Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Nr. 5 und 6 
Monatsschrift des Wükttembg. Vereins für Badkunde in Stuttgart. 
61 
Welcher Art die auszustellenden Abbildungen sein sollen, geht 
aus dem beifolgenden: „Verzeichnis derjenigen Gegenstände, deren 
Abbildung für den Verein für Sächsische Volkskunde von Wert 
sind“ (siehe unten) hervor. Dieses Verzeichnis wird seit mehreren 
Jahren mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern an 
alle Kgl. Kunstgewerbe- und Baugewerkenschulen im Königreich 
Sachsen versendet, worauf von deren Schülern Arbeiten eingehen, 
deren beste prämiiert werden und in den Besitz des Vereins für 
Sächsische Volkskunde übergehen. — 
Wir gestatten uns, den geehrten Verein bereits jetzt von 
unserem Vorhaben in Kenntnis zu setzen mit der ergebensten Bitte, 
uns bis 1. September 1904 davon in Kenntnis zu setzen, ob er 
gesonnen ist, die von uns geplante Sonderausstellung zu be 
schicken oder nicht, da es von der Anzahl der sich an der Aus 
stellung beteiligenden Vereine abhängen wird, ob wir imstande 
sein werden, ein möglichst vollständiges Bild der bäuerlichen 
Kunst- und Bauweise ganz Deutschlands zu geben und ob wir 
daher die von uns geplante Ausstellung überhaupt ins Werk 
setzen können. 
Unsere Aufforderung erfolgt aber auch deshalb bereits jetzt, 
damit der Verein, wenn er noch keine Sammlung von Abbildungen 
bäuerlicher Kunst- und Bauweise besitzen sollte, imstande ist, 
im Laufe der nächsten zwei Jahre dergleichen Abbildungen her 
stellen zu lassen. 
Wir würden es mit grossem Danke anerkennen, wenn uns 
noch weitere Adressen von Vereinen oder Personen mitgeteilt 
würden, von denen angenommen werden darf, dass sie die ge 
plante Ausstellung beschicken würden, wenn sie unser Rund 
schreiben erhalten. 
Sobald wir auf Grund genügender Zusagen annehmen dürfen, 
dass unser Unternehmen gesichert ist, werden wir uns erlauben, 
Prospekte über die darauf Bezug habenden Einzelheiten zu ver 
senden. 
Dresden, im Juni 1904. 
Löwenstrasse 1. 
Freiherr von Friesen, Generalmajor z. D„ 
Vorsitzender des Vereins für Sächsische Volkskunde. 
Bestimmungen 
über Einreichung von Abbildungen derjenigen Gegenstände, welche 
für den Verein für Sächsische Volkskunde von Wert sind. 
1. Abbildungen von Gegenständen bäuerlicher Kunst- oder Bau 
weise — siehe unten — können jederzeit bei der Zentralstelle 
des Vereins für Sächsische Volkskunde — Dresden-A„ Scheffel- 
strasse 16 — bis zum Schlüsse jedes Kalenderjahres ein 
gereicht werden. 
Abbildungen, welche nach dem 15. Januar des darauf 
folgenden Jahres eingehen, gelangen erst im folgenden Jahre 
zur Konkurrenz. 
2. Die Abbildungen können nach Schulen gesammelt oder von 
den Verfertigern einzeln eingereicht werden. 
3. Es bleibt der Wahl der Schüler überlassen, die Abbildungen 
in Form von Aquarellen, Bleistift- oder Federzeichnungen ein 
zureichen. Ein bestimmtes Format wird nicht vorgeschrieben. 
4. Jede Abbildung muss mit dem Namen des Verfertigers und 
der Schule, welcher er angehört, versehen sein. 
Ausserdem ist anzugeben: was die Abbildung darstellt, wo 
und in wessen Besitz sich der abgebildete Gegenstand be 
findet und, soweit dies nachzuweisen ist, aus welcher Zeit 
er stammt. 
5. Ein vom Vorstand des Vereins für Sächsische Volkskunde ge 
wählter Ausschuss — zu dem ein Kgl. Kommissar erbeten 
wird — entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Ab 
bildungen. 
6. Dem Ausschüsse dürfen keine Mitglieder der Lehrerschaft 
einer der konkurrierenden Schulen angehören. 
7. Der Ausschuss verteilt die Preise für diejenigen Gesamtlei 
stungen der einzelnen Schüler, welche als die brauchbarsten 
erscheinen, wobei weniger auf künstlerische Ausführung als 
auf Genauigkeit und Klarheit der Darstellung Wert gelegt wird. 
8. Der Ausschuss tritt alljährlich zwischen dem 15. Januar und 
dem 15. Februar zusammen und gibt seine Entscheidungen so 
zeitig bekannt, dass sie den Schuldirektionen noch vor der 
Entlassung der Schüler zum Ostertermine mitgeteilt werden 
können. 
