Full text: Die Logik der Dichtung

Die logischen Grundlagen 
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tät Bezug genommen, ohne daß diese in ihrer Realität dargestellt wird, »die 
intentional entworfenen Sachverhalte völlig mit den wirklichen zur Deckung 
gebracht werden«. 29 Der Romancharakter des historischen Romans, damit 
aber des Romans überhaupt, ist schon dadurch völlig verkannt, daß die als 
historisch bekannte Wirklichkeit, die der Stoff dieser Romane ist, dichtungs 
theoretisch für eine andersartige gehalten wird als jede andere in Romanen 
gestaltete Wirklichkeit (wie wir unten näher darlegen werden). Und diese 
Verkennung tritt noch deutlicher hervor, wenn gemeint wird, daß man 
einen historischen Roman von einem wissenschaftlichen historischen Werk 
nur durch die Quasi-Urteile unterscheiden könne, daß zwischen beiden ein 
Übergang von Quasi-Urteilen zu echten Urteilen stattfinden und damit aus 
einem historischen Roman ein wissenschaftlicher historischer Bericht wer 
den könne. »So entsteht (im Roman) vor unseren Augen die längst ent 
schwundene und nichtig gewordene Vergangenheit in den nun intentiona 
len, sie verkörpernden Sachverhalten wieder, aber sie ist es nicht selbst, die da 
beurteilt wird, weil der letzte Schritt noch fehlt, der die quasi-urteilsmäßigen 
Behauptungssätze von den echten Urteilssätzen trennt. . ., der Schritt der im 
Modus des vollen Ernstes vollzogenen Setzung. Erst mit dem Übergang 
zur wissenschaftlichen Betrachtung oder zu einem schlichten Erinnerungs 
bericht wäre dieser letzte Schritt vollzogen, aber damit bekäme man auch 
die echten Urteilssätze«. 30 Es ist gewiß schwierig, sich nach dieser Beschrei 
bung einen historischen Roman vorzustellen. Sie macht aber besonders deut 
lich, daß mit dem Begriffe des Quasi-Urteils keineswegs die sprachlich-lite 
rarische Struktur und spezifische Erscheinungsform des Romans beschrie 
ben ist, sondern nichts anderes als eine unbestimmte psychologische Hal 
tung des Autors und entsprechend des Lesers: die Modi des vollen resp. 
nicht vollen Ernstes, d. i. die Einstellung, die dem historischen Roman 
(aber auch Drama) gegenüber eine andere ist als dem historischen Bericht 
gegenüber. Erst die Untersuchung der Sprachfunktionen wird zeigen, daß 
zwischen einem historischen Roman und einem historischen WirklichkeitST 
bericht niemals ein Übergang stattfinden kann und daß es die bei Ingarden 
unbeachteten ‘verkörpernden’, nämlich mimetischen Sachverhalte sind, die 
dies unmöglich machen. Wenn aber Ingarden seine Theorie von den Quasi- 
Urteilen als den das ‘literarische Kunstwerk’ begründenden Phänomenen mit 
Rücksicht auf den historischen Roman modifizieren muß, so zeigt dies schon 
an, daß die Theorie falsch und auf eine Scheinproblematik gegründet ist. 
Sowohl in Croces wie in Ingardens Theorien über die Sprachmaterie der 
Dichtung und damit die Dichtung selbst ist die Sprache nur scheinbar in 
ihrer dichtungskonstituierenden Beschaffenheit erfaßt und beschrieben, und 
29. ebd. S. 179 
30. ebd. S. 180
	        
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