Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Abweichung anschließe und wird veranlassen, daß die Aeußerung 
des Vereins in diesem Sinne an den Verband übermittelt wird. 
Baurat Ganßer, der während der Verhandlungen erschienen 
ist, erbittet sich hierauf das Wort, um dem Verein für die ihm an 
läßlich der Zurücklegung seines 80. Lebensjahres gewordene Ehrung 
seinen herzlichsten Dank auszusprechen. 
Nunmehr schreitet Ehmann zu den auf der Tagesordnung 
stehenden Mitteilungen über die Wasserversorgung des nördlichen 
Schwarzwaldes. 
Diese durch eine große Zahl von Planen unterstützten interessanten 
Mitteilungen sind in Heft 4 wiedergegeben. Die Versammlung 
spendet dem Redner lebhaften Beifall. Der Vorsitzende spricht ihm 
noch besonders den Dank der Versammlung aus. 
KroloKoll der sieöcntcn ordentlichen Versammlung 
am 10. Juni 1899. 
Vom Verband ist der Sonderabdruck des Hamburger Architeklen- 
und Jngenieurvereins, betreffend die Honorarnorm, eingelaufen. Zur 
Verlesung kommt die Zuschrift des Verbandes an die Einzelvcreine, 
betreffend die Aufstellung von Geschäftsträgern für die deutsche Bau 
ausstellung in Dresden im Jahr 1900. Auf den Vorschlag des 
Ausschusses werden folgende Mitglieder als Geschäftsträger bezeichnet: 
ür Eisenbahnwesen von Fuchs, für Wasserbauwesen von Euting, 
für Hochbauwesen von Sauter, für Privatarchitektur Eisenlohr 
und Walter, für Industrie Grauer-Lauffen, für Kunsthandwerk 
und Kunst Lauser. 
Als Delegierte zur Abgeordnetenversammlung nach Braunschweig 
werden auf Vorschlag des Ausschusses gewählt: Kölle und Eisen-- 
lohr und im Verhinderungsfälle von Eisenlohr, Mayer. 
Der Vorsitzende giebt bekannt, daß am 29. Juni ein Familien 
ausflug nach Hall beabsichtigt ist und fordert zu zahlreicher Be 
teiligung an demselben auf. 
Reihling bringt in Anregung, es sollen im Verein Vorträge 
über das neue bürgerliche Gesetz gehalten werden, da sich doch auch 
für den Techniker die Notwendigkeit ergebe, mit dieser Materie einiger 
maßen vertraut zu sein. Er bittet den Vorsitzenden, Hiewegen die 
geeigneten Schritte thun zu wollen. Dieser erwidert, daß der Gegen 
stand für den nächsten Winter in Aussicht genommen sei. 
Hierauf hält Baurat Find eisen seinen Vortrag über Blitz 
ableiter. Unter großem Beifall der Versammlung spricht der Vor 
sitzende dem Redner den Dank des Vereines aus. 
Landesfeuerlöschinspektor Kleber berichtet sodann über das 
Scherrer'sche Rettungsfenster, welches er in einem Modell vorführte, 
sowie über die Bcnzenbcrg'sche Rettungsleiter, welche durch eine An 
zahl Photographien veranschaulicht wurde. Unter Dankesbezeugung 
gegen den Redner für die interessanten Mitteilungen schließt der 
Vorsitzende die Versammlung. 
Berichte der Kommissionen >ur Begutachtung einer neuen Norm ;«r Berechnung des 
Honorars für Arbeiten des Architekten und Ingenieurs. 
1. Architekten. 
In der Kommissionssitzung am Montag, den 14. März d. I. 
wurde der Entwurf des Vcrbandsausschusses zu einer neuen Honorar 
norm einer eingehenden Durchsicht unterzogen und dabei folgendes 
festg estellt: 
Die neue Norm teilt sich in 4 Unterabteilungen, deren erste 
die für Architekten und Ingenieure gemeinsamen Bestimmungen, wie 
die Bezeichnung der Einzelleistungcn, Grundsätze der Honorarberech 
nung u. s. w. enthält. Die drei weiteren Unterabteilungen bringen 
je die verschiedenen Gebühren-Tarife für Architekten, Bau- und 
Maschinen-Jngenieure und die diesbezügliche Belehrung zu deren 
Anwendung. 