9. Die zu verteilenden Preise bestehen in acht Anerkennungs 
urkunden, welche mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des 
Innern ausgestellt werden. 
10. Die als brauchbar befundenen Abbildungen gehen in den Besitz 
des Vereins für Sächsische Volkskunde über, dem auch das 
Recht der etwaigen Veröffentlichung zusteht. 
Der Vorstand des Vereins für Sächsische Volkskunde. 
Freiherr von Friesen, 
Generalmajor z. D„ z. Z. Vorsitzender. 
Verzeichnis 
derjenigen Gegenstände, deren Abbildung für den Verein für Säch 
sische Volkskunde von Wert ist. 
1. Haus und Hof des Bauern: Siehe: Sächsische Volkskunde 
von Dr. R. Wuttke. Seite 392 ff. 
Gesamtansicht — Grundrisse — Einfriedigungen — Hof 
tore — Haustüren — Hausgiebel und Verzierungen an den 
selben — Holzkonstruktion — Taubenhäuser —- Brunnen 
häuser — Flachsdarren — Backhäuser — Stalleinrichtungen 
— Wetterfahnen. 
2. Bäuerliche Kleinkunst: Siehe Wuttke etc. Seite431 ff. 
a) Töpferwaren: Kachelöfen — Ess- und Trinkgeschirre — 
Krüge -— Kannen — Schüsseln — Figuren. 
b) Glaswaren: Trinkgefässe — Bierkrüge —• Butzenscheiben. 
c) Holzwaren: Essgeschirre — Küchengeschirre — Salzmesten 
— Butterfässer — Spinnräder — Hecheln — Spielwaren. 
d) Grabkreuze: von Holz, Stein oder Eisen mit Inschriften. 
e) Möbel: Truhen — Schränke •— Tische — Bänke — Stühle 
— Betten (Himmelbetten) — Wiegen — Wanduhren — 
Topfbretter — Kienspanhalter. 
f) Wandschmuck: Spiegel — Bilder — Schnitzereien — 
Rahmen. 
g) Stubeneinrichtungen: Gesamtansichten — Tür-, Wand- 
und Deckenverzierungen. — Balkendecken mit Dekorationen 
— Wandschränke — Leuchtkamine. 
3. Volkstrachten: Siehe Wuttke etc. Seite 487ff. 
Ganze Trachten — Einzelne Teile derselben — Muster von 
Stoffen — Stickereien — Schleifen — Bäuerliche Schmuck 
sachen — Ketten — Münzgehänge — Schaumünzen — Arm 
spangen — Ohr- und Fingerringe — Nadeln — Broschen. 
4. Wirtschaftsgeräte: 
Ackergeräte — Kutschen —- Schlitten — Schiebeböcke — 
Tragkörbe — Handkörbe — Pferde- und Ochsengeschirre. 
Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine. 
Programm der XXXIII. Abgeordneten- und der XVI. Wander 
versammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur- 
Vereine zu Düsseldorf 1904. 
Abgeordnetenversammlung vom 8.—11. September. 
Donnerstag, den 8. September. 
Abends 8 Uhr: Begrüssung der Abgeordneten im Malkasten, 
veranstaltet vom Düsseldorfer Verein. 
Freitag, den 9. September. 
9 Uhr vorm.: Sitzung der Abgeordneten im Oberlichtsaale 
der städtischen Turnhalle. 
2—3 Uhr nachm.: Gemeinsames Mittagessen in den oberen 
Nebensälen der Tonhalle. Trockenes Gedeck M. 2. 
Nachmittags: Fortsetzung der Verhandlungen. Nach Schluss 
der Sitzung gemeinsamer Besuch der Internationalen Kunst- und 
Gartenbauausstellung. 
8 Uhr abends: Zwanglose Vereinigung im Diorama-Restaurant 
(Cibulsky & Holtschmit) auf der Ausstellung. Illumination des 
Ausstellungsparkes und der Gebäude. 
Sonnabend, den 10. September. 
9 Uhr vorm.: Sitzung der Abgeordneten wie am Tage vor 
her. Nach Bedarf Fortsetzung der Beratungen am Nachmittag. 
Die Zeit vom Schlüsse der Sitzung bis zum Beginn des Fest 
essens der Abgeordneten steht zu deren freier Verfügung. 
8 Uhr abends: Festessen der Abgeordneten im Hotel Heck, 
Blumenstrasse. Trockenes Gedeck M. 4. 
Sonntag, den 11. September. 
Ausflug der Abgeordneten nach Remscheid (Talsperre), Schloss 
Burg und Müngstener Brücke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.