Volltext : Das K. Württembergische Landes-Gewerbemuseum in Stuttgart

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sondern  auch  erlaubt  werden,  einzelne  Stücke,  die  sie  als  Muster  benützen
wollen,  auf  kurze  Zeit  und  gegen  Sicherheitsleistung  für  Zurückgabe  in
unverdorbenem  Zustand  in  ihre  Werkstätten  zu  nehmen.  Die  Muster  von
Geflechtwaren  sodann  könnten  für  die  Zentralleitung  des  Wohlthätigkeits-Vereins
  zum  Gebrauch  für  die  Industrieschulen  von  Interesse  sein,  und  endlich
die  lackierten  Holzwaren  könnten  mehreren  Gewerbetreibenden,  namentlich
in  Esslingen,  dienlich  und  im  übrigen  wie  die  Teppichmuster  zu  behandeln
sein.  Den  nächsten  Vorteil  der  Mustersammlung  erblickte  der  Ausschuss
darin,  dass  sie  den  Sinn  und  Eifer  für  geschmackvollere  und  sorgfältigere
Arbeit  zu  wecken  geeignet  sei.
»Was  jetzt  hauptsächlich  ins  Auge  zu  fassen  sein  möchte,«  berichtet
der  Ausschuss  weiter,  »ist  Vorbereitung  für  einen  —  wie  wir  hoffen  nicht
sehr  fernen  —  besseren  Zustand,  Vorbereitung  durch  Erhaltung  und  Belebung ­
  der  bestehenden  Industrie  durch  Förderung  gründlicher  Bildung,
welche  den  Sinn  und  die  Fähigkeiten  für  Industrie  in  grösserem  Umfang
entwickelt  und  durch  das  Bemühen  der  h.  Zollvereins-Regierungen,  den  bisher ­
  einzelnen  Warengattungen  zugestandenen  Zollschutz  auch  den  übrigen
Artikeln  zu  teil  werden  zu  lassen,  um  den  Absatz  nach  aussen  auf  gleiche
Weise,  wie  es  von  den  Staaten  geschieht,  mit  deren  Erzeugnissen  die  deutsche
Industrie  zu  konkurrieren  hat,  zu  erleichtern  und  zu  sichern.«  —
In  die  gleiche  Zeit  fällt  auch  der  Vorschlag  des  Professors  der  Technologie, ­
  Dr.  Volz  an  der  Universität  Tübingen,  dahin  gehend,  es  sollen,
da  es  den  Gewerben  des  Landes  hauptsächlich  an  der  rechten  Geschmacksbildung ­
  fehle,  von  der  Gesellschaft  für  Beförderung  der  Gewerbe  in  Verbindung ­
  mit  den  Lokalgewerbevereinen  Muster  von  Fabrikaten  angeschafft
werden,  welche  nach  wechselndem  Turnus  das  Land  zu  durchwandern  hätten
und  nach  zurückgelegtem  Turnus  an  ebenfalls  wechselnden  Orten  zu  versteigern ­
  wären;  dabei  wurden  zugleich  einzelne  Gegenstände  zu  solchen
Musteranschatfungen  empfohlen.
Der  Ausschuss  der  Gesellschaft  für  Beförderung  der  Gewerbe  berichtete
hierauf  am  6.  September  1845,*)  dass  darüber  kein  Zweifel  bestehe,  dass  die
Anschauung  trefflicher  Muster  von  grösstem  Nutzen  für  den  Gewerbetreibenden ­
  sei,  selbst  in  dem  Falle  noch,  wenn  es  ihm  an  gründlicher  theoretischer
Vorbildung  fehle,  und  dass  Zeichnungen  nie  dasselbe  gewähren,  dass  man
sich  aber  von  dieser  Anschauung  guter  Vorbilder  so  lange  nur  einen  halben,
vielleicht  zum  Teil  gar  keinen  Nutzen  versprechen  könne,  als  der  Beschauende ­
  nicht  zugleich  auf  die  Vorzüge  und  Schönheiten  des  Gegenstandes
aufmerksam  gemacht  oder  seine  Meinung,  es  liege  hier  etwas  Unerreichbares
vor,  nicht  glücklich  bekämpft  werden  könne.  Von  guten  Mustern  lasse  sich
nur  dann  eine  glückliche  ausgedehnte  Wirksamkeit  erwarten,  wenn  sie  von
zweckmässigen,  berichtigenden  und  anregenden  Erläuterungen  Solcher  begleitet

*)  Anm.  Wir  gehen  auf  diesen  Bericht  näher  ein,  weil  er  zeigt,  wie  schon  damals  die  Klagen
des  Gewerbes  und  die  Ratschläge,  wie  denselben  abzuhelfen  wäre,  dieselben  waren,  wie  heute.
            
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