Volltext : Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1887/88)

Beil.  3.

Ueber  die  zu  erbauende  Meckarbrücke  bei  Kannstall.
Vortrag  von  Regiemngsbaumeister  Kölle  ain  14.  Januar  1887.

Die  Stadt  Cannstatt  uitb  mit  ihr  das  ganze  Remsthal  ist
hinsichtlich  der  Straßenverbindung  mit  der  Residenz  zur  Zeit  auf
eine  einzige  Fahrbrücke  über  den  Neckar,  die  in  den  Jahren
1835/38  vom  Staate  erbaute  „Wilhelmsbrücke"  angewiesen.
Daß  diese  Brücke  für  den  heutigen  Verkehr  unzureichend
ist,  geht  schon  daraus  hervor,  daß  dieselbe  zu  einer  Zeit  gebaut
wurde,  als  Stuttgart  erst  40000  und  Cannstatt  nur  4500  Einwohner ­
  zählte;  die  Fahrbahn  derselben  ist  nur  6,88  m  breit;
sie  wird  täglich  von  durchschnittlich  3000  Zugtieren  befahren,
Stockungen  der  Fuhrwerke  gehören  daher  nicht  zu  den  Seltenheiten. ­
  Der  Umweg,  welchen  die  Fuhrwerke  von  Berg  nach
dem  Bahnhof  Cannstatt  über  die  Wilhelmsbrücke  zu  machen
haben,  beträgt  gegenüber  der  direkten  Verbindung  nahezu  1  Kilometer; ­
  es  muß  daher  die  bestehende  Verbindung  mit  der  Zeit
um  so  lästiger  und  ungeeigneter  für  den  Fährverkehr  werden,
je  niehr  sich  infolge  der  hohen  Entwicklung  des  Eisenbahntransportes ­
  der  Schwerpunkt  des  Verkehrs  in  Cannstatt  von  der
Altstadt  nach  dem  Bahnhöfe  und  dem  anliegenden  Stadtteile  mit
den  neuentstandenen  Fabrikanlagen  verlegt.
Ebenso  schlimm  steht  es  mit  dem  Fußgängerverkehr.
Es  ist  zwar  dem  dringendsten  Bedürfnis  durch  einen  Fußweg
über  die  Insel  und  einen  schmalen  eisernen  Steg  über  den  Neckar
Rechnung  getragen,  allein  in  einer  mit  der  Größe  des  Verkehrs
nicht  im  Einklang  stehenden  Weise.  Einige  Erhebungen,  welche
über  den  Fußverkehr  auf  dem  Gittcrsteg  angestellt  wurden,  haben
ergeben,  daß  an  stillen  Wintertagen  2—3000  Personen,  an
Sonntagen  oft  10—12000  Personen  den  Fußweg  begehen.
Im  Sommer  und  an  Volksfesttagen  ist  bekanntlich  der  Verkehr
noch  viel  bedeutender.
Dieser  Fußweg  wird  schon  bei  weniger  bedeutenden  Hochwassern ­
  überschwemmt  und  infolge  dessen  der  Verkehr  fast
jedes  Jahr  auf  einige  Tage  unterbrochen.
Die  Erschließung  der  nächsten  und  natürlichsten  Vcrkehrsstraße
  zwischen  Berg  und  Cannstatt  in  der  Verlängerung
der  Königsstraße  daselbst  wird  daher  heute  allgemein  als  ein
unabweisbares  Bedürfnis  anerkanut.  Sie  ist  für  die
fortschreitende  Entwicklung  der  beiden  Städte  von  höchstem  Werte.
In  erster  Linie  wird  Cannstatt  Nutzen  von  der  neuen  Verbindung ­
  haben,  sodann  hat  aber  auch  der  ganze  untere  Stadtteil
Stuttgarts  mit  der  Vorstadt  Berg  und  der  Gasfabrik  am  Wasserhause ­
  insofern  ein  wesentliches  Interesse  an  einer  direkten
Verbindung  mit  Cannstatt,  als  es  den  vorhandenen  Fabriken
möglich  wird,  ihren  Bezug  und  Versandt  nach  dein  nähern
Bahnhöfe  Cannstatt  zu  verlegen.  Hiedurch  würde  neues  Leben
in  den  Stadtteil  im  Stöckach  gebracht,  welcher  infolge  mangelnder ­
  Verbindung  in  seiner  Entwicklung  hinter  andern  Stadtteilen
zurückgeblieben  ist.
Das  erste  Projekt  für  eine  neue  Ueberbrücknng  des  Neckars
zwischen  Cannstatt  und  Berg  rührt  von  Herrn  Baurat  Güntter
her.  Dasselbe  wurde  Ende  der  70er  Jahre  anläßlich  der  Ausdehnung ­
  des  Cannstatter  Stadtbauplanes  aufgestellt.  Es  geht

