Inhalt / Download: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1890 auf 1891 (1890)

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X. Prüfungen. 
A. Schlussprüfungen. Dieselben finden bei Jahresvorträgen 
am Ende des Studienjahres, bei Semestervorträgen am Ende des 
betreffenden Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über Kennt 
nisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen ausgestellt. 
Zur Betheiligung an denselben sind in jedem Falle diejenigen 
Studirenden verpflichtet, weiche im Genüsse eines Stipendiums 
oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen oder welche im folgen 
den Semester beziehungsweise Schuljahre um eine solche Ver 
günstigung nachsuchen wollen; doch wird Seitens der An 
stalt grosser Werth darauf gelegt, dass auch die übri 
gen Studirenden an den Prüfungen tlieilnehmen. 
B. Diplomprüfungen. Um den Studirenden Gelegenheit zu 
geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über die von ihnen 
erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszuweisen, werden 
jedes Jahr an sämmtlichen Fachschulen Diplomprüfungen gehal 
ten, bei welchen in allen für die betreffende specielle Fach 
bildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das Nähere 
hierüber ist durch besondere Statute festgestellt, welche von den 
Studirenden auf der Direktions-Kanzlei jederzeit eingesehen und 
auch von derselben bezogen werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studirenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
von dem Hausmeister zum Preis von 10 Pf. bezogen werden. 
Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieur 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1890. 
Direktion der K. Technischen Hochschule. 
Weyrauch.
	        
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