Nr. 5 und 6
Monatsschrift des Wükttembg. Vereins für Badkunde in Stuttgart.
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Welcher Art die auszustellenden Abbildungen sein sollen, geht
aus dem beifolgenden: „Verzeichnis derjenigen Gegenstände, deren
Abbildung für den Verein für Sächsische Volkskunde von Wert
sind“ (siehe unten) hervor. Dieses Verzeichnis wird seit mehreren
Jahren mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern an
alle Kgl. Kunstgewerbe- und Baugewerkenschulen im Königreich
Sachsen versendet, worauf von deren Schülern Arbeiten eingehen,
deren beste prämiiert werden und in den Besitz des Vereins für
Sächsische Volkskunde übergehen. —
Wir gestatten uns, den geehrten Verein bereits jetzt von
unserem Vorhaben in Kenntnis zu setzen mit der ergebensten Bitte,
uns bis 1. September 1904 davon in Kenntnis zu setzen, ob er
gesonnen ist, die von uns geplante Sonderausstellung zu be
schicken oder nicht, da es von der Anzahl der sich an der Aus
stellung beteiligenden Vereine abhängen wird, ob wir imstande
sein werden, ein möglichst vollständiges Bild der bäuerlichen
Kunst- und Bauweise ganz Deutschlands zu geben und ob wir
daher die von uns geplante Ausstellung überhaupt ins Werk
setzen können.
Unsere Aufforderung erfolgt aber auch deshalb bereits jetzt,
damit der Verein, wenn er noch keine Sammlung von Abbildungen
bäuerlicher Kunst- und Bauweise besitzen sollte, imstande ist,
im Laufe der nächsten zwei Jahre dergleichen Abbildungen her
stellen zu lassen.
Wir würden es mit grossem Danke anerkennen, wenn uns
noch weitere Adressen von Vereinen oder Personen mitgeteilt
würden, von denen angenommen werden darf, dass sie die ge
plante Ausstellung beschicken würden, wenn sie unser Rund
schreiben erhalten.
Sobald wir auf Grund genügender Zusagen annehmen dürfen,
dass unser Unternehmen gesichert ist, werden wir uns erlauben,
Prospekte über die darauf Bezug habenden Einzelheiten zu ver
senden.
Dresden, im Juni 1904.
Löwenstrasse 1.
Freiherr von Friesen, Generalmajor z. D„
Vorsitzender des Vereins für Sächsische Volkskunde.
Bestimmungen
über Einreichung von Abbildungen derjenigen Gegenstände, welche
für den Verein für Sächsische Volkskunde von Wert sind.
1. Abbildungen von Gegenständen bäuerlicher Kunst- oder Bau
weise — siehe unten — können jederzeit bei der Zentralstelle
des Vereins für Sächsische Volkskunde — Dresden-A„ Scheffel-
strasse 16 — bis zum Schlüsse jedes Kalenderjahres ein
gereicht werden.
Abbildungen, welche nach dem 15. Januar des darauf
folgenden Jahres eingehen, gelangen erst im folgenden Jahre
zur Konkurrenz.
2. Die Abbildungen können nach Schulen gesammelt oder von
den Verfertigern einzeln eingereicht werden.
3. Es bleibt der Wahl der Schüler überlassen, die Abbildungen
in Form von Aquarellen, Bleistift- oder Federzeichnungen ein
zureichen. Ein bestimmtes Format wird nicht vorgeschrieben.
4. Jede Abbildung muss mit dem Namen des Verfertigers und
der Schule, welcher er angehört, versehen sein.
Ausserdem ist anzugeben: was die Abbildung darstellt, wo
und in wessen Besitz sich der abgebildete Gegenstand be
findet und, soweit dies nachzuweisen ist, aus welcher Zeit
er stammt.
5. Ein vom Vorstand des Vereins für Sächsische Volkskunde ge
wählter Ausschuss — zu dem ein Kgl. Kommissar erbeten
wird — entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Ab
bildungen.
6. Dem Ausschüsse dürfen keine Mitglieder der Lehrerschaft
einer der konkurrierenden Schulen angehören.
7. Der Ausschuss verteilt die Preise für diejenigen Gesamtlei
stungen der einzelnen Schüler, welche als die brauchbarsten
erscheinen, wobei weniger auf künstlerische Ausführung als
auf Genauigkeit und Klarheit der Darstellung Wert gelegt wird.
8. Der Ausschuss tritt alljährlich zwischen dem 15. Januar und
dem 15. Februar zusammen und gibt seine Entscheidungen so
zeitig bekannt, dass sie den Schuldirektionen noch vor der
Entlassung der Schüler zum Ostertermine mitgeteilt werden
können.
