Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukünde in Stuttgart. 
Nr. 5 
Vortrag über die städtischen Arbeiterwohnhäuser in Stuttgart. 
Von A. Pantle, städt. Bauinspektor, 
gehalten in der Versammlung vom 13. April 1901. 
Meine Herren! Ehe ich auf das eigentliche Thema näher 
eingehe, gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen über 
die Arbeiterwohnungslrage. 
Die Arbeiterwohnungsfrage bildet einen wesentlichen Teil 
der sozialen Frage, die seit der ausserordentlichen Entwicklung 
der Industrie in Deutschland Regierungen, Kommunen und 
Private aufs lebhafteste beschäftigt. 
Soviel die Arbeiterversicherungsgesetze zur Linderung der 
Not der arbeitenden Klassen beigetragen haben, so bleibt doch 
noch vieles zu thun übrig und dazu gehört in allererster Linie 
die Schaffung von Wohnungen, die auch den Unbemittelten 
ein schönes geordnetes Familienleben ermöglichen und damit 
ein gut Teil der bestehenden Unzufriedenheit beseitigen. 
Die rasch aufblühende Industrie hat in die Hauptzentren 
derselben aus ländlichen Gegenden einen grossen Strom von 
Arbeitern geleitet, mit diesem Andrang hielt die Bereitstellung 
von Wohnungen nicht gleichen Schritt, sodass bald ein Woh 
nungsmangel entstand, der nicht nur eine Ueberfüllung der vor 
handenen Wohnungen, sondern auch eine ausserordentliche und 
übermässige Preissteigerung derselben im Gefolge hatte. 
In vielen Industriestädten verschlingt die Wohnung über 
30°/ 0 des Arbeitsverdienstes. 
Solche Preise führen aber zu äusserster Ausnützung der 
Wohnungen durch Aftermiete und durch das in moralischer 
Beziehung äusserst verderbliche Schlafgängerwesen. Ueber die 
Zustände, die an manchen Orten herrschen, mögen folgende 
Zahlen ein Bild geben. 
In Berlin z. B. ergab sich, dass im Jahr 1895 
10403 Einwohner ohne heizbare Zimmer, 
710 322 „ in Wohnungen mit nur 1 heizbaren Zimmer, 
479370 „ in Wohnungen mit 2 heizbaren Zimmern 
untergebracht sind. 
66 °/ 0 aller Berliner Wohnungen bestehen aus nur 1 Zimmer 
und dienen 6 und mehr Menschen zum Aufenthalt, ferner kommen 
in 1 Fall auf 1 Raum und Küche 14 Personen 
„ 14 Fällen auf 1 Raum und Küche 13 Personen 
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,, „ immer noch 5 Personen 
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u. s. w. 
haben 137 268 Bewohner Wohnungen 
mit nur 1 heizbaren Zimmer, 58 000 mit nur 2 heizbaren 
Zimmern, s / 4 aller Bewohner sind in Wohnungen mit weniger 
als 3 heizbaren Zimmern untergebracht. 
Eine in Stuttgart vom Verein für das Wohl der arbeiten 
den Klassen angeordnete Enquete hat ergeben, dass bei 1331 
untersuchten Wohnungen insgesamt 5048 Köpfe nur 3317 Betten 
und 199 andere Lagerstätten hatten, 30°/ 0 derselben hatten 
also keine eigenen Lagerstätten, nur 329 dieser Wohnungen 
hatten eigene Küchen, 75 waren ohne jede Kücheneinrichtung, 
537 konnten nur in den Zimmern kochen, 352 haben gemein 
schaftliche Küche und gemeinschaftichen Herd mit andern Fa 
milien u. s. w., ferner hatten nur 219 dieser Wohnungen 
eigene Aborte. 
Auf den Kopf ergibt sich sehr häufig nur ein Luftraum 
von 3 Kbm, 8—10 Kbm bilden den Durchschnitt, wobei Kinder 
nur als halbe Personen gerechnet werden, und doch sollten als 
Minimum pro Kopf 15 Kbm zur Verfügung stehen, wenn den 
hygienischen Anforderungen auch nur einigermassen Rechnung 
getragen werden soll. 
Dass bei solchen Verhältnissen Unordnung und Verwahr 
losung der Haushaltung und zuletzt Verwahrlosung der Menschen 
selbst die Folge ist, ist erklärlich. 
Sanitäre Vorschriften helfen nichts, wann nicht Gelegenheit 
geboten ist, für schlechte Verhältnisse besseres zu bieten, sie 
können unter Umständen die Wohnungsnot nur noch ver 
größern. 
Durch wen soll nun Abhilfe geschaffen werden 
und wie? 
In Betracht kommen: die private Bauspekulation, die Ar 
beitgeber, der Staat, die Gemeinde, Baugenossenschaften, ge 
meinnützige Vereine und Aktiengesellschaften. 
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127 „ „ 1 
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„ 38000 „ „ 1 
In Breslau z. B. 
