Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Radkünde in Stuttgart. 
Nr. 6 
den Verein um den Vorzugspreis von 30 M. bezogen werden 
kann und dass der Vorstand vorbehältlich der Zustimmung 
der Versammlung beschlossen habe, Pautle zu weiteren Bauern 
hausaufnahmen (im fränkischen Gebiet) einen Kredit bis zu 
200 M. zu gewähren, in der Annahme, dass dieser Betrag 
ganz oder zum Teil aus den vom Reich bewilligten Mitteln 
wieder • ersetzt werden könne, schlimmstenfalls aber der Verein 
das Ganze auf seine Kasse übernehmen müsse. 
Die Versammlung stimmt dem zu. Hierauf erhält Pautle 
das Wort zu den auf der Tagesordnung stehenden „Mitteilungen 
über die zur Zeit in Stuttgart im Bau begriffenen Arbeiter- 
Protokoll der Hauptversammlung 
Vorsitzender: von Euting. 
Nach Eröffnung der Versammlung gibt der Vorsitzende 
zunächst die Protokolle der beiden letzten Sitzungen (16. März 
und 13. April) in Umlauf und teilt anschliessend hieran die 
neuesten Einläufe mit. Von diesen sind hervorzuheben: Die 
Anzeige der Gründung einer Architektengilde in Hannover, 
nebst Satzungen und Mitgliederverzeichnis und der von der 
Kgl. Ministerialabteilung für den Strassen- und Wasserbau ein 
gegangene Verwaltungsbericht über das Strassenbauwesen pro 
1897/99, für welchen genannter Behörde der Dank des Vereins 
ausgesprochen werden wird. 
Auf die eigentliche Tagesordnung der Hauptversammlung, 
die Beratung der Beschlüsse der Bremer Abgeordnetenversamm 
lung vom September v. Js. über die Vereinszeitschrift, über 
gehend, gibt der Vorsitzende einen kurzen Ueberblick über die 
ganze bisherige Entwickelung der Angelegenheit, insbesondere 
über das derzeitige Verhältnis des Verbandes zum Hannover 
schen Vereine und bemerkt hiezu, dass angesichts der zu ge 
wärtigenden pekuniären Inanspruchnahme des Vereins der 
Vorstand sich für verpflichtet gehalten habe, die Sache der 
Beschlussfassung einer Hauptversammlung zu unterstellen. 
Nachdem nun neuerdings der Verbandsvorstand zwei auf 
die nachträgliche Gutheissung der Bremer Beschlüsse bezügliche 
Fragen den Einzelvereinen zur Beratung zugewiesen habe, sei 
der Vorstand der Ansicht, dass der Verein zwar seine Miss 
billigung über die offenbar nicht im Einklang mit den Satzungen 
stehende Geschäftsbehandlung des früheren Verbandsvorstands 
aussprechen, in Rücksicht auf die Lage der ganzen Angelegen 
heit aber doch die gestellten Fragen in bejahendem Sinne be 
antworten sollte. Namens des Vorstands beantrage er daher, 
das nachstehende Schreiben an den Verbandsvorstand gut 
zuheissen : 
„Auf die Anfrage des Verbandsvorstands vom 20. Februar 
d. Js. beehren wir uns, folgendes zu erwidern. 
1. Nach unserer Ansicht sind die Bremer Beschlüsse 
der Abgeordneten-Versammlung vom 1. September 1900 zu 
Punkt 9 der Tagesordnung die Verbandszeitschrift betreffend 
unzweifelhaft ungiltig, weil die Bestimmungen des § 22 der 
Satzungen des Verbandes nicht eingehalten worden sind. 
Dass die Dringlichkeit des Gegenstandes von der Ab 
geordnetenversammlung bei einer etwaigen ausdrücklichen 
Abstimmung hierüber anerkannt worden wäre, ist nicht 
beweisbar. 
2. Der Gegenseitigkeitsvertrag zwischen dem Verband und 
den Vereinen zu Sachsen und Hannover vom 12.Dezember 1897 
besteht noch zu Recht. 
Da der Vertrag vom Verband gebrochen worden ist, 
haben die beiden Vereine einen Entschädigungsanspruch 
gegenüber dem Verband. Für die Entschädigung trifft der 
§ 10 des Gegenseitigkeitsvertrages nicht zu. 
3. Da die Bremer Beschlüsse ungiltig sind, ist auch der 
Vertrag mit der Deutschen Bauzeitung ungiltig. Aber auch 
ohne diesen Umstand ist der Vertrag schon deshalb formell 
ungiltig, weil er vom Geschäftsführer des Verbandes nicht 
unterzeichnet ist. — 
Wenn wir die in mehrfacher Beziehung ganz unbe 
friedigende Behandlung der Angelegenheit durch den früheren 
Verbandsvorstand bedauern müssen, so sind wir doch aus 
Zweckmässigkeitsgründen geneigt, auf den durch die Bremer 
Beschlüsse eingeschlagenen Weg fortzuschreiten. Wir wollen 
also zu Frage 1 die Dringlichkeit und die Bremer Beschlüsse 
Wohnhäuser“. Diese interessanten Mitteilungen werden von der 
Versammlung mit lebhaftem Beifalle aufgenommen, dem der 
Vorsitzende noch den Dank des Vereins anfügt. 
