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I nhalt: Vereinsthätigkeit. — Unfallversicherung für die Mitglieder des Vereins. — Protokoll der ersten ordentlichen Versammlung am 4. Dezember 1897.
— Der neue eiserne Glockenstuhl für das Münster in Ulm, Vortrag von Oberbaurat Laißle. cZj rZ.b JO
Diesem Heft ist ein Blatt mit dem Inhalts-Verzeichnis für die Jahre 1893 bis 1897 beigelegt.
Vereinsthittiglreit.
Am 4. Dezember 1897 erste ordentliche Versammlung (Mitteilungen von Oberbaurat Laißle über den neuen eisernen Glockenstuhl des
Ulmer Münsters).
Am 18. Dezember 1897 gesellige Vereinigung, verbunden mit einer Vorfeier des 80. Geburtstages des Ehrenmitglieds Präsident
v. Schlierholz.
Am 8. Januar 1898 zweite ordentliche Versammlung (Bericht über die Hochwasser-Katastrophe im Bezirk Balingen uud die Wieder-
h eistellungsarbeilen, erstattet von den Herren Baurat Eanz, Bauinspektor Mörike, Bauinspektor Roller und Professor Maurer.
Unfallversicherung für die Mitglieder des Vereins.
Mit der Behandlung dieses Gegenstandes ist in der zehnten vorigjährigen ordentlichen Versammlung (laut Heft 9, 1897, S. 48)
der Ausschuß des Vereins beauftragt worden.
Derselbe hat das Ergebnis seiner Thätigkeit nebst einem Vertragsentwurf der ordentlichen Versammlung am 5. März d. I. vor-
gcle gt, welche diesen Entwurf genehmigt hat. Es ist demgemäß der im Nachstehenden aufgeführte Vertrag definitiv abgeschlossen worden.
Werlrag
zwischen dem Würltembergischen Uerein für Baukunde
(Mitglied des Verbandes Deutscher Architekten- und Jngenieurvereine)
und der
Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft ;u Magdeburg
(„Alte Magdeburger")
(gegründet 1855; Gesamtvermögen 41 Millionen Mark).
8 1.
Die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft ist bereit,
bei Unfallversicherungen von mindestens 5jähriger Dauer,
welche die Mitglieder des Vereins für Baukunde bei ihr abschließen,
die im Z 9 enthaltenen Prämiensätze zu berechnen. Die Aus
fertigung der Policen erfolgt vollständig kostenfrei, im übrigen
aber nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, der
besonderen Bedingungen für die Versicherungen mit Prämien-Rück-
gewähr, der Renten-Tabelle und der Bestimmungen des Tarifs.
8 2.
Dem Verein für Baukunde und den einzelnen Mitgliedern
werden folgende Vergünstigungen gewährt:
a) Bei Unfallversicherungen ohne Prämienrückgewähr:
Die Mitglieder, welche an die Subdirektion Stuttgart
die Prämien direkt entrichten, kürzen diese um 15°/o; werden
die Prämien an die Subdirektion nicht direkt (etwa an einen
Agenten) entrichtet, so dürfen sie nur um 7 1 /* 0 / 0 gekürzt
werden.
Außerdem vergütet „Magdeburg" der Vereinskasse auf
den Schluß des Kalenderjahres 2^r"/o der im jeweils ver
flossenen Jahr wirklich entrichteten Prämien für die auf Grund
dieses Vertrags abgeschlossenen Unfallversicherungen.
b) Bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgcwähr:
Die Mitglieder, welche an die Subdirektion Stuttgart
die Prämien direkt entrichten, kürzen diese um 7 1 /*°/°; die
Vereinskasse hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine
Vergütung wie oben bei a).