Volltext: Eigenes Heim und billige Wohnungen

154 XIV. Das Verhältnis zu den Hausanwärtern. 
kürzer gemacht werden, weil die Anwärter, die sich jetzt melden, 
in der Regel über die Einrichtungen schon in der Hauptsache 
unterrichtet sind, da das Verfahren des Vereins jetzt allmählich 
in der ganzen Stadt ziemlich bekannt ist. 
Ehe dann irgend weitere Schritte geschehen zieht der 
Verein über die betreffende Familie Erkundigungen ein, jedoch, 
wie früher schon bemerkt, nur in dem Sinne, ob es sich um 
eine anständige und geordnete Familie handelt. Die politische 
Gesinnung des Bewerbers oder sein religiöser Glaube kommen 
bei der Aufnahme in die Kolonie nicht in Betracht. Ist 
nichts Nachteiliges über die Familie des Anwärters bekannt 
geworden — und ich darf hier wohl hervorheben, dass der 
Verein nur höchst selten in den Fall kam, einen Bewerber ab- 
weisen zu müssen — so beginnen die Verhandlungen, um ein 
bestimmtes Haus für die Anwartschaft auszusuchen. Dazu 
muss zunächst ermittelt werden, welche besonderen Wünsche 
der betreffende Anwärter hat: wie viel Gelasse er braucht? 
Von welcher Grösse die Zimmer sein sollen? Welche Lage des 
Hauses er vorzieht? Ob er auf einen grösseren Garten Wert 
legt oder nicht? Und so weiter. Können auf Grund dieser 
Verhandlungen einige schon fertige Häuser gezeigt werden, 
unter welchen die Auswahl zu treffen ist und sind die Bau- 
rechnungen für das gewählte Haus abgeschlossen, so dass der 
Preis desselben genau angegeben werden kann, so ist das 
Weitere ziemlich einfach. Es wird dann gleich der definitive 
Anwartschaftsvertrag abgeschlossen und sobald die Raten- 
zahlungen mit dem aufgelaufenen Guthaben an Zinsen und 
Ueberschüssen ein Drittel des Kaufpreises erreicht haben, folgt 
der Kaufvertrag. 
In den ersten Jahren der Bauthätigkeit kann dieser bequeme 
Weg aber nicht beschritten werden. Schon beim ersten Be- 
kanntwerden des Stuttgarter Projektes meldeten sich zahlreiche 
Bewerber. Wie hätte man nun einem solchen Anwärter den 
Preis für das von ihm ausgesuchte Haus nennen sollen, da 
man die Erstellungskosten selbst noch nicht kannte? Und der 
Verein legte gerade grossen Wert darauf, dass die Häuser genau 
zu den Selbstkosten abgegeben werden. Sollte man nun Alle, 
die sich gemeldet hatten zurückweisen und warten lassen, nicht 
nur bis die Häuser fertig gestellt, sondern auch noch geraume
	        
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