von  einer  Ueberführung  über  die  Bahn  aus  und  bedingt  daher
eine  vom  Wilhelmsplatz  mit  5  —  6%  aufsteigende  Rampe  und
eine  Brücke  von  bedeutender  Länge  (über  500  in).  Es  ist  sodann ­
  eine  große  Anzahl  von  Oeffnungen  nötig,  zu  deren  Ueberbrückung
  eiserne  Bogenträger  angenommen  sind.  Einen  weiteren
Anlaß  zu  Untersuchungen  gab  im  Jahre  1883  der  Umbau  des
Bahnhofes  Cannstatt.
Im  Aufträge  der  Stadt  Cannstatt  haben  damals  die  Pros.
Laißle  und  Sapper  hauptsächlich  die  Frage  untersucht,  ob  die
verlängerte  Königsstraße  über  der  Bahn  weg  oder  unter  der
Bahn  durchzuführen  sei.  Mit  Rücksicht  auf  den  geringeren
Kostenaufwand  für  die  Brücke  und  weil  die  für  eine  Ueberführung ­
  nötige  hohe  Auffahrtsrampe  vom  Wilhelmsplatze  aus  schlecht
in  den  Bebauungsplan  gepaßt  hätte,  haben  sich  die  genannten
Herrn  Sachverständigen  bekanntlich  für  eine  Unterführung  unter
der  Bahn  entschieden.  An  der  Hand  des  ausgearbeiteten  Gutachtens ­
  setzte  es  denn  auch  die  Stadt  Cannstatt  —  freilich  mit
vieler  Mühe  —  bei  der  Regierung  durch,  daß  für  die  Fortsetzung ­
  der  Königsstraße  eine  Durchfahrt  wenigstens  von  angemessener ­
  Breite  angelegt  wurde.
Leider  wurde  durch  den  Beschluß  der  Landstände  das  nunmehr ­
  ausgeführte  Projekt  für  den  Bahnhofumbau  genehmigt,
nach  welchem  eine  Höherlegung  des  Planums  um  nur  0,35  m
bewirkt  und  für  die  Durchfahrt  die  ungenügende  Höhe  von  3,6  m
dadurch  erreicht  wurde,  daß  man  die  Straße  in  das  Terrain
eingeschnitten  hat.  Infolge  dessen  kommt  dieselbe  1,6  m  tiefer
als  der  Hochwasserstand  von  1824  und  0,6  in  tiefer  als  derjenige ­
  von  1882  zu  liegen.
Wie  sehr  diese  Entscheidung  zu  beklagen  ist,  ergiebt  sich
erst  recht,  nachdem  weitere  Projekte  für  die  neue  Brücke  vorliegen.
Nicht  allein  wird  sich  die  tiefgelegene  und  niedere  Durchfahrt ­
  von  der  hochgelegenen  Brücke  aus  als  unschönes  „Verbindungsloch" ­
  präsentieren,  sondern  es  haftet  auch  der  ganzen
Straßenanlage  für  alle  Zeiten  der  bleibende  Mangel  an,  daß
eine  Uebcrschwcmmung  der  Durchfahrt  nicht  ausgeschlossen  ist
und  wegen  der  ungenügenden  Höhe  der  Durchfahrt  nicht  alle
Fuhrwerke  dieselbe  passieren  können.  Die  Kuhnsche  Maschinenfabrik ­
  hat  denn  auch  bereits  erklärt,  daß  sie  etwa  ein  Drittel
der  von  ihr  gefertigten  Dampfkessel  auf  der  zukünftigen  Verbindungsstraße ­
  nicht  befördern  könnte,-weil  solche  unter  der  Brücke
nicht  durchzubringen  seien.
Nachdem  die  Ausführung  der  Bahndurchfahrt  in  einer  Weite
von  15,5  in  und  damit  die  Fortsetzung  der  Königsstraße  bis
jenseits  des  Eisenbahndammes  gesichert  war,  trat  der  Stadtvorstand ­
  von  Cannstatt  der  Brttckenfrage  näher,  indem  er
namens  eines  Privatkonsortiums  beim  K.  Ministerium  des  Innern ­
  ein  Gesuch  einreichte,  in  welchem  um  die  Genehmigung  zum
Bau  der  neuen  Brücke  aus  Privatmitteln  und  um  die  Ermächtigung
gebeten  wurde,  von  den  diese  Brücke  passierenden  Fuhrwerken  ein
Brückengeld  von  3  Pfg.  und  für  jedes  Zugtier  5  Pfg.  so  lange  erheben
zu  dürfen,  bis  die  Amortisation  des  Anlagekapitals  erzielt  sei.
            
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