Volltext : Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

Inhalt:  Nereinsthütigkeit.  —  Protokoll  der  zweiten  ordentlichen  Versammlung  am  1.  Februar  1896.  —  Verschiedenes.

Dereins-ThittigKeit.

Am  7.  März  1896  gesellige  Vereinigung  mit  Damen  in  Untertürkheim.
Am  21.  März  1896  vierte  ordentliche  Versammlung  (Mitteilungen  von  Baurat  Neuffer  über  die  Abdeckung  der  Gewölbe  der
Eisenbahnbrücke  bei  Ulm  und  des  Tunnels  bei  Kirchheim).

Zweite  ordentliche  Wersammlrmg  am  1.  Februar  1896.
Vorsitzender:  t>.  Leibbrand.  Schriftführer:  Hosacker.
Anwesend  66  Mitglieder.
Von  dem  Vorsitzenden  wird  der  Versammlung  mitgeteilt,  daß
Herr  Oberinspektor  Ritter  in  den  Verein  aufgenommen  ist,  sowie
ferner,  daß  der  technische  Verein  in  Oldenburg  jetzt  die  Benennung
„Architekten-Verein"  angenommen  hat,  und  daß  die  diesjährige  Abgeordneten-Versammlung ­
  am  28.  und  29.  August  und  daran  anschließend ­
  die  Wanderversammlung  in  den  Tagen  vom  30.  August
bis  3.  September  in  Berlin  stattfinden  werde.
Darauf  berichtet  der  Vorsitzende  eingehend  über  die  zur  Erörterung ­
  im  Verband  aufgeworfene  Frage  der  praktischen  Ausbildung ­
  der  Studierenden  des  Baufaches  und  das  von  der  Kommission ­
  des  Württembcrgischen  Vereins  entworfene  Gutachten  und
die  demselben  zu  Grunde  liegenden  Motive.  Die  Kommission  bestand
aus  den  Herren  v.  Leibbrand,  v.  Hänel,  v.  Fuchs,  Kölle,
Dolmetsch,  Weyrauch,  Ehmann,  Fischer  und  Keppler.
Das  Gutachten  ist  in  No.  35  der  Verbands-Mitteilungen  S.  103
bis  113  abgedruckt.  Die  beschlossenen  Leitsätze  lauten,  wie  folgt:
A.  Studienzeit.
1.  Der  deutsche  Lehrgrundsatz,  den  Unterricht  mit  den  theoretischen ­
  Grundlagen  zu  beginnen,  hat  sich  bewährt  und  muß  auch
ferner  beibehalten  werden.
2.  Es  soll  jedoch  Wert  darauf  gelegt  werden,  daß  schon  während ­
  des  Studiums  der  theoretischeu  Grundlagen  dessen  Ziel  in  der
Anwendung  erkannt  und  die  Fähigkeit  der  Verwendung  des  Gelernten
angebahnt  werde.
3.  Mittel  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  sind:
a)  Beschränkung  des  Lehrstoffes  der  theoretschen  Grundlagen
auf  die  für  das  Sonderstudium  des  Baufaches  erforderlichen ­
  Hilfswissenschaften.
(Das  Studium  der  reinen  Wissenschaften  ist  als  besonderes ­
  Fachstudium  auszugestalten).

d)  Den  Studierenden  zu  bietende  Gelegenheit,  während  des
Sommerhalbjahres  in  praktischer  Beschäftigung  sich  mit  der
Bauausführung  vertraut  zu  machen,
c)  Einrichtung  von  Laboratorien  an  der  Hochschule.
B.  Avschkuß  des  Studiums.
1.  Das  Studium  soll  so  früh  wie  möglich  (mit  der  durch  die
Verschiedenheit  der  Vorbildung  der  Abiturienten  der  Oberrealschulen
und  der  Realgymnasien,  sowie  der  humanistischen  Gymnasien  gebotenen ­
  Modifikation  der  Studierenden  von  3'/»  bis  4 1 /*  Jahren)
zum  Abschluß  gebracht  werden,  damit  die  praktische  Lehrzeit  frühzeitig ­
  beginnen  kann.
2.  Den  Abschluß  soll  eine  staatlich  anerkannte  akademische  Prüfung ­
  bilden,  welche  das  ganze  Gebiet  der  erworbenen  Kenntnisse
umfaßt.
6.  Zweite  Staatsprüfung.
Die  Kommission  beantragt,  es  möge  seitens  des  Verbandes  dahin
gewirkt  werden,  daß  in  sämtlichen  deutschen  Prüfungsordnungen  für
Bautechniker  die  für  die  große  Aufgabe  zu  gebende  Zeir  von  9  auf
3  Monate  herabgesetzt  werde.
Bei  der  Beratung  des  Gutachtens  durch  den  Verein  werden  zunächst ­
  die  Abschnitte  A  und  B  genehmigt.  Zu  Abschnitt  C  bemerkt ­
  Mayer,  daß  bei  der  zweiten  Staatsprüfung  nicht  verschiedene
Anforderungen  gestellt  werden  sollten  an  solche  Examinanden,  welche
in  den  Staatsdienst  treten  wollen  und  an  solche,  welche  darauf  verzichten. ­
  Laißle  ist  der  gleichen  Ansicht.  Weyrauch  tritt  für  den
Kommissions-Antrag  ein,  welcher  auch  bei  der  darauf  folgenden  Abstimmung ­
  genehmigt  wird.  Es  hat  demnach  der  Kommissionsbericht
im  ganzen  die  Genehmigung  der  Versammlung  gefunden.
Hierauf  berichtet  Berner  über  die  Kommissionsberatungen,  betreffend ­
  die  vom  Verbände  angeregte  Revision  der  Grundsätze  für  das
Verfahren  bei  öffentlichen  Weltbewerbungen.  Die  Kommission  bestand ­
  aus  den  Herren  Berner,  Eisenlohr,  Feil,  H  enge  rer
und  Lambert.
            
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