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als vorher aus graben, und sofort mittelst Messungen und Ni
vellements in jeder Hinsicht thuulichst genau aufnehmen, auch
sogleich an Ort und Stelle nach Maßen aufzeichnen ließ.
Diese Aufzeichnungen sind auf zwei Blättern autographirt,
welche vorgezeigt und speziell besprochen werde». Es erhellt
daraus, daß die Aureliuskirche ursprünglich eine ganz regel
mäßige dreischiffige Säulenbasilika von kleinen Dimensionen
war, mit zwei Thürmen an der Westseite, ferner mit einer
aus drei Quadraten bestehenden Querhalle, einem ans einem
Quadrat bestehenden Chor mit halbrunder Chornische und mit
entsprechenden Verlängerungen der beiden Seitenschiffe bis zur
flucht des östlichen Chorgiebels, aber ohne seitliche Apsiden.
Eine eigentliche Krypta ist nicht vorhanden, wohl aber vor der
Apsis, dicht unter dem nur um wenige Stufen erhöhten Chor
boden, ein ausgemauertes leeres Grab, das früher muth-
maßlich den Steinsarg des heiligen Aurelius enthalten hat,
dessen Gebeine jetzt in der Klosterkirche Zwiefalten aufbewahrt
werden.
Hienach weist der Vortragende an zwei weiteren von ihm
entworfenen autographirtcn Blättern nach, wie der ursprüng
liche Aufbau der Aureliuskirche gewesen ist, indem er zugleich
erläutert, wie aus den noch vorhandenen Theilen die Höhen
maße der Quer- und Längenschnitte theils vollkommen genau,
theils wenigstens mit annähernder Sicherheit ermittelt worden
sind. Die Mauern der Seitenschiffe und des nördlichen Thur
mes sind bis hinaus zu den Fensterbänken, d. i. 3"'- über
dem ehemaligen Kirchenfußboden fast durchaus gut erhalten
und augenscheinlich sehr alt. Dieses beweisen die kleinen und
relativ kurzen, dabei sorgfältig und ohne Randschläge bearbei
teten Mauersteine, welche mit ihren ungefähr 1 cm dicken
Lager- und Stoßfugen lebhaft an das sogenannte petit appa-
reil der Römer erinnern. Die unteren Schichten über dem
(nur aits einein 6°°>- vorspringenden Mauerabsatz ohne Deck-
guaderschichte bestehenden) Sockel sind sammt einer Horizontal
fuge durchschnittlich blos 12 cm - dick, und die einzelnen Steine
sammt einer Stoßfuge nicht mehr als 12 bis 40°"'- (durch
schnittlich 23°'") lang. Es köntile dieses Mauerwerk etwa
noch aus dem zehnten Jahrhundert stammen. Aelter als das
Sockelmauerwerk der Peterskirche des Hirsauer Bergklosters,
das urkundlich zwischen J 083 und 1091 entstanden ist, ist es
zweifellos, und keinesfalls kann es also jünger sein als der
Wiederherstellungsbau der Aureliuskirche von 1066 bis 1071.
Dagegen sind die in der nördlichen und südlichen Seitenschiff-
mauer befindlichen Thüren zwar muthmaßlich an der Stelle
ursprünglicher Thüren, aber, wie das unmittelbar anstoßende
Mauerwerk beweist, nicht alt, sondern wohl erst im 16. oder
17. Jahrhundert entstanden. Dieses schließt indeß nicht aus,
daß die giebelförmigen Stürze möglicherweise von den älteren
Thüren entnommen worden sein können. Der Vortragende
hat in seinem Restitutionsentwürfe die ältere Form dieser
Thüren unter Benützung der erwähnten Stürze nach entspre
chenden Vorbildern des eilsten Jahrhunderts eingezeichnet.
Die Quaderpfeiler zwischen Schiff und Querhalle, sowie alle
sonstigen aus Quadern bestehenden Theile, z. B. die Schiff-
säulen und Arkaden darüber, sind pünktlich unb sauber bear
beitet mit Lagerfugen von kaum 1 Dicke, welche nicht
mit Mörtel, sondern entsprechend der alten römischen Technik,
blos mit sehr dünnen Lagen reinen Kalks aufgezogen sind.
