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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Badkunde in Stuttgart.
Nr. 8
Unter diesen sind namentlich zu nennen; die Verwendung
von Drahtnetzen und Drahtgeweben. Blechnetzen (expanded
metal, metal deploye, Streckmetall), das Umwickeln von Drähten
oder sonstigen Eisen mit Spulen dünnen Drahtes, die dann noch
angelötet werden, das Annieten von kleinen Winkelabschnitten,
oder das Durchstecken kleiner Rundeisenstiicke bei Bandeisen,
das Lochen von Blechen, um den Mörtel durch die Löcher
greifen zu lassen, das Verdrehen von Quadrateisen und Band
eisen um ihre Längsachse, Aufspalten und Zuhakenbiegen von
Eisenenden und andere mehr. (Forts, in nächster Nr.) t
G U ö D
Personal-Nachrichten.
Dem Direktor v. Fuchs, Vorstand der Bauabteilung der
Generaldirektion der Staatseisenbahnen ist die Erlaubnis zur An
nahme und zum Tragen des ihm verliehenen badischen Komman
deurkreuzes II. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen erteilt.
Abteilungsingenieur Mesmer bei der Bauinspektion Müh 1-
acker wurde auf eine Abteilungsingenieurstelle bei dem bau
technischen Bureau der Generaldirektion der Staatseisenbahnen
versetzt; eine Abteilungsingenieurstelle bei der Eisenbahnbau
sektion Reutlingen dem Regierungsbaumeister Ackermann bei
dieser Bausektion übertragen.
Dem Professor, städtischen Bauamtmann Fischer in
München ist die ordentliche Professur für Architektur und Städte
anlage an der Technischen Hochschule in Stuttgart übertragen.
Die Stelle eines technischen Kollegialrats bei der Regierung
des Donaukreises wurde dem Strassenbauinspektor, tit. Baurat
Braun in Ehingen, diejenige bei der Regierung des Schwarz
waldkreises dem Strassenbauinspektor, tit. Baurat Reger in
Reutlingen, je unter Belassung des Titels eines Baurats, diejenige
bei der Regierung des Neckarkreises dem Strassenbauinspektor
N e u ff e r in Ludwigsburg, und bei der Regierung des Jagst-
kreises dem Strassenbauinspektor Behnke in Gmünd, je unter
Verleihung des Titels eines Baurats, übertragen.
Dem Ingenieur Veesenmeyer in Berlin ist die neuerrich
tete ordentliche Professur für Elektrotechnik an der Technischen
Hochschule in Stuttgart und dem Regierungsbaumeister Bihler
bei der Domänen-Direktion die neuerrichtete Postbaumeister-Stelle
in Stuttgart mit dem Titel eines Postbaumeisters übertragen.
Der Ingenieur Lorch in Cannstatt ist gestorben. — Der
Ingenieur Rümelin und der Strassenbauinspektor a. D. Baurat
Strölin in Stuttgart sind gestorben.
Dem tit. Bauinspektor Mederle ist die Stelle eines Vor
standes des technischen Bureaus der Ministerial-Abteilung für
Strassen- und Wasserbau mit der Dienststellung eines Strassen-
bauinspektors übertragen.
Bauinspektor Schittenhelm bei der Gebäudebrandver
sicherungsanstalt in Stuttgart ist gestorben.
Dem Eisenbahnbauinspektor Veigele in Heilbronn wurde
das Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichsordens verliehen.
Verschiedenes.
In der Frage der Stadterweiterung von Stuttgart
sind jetzt die Würfel gefallen, rascher, als man nach den vor
ausgegangenen Kämpfen und nach den umfassenden Vorbe
reitungen, welche die Stadtverwaltung ins Werk gesetzt hat,
hätte vermuten können. In der gemeinschaftlichen Sitzung des
Gemeinderats und des Bürgerausschusses vom 17. Oktober d. Js.
haben die etwas „überraschten“ bürgerlichen Kollegien die
nachstehenden Anträge angenommen:
1. Die in dem Ertveiterungsplan des Tiefbauamts bezw.
in den Abänderungsvorschlägen des Herrn Oberbaurats Baumeister
vorgesehenen Strassenzüge erscheinen geeignet, als Grundlage
des zukünftigen Strassennetzes zu dienen, insoweit nicht die
Bearbeitung im einzelnen noch besonders zu beschliessende
Abänderungen nötig macht.
