Volltext: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

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als vorher aus graben, und sofort mittelst Messungen und Ni 
vellements in jeder Hinsicht thuulichst genau aufnehmen, auch 
sogleich an Ort und Stelle nach Maßen aufzeichnen ließ. 
Diese Aufzeichnungen sind auf zwei Blättern autographirt, 
welche vorgezeigt und speziell besprochen werde». Es erhellt 
daraus, daß die Aureliuskirche ursprünglich eine ganz regel 
mäßige dreischiffige Säulenbasilika von kleinen Dimensionen 
war, mit zwei Thürmen an der Westseite, ferner mit einer 
aus drei Quadraten bestehenden Querhalle, einem ans einem 
Quadrat bestehenden Chor mit halbrunder Chornische und mit 
entsprechenden Verlängerungen der beiden Seitenschiffe bis zur 
flucht des östlichen Chorgiebels, aber ohne seitliche Apsiden. 
Eine eigentliche Krypta ist nicht vorhanden, wohl aber vor der 
Apsis, dicht unter dem nur um wenige Stufen erhöhten Chor 
boden, ein ausgemauertes leeres Grab, das früher muth- 
maßlich den Steinsarg des heiligen Aurelius enthalten hat, 
dessen Gebeine jetzt in der Klosterkirche Zwiefalten aufbewahrt 
werden. 
Hienach weist der Vortragende an zwei weiteren von ihm 
entworfenen autographirtcn Blättern nach, wie der ursprüng 
liche Aufbau der Aureliuskirche gewesen ist, indem er zugleich 
erläutert, wie aus den noch vorhandenen Theilen die Höhen 
maße der Quer- und Längenschnitte theils vollkommen genau, 
theils wenigstens mit annähernder Sicherheit ermittelt worden 
sind. Die Mauern der Seitenschiffe und des nördlichen Thur 
mes sind bis hinaus zu den Fensterbänken, d. i. 3"'- über 
dem ehemaligen Kirchenfußboden fast durchaus gut erhalten 
und augenscheinlich sehr alt. Dieses beweisen die kleinen und 
relativ kurzen, dabei sorgfältig und ohne Randschläge bearbei 
teten Mauersteine, welche mit ihren ungefähr 1 cm dicken 
Lager- und Stoßfugen lebhaft an das sogenannte petit appa- 
reil der Römer erinnern. Die unteren Schichten über dem 
(nur aits einein 6°°>- vorspringenden Mauerabsatz ohne Deck- 
guaderschichte bestehenden) Sockel sind sammt einer Horizontal 
fuge durchschnittlich blos 12 cm - dick, und die einzelnen Steine 
sammt einer Stoßfuge nicht mehr als 12 bis 40°"'- (durch 
schnittlich 23°'") lang. Es köntile dieses Mauerwerk etwa 
noch aus dem zehnten Jahrhundert stammen. Aelter als das 
Sockelmauerwerk der Peterskirche des Hirsauer Bergklosters, 
das urkundlich zwischen J 083 und 1091 entstanden ist, ist es 
zweifellos, und keinesfalls kann es also jünger sein als der 
Wiederherstellungsbau der Aureliuskirche von 1066 bis 1071. 
Dagegen sind die in der nördlichen und südlichen Seitenschiff- 
mauer befindlichen Thüren zwar muthmaßlich an der Stelle 
ursprünglicher Thüren, aber, wie das unmittelbar anstoßende 
Mauerwerk beweist, nicht alt, sondern wohl erst im 16. oder 
17. Jahrhundert entstanden. Dieses schließt indeß nicht aus, 
daß die giebelförmigen Stürze möglicherweise von den älteren 
Thüren entnommen worden sein können. Der Vortragende 
hat in seinem Restitutionsentwürfe die ältere Form dieser 
Thüren unter Benützung der erwähnten Stürze nach entspre 
chenden Vorbildern des eilsten Jahrhunderts eingezeichnet. 
