". Dr. Huber stellt die Anträge:
1. Der Verein wolle im allgemeinen sein Einverständnis
mit den vorliegenden gedruckten Entwürfen zu jenen Be
stimmungen und zu einen: neuen Verbandsstatut erklären;
2. Er wolle aber bei ver Abgeordnetenversammlung folgende,
in der Ausschnßsitzung von: gleichen Tag beschlossene,
nach unsern früheren Anträgen wiederhergestellte Fassung
der Nr. 28 lit. f des neuen Statuts beantragen:
„28. Obliegenheiten des Vorstandes sind:
f) „Vorbereitung der Verbandsfragen nach ihrer Vorge-
„schichte und den Hauptgesichtspunkten, ständige Füh
rung mit den Verbandskommissionen und Berichter-
„stattern in Bezug auf die Abfassung ihrer Referate
„und Ausarbeitungen, sowie ans die Schlußredaktion
„und die etwaige Veröffentlichung derselben."
Beide Anträge werden angenommen und darauf die Sitzung
geschlossen.
Der Schriftführer:
Göller.