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In betreff des Kostens der Reinigung samt Abfuhr pro Jahr |
und qm ist oben schon erwähnt, daß derselbe in Slraßbnrg 24 Pf.
betrage, in Berlin hat derselbe 1880/81 24,5 Pf., im Jahre 1882/83
20,7' $f., 1883/84 18 Pf. und 1884/85 19,4 Pf. betragen. In
München übernimmt die Stadtgemeinde die den Hausbesitzern ob
liegenden Reinigungsarbeiten um 42 Pf., und hier ist den Unter
nehmern gestattet, 40 Pf. pro qm zu verlangen.
In Paris sind von den Hausbesitzern nach einem von der
Stadtverwaltung festgesetzten Gebührensätze zwischen 32 und 56 Pf.
zu erstatten; es sind die Straßen in 8 Klassen geteilt, und die Ge
bühren richten sich für jede dieser Klassen danach, ob das Hans
unmittelbar an der Straße steht oder durch eine Mauer von der
selben getrennt ist, oder ob eine Bebauung des Grundstücks über
haupt noch nicht stattgefunden hat.
6) Erlös aus dem Kehricht, und dessen Verwendung.
Den Städten Aachen, Berlin, Bremen, Kassel, Düsseldorf,
Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, München, Nürnberg, Stutt
gart und Würzburg erwächst keine bare Einnahme durch die Ver
wertung des Kehrichts.
Die Stadt Breslau verpachtet den Kehricht und erzielte hiesür
im Jahr 1882/83 die Summe von 14250 J&
In Dresden wird der durch die Natskehrer zusammengefegte
Kehricht für die städtischen Gartenanlagen verwendet, von deren Ver
waltung hiesür jährlich 1000 JL vergütet werden.
Die Stadt Frankfurt beziffert den Erlös aus ihrer Gesamt
kehrichtmasse auf 26000 JL jährlich,
Hannover dagegen nur auf 5000 JL
Leipzig verkauft das 2spännige Fuder an die Landwirte um
3 JL und hat in seinen Etat pro 1883/84 für den Erlös des Straßen
düngers 7500 JL eingestellt.
In Mainz wird der Kehricht, welchen die Stadtgemeinde weg
zuführen hat , auf Lagerplätze vor die Thore der Stadt gebracht,
dort von Steinen rc. gesäubert und pro einspännige Fuhre um 50 Pf.
verkauft.
Straßburg verkauft seinen Straßenkehricht an die Landwirte
der benachbarten Orte und erzielt hieraus einen Erlös von jährlich
circa 18000 JL
In Berlin, Bremen, Hamburg, Köln, München und Nürnberg
gehen die Kehrichtmassen, sobald sie in die Abfnhrwagen gebracht
sind, in das Eigentum der Abfuhrunternehmer über, welche die
selben zu guten Preisen verkaufen; dadurch sind sie im stände, die
Reinigungsakkorde billiger zu übernehmen, so daß diese Städte immer
hin einen indirekten Nutzen dadurch haben.
Auf den Wert des Kehrichts hat die unmittelbare Nähe größerer
Ortschaften deren Bewohner vorwiegend Landwirtschaft treiben einen
wesentlichen Einfluß, wovon die Städte Frankfurt, Straßburg, Köln
einen deutlichen Beweis liefern. Die Abfuhrunternehmer sind dort in
der günstigen Lage, einen großen Teil des Kehrichts von der Straße
weg unmittelbar auf die Felder zu führen; ebenso ist es den Oeko-
nomen der benachbarten Ortschaften möglich, morgens in der vor
geschriebenen Zeit mit ihren eigenen Fuhrwerken in die Stadt zu
fahren und den Dünger zu holen, wobei sie selbstverständlich je nach
der Qualität eine entsprechende Gebühr pro Wagen zu entrichten
haben.
Wenige Städte werden in dieser Beziehung so ungünstig daran
sein wie Stuttgart; auf der nicht sehr ausgedehnten Fläche des
Thales werden neben den als Baumgüter benützten Areals meistens
frühere und feinere Gemüse gepflanzt, und die vom Thal aus an
steigenden Gelände sind teils mit Reben und teils mit Bäumen be
pflanzt. Unser Straßen- und Hauskehricht ist aber weder für den
Gemüsebau noch für die Reben ein geeignetes Düngungsmittel, weil
beide viele wertlose Stoffe, wie Schlacken, als Rückstand von den zur
Feuerung benützten Steinkohlen und Coaks, außerdem aber auch Thon-
nnd andere Scherben von zerbrochenem Küchengeschirr, sowie Teile
von Blech-, Lederwaren rc. enthalten, welche sorgfältig ausgelesen
und beseitigt werden müssen.
Wenn dann nach diesem Auslesen die übrige Masse noch etwa
1 Jahr oder noch länger gelagert wird und eine Gärung durch
gemacht hat, dann erst kann eine Verwendung als Dünger für die
zuni Gemüsebau vorbereiteten Länder stattfinden.