9. Die zu verteilenden Preise bestehen in acht Anerkennungs
urkunden, welche mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des
Innern ausgestellt werden.
10. Die als brauchbar befundenen Abbildungen gehen in den Besitz
des Vereins für Sächsische Volkskunde über, dem auch das
Recht der etwaigen Veröffentlichung zusteht.
Der Vorstand des Vereins für Sächsische Volkskunde.
Freiherr von Friesen,
Generalmajor z. D„ z. Z. Vorsitzender.
Verzeichnis
derjenigen Gegenstände, deren Abbildung für den Verein für Säch
sische Volkskunde von Wert ist.
1. Haus und Hof des Bauern: Siehe: Sächsische Volkskunde
von Dr. R. Wuttke. Seite 392 ff.
Gesamtansicht — Grundrisse — Einfriedigungen — Hof
tore — Haustüren — Hausgiebel und Verzierungen an den
selben — Holzkonstruktion — Taubenhäuser —- Brunnen
häuser — Flachsdarren — Backhäuser — Stalleinrichtungen
— Wetterfahnen.
2. Bäuerliche Kleinkunst: Siehe Wuttke etc. Seite431 ff.
a) Töpferwaren: Kachelöfen — Ess- und Trinkgeschirre —
Krüge -— Kannen — Schüsseln — Figuren.
b) Glaswaren: Trinkgefässe — Bierkrüge —• Butzenscheiben.
c) Holzwaren: Essgeschirre — Küchengeschirre — Salzmesten
— Butterfässer — Spinnräder — Hecheln — Spielwaren.
d) Grabkreuze: von Holz, Stein oder Eisen mit Inschriften.
e) Möbel: Truhen — Schränke •— Tische — Bänke — Stühle
— Betten (Himmelbetten) — Wiegen — Wanduhren —
Topfbretter — Kienspanhalter.
f) Wandschmuck: Spiegel — Bilder — Schnitzereien —
Rahmen.
g) Stubeneinrichtungen: Gesamtansichten — Tür-, Wand-
und Deckenverzierungen. — Balkendecken mit Dekorationen
— Wandschränke — Leuchtkamine.
3. Volkstrachten: Siehe Wuttke etc. Seite 487ff.
Ganze Trachten — Einzelne Teile derselben — Muster von
Stoffen — Stickereien — Schleifen — Bäuerliche Schmuck
sachen — Ketten — Münzgehänge — Schaumünzen — Arm
spangen — Ohr- und Fingerringe — Nadeln — Broschen.
4. Wirtschaftsgeräte:
Ackergeräte — Kutschen —- Schlitten — Schiebeböcke —
Tragkörbe — Handkörbe — Pferde- und Ochsengeschirre.
Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine.
Programm der XXXIII. Abgeordneten- und der XVI. Wander
versammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur-
Vereine zu Düsseldorf 1904.
Abgeordnetenversammlung vom 8.—11. September.
Donnerstag, den 8. September.
Abends 8 Uhr: Begrüssung der Abgeordneten im Malkasten,
veranstaltet vom Düsseldorfer Verein.
Freitag, den 9. September.
9 Uhr vorm.: Sitzung der Abgeordneten im Oberlichtsaale
der städtischen Turnhalle.
2—3 Uhr nachm.: Gemeinsames Mittagessen in den oberen
Nebensälen der Tonhalle. Trockenes Gedeck M. 2.
Nachmittags: Fortsetzung der Verhandlungen. Nach Schluss
der Sitzung gemeinsamer Besuch der Internationalen Kunst- und
Gartenbauausstellung.
8 Uhr abends: Zwanglose Vereinigung im Diorama-Restaurant
(Cibulsky & Holtschmit) auf der Ausstellung. Illumination des
Ausstellungsparkes und der Gebäude.
Sonnabend, den 10. September.
9 Uhr vorm.: Sitzung der Abgeordneten wie am Tage vor
her. Nach Bedarf Fortsetzung der Beratungen am Nachmittag.
Die Zeit vom Schlüsse der Sitzung bis zum Beginn des Fest
essens der Abgeordneten steht zu deren freier Verfügung.
8 Uhr abends: Festessen der Abgeordneten im Hotel Heck,
Blumenstrasse. Trockenes Gedeck M. 4.
Sonntag, den 11. September.
Ausflug der Abgeordneten nach Remscheid (Talsperre), Schloss
Burg und Müngstener Brücke.