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Die Mehrheit der Finanzkommission der Abgeordnetenkammer sprach
sich ebenfalls für den letzteren Bauplatz aus, und empfahl die Wahl des
selben namentlich auch deshalb, weil bei seiner Benützung die Veräusserung
des wertvollen Legionskasernenplatzes möglich sei und mit dem Erlös min
destens die Hälfte des zu machenden Gesamtaufwands gedeckt werden könnte.
Die Abgeordnetenkammer stimmte dieser Ansicht bei. Sie fasste in ihrer
Sitzung vom 2. Juni 1887 mit 77 gegen 4 Stimmen folgende Beschlüsse:
1. als erste Rate zur Herstellung des Neubaues einen Betrag von rund
217000 dt — darunter 180100 dt. für Erwerbung der vormaligen Garnisons
kirche und des Hofwaschgebäudes (welche durch das Entgegenkommen der
K. Zivillisteverwaltung und des K. Kriegsministeriums ermöglicht war) —
zu verwilligen,
2. bei Aufstellung des Programms für den Neubau eines Gewerbemuseums
nebst Verwaltungsräumen zugleich die Befriedigung der K. Zentralstelle für
die Landwirtschaft sich zur Aufgabe zn stellen,
3. bei Bemessung des erforderlichen Bedürfnisses mit möglichster Spar
samkeit vorzugehen.
Diesen Beschlüssen stimmte die Kammer der Standesherren in ihrer
Sitzung vom 7. Juni 1887 zu, worauf durch das Finanzgesetz vom 14. Juni
1887, Art. 11 (Rgbl. S. 182) das K. Finanzministerium ermächtigt wurde, zu
genanntem Zwecke aus dem Vermögen der Restverwaltung eine Summe von
217000 dt. zu verwenden. Damit war die Ausführung des Baues und zwar
auf der Stelle der vormaligen Gardekaserne beschlossene Sache.
Durch die Ziffer 2 obigen Beschlusses war für das Vorgehen der
K. Staatsregierung eine neue Grundlage gegeben und dieselbe entschloss
sich, nun auch die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in den Neubau
des Landes - Gewerbemuseums aufzunehmen. Infolge hievon hatten beide
Zentralstellen ihre Raumbedürfnisse zu berechnen und es stellte sich heraus,
dass bei dem durch die Aufnahme der landwirtschaftlichen Zentralstelle in
das Bauprogramm eingetretenen bedeutenden Mehrbedarf an Raum eine sehr
erhebliche Reduktion der für die verschiedenen Institute geforderten Raum
flächen unumgänglich sei, • selbst wenn bei der Behandlung des Bauplans
auf die äusserste Ausnützung des Baugrunds besonderer Bedacht genommen
werde.*) Das Ergebnis der über die beiderseitigen Raumforderungen ge
führten Beratungen kam in einem von dem Vorstand der gewerblichen
Zentralstelle aufgestellten Bauprogramm zum Ausdruck, das die Grundlage
bildete für das hierauf unterm 29. Dezember 1887 an die deutschen Archi
tekten ergangene Konkurrenzausschreiben. In letzterem wurde bemerkt,
*) In den ständischen Beratungen war auch die Erstellung eines neben dem Museumsgebäude
besonderen Verwaltungsgebäudes für die beiden Zentralstellen mehrfach berührt worden, und die
K. Staatsregierung war im Hinblick auf die manchen Vorteile, welche ein besonderes Verwaltungs
gebäude gewährt, bemüht, diesen Gedanken, wenn irgend angängig, zu verwirklichen. Es zeigten
sich jedoch bei den hierüber angestellten Untersuchungen und Berechnungen so grosse Schwierigkeiten,
dass für die Aufstellung des ohnedies ungewöhnlich schwierigen Programms die Errichtung eines
besonderen Verwaltungsgebäudes nicht festgehalten werden konnte.