Full text : Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe (1903/04)

27.  August  1904.

WÜRTTEMBERQISCHE  BAUZEITUNQ.

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Unterfahren  von  Gebäuden.

Nachdruck  verboten.

ATK-  Bei  Ausführung  von  Neubauten ­
  zeigt  es  sich  sehr  häufig,  daß
die  Fundamente  eines  vorhandenen  Nachbargebäudes ­
  oder  auch  einer  kleineren
benachbarten  Bauanlage  nicht  so  tief
gehen,  wie  die  Fundamente  des  Neubaues ­
  anzulegen  sind.  Infolgedessen
würden  beim  Ausschachten  der  Baugrube
und  der  Fundamentgräben  für  den  Neubau ­
  nicht  nur  die  alten  Fundamente  des
bestehenden  Gebäudes,  sondern  auch
das  unter  diesem  liegende,  unter  Umständen ­
  sogar  sehr  lockere  Erdreich  freigelegt ­
  und  der  ganze  alte  Bau  somit
gefährdet  werden.  Abgesehen  von  den
für  Leben  und  Gesundheit  von  Menschen
entstehenden  Gefahren  können  nun  den
verantwortlichen  Leitern  des  Neubaues
sehr  bedeutende  Entschädigungspflichten
entstehen,  wenn  sie  die  Nachbarfundamente ­
  nicht  nach  allen  Regeln  der  Kunst
„unterfahren“  oder  „unterfangen“  haben,
d.  h.  nicht  alle  notwendigen  Vorsichtsmaßregeln ­
  zur  Verhinderung  des  Schadens
treffen.  Man  wird  sich  kaum  jemals  mit
Erfolg  auf  die  schlechte  Fundierung  des
benachbarten  Baues  berufen  können,
denn  sehr  häufig  werden  auch  sehr  gut
fundierte  Bauanlagen  durch  den  Neubau
schon  deshalb  gefährdet,  '  weil  durch
Freilegung  der  alten  Fundamente  eine
Unterspülung  derselben  bewirkt  wird,
sei  es  durch  andringendes  Grundwasser
oder  auch  durch  Ansammlung  von  Tagewasser ­
  in  der  neuhergestellten  Baugrube.
Aus  dieser  Ueberlegung  ergibt  sich,
daß  man  bei  Ausschachtung  der  Baugrube ­
  vor  allen  Dingen  nicht  sofort  bis
an  den  Nachbarbau  herangehen  darf;
man  wird  einige  Meter  von  dem  Nachbargebäude ­
  abbleiben  und  nur  einen
schmalen  Stollen  durch  den  verbleibenden ­
  großen  Erdblock  an  die  benachbarte
Giebelmauer,  Hofmauer  u.  s.  w.  treiben,  um  festzustellen,
wie  tief  eigentlich  die  Fundamente  des  bestehenden  Gebäudes ­
  hinabgehen  und  wie  der  Boden  unter  denselben
beschaffen  ist.  Dann  wird  man  ein  Stück  des  .Erdblocks  entfernen, ­
  das  Nachbarfundament  untermauern  und  das  entsprechende ­
  Stück  der  Grundmauer  des  Neubaues  ausführen.
So  hat  man  stückweis  fortzuschreiten,  bis  das  benachbarte
Fundament  auf  seine  ganze  Länge  unterfangen  und  durch  die
anstoßende  Mauer  des  Neubaues  auch  noch  gestützt  ist.
Häufig  sieht  man,  daß  eine  Giebelwand  gleichzeitig  an  beiden
Enden  unterfahren  wird,  obwohl  diese  Punkte  am  meisten
gefährdet  sind.  Es  ist  überhaupt  sehr  riskant,  an  mehreren
Stellen  zugleich  zu  beginnen,  und  bei  größeren  Tiefen  und
zweifelhaftem  Boden  möchte  ich  sehr  davon  abraten,  derartige
Experimente  zu  machen,  welche  in  99  Fällen  glücken,  aber
im  hundertsten  zum  mindesten  Ursache  zu  allerlei  peinlichen
Zwischenfällen  geben.
Selbstverständliche  Voraussetzung  für  das  Unterfahren  alter
Fundamente  ist  aber,  daß  sich  unter  denselben  überhaupt  in
nicht  zu  erheblicher  Tiefe  ein  guter  Baugrund  vorfinde.
Schöpfarbeiten  zur  Beseitigung  des  Grundwassers  sind  hier
sehr  gefährlich,  weil  durch  die  Pumparbeit  der  Boden  gelockert ­
  und  die  Festigkeit  des  Gebäudes  wesentlich  beeinträchtigt ­
  wird.  Häufig  ist  das  Unterfahren  alter  Gebäude,
welche  bis  dahin  nur  durch  Anlehnen  an  die  beiden  Nachbarn ­
  gehalten  wurden,  so  schwierig,  daß  man  zunächst  von
einem  Unterfangen  ganz  absehen  muß.  Es  müssen  konstruktive ­
  Maßregeln  andrer  Art  getroffen  werden.  Ein  gebräuchlicher ­
  Weg  besteht  z.  B.  darin,  daß  man  an  der  Nachbarwand ­
  stets  nur  so  viel  frei  legt,  um  einzelne,  in  Klinkern
und  Zement  herzustellende  Pfeiler  für  den  Neubau  auszuführen, ­
  welche  durch  kräftige  Bögen  miteinander  verbunden
werden.  Diese  Bögen  übertragen  dann  die  Last  der  Giebelmauer ­
  des  Neubaues  auf  die  Pfeiler,  während  der  ganze

