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Abweichung anschließe und wird veranlassen, daß die Aeußerung
des Vereins in diesem Sinne an den Verband übermittelt wird.
Baurat Ganßer, der während der Verhandlungen erschienen
ist, erbittet sich hierauf das Wort, um dem Verein für die ihm an
läßlich der Zurücklegung seines 80. Lebensjahres gewordene Ehrung
seinen herzlichsten Dank auszusprechen.
Nunmehr schreitet Ehmann zu den auf der Tagesordnung
stehenden Mitteilungen über die Wasserversorgung des nördlichen
Schwarzwaldes.
Diese durch eine große Zahl von Planen unterstützten interessanten
Mitteilungen sind in Heft 4 wiedergegeben. Die Versammlung
spendet dem Redner lebhaften Beifall. Der Vorsitzende spricht ihm
noch besonders den Dank der Versammlung aus.
KroloKoll der sieöcntcn ordentlichen Versammlung
am 10. Juni 1899.
Vom Verband ist der Sonderabdruck des Hamburger Architeklen-
und Jngenieurvereins, betreffend die Honorarnorm, eingelaufen. Zur
Verlesung kommt die Zuschrift des Verbandes an die Einzelvcreine,
betreffend die Aufstellung von Geschäftsträgern für die deutsche Bau
ausstellung in Dresden im Jahr 1900. Auf den Vorschlag des
Ausschusses werden folgende Mitglieder als Geschäftsträger bezeichnet:
ür Eisenbahnwesen von Fuchs, für Wasserbauwesen von Euting,
für Hochbauwesen von Sauter, für Privatarchitektur Eisenlohr
und Walter, für Industrie Grauer-Lauffen, für Kunsthandwerk
und Kunst Lauser.
Als Delegierte zur Abgeordnetenversammlung nach Braunschweig
werden auf Vorschlag des Ausschusses gewählt: Kölle und Eisen--
lohr und im Verhinderungsfälle von Eisenlohr, Mayer.
Der Vorsitzende giebt bekannt, daß am 29. Juni ein Familien
ausflug nach Hall beabsichtigt ist und fordert zu zahlreicher Be
teiligung an demselben auf.
Reihling bringt in Anregung, es sollen im Verein Vorträge
über das neue bürgerliche Gesetz gehalten werden, da sich doch auch
für den Techniker die Notwendigkeit ergebe, mit dieser Materie einiger
maßen vertraut zu sein. Er bittet den Vorsitzenden, Hiewegen die
geeigneten Schritte thun zu wollen. Dieser erwidert, daß der Gegen
stand für den nächsten Winter in Aussicht genommen sei.
Hierauf hält Baurat Find eisen seinen Vortrag über Blitz
ableiter. Unter großem Beifall der Versammlung spricht der Vor
sitzende dem Redner den Dank des Vereines aus.
Landesfeuerlöschinspektor Kleber berichtet sodann über das
Scherrer'sche Rettungsfenster, welches er in einem Modell vorführte,
sowie über die Bcnzenbcrg'sche Rettungsleiter, welche durch eine An
zahl Photographien veranschaulicht wurde. Unter Dankesbezeugung
gegen den Redner für die interessanten Mitteilungen schließt der
Vorsitzende die Versammlung.
Berichte der Kommissionen >ur Begutachtung einer neuen Norm ;«r Berechnung des
Honorars für Arbeiten des Architekten und Ingenieurs.
1. Architekten.
In der Kommissionssitzung am Montag, den 14. März d. I.
wurde der Entwurf des Vcrbandsausschusses zu einer neuen Honorar
norm einer eingehenden Durchsicht unterzogen und dabei folgendes
festg estellt:
Die neue Norm teilt sich in 4 Unterabteilungen, deren erste
die für Architekten und Ingenieure gemeinsamen Bestimmungen, wie
die Bezeichnung der Einzelleistungcn, Grundsätze der Honorarberech
nung u. s. w. enthält. Die drei weiteren Unterabteilungen bringen
je die verschiedenen Gebühren-Tarife für Architekten, Bau- und
Maschinen-Jngenieure und die diesbezügliche Belehrung zu deren
Anwendung.
