Volltext: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Erfahrung gegeben und haben häufig Statementcharak- 
ter. Kooperation der Beratung ist oft formal er- 
wünscht, aber Anstrengungen, eine konkrete Konzep- 
tion dafür zu entwickeln, werden nur ansatzweise 
(verbal) unternommen. Arbeitsteiligkeit der Beratung 
scheitert am Detail. Ansätze dazu sind begleitet von 
heftigen Auseinandersetzungen um Mittel und forma- 
le Kompetenzen. Die Ursachen dafür sind in der 
materiellen Situation der Berater (Assistenten und 
Professoren) zu suchen, also in ihren subjektiven 
Erfahrungen und ihrem sozialen Status. Ihre globale 
Diskriminierung ist ebenso unrealistisch und unpro- 
duktiv, wie ihre passive Hinnahme. Die apostrophier- 
ten persönlichen Erfahrungen können zu einer Zeit ge- 
macht worden sein, in der sie dem zugehörigen 
(Fach)praxisbereich angemessen waren. Es müssen 
also im Einzelnen die Veränderungen der Fachpra- 
xis den reproduzierten Erfahrungen gegenüberge- 
stellt werden. Kontroversen müssen an den Inhalten 
der Beratung und der Gruppenpraxis vermittelt wer- 
den, wenn die Qualität der Ausbildung der Gruppen- 
mitglieder betroffen ist und nicht nur "'einfach so''. 
In allgemeineren Fragen ist das nicht mehr ein 
Problem der einzelnen Gruppe oder des einzelnen 
Beraters (z.B. Prüfungsordnung). 
(1) Für generalistische Beratung ist kennzeichnend, 
daß über die Zuständigkeit qua Fachqualifikation der 
Berater kaum differenzierte Aussagen gemacht wer- 
den, sie ist schwer hinterfragbar. Fragen werden 
unsystematisch oder scheinsystematisch und verallge- 
meinernd beantwortet. Kritik ist dann apodiktisch 
und verlangt Anpassung, nicht Begreifen. Besonders 
im Bereich der künstlerischen Ausbildung und der 
darauf basierenden Entwurfslehre, die ohnehin nicht 
leicht zu systematisieren sind, ist generalistische 
Beratung bisher schwer zu vermeiden. Auf diesen 
Gebieten haben sonst stark fachorientierte Berater 
gelegentlich zusätzliche generalistische Ambitionen. 
Fachinformationen (z.B. die statisch/konstruktive 
Kontrolle eines Entwurfs) spielen eine untergeordne- 
te Rolle. In Stuttgart bewertet die abschließende Er- 
folgskontrolle des Studiums nach der alten Diplom- 
prüfungsordnung den generalistischen Studienanteil 
höher als den fachorientierten. Es ist zu vermuten, 
daß bei dem jüngst eingerichteten Hochschulzug für 
Architekten an der Stuttgarter Staatsbauschule die 
Verhältnisse eher umgekehrt sind. 
(2) Extrem fachorientierte Beratung nimmt in Stutt- 
gart inzwischen einen geringeren Teil der Beratungs- 
kapazität in Anspruch. Eine Analyse von Stellenange- 
boten (Ing.grad. - Dipl.Ing.) hat gezeigt, daß hier 
für die Existenzsicherung der Diplomingenieure der 
Studienrichtung Architektur im Ganzen gesehen nicht 
zu viel des Guten getan wird. Im Einzelnen kann sie 
allerdings hinderlich werden, wenn dem Studenten 
durch die Prüfungsordnungen in isolierten "Hilfswis= 
senschaften'' rezeptiv aufgenommener Lehrstoff ab- 
verlangt wird, dessen qualifizierender Wert mangels 
Fachpraxisbezugs und Anwendungstrainings minimal 
ist und der in der Regel schon bei Abschluß des 
Studiums zum überwiegenden Teil vergessen ist. 
5.35 Zusammenfassung. Organisation 
In der folgenden Zusammenfassung zu 5.3 sollen die 
SF 
wichtigsten Bedingungen einer fachinhaltlichen, 
arbeitstechnischen und organisatorischen Beratung 
von Gruppen genannt werden. 
- Die Beratung muß bei den aktuellen Bedürfnissen 
(Fragen) der Gruppen ansetzen. Die Speicherung 
und Verschlüsselung der Informationen muß den 
Gruppen einen Zutritt auf der jeweiligen Konkreti- 
sationsebene ihrer Fragen erlauben, um Informa- 
tionswiderstände möglichst gering zu halten. 
- Entsprechend der Arbeitsteiligkeit und Interdis- 
ziplinarität der Gruppenarbeit muß auch die Bera- 
tung arbeitsteilig und interdisziplinär organisiert 
sein, um bei Problemen, die nicht im traditionellen 
Katalog der Lehre enthalten sind, Dilettantismus 
zu vermeiden. 
- Generalistische Beratung erschwert die Gruppen- 
arbeit durch geringe Aussagetiefe, Unsystematik, 
ungeklärte Interessenlage und ungeklärte Anwendungs- 
bereiche und verleitet zu individualistischer Einzel- 
arbeit. 
- Fachorientierte Beratung impliziert mehr formale 
Erfolgskontrollen und erschwert den Bezug der Ar- 
beit auf ein Projekt. 
Die fachinhaltliche, arbeitstechnische und organisa- 
torische Beratung kann sich nur auf der Grundlage 
einer guten Organisation der Beratung entwickeln... 
Im folgenden Abschnitt 5.4 soll differenzierter 
untersucht werden, wie die Organisation der Bera- 
tung systematisch aufgebaut werden kann. 
5.4 Die Organisation der Beratung 
5.41 Entwicklung von Kriterien für die Organisation 
der Beratung 
Die Qualität der gruppenbezogenen Beratung hängt 
unmittelbar ab von der einsetzbaren finanziellen 
und personellen Kapazität, von den juristischen 
und Verwaltungsvorschriften, denen sie entsprechen 
muß, von der Wichtigkeit, die ihr im Rahmen 
der Organisation der Tätigkeiten in Forschung und 
Lehre zugemessen wird und von der Konzeption, 
aus der sie sich entwickelt. Mittelbar hängt sie 
insbesondere von der Arbeit in den Projektgruppen 
(ihrem Praxisbereich) ab, aus der sie ihre Krite- 
rien und Ziele ableiten muß. Die Organisation der 
gruppenbezogenen Beratung hat eine realistische 
Einschätzung dieser Randbedingungen zur Voraus- 
setzung, die im Verlauf der Arbeit im Einzelnen 
fortgeschrieben und differenziert werden muß. Da- 
bei muß sie ihre Produktivität durch Arbeitsteilig- 
keit und durch eine ständig verbesserte Koordination 
der einzelnen Arbeits(Beratungs)bereiche laufend 
verbessern. 
Bei der Stuttgarter Praxis der Organisation von 
gruppenbezogener Beratung entstehen immer wieder 
Schwierigkeiten durch mangelnde Koordination der 
Beratung. Im SS 1970 wurde damit begonnen, ein 
Beratungs- und Informationszentrum für die Studien- 
richtung Architektur aufzubauen, das von Seiten der 
Lehre, der Verwaltung, aber auch von einem Teil 
der Studenten allerdings in seiner Bedeutung für 
eine fortschrittliche Studienpraxis nicht hinreichend 
genau eingeschätzt wird. Obwohl durch das Hoch- 
schulgesetz von 1968 und die Grundordnung der 
ARCH+3 (1970) H. 11
	        
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