Die Bauspekulation wirft sich mehr auf mittlere und 
grosse Wohnungen, da diese viel leichter zu verwerten sind, 
als kleine. 
Die Verwaltung der kleinen Wohnungen bringt viel Unan 
nehmlichkeiten mit sich, die Einnahmen sind unsicher, die Ver 
käuflichkeit der Häuser ist gering. 
Miethäuser für kleine Leute werden deshalb nur gebaut, 
wenn bei grosser Nachfrage aus der Not der Mieter ein grosser 
Gewinn gezogen werden kann. 
Von der privaten Bauspekulation wird sonach eine Hilfe 
nicht zu erwarten sein. 
Häufig sind die Industriellen selbst am besten in der 
Lage, für ihre Arbeiter zu sorgen und wo die betr. Fabrik- 
Anlagen getrennt von grossen Städten liegen, wo deshalb 
Grund und Boden noch mässig im Preis sind, wo namentlich 
auch die Notwendigkeit, Arbeiter anzuziehen, dazu zwingt, sind 
schon prächtige Anlagen von Arbeiterwohnungen geschaffen 
worden. 
Wo jedoch die Fabriken innerhalb grosser Städte liegen, 
wo also leichter Arbeder zu bekommen sind, andererseits Grund 
und Boden sehr teuer sind, auch ortsbaustatutarische Vorschriften 
das Bauen verteuern, entschließen sich die Arbeitgeber nicht 
leicht zum Bau von Arbeiterwohnungen, obgleich in den Städten 
das Bedürfnis am brennendsten ist. 
Der Staat kann und sollte, soweit er selbst industrielle 
Anlagen besitzt, durch Musteranlagen bahnbrechend vorgehen, 
im übrigen wird er nur indirekt fördernd eingreifen können, 
aber auch so noch äusserst nützlich durch Erleichterung der 
Bauvorschriften, durch Steuernachlass resp. durch eine Steuer 
gesetzgebung, die die Gemeinden ermächtigt, unbebautes Bau- 
terrain nach dem Wert zu besteuern. Anteile an den Wert 
steigerungen der Spekulationsobjekte, die ohne Zuthun der 
Besitzer erfolgten, sich zu sichern u. s. w., Massregeln, die 
dazu dienen, die Spekulation mit Bauterrain einzudämmen; 
ganz besonders aber durch Gewährung von Darlehen zu billigem 
Zinsfuss aus den grossen staatlichen Versicherungsanstalten 
und endlich durch Verbilligung der Eisenbahnfahrpreise und 
Förderung des Lokalverkehrs. 
Ein weites Feld zur Mitwirkung haben auch dieGemeinden, 
sei es nun, dass sie für ihre eigenen Arbeiter Wohnungen er 
stellen, oder dass sie durch Nachlass von Strassenbeiträgen, 
durch Vorsorge für geeignetes Bauterrain bei Aufstellung von 
Stadtbauplänen und entsprechende Bauvorschriften die Erstellung 
von Arbeiter Wohnungen erleichtern. 
Ganz ausserordentlich nutzbringend könnten sie aber da 
durch eingreifen, dass sie zeitig, d. h. ehe durch Einbeziehung 
in den Stadtbauplan die Preise in die Höhe spekuliert worden 
sind, geeignetes Bauterrain erwerben und zu massigem Preis, 
eventuell sogar zum Selbstkostenpreis unter Aufstellung be 
stimmter Vorschriften für die auf den Plätzen zu erstellenden 
Bauten, dasselbe an Unternehmer weiter verkaufen. Ein in 
teressanter Versuch ist in Frankfurt a. M. eingeleitet; es soll 
dort eine städt. Baukasse gegründet werden, aus der weitgehen 
der Kredit auf die Erstellung kleiner Wohnungen gegeben wird, 
ausserdem soll den Baulustigen Bauplatz in Form eines Erbbau 
rechts bewilligt werden. 
Auch für die Erleichterung des Nahverkehrs können die 
Gemeinden eintreten. 
Weitaus am ersprießlichsten haben bis jetzt die Bau 
genossenschaften und die gemeinnützigen Vereine 
gewirkt; erstere, indem sie auf dem Wege der Selbsthilfe als 
Spar- und Bauvereine Wohngebäude erstellen, zum Teil sogar 
in Regie, die letzteren durch Erstellung von Bauten oder durch 
Unterstützung von Baugenossenschaften. 
Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass Baugenossen 
schaften, deren Mitglieder zum überwiegenden Teil gering be 
zahlte Lohnarbeiter sind, wegen der nötigen Kräfte für die Ver 
waisung, wegen Gewinnung der Baugelder u. s. w. mit grossen 
Schwierigkeiten zu kämpfen haben, dagegen haben solche Ge 
sellschaften, die aus kleinen Beamten oder besser bezahlten 
Arbeitern, Werkführern u. s. w. sich zusammensetzen, schon 
schöne Erfolge erzielt.
	        
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