Was die erste Unterabteilung, die für Architekten und Ingenieure 
gemeinsamen Bestimmungen betrifft, so fanden dieselben den unge 
teilten Beifall der anwesenden Kommissionsmitglieder. Gegenüber 
den ähnlichen Bestimmungen der alten Norm weisen die neuen manche 
erhebliche Ergänzungen und Verbesserungen auf. 
In erster Linie sind die Einzelleistungen besser präzisiert und 
in zwei Gruppen zusammengefaßt, von denen die eine die vorbe 
reitenden Arbeiten und die andere diejenigen für die Bauausführung 
umfaßt. 
Neu eingefügt als Einzelleistung sind die „Bauvorlagen". 
Die Trennung der Einzelleistungen in zwei Gruppen findet 
ihren Grund in einer von der alten Norm verschiedenen Art der 
Honorarberechnung. Während früher die Endsumme des Kosten 
voranschlags für die Berechnung des Honorars maßgebend war, soll 
bei der neuen Norm die letztere Summe nur für die vorbereitenden 
Arbeiten in Rechnung gezogen werden, während die Leistungen der 
Bauausführung nach der thatsächlich aufgewendeten Bausumme ver 
rechnet werden sollen. 
Zu begrüßen ist weiterhin eine Bestimmung über Abschlags 
zahlungen vom Honorar. 
Bei der Berechnung der Reisekosten u. s. w. ist eine kleine Er 
höhung der alten Sätze angenommen. 
Die zweite Unterabteilung der neuen Norm, welche sich auf die 
Berechnung der Gebühren für Architekten bezieht, lehnt sich an das 
System des ersten von der Vereinigung Berliner Architekten aufge 
stellten Norm-Entwurfes. Während dieser Vorschlag an dem Uebel 
stand gelitten hat, daß die Berechnung des Honorars zu kompliziert 
und auch dem Bauherrn schwer begreiflich zu machen gewesen wäre,, 
ist die Berechnungsweise der neuen Norm eine klare und ohne 
weiteres übersichtliche, indem sie sich wie die alte Norm auf Bau 
klassen stützt. 
Während die Beschreibung der Bauklassen in der alten Norm 
in der Aufzählung einer Masse Gebäudegattungeu beruht und dadurch 
häufig Grund zu Mißverständnissen abgab, soll in der neuen Norm 
der Rang des Bauwerks durch eine Verhältniszahl bestimmt werden, 
welche sich jeweils durch Division der Gesamtkosten in die Ausbau 
kosten ergiebt. Es muß also bei jedem Bauwerk der Rohbau von 
dem Ausbau unterschieden werden, und der letztere bestimmt den Rang 
desselben durch eben jene Verhältniszahl. 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Klassenbestimmung, da 
sie auf mathematischer Grundlage steht, einesteils viel weniger Anlaß 
zu Streitigkeiten giebt und andernteils dem Architekten immer ein 
seinen Leistungen möglichst nahe kommendes Honorar verschafft, da 
der Arbeitsaufwand desselben bei einer Innenausstattung in ziemlich 
genauem Verhältnis zu der mehr oder weniger reichen Ausbildung 
derselben steht, während dies beim Rohbau eines Hauses weit weniger 
der Fall ist, wo häufig bei gleicher Bausumme und den verschiedensten 
Bauklassen die Leistung des Architekten dieselbe bleibt. 
Dieser Berechnungsweise Rechnung tragend, enthält der Norm 
vorschlag eine genaue Aufzählung derjenigen Arbeiten, welche zum 
Roh- bezw. Ausbau eines Gebäudes zu zählen sind. — Wie erwähnt, 
werden also die Gebäudeklassen durch jenen Teilbetrag bestimmt und 
so stellt sich die Gebührentabelle so einfach wie diejenige für die 
Gesamtleistungen in der alten Norm, nur mit dem Unterschied, daß 
in dem neuen Vorschlag zehn Klassen, entsprechend den Teilbeträgen 
0.0, 0.1 rc. — 1.0, statt der sechs der alten Norm angenommen. 
sind. Für die Bemessung des Honorars für die Einzelleistungen.
	        
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