Neubau  nun  wieder  dem  auf  unsicherem  Grunde  stehenden
alten  Gebäude  als  Stütze  dienen  muß.  Nach  Fertigstellung
des  Rohbaues  kann  man  dann  schließlich  auch  ohne  Zagen
an  das  Unterfangen  des  alten  Gebäudes  herangehen,  indem
man  im  Kellergeschoß  zwischen  den  Pfeilern  das  unter  dem
Fundament  des  Nachbarhauses  liegende  Erdreich  herausholt
und  durch  stückweis  auszuführendes  Klinkermauerwerk  ersetzt. ­
  Nachdem  dies  geschehen,  können  natürlich  auch  die
zwischen  den  Pfeilern  des  Neubaues  liegenden  Nischen  ausgemauert
  werden.  Ich  möchte  noch  betonen,  daß  bei  diesem
Verfahren  die  Nachbarwand  zwar  nicht  in  ganzer  Länge  unterfahren ­
  wird,  daß  die  kurzen  Unterbrechungen  aber  ohne  Einfluß ­
  sind,  zumal  der  ganze  sicher  fundierte  Neubau  den
schwachen  Nachbar  stützt.
Steht  das  alte  Gebäude  auf  gutem,  festem  Sandboden,  so
kann  man  von  einem  Unterfahren  der  alten  Fundamente  Abstand ­
  nehmen,  wenn  die  Fundamente  des  Neubaues  nur
etwa  50  bis  80  cm  tiefer  geführt  werden.  Aber  in  diesem
Falle  darf  man  auch  nicht  die  ganze  Nachbarwand  freilegen;
man  muß  vielmehr  die  anstoßende  Grundmauer  des  Neubaues
in  kurzen  Stücken  ausführen,  wobei  die  Steine  direkt  gegen
den  senkrecht  abzustoßenden  Boden  unter  dem  Nachbarfundamente ­
  anzustoßen  sind,  so  daß  jedes  Ausweichen  desselben ­
  unmöglich  gemacht  wird.
Beim  kunstgerechten  Unterfahren  gebietet  es  auch  die  Vorsicht, ­
  nicht  zu  große  Mengen  des  von  den  Fundamenten
gedrückten  Erdreichs  auf  einmal  zu  entfernen;  man  pflegt
daher  häufig  unter  den  Nachbarfundamenten  in  gewissen
Entfernungen  nur  so  viel  von  dem  Boden  herauszuholen,  daß
gerade  Raum  für  kleine  Stützpfeiler  gewonnen  wird,  die  mit
Verzahnung  ausgeführt  werden  können.  Erst  nach  vollständigem ­
  Abbinden  derselben  wird  dann  das  Erdreich  zwischen
diesen  Stützpfeilern  herausgeholt  und  das  übrige  Mauerwerk
zwischen  den  Pfeilern  in  regelrechtem  Verbände  hergestellt.
            
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