Full text: Das K. Württembergische Landes-Gewerbemuseum in Stuttgart

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Die Mehrheit der Finanzkommission der Abgeordnetenkammer sprach 
sich ebenfalls für den letzteren Bauplatz aus, und empfahl die Wahl des 
selben namentlich auch deshalb, weil bei seiner Benützung die Veräusserung 
des wertvollen Legionskasernenplatzes möglich sei und mit dem Erlös min 
destens die Hälfte des zu machenden Gesamtaufwands gedeckt werden könnte. 
Die Abgeordnetenkammer stimmte dieser Ansicht bei. Sie fasste in ihrer 
Sitzung vom 2. Juni 1887 mit 77 gegen 4 Stimmen folgende Beschlüsse: 
1. als erste Rate zur Herstellung des Neubaues einen Betrag von rund 
217000 dt — darunter 180100 dt. für Erwerbung der vormaligen Garnisons 
kirche und des Hofwaschgebäudes (welche durch das Entgegenkommen der 
K. Zivillisteverwaltung und des K. Kriegsministeriums ermöglicht war) — 
zu verwilligen, 
2. bei Aufstellung des Programms für den Neubau eines Gewerbemuseums 
nebst Verwaltungsräumen zugleich die Befriedigung der K. Zentralstelle für 
die Landwirtschaft sich zur Aufgabe zn stellen, 
3. bei Bemessung des erforderlichen Bedürfnisses mit möglichster Spar 
samkeit vorzugehen. 
Diesen Beschlüssen stimmte die Kammer der Standesherren in ihrer 
Sitzung vom 7. Juni 1887 zu, worauf durch das Finanzgesetz vom 14. Juni 
1887, Art. 11 (Rgbl. S. 182) das K. Finanzministerium ermächtigt wurde, zu 
genanntem Zwecke aus dem Vermögen der Restverwaltung eine Summe von 
217000 dt. zu verwenden. Damit war die Ausführung des Baues und zwar 
auf der Stelle der vormaligen Gardekaserne beschlossene Sache. 
Durch die Ziffer 2 obigen Beschlusses war für das Vorgehen der 
K. Staatsregierung eine neue Grundlage gegeben und dieselbe entschloss 
sich, nun auch die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in den Neubau 
des Landes - Gewerbemuseums aufzunehmen. Infolge hievon hatten beide 
Zentralstellen ihre Raumbedürfnisse zu berechnen und es stellte sich heraus, 
dass bei dem durch die Aufnahme der landwirtschaftlichen Zentralstelle in 
das Bauprogramm eingetretenen bedeutenden Mehrbedarf an Raum eine sehr 
erhebliche Reduktion der für die verschiedenen Institute geforderten Raum 
flächen unumgänglich sei, • selbst wenn bei der Behandlung des Bauplans 
auf die äusserste Ausnützung des Baugrunds besonderer Bedacht genommen 
werde.*) Das Ergebnis der über die beiderseitigen Raumforderungen ge 
führten Beratungen kam in einem von dem Vorstand der gewerblichen 
Zentralstelle aufgestellten Bauprogramm zum Ausdruck, das die Grundlage 
bildete für das hierauf unterm 29. Dezember 1887 an die deutschen Archi 
tekten ergangene Konkurrenzausschreiben. In letzterem wurde bemerkt, 
*) In den ständischen Beratungen war auch die Erstellung eines neben dem Museumsgebäude 
besonderen Verwaltungsgebäudes für die beiden Zentralstellen mehrfach berührt worden, und die 
K. Staatsregierung war im Hinblick auf die manchen Vorteile, welche ein besonderes Verwaltungs 
gebäude gewährt, bemüht, diesen Gedanken, wenn irgend angängig, zu verwirklichen. Es zeigten 
sich jedoch bei den hierüber angestellten Untersuchungen und Berechnungen so grosse Schwierigkeiten, 
dass für die Aufstellung des ohnedies ungewöhnlich schwierigen Programms die Errichtung eines 
besonderen Verwaltungsgebäudes nicht festgehalten werden konnte.
	        

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