Was die erste Unterabteilung, die für Architekten und Ingenieure
gemeinsamen Bestimmungen betrifft, so fanden dieselben den unge
teilten Beifall der anwesenden Kommissionsmitglieder. Gegenüber
den ähnlichen Bestimmungen der alten Norm weisen die neuen manche
erhebliche Ergänzungen und Verbesserungen auf.
In erster Linie sind die Einzelleistungen besser präzisiert und
in zwei Gruppen zusammengefaßt, von denen die eine die vorbe
reitenden Arbeiten und die andere diejenigen für die Bauausführung
umfaßt.
Neu eingefügt als Einzelleistung sind die „Bauvorlagen".
Die Trennung der Einzelleistungen in zwei Gruppen findet
ihren Grund in einer von der alten Norm verschiedenen Art der
Honorarberechnung. Während früher die Endsumme des Kosten
voranschlags für die Berechnung des Honorars maßgebend war, soll
bei der neuen Norm die letztere Summe nur für die vorbereitenden
Arbeiten in Rechnung gezogen werden, während die Leistungen der
Bauausführung nach der thatsächlich aufgewendeten Bausumme ver
rechnet werden sollen.
Zu begrüßen ist weiterhin eine Bestimmung über Abschlags
zahlungen vom Honorar.
Bei der Berechnung der Reisekosten u. s. w. ist eine kleine Er
höhung der alten Sätze angenommen.
Die zweite Unterabteilung der neuen Norm, welche sich auf die
Berechnung der Gebühren für Architekten bezieht, lehnt sich an das
System des ersten von der Vereinigung Berliner Architekten aufge
stellten Norm-Entwurfes. Während dieser Vorschlag an dem Uebel
stand gelitten hat, daß die Berechnung des Honorars zu kompliziert
und auch dem Bauherrn schwer begreiflich zu machen gewesen wäre,,
ist die Berechnungsweise der neuen Norm eine klare und ohne
weiteres übersichtliche, indem sie sich wie die alte Norm auf Bau
klassen stützt.
Während die Beschreibung der Bauklassen in der alten Norm
in der Aufzählung einer Masse Gebäudegattungeu beruht und dadurch
häufig Grund zu Mißverständnissen abgab, soll in der neuen Norm
der Rang des Bauwerks durch eine Verhältniszahl bestimmt werden,
welche sich jeweils durch Division der Gesamtkosten in die Ausbau
kosten ergiebt. Es muß also bei jedem Bauwerk der Rohbau von
dem Ausbau unterschieden werden, und der letztere bestimmt den Rang
desselben durch eben jene Verhältniszahl.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Klassenbestimmung, da
sie auf mathematischer Grundlage steht, einesteils viel weniger Anlaß
zu Streitigkeiten giebt und andernteils dem Architekten immer ein
seinen Leistungen möglichst nahe kommendes Honorar verschafft, da
der Arbeitsaufwand desselben bei einer Innenausstattung in ziemlich
genauem Verhältnis zu der mehr oder weniger reichen Ausbildung
derselben steht, während dies beim Rohbau eines Hauses weit weniger
der Fall ist, wo häufig bei gleicher Bausumme und den verschiedensten
Bauklassen die Leistung des Architekten dieselbe bleibt.
Dieser Berechnungsweise Rechnung tragend, enthält der Norm
vorschlag eine genaue Aufzählung derjenigen Arbeiten, welche zum
Roh- bezw. Ausbau eines Gebäudes zu zählen sind. — Wie erwähnt,
werden also die Gebäudeklassen durch jenen Teilbetrag bestimmt und
so stellt sich die Gebührentabelle so einfach wie diejenige für die
Gesamtleistungen in der alten Norm, nur mit dem Unterschied, daß
in dem neuen Vorschlag zehn Klassen, entsprechend den Teilbeträgen
0.0, 0.1 rc. — 1.0, statt der sechs der alten Norm angenommen.
sind. Für die Bemessung des Honorars für die Einzelleistungen.