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und der dazu gehörigen Nebengedäude, Bauplätze, Höfe und
Gärten den Schnee von den Platten und Fußwegen über den Kandel
hinüber bis zum Beginn der Fahrbahn sofort wegzuräumen, und
bei Straßenübergängen eine Bahn bis auf die Btitte der Straße
herstellen zu lassen.
Aus den Höfen und Winkeln der Wohnhäuser auf die Straße
gebrachtes Eis und Schnee, müssen auf Haufen zusammengeworfen
werden und ist von den Hausbesitzern sogleich Anstalt zu treffen,
daß alles sofort, jedenfalls vor Einbruch der Nacht, auf ihre Kosten
weggeführt wird.
Ferner hat bei eintretendem Tauwetter jeder Hauseigentümer
dafür zu sorgen, daß sogleich die Abzugsrinnen aufgehauen und vom
Eise befreit werden, um dem Schnee- und Eiswasser freien Ablauf
zu verschaffen.
In den Städten Karlsruhe, Stuttgart und Würz-
burg werden bei starken Schneefällen auch noch, zur Schaffung einer
freien Bahn, Schneepflüge angewendet.
In keiner dieser Städte wird, wie in London versuchsweise
verfahren wurde, der Schnee in, mit den Kanälen verbundene
Gruben gebracht und daselbst mittelst Gasheizung geschmolzen.
8) Beseitigung des Unrats aus den Kanälen und
Pissoirs.
In den meisten Städten wird der Morast aus den Kanälen
in Regie durch städtische Arbeiter herausgeschafft und auch durch
Fuhrwerke, die auf Kosten der Stadt gestellt werden, abgefahren; so in
Aachen, Breslau, Kassel, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, Heioelberg, Karlsruhe, Leipzig, Mainz, München, Nürn
berg, Straßburg, Stuttgart und Würzburg.
In Berlin und Bremen wird der flüssige Unrat aus den
Kanälen, Senkgruben und Einlaufschächten von städtischen Arbeitern
heraus und in die Wagen geschafft; die Abfuhr ist aber in den
Straßenreinigungsakkord miteinbezogen.
In Köln'ist nicht nur die Abfuhr der aus den Kanälen ge
schafften Stoffe, sondern auch die Reinigung der Kanäle, Schlamm
kasten, Klär- und Senkkasten Obliegenheit des Unternehmers der
Straßenreinigung, auch darf die Reinigung und Abfuhr nur des
Nachts in den Stunden von abends 8 bis morgens 8 Uhr ge
schehen.
Hervorgehoben darf hier auch werden, daß in den Kanülen,
die in der neueren Zeit mit eiförmigem Querschnitt und glatten
Innenflächen ausgeführt und mit Spülvorrichtungen versehen worden
sind, die sich ablagernden Sinkstoffe sehr gering sind; hierzu trägt
namentlich auch die Einrichtung bei, daß sowohl die Straßeneiulänse,
welche das Tagwasser aufzunehmen haben, als auch die Hanskanäle,
welche neben dem Tagwasser noch das Küchenwaffer dem Straßen
kanal zuführen, mit Schlammsammlern versehen sind, welche
einen Wasserverschlnß haben, so daß sich alle Sinkstoffe in diesen
Schlammsammlern niederschlagen und nicht mehr in die Kanäle ge
langen können; selbstverständlich ist das Herausschaffen dieser Stoffe
aus den Schlammsammlern viel billiger als aus den Kanälen, so
daß die Kosten der Reinigung der neuen Kanäle gegenüber derjeni
gen der alten wesentlich geringer sind.
Erfahrungsgemäß werden auch in den älteren Dohlen mit ihrem
fehlerhaften rechteckigen Querschnitt, bei einem Gesäll von 2»/„, die
ans den Küchen zufließenden Sinkstoffe noch fortgeschwemmt, wenn
die Sohle der Dohle mit Platten belegt ist und eine hinreichende
Wassermenge bei Regentagen durch diese Dohlen abfließt.
9) Konstruktion, Größere, der Abfuhr wagen.
Die Wagen zur Abfuhr des Haus- und Straßenkehrichts sind
fast durchaus irädrige offene Wagen von der Konstruktion der ge
wöhnlichen Transportwagen, welche den Bedingungen gemäß gut
schließen und nicht über die Höhe der Seitenwände beladen werden
sollen, damit nicht durch Herausfallen von Kehrichtteilen die Straßen
verunreinigt werden.
Diese offenen Wagen haben aber den Nachteil, daß bei trocke-
ner und windiger Witterung der staubförmige Teil des Kehrichts von
dem Wagen geweht und das Publikum hierdurch belästigt wird; auch
sind Ueberladungen leicht möglich, was dann Tierquälereien zur
Folge hat.
Berlin und Hamburg hatten schon früher geschlossene Wagen;
in Stuttgart sind sie erst seit dem 1. April 1885 eingeführt, an
welchem Tage auch der mit dem früheren Unternehmer der Kehricht
abfuhr abgeschlossene Vertrag abgelaufen war.