Mayer gibt im Anschluss an das Vorgetragene noch einige 
Erläuterungen und wirft sodann einen kurzen Rückblick auf 
die Entwickelung der Arbeiterwohnungsfürsorge im allgemeinen, 
besonders betonend, dass Württemberg in dieser Frage seit 
Jahrzehnten schon stets mit an der Spitze marschiert sei. 
Da weitere Redner sich nicht zum Worte gemeldet haben, 
so schliesst der Vorsitzende die Sitzung. 
vom 18. Mai 1901, abends 8 Uhr. 
Schriftführer: Laistner. 
nachträglich als zu Recht bestehend anerkennen. Ebenso 
wollen wir bei Frage 2 die Dringlichkeit anerkennen und 
dem Antrag wegen Versehung des Vertrags mit der Deutschen 
Bauzeitung mit dem Genehmigungsvermerk zustimmen. 
Nach unserer Ansicht ist es in Verfolgung der Bremer 
Beschlüsse notwendig, den Gegenseitigkeitsvertrag auf den 
31. Dezember 1902 zu kündigen. 
Endlich fügen wir noch an, dass es ein unläugbares 
Bedürfnis ist, dass über die Verhandlungen der Abgeordneten- 
Versammlungen, wie früher, genaue Protokolle geführt werden.“ 
Mayer dankt dem Vorsitzenden für seine bisherigen Be 
mühungen in der schwebenden Angelegenheit und bedauert 
das nicht geschäftsordnungsmässige Vorgehen des früheren Ver 
bandsvorstandes und den Mangel einer wenigstens alles Wesent 
liche enthaltenden Protokollführung. Er gibt in Erwägung, 
ob dieser Mangel in dem vorgeschlagenen Schreiben nicht 
gleichfalls hervorgehoben werden soll. 
Mörike hält es für durchaus angezeigt, dass dem Bedauern 
des Vereins über die Geschäftsbehandlung des früheren Verbands 
vorstandes Ausdruck gegeben werde. 
Von Hänel bemerkt, es wolle ihm scheinen, dass angesichts 
der jetzigen Sachlage der Vorschlag des badischen und olden- 
burgischen Vereins auf Einberufung einer ausserordentlichen 
Abgeordnetenversammlung der richtige sei. 
Der Vorsitzende erwidert hierauf, dass aus Zweckmässig 
keitsgründen wohl die vorgeschlagene Lösung die empfehlens 
werteste sei. Da niemand weiter das Wort verlangt, so wird 
zur Abstimmung geschritten und hiebei das Schreiben des 
Vorstandes mit 25 gegen 3 Stimmen gutgeheissen. 
Nachdem noch der Bericht des Ausschusses für die Aus 
stellung deutscher Ingenieurwerke in Paris in Umlauf gegeben, 
begrüsst der Vorsitzende die inzwischen erschienen Herren 
Architekt Manz und Direktor Heilner vom Germania-Linoleum 
werk in Bietigheim, ersteren als neueingetretenes Mitglied, 
letzteren als Gastherr, Manz erhält hierauf das Wort zu dem 
weiter auf der Tagesordnung stehenden Vortrag über die 
Linoleumfabrik in Bietigheim. 
Die interessanten Ausführungen des Redners werden mit 
lebhaftem Beifalle aufgenommen. 
Der Vorsitzende spricht demselben noch besonders den 
Dank des Vereins aus und dankt weiterhin Herrn Heiler für 
dessen freundliche Einladung der Vereinsmitglieder zur Be 
sichtigung der nunmehr in vollem Betriebe stehenden Bietig- 
heimer Werke. Damit Schliessen die Verhandlungen. 
Inzwischen ist die in vorstehendem Protokoll behandelte | 
Angelegenheit durch Schiedsgerichtsspruch erledigt. Der Ver- 
bandsvorstand teilt hierüber in einem an die Einzelvereine ge- R 
richteten Schreiben vom 23. Mai d. Js. folgendes mit: 
„Am 15. Mai d. Js. hat in Hannover das Schiedsgericht .] 
in der Streitsache des Vereins zu Hannover gegen den I 
Verband und den Sächsischen Ingenieur- und Architekten-11 
verein in der Zeitschriften-Angelegenheit getagt, wobei der / 
Verband durch den unterzeichneten Vorsitzenden und den ]! 
Geschäftsführer, sowie durch seinen Rechtsbeistand vertreten j 
war. Das Schiedsgericht hat nach Anhörung der Parteien I 
folgenden Einigungsvorschlag gemacht: 
1. Der Gegenseitigkeitsvertrag wird als aufgelöst be 
trachtet.
	        
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