2. Geschäfts-, Industrie-, Wohn- und Landhausviertel
(Strassen) sind bei Bearbeitung des Stadtbauplans thunlichst
im voraus festzulegen.
Die in dem Projekt für Bauverbote und Villenviertel orts
statutarisch unter Ausschluss anderer Bauart vorbehaltenen
Flächen sind grundsätzlich auf diejenigen Teile des Erweiterungs
gebietes zu beschränken, welche einen solchen Neigungswinkel
besitzen, dass ihre Bebauung nur mit besonderem Aufwand
möglich ist, oder deren gänzliche oder teilweise Freihaltung
wegen ihrer landschaftlich bedeutsamen Lage aus ästhetischen
Gründen (worüber künstlerisch gebildete Sachverständige zu
hören sind) geboten erscheint. Dabei ist die Frage, ob in solchen
Teilen gänzliches Bauverbot zu verhängen oder landhausmässiger
Anbau zu gestatten sei, von Fall zu Fall zu entscheiden.
In den Villenvierteln ist die Strassenbreite, soweit nicht
durchgehende Verkehrsstrassen in Frage kommen, auf das Mass
zu beschränken, welches nötig ist, um zwei Lastwägen neben
einander passieren zu lassen.
In diesen Vierteln soll die Entfernung des Gebäudes von
der Eigentumsgrenze nach einem durch den Ortsbauplan für
jede einzelne Strasse festzusetzenden Verhältnis in Beziehung
zur Gebäudehöhe gebracht werden.
3. Für die Bebauung in den übrigen Teilen der Stadt
erweiterung gelten folgende Grundsätze:
a) für Geschäfts- und Verkehrsstrassen und für öffentliche
Plätze ist regelmässig die geschlossene Bauweise vorzu
sehen, ebenso für Baublöcke, die für kleine Wohnungen
bestimmt sind.
Bei letzteren ist für die wegfallenden Seitenabstände
ein Ersatz durch grössere Hoftiefe zu bewirken.
b) Die Ausgestaltung der Dächer im Gesamtbaugebiet der
Stadt unterliegt grundsätzlich nur den durch die Bauord
nung und das Ortsbaustatut vorgesehenen Beschränkungen.
c) Beim Bau von Strassen ist, soweit ältere Verpflichtungen
dem nicht entgegenstehen, zunächst die Reihenfolge zu
beobachten, dass die Quartiere für bürgerliche und kleine
Wohnungen den Villenquartieren vorangehen.
4. Gegen die in Stuttgart konstatierte Ueberfüllung der
Wohnungen ist durch Einsetzung einer geordneten, den örtlichen
Verhältnissen angepassten Wohnungsschau Vorkehrung zu treffen.
Denn hierin ist eine notwendige Ergänzuung der mit dem
Stadterweiterungsplan anzustrebenden Verbesserung der hiesigen
Wohnungsverhältnisse (Beschaffung billiger und gesunder Woh
nungen) zu erblicken.
Diese Anträge sind hervorgegangen aus den Leitsätzen,
zu welchen Gemeinderat Dr. Rettich am Schlüsse des vom
Stadtschultheissenamt herausgegebenen Sammelwerks: „Die
Stuttgarter Stadterweiterung“ gelangt ist, auf Grund der in diesem
gemachten Zusammenstellung einiger in der Sache von ver
schiedenen Seiten abgegebenen Gutachten. Dem Gutachten
unseres Vereins, das bekanntlich in Form einer Resolution
dem Gemeinderat vorgelegt worden ist (vgl. Heft 4, Jahrgang
1900 der Monatsschrift) scheint leider wenig Bedeutung beigelegt
worden zu sein, denn die Aufnahme in das Sammelwerk ist
ihm, ebenso wie der Resolution des Stuttgarter Aerztlichen
Vereins, versagt geblieben.
Herausgeg. v. Württb. Verein f. Baukunde. — Redaktion: Reg.-Baumeister Schury, Stuttgart. —Verlag: Südd. Verl.-Anst., G. m. b. H., München.
Druck : 0. Franz’sche Hofbuchdruckerei (G. Emil Mayer), München.