Um eine Skizze eines Berliner Wagens zu erhalten, habe ich
mich an die Redaktion der Zeitung des Verbandes deutscher Fuhr
unternehmer in Berlin gewendet, welche mir mitteilte, daß die Holz
kastenwagen mit 2 cbm Inhalt in Fortfall kommen, und dafür
eiserne Kastenwagen mit 4 cbm verwendet werden sollen; es seien
zweierlei Arten von Probewagen angefertigt worden, der eine mit
breitem und niedrigem, der andere mit schmalem und hohem Quer
schnitt, es sei aber wahrscheinlich, daß die erstere Form eingeführt
werde.
Hinsichtlich der Größe der zweispännigen Wagen ist im allge
meinen zu bemerken, daß die Kasten 2-3 cbm halten sollen.
In Straßburg werden 4rädrige, aber nur mit einem Pferde
bespannte kleine Wagen mit 1,3 cbm Gehalt verwendet, welche bet
dem dortigen ebenen Terrain ganz zweckmäßig sind.
Köln dagegen benützt noch große 2rädrige Wagen, auf welche
bis zu 3 cbm geladen werden können, und auch nur mit einem,
aber sehr kräftigen Pferde bespannt sind.
Etwas sonderbar sieht es aus, wenn diese Wagen mit ihrer
beträchtlichen Breite von 1,7 m durch die engen Straßen der alten
Stadtteile, nicht nur in Köln, sondern auch in andern rheinischen
Städten fahren, und den Verkehr mit andern Wagen sehr erschweren.
In Berlin ist vorgeschrieben, daß der Wagenkasten ans
Federn ruhen, mindestens 2 cbm halten und mit gut schließenden
Deckeln versehen sein muß. Die Wagen sind Eigentum des Unter
nehmers, und liegt demselben deren Reinhaltung und Unterhaltung ob.
10) Beiziehen der Pferdebahngesellschaften zu der
Straßenreinigung.
In allen Städten mit Pferdebahnen sind die Inhaber derselben
verpflichtet, nicht nur den zwischen den beiden Schienenstrüngen ge
legenen Straßenstreifeu, sondern auch außerhalb der Schienen eine
Fläche von 30—75 cm Breite zu unterhalten und zu reinigen; nur
Stuttgart macht eine Ausnahme, indem die Gesellschaft nur den
innerhalb der Schienen gelegenen Streifen mit 1,43 m Breite zu
unterhalten und zu reinigen hat. In Aachen bezahlt die Gesellschaft
pro laufenden m Geleise jährlich 40 Ps. für die Unterhaltung der
Pflasterung, welche durch die Stadtgemeinde ausgeführt wird; die
Straßenreinigung besorgt die Gesellschaft selbst.
In B e r l i n leisten die Gesellschaften nicht unerhebliche Bei
träge, nachdem ihnen schon von Hanse aus durch die Konzession
neben der Unterhaltung auch die Reinigung und Besprengung auf
erlegt ist. Die Ausführung der beiden letzteren Arbeiten hat sich
aber die Stadtverwaltung vorbehalten, und sind hierüber mit den
Gesellschaften besondere Verträge abgeschlossen worden.
Die Höhe dieser Beiträge wird von Jahr zu Jahr in der
Weise festgestellt, daß alle am Schluffe des Rechnungsjahrs vorhan
denen Geleiseftrecken nach dem Selbstkostenpreise berechnet werden,
von welcher Summe dann die Gesellschaften 3 /5 für die Reinigung
und Besprengung ihrer Bahnfläche an die Stadtgemeinde zu be
zahlen hat.
Als Grundlage für diese Berechnung gilt die Bestimmung,
daß bei Doppelgeleisen 5,0 m, bei einfachen 2,8 m als die Breite
desjenigen Pflasterstreifens angenommen wird, dessen Reinigung und
Unterhaltung der Gesellschaft obliegt, also eine Breite von je 65 cm
außerhalb der Schienen. Der Selbstkostenpreis für die einmalige
Reinigung wird zu 19 Jl pro ha berechnet, während die Bespreng
ung dieser Fläche über die Sommerzeit ans 4,63 pro Tag er
mittelt und festgesetzt ist.
Bei Berechnung der Reinigungskosten spielt natürlich der Um
stand eine Rolle, wie oft eine Straße wöchentlich gereinigt wird,
während der für das Besprengen ermittelte Satz einen Durchschnitt
der pro Jahr vorkommenden Sprengtage zur Basis hat.
Vom 1. Januar 1882 bis letzten März 1883 haben die Bei
träge der verschiedenen Gesellschaften zusammen 66140 ^ betragen.
In Breme» ist die Gesellschaft zur Reinigung eines 3 m
breiten, in Breslau zu einem 2,35 m, und bei Doppelgeleisen zu
einem 4,95 m breiten Streifen verpflichtet. In letzterer Stadt haben
nüt Rücksicht darauf, daß die Abfuhr des von der Reinigung des
Bahnkörpers herrührenden Kehrichts strikte nach dem Kontrakte
Schwierigkeiten machen und sehr leicht Differenzen mit der Straßen-
reinigungsverwaltung herbeiführen könnte, die beiden Verwaltungen