Die Quaderpfeiler zwischen Schiff und Querhalle, sowie alle 
sonstigen aus Quadern bestehenden Theile, z. B. die Schiff- 
säulen und Arkaden darüber, sind pünktlich unb sauber bear 
beitet mit Lagerfugen von kaum 1 Dicke, welche nicht 
mit Mörtel, sondern entsprechend der alten römischen Technik, 
blos mit sehr dünnen Lagen reinen Kalks aufgezogen sind. 
Die Säulenschafte bestehen aus ca. 2'" hohen verjüngten 
Monolithen mit einem unteren Durchmesser von beiläufig 
75 cm - Die Säulenfüße sind aus zwei Quadern gebildet, 
einem untersten Plintenquader und einem darüber befind 
lichen Quader mit den allgemein üblichen zwei Wulften und 
der Einziehung, in hoher, steiler, wenig geschweifter Form. 
Die Würfelkapitäle sind unten nicht mit Astragalen gesäumt 
und völlig schiuucklos, dabei aber energisch und gut gefornit 
und oben mit einem steilen Schrägsims bekrönt. Die Hori 
zontalsimse über den Arkaden, die noch vorhandenen Haupt- 
gesimse der Seitenschiffe, kurz alle vorhandenen Simsbildungen 
bestehen ebenfalls nur aus Schrägen. Eine Ausnahme bildet 
der Sockel des jüngeren nördlichen Quaderthurmes, welcher 
aus einem großen mit Plättchen gcsäunlten Wulste besteht. 
Außerdeiu ist nur noch ein Stückchen eines an den nördlichen 
Thurm grenzenden Kämpserschrügsimses — augenscheinlich 
probeweise — mit aus - der Schräge ntlsgemeiseiteu flachen 
Rundstäben und Kehlen profilirt. Alles bisher Beschriebene 
entspricht der urkundlichen Bauzeit 1066—1071 so vollkommen, 
daß eine Verschiebung der wirklichen Bauzeit ins zwölfte Jahr 
hundert nicht wohl motivirt werden kann. In beiden Seitenschiffeit 
finden sich Ueberreste von Kreuzgewölben römischer Art, womit sie 
bedeckt waren. Halbsäulcheit an den Wänden, und mit diesen kor- 
respondirende Ansätze an den Kämpfergesimsen der Schiffsäulen- 
kapitäle beweisen, daß diese Kreuzgewölbe mit schmalen unge 
gliederten Querrippen aus Quadern verstärkt gewesen sind. Die 
Art des Verbandes der Halbsäulchen mit den Seitenschiff- 
mauern schließt die Möglichkeit einer späteren Anfügung nicht 
aus; dagegen beweisen die Ansätze an den Schiffsäulenkapitälen, 
welche mit letzteren aus einem Stück bestehen, daß die Seiteu- 
schiffgewölbe sicher eben so alt sein müssen als die Arkaden 
des Mittelschiffes. Ganz entsprechende Seitenschiffwölbungen sind 
nach Untersuchungen von Adler (H.Otte, Geschichte der deutschen 
Baukunst Seite 213 und 280) bereits vor 1031 in der Kirche 
Set. Wilibrord zu Echternach und vor 1049 in S. Maria auf 
dem Kapitol in Köln (H. Otte S. 207) hergestellt worden, 
und es dürfte somit auch das Vorhandensein der Seitenschiff- 
wölbungen in der Aureliuskirche zu Hirsau keinen genügenden 
Grund zu der Annahme abgeben, es seien die noch vor 
handenen Ueberreste der Aureliuskirche in Hirsau erst in einer 
späteren als der urkundlichen Wiederherstellungszeit entstanden. 