Die Säulenschafte bestehen aus ca. 2'" hohen verjüngten
Monolithen mit einem unteren Durchmesser von beiläufig
75 cm - Die Säulenfüße sind aus zwei Quadern gebildet,
einem untersten Plintenquader und einem darüber befind
lichen Quader mit den allgemein üblichen zwei Wulften und
der Einziehung, in hoher, steiler, wenig geschweifter Form.
Die Würfelkapitäle sind unten nicht mit Astragalen gesäumt
und völlig schiuucklos, dabei aber energisch und gut gefornit
und oben mit einem steilen Schrägsims bekrönt. Die Hori
zontalsimse über den Arkaden, die noch vorhandenen Haupt-
gesimse der Seitenschiffe, kurz alle vorhandenen Simsbildungen
bestehen ebenfalls nur aus Schrägen. Eine Ausnahme bildet
der Sockel des jüngeren nördlichen Quaderthurmes, welcher
aus einem großen mit Plättchen gcsäunlten Wulste besteht.
Außerdeiu ist nur noch ein Stückchen eines an den nördlichen
Thurm grenzenden Kämpserschrügsimses — augenscheinlich
probeweise — mit aus - der Schräge ntlsgemeiseiteu flachen
Rundstäben und Kehlen profilirt. Alles bisher Beschriebene
entspricht der urkundlichen Bauzeit 1066—1071 so vollkommen,
daß eine Verschiebung der wirklichen Bauzeit ins zwölfte Jahr
hundert nicht wohl motivirt werden kann. In beiden Seitenschiffeit
finden sich Ueberreste von Kreuzgewölben römischer Art, womit sie
bedeckt waren. Halbsäulcheit an den Wänden, und mit diesen kor-
respondirende Ansätze an den Kämpfergesimsen der Schiffsäulen-
kapitäle beweisen, daß diese Kreuzgewölbe mit schmalen unge
gliederten Querrippen aus Quadern verstärkt gewesen sind. Die
Art des Verbandes der Halbsäulchen mit den Seitenschiff-
mauern schließt die Möglichkeit einer späteren Anfügung nicht
aus; dagegen beweisen die Ansätze an den Schiffsäulenkapitälen,
welche mit letzteren aus einem Stück bestehen, daß die Seiteu-
schiffgewölbe sicher eben so alt sein müssen als die Arkaden
des Mittelschiffes. Ganz entsprechende Seitenschiffwölbungen sind
nach Untersuchungen von Adler (H.Otte, Geschichte der deutschen
Baukunst Seite 213 und 280) bereits vor 1031 in der Kirche
Set. Wilibrord zu Echternach und vor 1049 in S. Maria auf
dem Kapitol in Köln (H. Otte S. 207) hergestellt worden,
und es dürfte somit auch das Vorhandensein der Seitenschiff-
wölbungen in der Aureliuskirche zu Hirsau keinen genügenden
Grund zu der Annahme abgeben, es seien die noch vor
handenen Ueberreste der Aureliuskirche in Hirsau erst in einer
späteren als der urkundlichen Wiederherstellungszeit entstanden.
In diesem Falle ist dieselbe aber, soviel bis jetzt bekannt ist,
der älteste mittelalterliche Bauüberrest in Württemberg. Nur
der nördliche Thurm, der vom Grund an aus Quadern besteht,
gehört zweifellos erst dem Ende des 12. Jahrhunderts an. Die
Wendeltreppe iin älteren südlichen Thurme ist mit einem spiral
förmigen Tonnengewölbe, auf einer dicken Spindel ruhend,
bedeckt. Nur letztere ist noch alt, das Gewölbe aber seit der
Reformation erneuert worden. In der Halle zwischen beiden
Thürmen finden sich Anfänge von einem Kreuzgewölbe römischer
Art, das jedoch schon mit Schildrippen versehen war. Die
Höhenlage dieser Gewölbanfänge beweist, daß, wenigstens voiu
Ende des 12. Jahrhundert ab, eine Empora dort gewesen seilt
muß. Der nördliche Thttrm ist unten ausgefüllt; erst l,8 m -
über dem Schiffboden befindet sich eine gewölbte Kammer mit
einer spitzbogigeu Thüre nach dem Seitenschiffe. Diese Sonder
barkeit ist ohne weitere Nachgrabungen nicht erklärlich.