Die Stadtgemeinde hat für die Anschaffung der Lagerplätze
der Kehrichtmassen, sowie für die gute Unterhaltung der Zufahrts-
mege zu sorgen, was nicht unerhebliche Kosten verursacht; und der
Augenschein zeigt, daß diese Haufen alljährlich mehr und mehr an
wachsen, obgleich eine unentgeltliche Abgabe an jedermann stattfindet.
Für die Düngung der Felder zum Frucht-, Hopfen-, Kartoffel-
und Futterbau wäre diese Masse gewiß in hohem Grade geeignet,
aber die Transportkosten auf die nächstgelegenen Ortschaften ver
teuern den Preis so sehr, daß bis jetzt eine Nachfrage von auswärts
nicht stattgefunden hat.
7) Maßregeln bei Schneefällen und Glatteis.
In dieser Hinsicht sind unter gewöhnlichen Berhälnissen die
anzuwendenden Maßregeln in allen Städten so ziemlich dieselben;
die Hausbesitzer sind verpflichtet,, den Schnee von den Trottoirs und
Straßenrinnen zu entfernen und bei Glatteis mit Sand oder sonst
igen passenden Stoffen zu bestreuen.
Auch für diese Arbeiten hat Berlin sehr zweckmäßige Ein
richtungen ; es werden nämlich bei starken Schneefällen sogleich
Hilfsarbeiter oft bis zu 1000 Mann eingestellt, welche den Schn«
im Verein mit den ständigen Mannschaften auf Haufen zusammen
bringen. Inzwischen werden seitens der Abfuhrunternehmer die
nötigen Maßnahmen getroffen, so daß spätestens nach 24 Stunden
mit einer großen Anzahl Wagen, gewöhnlich bis zu 1000, die Ab
fuhr in Angriff genommen werden kann. Dieselbe erfolgt auf Grund
eines Schneedes eilig nngsplanes und zwar derartig, daß die
Stadt von innen nach außen gesäubert wird, nachdem zuvor die
Hauptverkehrsadern freigemacht worden sind.
Bei starkem Frost muß das Aufeisen der noch vorhandenen
tiefen Rinnsteine ebenfalls meist durch Hilfsarbeiter ausgeführt
werden.
Das Eis wie der Schnee wird durch die Abfuhrnnternehmer
fortgeschafft. Die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Eis,
sowie das Abstumpfen der glatten Flächen mit Sand, ist Sache der
Hausbesitzer auf die Länge ihres Eigentums.
Gegen Glatteis auf den Fahrstraßen gibt es ein Rezept nicht,
und wird daher auch nur auf den asphaltierten Straßen und auf
den Brücken bei Glatteis mit Sand gestreut.
Die Ausgaben für Schneeabfuhr und Hilfsarbeiter haben be
tragen :
im Jahr 1879/80 ... 680 222 JL
1880,81 .
1881182 .
1882183 .
1883184 nur
82 541 JL
174 406 JL
105 370 JL
25 050 JL
In Breslau ist seit dem Jahre 1877 zur Beseitigung des
Schnees das Verfahren eingeführt und hat sich auch bewährt, daß
die Hausbesitzer durch die Polizeibehörde angehalten werden, nach
eingetretenem Schneefall den Schnee auf den ihnen zufallenden Bürger
steigen und Straßendämmen sofort auf Haufen zusammenzufegen.!
Sobald dies geschehen, beginnen die Marstallgespanne mit der Ab-;
fuhr, wobei die Feuerwehrgespanne mit verwendet werden. Mit
25 Gespannen können in einer Nacht über 400 Fuhren Schnee ab
geführt werden, und es ist gestattet, den schmntzfrcien Schnee an
einer Stelle der innern Stadt in die Oder zu werfen.
Bei eintretendem Thauwetter sind die Rinnsteine, Straßen
und Bürgersteige von Eis und Schnee auch außer den gewöhnliche»
.Reinigungsstunden sofort zu befreien.
In Dresden wird bei größeren Schneefällen hauptsächlich
darauf gesehen, daß der Schnee auf den verkehrsreichen Straßen,
Platzen und Trottoirs so schnell als möglich zusammengeschaufelt
und aus der Stadt hinausgeschafft wird, ehe er an die Oberfläche
der Straßen und der Trottoirs angefroren ist.
Neben der Reinigung der Straßen und Trottoirs längs der
Straßenfront ihrer Grundstücke von Schnee und Eis, sowie dem Be
streuen der Trottoirs mit Sand rc., sind die Hausbesitzer auch noch
verpflichtet, die hin und wieder an den Dächern oder Dachrinnen
sich bildenden Eiszapfen vorsichtig abzustoßen. Dagegen haben sie
sich des Auswerfens des Schnees und Eises aus den Gehöften der
Grundstücke auf die Fahrstraße, ebenso wie des Zusammenhänfens
des auf den letzteren gefallenen Schnees in der Mitte der Straße
zu enthalten.
Die zur Ablagerung des Schnees erforderlichen Plätze werden
jedesmal bekannt gemacht.
In Stuttgart hat jeder Hausbesitzer längs seines Hauses