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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart.
Nr. 3
5. Dass der Cement das Eisen vor Rostbildung schützt,
falls es in Beton eingebettet wird.
Soviel über unseren Probebogen.
Ich war mir meiner Aufgabe wohl bewusst, als ich mich
erboten habe, in dieser Versammlung vor so vielen sachverstän
digen Denen zu sprechen. Es war mir bekannt, dass sowohl
in der Literatur, als auch durch öffentliche Vorträge der armierte
Beton in letzter Zeit besprochen und behandelt worden ist und
auf den Materialprüfungsanstalten Untersuchungen und Prüfungen
ausgeführt worden sind, die auf einer streng wissenschaftlichen
Grundlage beruhen, hinter denen mein Experiment, dessen An
fang schon sieben Jahre zurückliegt, weit zurücksteht, und doch
glaube ich, berechtigt gewesen zu sein, die Ergebnisse dieses
Versuchs in die Oeffentlichkeit zu bringen und meine Ansicht
hierüber kund zu geben.
Obwohl daher meine Darlegungen sich mehr nach der prak
tischen als nach der theoretischen Seite richten, so haben sie
auch ihre Berechtigung. Sie bestätigen manches, was bislang
von bedeutenden Fachleuten empfohlen wurde, z. B. den Wert
der Bogengelenke und der Eiseneinlagen, sie zeigen die immer
währenden Bewegungen der Bogengewölbe durch die Temperatur
Schwankungen, insbesondere aber geben uns diese Versuche ein
richtiges Bild, wie der Beton sein soll und wie er hergestellt
werden muss. Wenn daher bei meiner Abhandlung der Theo
retiker etwas zu kurz kam, so bitte ich dies einem Manne der
Praxis entschuldigen zu wollen.
Ich gebe mich daher der Hoffnung hin, dass Sie der heutige
Abend befriedigt hat und dass meine beiden Vorträge dazu bei
tragen mögen, dem Beton, diesem zwar noch jungen, aber vor
züglichen Baumaterial, mit dem man im stände ist, je nach
Bedarf in verschiedenen Härten und Festigkeiten durch Verar
beitung an Ort und Stelle massive Bauwerke auszuführen, die
an Sicherheit und sparsamem Unterhaltungsaufwand denen aus
natürlichen Steinen nicht nachstehen, aber bedeutend geringere
Baukosten als diese verursachen, ein noch viel grösseres Ver
wendungsfeld aufzuschliessen, als dies seither schon der Fall
war und geschehen ist.
Personal -Nachrichten.
Zweite Staatsprüfung im Hochbaufach 3. Mayer M., von Ellwangen,
im Frühjahr 1904. 4. Müller E., von Stuttgart,
Bei derselben sind für befähigt erklärt worden und haben 5. Reuter G., von Bensheim (Hessen),
die Bezeichnung „Regierungsbaumeister“ erhalten: 6. Ri mm eie F., von Ehingen (Donau),
1. Eberhardt H., von Furtwangen (Baden), 7. Schirmer F., von Ravensburg,
2. Fleinert Fr., von Heilbronn, 8. Tränkle O., von Ludwigsburg.
Kundmachungen.
An die Vereinsmitglieder!
Von dem Werk „Das Bauernhaus im Deutschen
Reich, in Oesterreich-Ungarn und in derSchweiz“
sind nun die meisten Lieferungen erschienen. Dieses ausser
ordentlich hervorragende Sammelwerk ländlicher Kunst und
malerischer ländlicher Architekturbilder verdient das grösste
Interesse nicht nur jedes Fachmannes, sondern jedes Gebildeten
überhaupt und wird daher den Vereinsmitgliedern aufs wärmste
zur Anschaffung empfohlen.
Der Anschaffungspreis (Vorzugspreis für die Vereinsmitglieder)
beträgt für das „Bauernhaus
im Deutschen Reich in Oesterreich Ungarn“ in der Schweiz“
u. seinen Grenzgebieten“ 16,50 M. 17 M.
30 M. anstatt 80 M. anstatt 45 M. anstatt 51 M.
Von den erschienenen Lieferungen kann beim Bibliothekar
des Vereins Einsicht genommen werden.
Die Vorstände des Architektenvereins zu Berlin und der
Vereinigung Berliner Architekten haben mitgeteilt, dass sie be
schlossen haben, den Preis für das von ihnen im Jahre 1896
gemeinschaftlich herausgegebene Werk „Berlin und seine
Bauten“ von 60 M. auf 20 M., ungebunden, herabzusetzen.
Das Werk besteht aus 3 Bänden: Band 1 Ingenieurwesen,
Band II und III der Hochbau. Zu diesem Preise kann das
Werk von jeder Buchhandlung bezogen werden.
Es wird zur Kenntnis gebracht, dass ausser den in Nr. 1
und 2 der Monatsschrift genannten Zeitschriften auch die
Monatsschrift „Der Städtebau“ durch den Verein an
geschafft und in Zirkulation gesetzt wird; man wende sich
hie wegen an Herrn Hofbuchhändler Weise in Stuttgart.
UI. Internationaler Mathematiker-Kongress
in Düsseldorf 1904.
Dieser Kongress findet in der Zeit vom 8. bis 13. August 1904
in Heidelberg statt.
Pis werden sechs Sektionen gebildet werden und zwar für
Mathematik und Algebra, für Analysis, für Geo
metrie, für angewandte Mathematik, für Geschichte
der Mathematik und für Pädagogik. Mit dem Kongresse
wird eine Ausstellung mathematischer Modelle und eine solche
mathematischer Literatur verbunden sein. Beide Ausstellungen
werden sich auf die wichtigeren Erscheinungen der letzten
zehn Jahre beschränken; die erstere soll aber auch ältere, historisch
interessante Originalmodelle umfassen.
Die Mathematik hat mit den technischen Wissenschaften
viele Berührungspunkte und wird nicht ohne Grund als die
Grundlage aller Wissenschaften bezeichnet. Die Vereinsmitglieder,
insbesondere diejenigen, deren berufliche Tätigkeit besonders in
das Gebiet der Mathematik hinübergreift, werden auf diesen
Kongress aufmerksam gemacht und zur Teilnahme an demselben
eingeladen.
Alle Zuschriften in Angelegenheit des Kongresses sind an
Professor Dr. A. Krazer in Karlsruhe, Westendstr. 57, zu
richten.
Der nachstehende Vertrag des Vereins mit der Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft wird den
Mitgliedern wiederholt zur Kenntnis gebracht und werden dieselben eingeladen, auf dieses Vertragsverhältnis gegebenen Falles im
eigenen Interesse Rücksicht zu nehmen.
Vertrag
zwischen dem Württembergischen Verein für Baukunde
(Mitglied des Verbandes Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine)
und der Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft zu Magdeburg
(„Alte Magdeburger“)
(gegründet 1855; Gesamtvermögen 41 Millionen Mark).
§ 1. , I fertigung der Policen erfolgt vollständig kostenfrei, im
Die Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft ist bereit, übrigen aber nach Massgabe der allgemeinen Versicherungs
bei Unfallversicherungen von mindestens fünfjähriger Dauer, ! bedingungen, der besonderen Bedingungen für die Versicherungen
welche die Mitglieder des Vereins für Baukunde bei ihr abschliessen, mit Prämienrückgewähr, der Rententabefe und der Bestim-
die im § 9 enthaltenen Prämiensätze zu berechnen. Die Aus- mungen des Tarifs.