Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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I nhalt: Vereinsthätigkeit. — Unfallversicherung für die Mitglieder des Vereins. — Protokoll der ersten ordentlichen Versammlung am 4. Dezember 1897. 
— Der neue eiserne Glockenstuhl für das Münster in Ulm, Vortrag von Oberbaurat Laißle. cZj rZ.b JO 
Diesem Heft ist ein Blatt mit dem Inhalts-Verzeichnis für die Jahre 1893 bis 1897 beigelegt. 
Vereinsthittiglreit. 
Am 4. Dezember 1897 erste ordentliche Versammlung (Mitteilungen von Oberbaurat Laißle über den neuen eisernen Glockenstuhl des 
Ulmer Münsters). 
Am 18. Dezember 1897 gesellige Vereinigung, verbunden mit einer Vorfeier des 80. Geburtstages des Ehrenmitglieds Präsident 
v. Schlierholz. 
Am 8. Januar 1898 zweite ordentliche Versammlung (Bericht über die Hochwasser-Katastrophe im Bezirk Balingen uud die Wieder- 
h eistellungsarbeilen, erstattet von den Herren Baurat Eanz, Bauinspektor Mörike, Bauinspektor Roller und Professor Maurer. 
Unfallversicherung für die Mitglieder des Vereins. 
Mit der Behandlung dieses Gegenstandes ist in der zehnten vorigjährigen ordentlichen Versammlung (laut Heft 9, 1897, S. 48) 
der Ausschuß des Vereins beauftragt worden. 
Derselbe hat das Ergebnis seiner Thätigkeit nebst einem Vertragsentwurf der ordentlichen Versammlung am 5. März d. I. vor- 
gcle gt, welche diesen Entwurf genehmigt hat. Es ist demgemäß der im Nachstehenden aufgeführte Vertrag definitiv abgeschlossen worden. 
Werlrag 
zwischen dem Würltembergischen Uerein für Baukunde 
(Mitglied des Verbandes Deutscher Architekten- und Jngenieurvereine) 
und der 
Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft ;u Magdeburg 
(„Alte Magdeburger") 
(gegründet 1855; Gesamtvermögen 41 Millionen Mark). 
8 1. 
Die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft ist bereit, 
bei Unfallversicherungen von mindestens 5jähriger Dauer, 
welche die Mitglieder des Vereins für Baukunde bei ihr abschließen, 
die im Z 9 enthaltenen Prämiensätze zu berechnen. Die Aus 
fertigung der Policen erfolgt vollständig kostenfrei, im übrigen 
aber nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, der 
besonderen Bedingungen für die Versicherungen mit Prämien-Rück- 
gewähr, der Renten-Tabelle und der Bestimmungen des Tarifs. 
8 2. 
Dem Verein für Baukunde und den einzelnen Mitgliedern 
werden folgende Vergünstigungen gewährt: 
a) Bei Unfallversicherungen ohne Prämienrückgewähr: 
Die Mitglieder, welche an die Subdirektion Stuttgart 
die Prämien direkt entrichten, kürzen diese um 15°/o; werden 
die Prämien an die Subdirektion nicht direkt (etwa an einen 
Agenten) entrichtet, so dürfen sie nur um 7 1 /* 0 / 0 gekürzt 
werden. 
Außerdem vergütet „Magdeburg" der Vereinskasse auf 
den Schluß des Kalenderjahres 2^r"/o der im jeweils ver 
flossenen Jahr wirklich entrichteten Prämien für die auf Grund 
dieses Vertrags abgeschlossenen Unfallversicherungen. 
b) Bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgcwähr: 
Die Mitglieder, welche an die Subdirektion Stuttgart 
die Prämien direkt entrichten, kürzen diese um 7 1 /*°/°; die 
Vereinskasse hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine 
Vergütung wie oben bei a).
	        
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