In diesem Falle ist dieselbe aber, soviel bis jetzt bekannt ist, 
der älteste mittelalterliche Bauüberrest in Württemberg. Nur 
der nördliche Thurm, der vom Grund an aus Quadern besteht, 
gehört zweifellos erst dem Ende des 12. Jahrhunderts an. Die 
Wendeltreppe iin älteren südlichen Thurme ist mit einem spiral 
förmigen Tonnengewölbe, auf einer dicken Spindel ruhend, 
bedeckt. Nur letztere ist noch alt, das Gewölbe aber seit der 
Reformation erneuert worden. In der Halle zwischen beiden 
Thürmen finden sich Anfänge von einem Kreuzgewölbe römischer 
Art, das jedoch schon mit Schildrippen versehen war. Die 
Höhenlage dieser Gewölbanfänge beweist, daß, wenigstens voiu 
Ende des 12. Jahrhundert ab, eine Empora dort gewesen seilt 
muß. Der nördliche Thttrm ist unten ausgefüllt; erst l,8 m - 
über dem Schiffboden befindet sich eine gewölbte Kammer mit 
einer spitzbogigeu Thüre nach dem Seitenschiffe. Diese Sonder 
barkeit ist ohne weitere Nachgrabungen nicht erklärlich. 
Hieran anschließend, erklärt der Vortragende unter Hin 
weisung auf die die Kirche umgebenden Mauern und Gebäude, 
welche theilweise auf alten Fundamenten stehen, die ungefähre 
Lage der auf der Südseite angebaut gewesenen Klausurräume, 
und schließlich fügt er noch einige Notizen über den in sehr 
detaillirten Aufnahmen dargestellten, gttterhaltenen Glockenthurm 
der Peterskirche bei, welcher aus der zweiten Hälfte des 12. 
Jahrhunderts staiumt. Weiteres über das Bergkloster gedenkt 
er später mitzutheilen.
	            		
21 Beilage 2. Vorschläge uir Revision der UollMSiitrsiigung, sowie der Uersiigung betreffend die Herstellung von Fenernngsrinrichtungen vom 26. December 1872 zur neuen allgemeinen Wauordnung vom 6. Oktober 1872 mit Motiven. Es hat seit dem Bestehen genannter Verfügung die Er fahrung ergeben, daß manche Paragraphen einer Aenderung bedürfen und findet sich daher das K. Ministerium des Innern veranlaßt, eine Revision derselben vorzunehmen. Der Verein für Baukunde, welcher die meisten der würt- tembergischcn Staatsbaubcamten und Baumeister zu Mitgliedern zählt, glaubt um so mehr seine Erfahrungen in fraglicher Rich tung dem K. Ministerium des Innern unterbreiten zu sollen, als sich das genannte hohe Ministerium auf eine vorläufige Anfrage unsererseits dahin ausgesprochen hat, daß cs eine solche Mittheilung gern entgegennehmen werde. Derselbe hat nun in seinen Versammlungen vom 3., 12. und 24. Februar, 3. und 7. März 1877 auf Grund von Kommissionsberichtcn zu genannter Vollzugsverfügung nach stehende Beschlüsse gefaßt, die er dem K. Ministerium des Innern mit der Bitte um hochgcneigtc Berücksichtigung über geben hat Hiebei hat sich derselbe der seitherigen Paragraphencin- theilung angeschlossen und die vorgeschlagenen Aenderungen ab gesondert kurz im Anhang motivirt. Hienach dürfte 4. Vollzugsverfügnng zur Bauordnung zu Abschnitt I. §. 1 bis 3 unverändert bleiben. Bei §. 4 wird ein Zusatz bezüglich des Steigungsmaxi- mums für nöthig erachtet in der Art: daß bei neuanzulcgendcn Bauguartiercn für Hauptstraßen mit durchgehendem Verkehr das Steigungsmaximum zu 6 °/ 0 , für Nebenstraßen zu 8 °/ 0 festzusetzen, von einer dießbezüg- lichcn Vorschrift bei Straßen-Korrektioncn in schon bestehenden Stadttheilcn ganz abzusehen sei. Zu 8. 5 nichts bemerkt. Zu Abschnitt II. 8. 6 Abs. 5 hinter sowie die Höhclage der Stra ßen eingeschaltet werden „in der Axc". 