Hieran anschließend, erklärt der Vortragende unter Hin
weisung auf die die Kirche umgebenden Mauern und Gebäude,
welche theilweise auf alten Fundamenten stehen, die ungefähre
Lage der auf der Südseite angebaut gewesenen Klausurräume,
und schließlich fügt er noch einige Notizen über den in sehr
detaillirten Aufnahmen dargestellten, gttterhaltenen Glockenthurm
der Peterskirche bei, welcher aus der zweiten Hälfte des 12.
Jahrhunderts staiumt. Weiteres über das Bergkloster gedenkt
er später mitzutheilen.
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Beilage 2.
Vorschläge
uir Revision der UollMSiitrsiigung, sowie der Uersiigung betreffend die Herstellung von Fenernngsrinrichtungen
vom 26. December 1872
zur neuen allgemeinen Wauordnung vom 6. Oktober 1872
mit Motiven.
Es hat seit dem Bestehen genannter Verfügung die Er
fahrung ergeben, daß manche Paragraphen einer Aenderung
bedürfen und findet sich daher das K. Ministerium des Innern
veranlaßt, eine Revision derselben vorzunehmen.
Der Verein für Baukunde, welcher die meisten der würt-
tembergischcn Staatsbaubcamten und Baumeister zu Mitgliedern
zählt, glaubt um so mehr seine Erfahrungen in fraglicher Rich
tung dem K. Ministerium des Innern unterbreiten zu sollen,
als sich das genannte hohe Ministerium auf eine vorläufige
Anfrage unsererseits dahin ausgesprochen hat, daß cs eine solche
Mittheilung gern entgegennehmen werde.
Derselbe hat nun in seinen Versammlungen vom 3., 12.
und 24. Februar, 3. und 7. März 1877 auf Grund von
Kommissionsberichtcn zu genannter Vollzugsverfügung nach
stehende Beschlüsse gefaßt, die er dem K. Ministerium des
Innern mit der Bitte um hochgcneigtc Berücksichtigung über
geben hat
Hiebei hat sich derselbe der seitherigen Paragraphencin-
theilung angeschlossen und die vorgeschlagenen Aenderungen ab
gesondert kurz im Anhang motivirt.
Hienach dürfte
4. Vollzugsverfügnng zur Bauordnung
zu Abschnitt I.
§. 1 bis 3 unverändert bleiben.
Bei §. 4 wird ein Zusatz bezüglich des Steigungsmaxi-
mums für nöthig erachtet in der Art:
daß bei neuanzulcgendcn Bauguartiercn für Hauptstraßen
mit durchgehendem Verkehr das Steigungsmaximum zu 6 °/ 0 ,
für Nebenstraßen zu 8 °/ 0 festzusetzen, von einer dießbezüg-
lichcn Vorschrift bei Straßen-Korrektioncn in schon bestehenden
Stadttheilcn ganz abzusehen sei.
Zu 8. 5 nichts bemerkt.
Zu Abschnitt II.
8. 6 Abs. 5 hinter sowie die Höhclage der Stra
ßen eingeschaltet werden „in der Axc".
8- 7. Dem Abs. 1 beigefügt werden:
insofern nicht neue Quartiere in Angriff genommen wer
den, für welche jenen Plänen die Bestimmung der Visiere
fehlen, oder wenn sie in dieser Richtung ergänzt werden,
vergl. ß- 6.
8. 8—13 unverändert bleibt.
Bei 8- 14 zu Abs. 3:
das Setzen von Weichstcinen an Gebäuden, besonders
bei engen Straßen ohne erhöhte Trottoire und wo sie als
nöthig erscheinen, bis zu einer Höhe, über welche die Achse
der Wagen weglaufen kann, gestattet sein.
