Inhalt: Nereinsthütigkeit. — Protokoll der zweiten ordentlichen Versammlung am 1. Februar 1896. — Verschiedenes.
Dereins-ThittigKeit.
Am 7. März 1896 gesellige Vereinigung mit Damen in Untertürkheim.
Am 21. März 1896 vierte ordentliche Versammlung (Mitteilungen von Baurat Neuffer über die Abdeckung der Gewölbe der
Eisenbahnbrücke bei Ulm und des Tunnels bei Kirchheim).
Zweite ordentliche Wersammlrmg am 1. Februar 1896.
Vorsitzender: t>. Leibbrand. Schriftführer: Hosacker.
Anwesend 66 Mitglieder.
Von dem Vorsitzenden wird der Versammlung mitgeteilt, daß
Herr Oberinspektor Ritter in den Verein aufgenommen ist, sowie
ferner, daß der technische Verein in Oldenburg jetzt die Benennung
„Architekten-Verein" angenommen hat, und daß die diesjährige Abgeordneten-Versammlung
am 28. und 29. August und daran anschließend
die Wanderversammlung in den Tagen vom 30. August
bis 3. September in Berlin stattfinden werde.
Darauf berichtet der Vorsitzende eingehend über die zur Erörterung
im Verband aufgeworfene Frage der praktischen Ausbildung
der Studierenden des Baufaches und das von der Kommission
des Württembcrgischen Vereins entworfene Gutachten und
die demselben zu Grunde liegenden Motive. Die Kommission bestand
aus den Herren v. Leibbrand, v. Hänel, v. Fuchs, Kölle,
Dolmetsch, Weyrauch, Ehmann, Fischer und Keppler.
Das Gutachten ist in No. 35 der Verbands-Mitteilungen S. 103
bis 113 abgedruckt. Die beschlossenen Leitsätze lauten, wie folgt:
A. Studienzeit.
1. Der deutsche Lehrgrundsatz, den Unterricht mit den theoretischen
Grundlagen zu beginnen, hat sich bewährt und muß auch
ferner beibehalten werden.
2. Es soll jedoch Wert darauf gelegt werden, daß schon während
des Studiums der theoretischeu Grundlagen dessen Ziel in der
Anwendung erkannt und die Fähigkeit der Verwendung des Gelernten
angebahnt werde.
3. Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind:
a) Beschränkung des Lehrstoffes der theoretschen Grundlagen
auf die für das Sonderstudium des Baufaches erforderlichen
Hilfswissenschaften.
(Das Studium der reinen Wissenschaften ist als besonderes
Fachstudium auszugestalten).
d) Den Studierenden zu bietende Gelegenheit, während des
Sommerhalbjahres in praktischer Beschäftigung sich mit der
Bauausführung vertraut zu machen,
c) Einrichtung von Laboratorien an der Hochschule.
B. Avschkuß des Studiums.
1. Das Studium soll so früh wie möglich (mit der durch die
Verschiedenheit der Vorbildung der Abiturienten der Oberrealschulen
und der Realgymnasien, sowie der humanistischen Gymnasien gebotenen
Modifikation der Studierenden von 3'/» bis 4 1 /* Jahren)
zum Abschluß gebracht werden, damit die praktische Lehrzeit frühzeitig
beginnen kann.
2. Den Abschluß soll eine staatlich anerkannte akademische Prüfung
bilden, welche das ganze Gebiet der erworbenen Kenntnisse
umfaßt.
6. Zweite Staatsprüfung.
Die Kommission beantragt, es möge seitens des Verbandes dahin
gewirkt werden, daß in sämtlichen deutschen Prüfungsordnungen für
Bautechniker die für die große Aufgabe zu gebende Zeir von 9 auf
3 Monate herabgesetzt werde.
Bei der Beratung des Gutachtens durch den Verein werden zunächst
die Abschnitte A und B genehmigt. Zu Abschnitt C bemerkt
Mayer, daß bei der zweiten Staatsprüfung nicht verschiedene
Anforderungen gestellt werden sollten an solche Examinanden, welche
in den Staatsdienst treten wollen und an solche, welche darauf verzichten.
Laißle ist der gleichen Ansicht. Weyrauch tritt für den
Kommissions-Antrag ein, welcher auch bei der darauf folgenden Abstimmung
genehmigt wird. Es hat demnach der Kommissionsbericht
im ganzen die Genehmigung der Versammlung gefunden.
Hierauf berichtet Berner über die Kommissionsberatungen, betreffend
die vom Verbände angeregte Revision der Grundsätze für das
Verfahren bei öffentlichen Weltbewerbungen. Die Kommission bestand
aus den Herren Berner, Eisenlohr, Feil, H enge rer
und Lambert.