8- 7. Dem Abs. 1 beigefügt werden: insofern nicht neue Quartiere in Angriff genommen wer den, für welche jenen Plänen die Bestimmung der Visiere fehlen, oder wenn sie in dieser Richtung ergänzt werden, vergl. ß- 6. 8. 8—13 unverändert bleibt. Bei 8- 14 zu Abs. 3: das Setzen von Weichstcinen an Gebäuden, besonders bei engen Straßen ohne erhöhte Trottoire und wo sie als nöthig erscheinen, bis zu einer Höhe, über welche die Achse der Wagen weglaufen kann, gestattet sein. 8. 15 bis 18 unverändert bleiben. 8- 19 nach I. Absatz wie folgt lauten: 3) In Straßen von 11 in. und geringerer Breite dürfen nur der Sockel, Gesimse, Thür- und Fenstereinfassungen über die bestimmte Baulinie hervorragen. Erstere darf nicht über 0,15 in. vorstehen. 4) Weiter ist an Straßen von mindestens 11 in. Breite das Vorragen über die Baulinie zulässig: a und b wie seither 3 a und b. c) Bei äußeren Thürgestcllcn und Thorpfcilern, Pilastern, Pfeilern und Säulen bis zu 20 ein. ck und e wie seither 3, ci und 3 e. 5) An Straßen von über 14 in. Breite dürfen Fassungen, Pilaster, Pfeiler und Säulen bis zu höchstens 40 ein. über die Baulinie vorstehen. ' II. Ueber die Höhe von 3 in. hinaus ist 1 und 2 a und b (wie seither). c) Bei bedeckten Altanen und Erkern bis auf 0,70 in. 3, 4 und 5 (wie seither) vorgeschlagen. Bei 8- 20 bedauert der Verein, daß der Art. 21 Abs. 6 die Gestattung von Kellerlichtschächtcn in den Trottoirs über haupt ausschließe, welche bei tiesherabgehenden Schaufenstern und Lasenthürcn als einziges Mittel zu Schaffung von Licht und Lust in Souterrain und Keller dienen und unter bestimm ten Normen für das Zulassen bei geringem Raume und ihres Verschlusses mit Eisengittern, die nicht geöffnet werden können, unbedenklich erscheinen. 8- 21 und 22 unverändert bleiben. 8- 23 dürfte in erster Linie gestrichen, sollte dieß aber als zu weitgehend betrachtet werden, bei Abs. 1 Zeile 3 hinten Rückseite beigefügt werden: „sofern diese nicht Brandmauern ohne Ocffnungcn sind." 8- 24 Abs. 1 lauten: Von Waldungen sollen in der Regel Gebäude mit feuer sicherer Bedachung wenigstens 15 in. und mit brennbarer Be dachung wenigstens 30 in. entfernt sein. Bei 8- 25 Abi. 1. Die Entfernung von Gebäuden mit Wandbekleidungen, oder Bedachungen von brennbaren Stoffen re. von 35 in. auf 20 in. ermäßigt. Abs 2 gestrichen werden. ß. 26—28 unverändert bleiben, ebenso 8- 29—36. Zu Abschnitt III. Bei 8- 37 wird eine Ermäßigung der Abstände für drin gend erachtet und dürfte Abs. 1 lauten: Die Anbringung eines Bretter- oder Schindeljchirms ec. zugelassen werden, wo die Bestimmung der Gebäude oder deren Schutz gegen das Innere eine solche nöthig macht:' 1) auf ausgemauerten Riegclwandungen wofern die be treffenden Ballten mindestens 4 m. und 2) auf unausgemaucrtcn Fachwcrkswandungcn, wenn die betreffenden Bauten mindestens 10 in. mit ihren Dachvor sprüngen auf der in Frage kommenden Seite von den be nachbarten Gebäuden, beziehungsweise von der Eigenthums grenze entfernt sind. Zu Abs. 3 dürfte die Schindellagc (wie im Allgäu üblich) aus 16—20 cm. Länge bezeichnet werden. 8- 38 unverändert bleiben. Bei 8- 39 dürste der Abstand von hölzernen Balkönen, Altanen re. von 4,5 in. nur bei Gebäuden festgehalten wer den, welche hölzernen Gebäuden gegenüber stehen, gegenüber von steinernen Gebäuden aber ein Abstand von 2,3 m. genügen. Bei 8- 40 Abs. 5 genauer angegeben werden, was unter dem Worte Nähe verstanden ist, um nicht willkürlicher Aus legung Raum zu geben.
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