8. 15 bis 18 unverändert bleiben.
8- 19 nach I. Absatz wie folgt lauten:
3) In Straßen von 11 in. und geringerer Breite dürfen
nur der Sockel, Gesimse, Thür- und Fenstereinfassungen über
die bestimmte Baulinie hervorragen. Erstere darf nicht über
0,15 in. vorstehen.
4) Weiter ist an Straßen von mindestens 11 in. Breite
das Vorragen über die Baulinie zulässig:
a und b wie seither 3 a und b.
c) Bei äußeren Thürgestcllcn und Thorpfcilern, Pilastern,
Pfeilern und Säulen bis zu 20 ein.
ck und e wie seither 3, ci und 3 e.
5) An Straßen von über 14 in. Breite dürfen Fassungen,
Pilaster, Pfeiler und Säulen bis zu höchstens 40 ein. über
die Baulinie vorstehen. '
II. Ueber die Höhe von 3 in. hinaus ist 1 und 2 a und
b (wie seither).
c) Bei bedeckten Altanen und Erkern bis auf 0,70 in.
3, 4 und 5 (wie seither) vorgeschlagen.
Bei 8- 20 bedauert der Verein, daß der Art. 21 Abs. 6
die Gestattung von Kellerlichtschächtcn in den Trottoirs über
haupt ausschließe, welche bei tiesherabgehenden Schaufenstern
und Lasenthürcn als einziges Mittel zu Schaffung von Licht
und Lust in Souterrain und Keller dienen und unter bestimm
ten Normen für das Zulassen bei geringem Raume und ihres
Verschlusses mit Eisengittern, die nicht geöffnet werden können,
unbedenklich erscheinen.
8- 21 und 22 unverändert bleiben.
8- 23 dürfte in erster Linie gestrichen, sollte dieß aber als
zu weitgehend betrachtet werden, bei Abs. 1 Zeile 3 hinten
Rückseite beigefügt werden:
„sofern diese nicht Brandmauern ohne Ocffnungcn sind."
8- 24 Abs. 1 lauten:
Von Waldungen sollen in der Regel Gebäude mit feuer
sicherer Bedachung wenigstens 15 in. und mit brennbarer Be
dachung wenigstens 30 in. entfernt sein.
Bei 8- 25 Abi. 1.
Die Entfernung von Gebäuden mit Wandbekleidungen,
oder Bedachungen von brennbaren Stoffen re. von 35 in. auf
20 in. ermäßigt. Abs 2 gestrichen werden.
ß. 26—28 unverändert bleiben, ebenso 8- 29—36.
Zu Abschnitt III.
Bei 8- 37 wird eine Ermäßigung der Abstände für drin
gend erachtet und dürfte Abs. 1 lauten:
Die Anbringung eines Bretter- oder Schindeljchirms ec.
zugelassen werden, wo die Bestimmung der Gebäude oder
deren Schutz gegen das Innere eine solche nöthig macht:'
1) auf ausgemauerten Riegclwandungen wofern die be
treffenden Ballten mindestens 4 m. und
2) auf unausgemaucrtcn Fachwcrkswandungcn, wenn
die betreffenden Bauten mindestens 10 in. mit ihren Dachvor
sprüngen auf der in Frage kommenden Seite von den be
nachbarten Gebäuden, beziehungsweise von der Eigenthums
grenze entfernt sind.
Zu Abs. 3 dürfte die Schindellagc (wie im Allgäu üblich)
aus 16—20 cm. Länge bezeichnet werden.
8- 38 unverändert bleiben.
Bei 8- 39 dürste der Abstand von hölzernen Balkönen,
Altanen re. von 4,5 in. nur bei Gebäuden festgehalten wer
den, welche hölzernen Gebäuden gegenüber stehen, gegenüber
von steinernen Gebäuden aber ein Abstand von 2,3 m. genügen.
Bei 8- 40 Abs. 5 genauer angegeben werden, was unter
dem Worte Nähe verstanden ist, um nicht willkürlicher Aus
legung Raum zu geben.