Volltext : Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe (1903/04)

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WÜRTTEMBERGISCHE  BAUZEITUNG.

Nr.  38.

sehen  werden.  Gesimse  werden  am  besten  in  der  Weise  hergestellt, ­
  daß  man  an  der  betreffenden  Stelle  ein  horizontal
liegendes  Holz  mit  einstampft,  welches  später  entfernt  wird.
Es  entsteht  so  eine  Aussparung,  in  welche  später  das  aus
Zement  gegossene  oder  aus  Werk-  bezw.  Verblendsteinen

herzustellende  Gesims  eingefügt  werden  kann.  Derartige
Mauern  können  auch  regelrecht  mit  dünnen  Platten  von  oben
bis  unten  verkleidet  werden,  so  daß  man  die  wahre  Natur
des  Baustoffes,  dessen  Färbung  im  allgemeinen  ja  ziemlich
unansehnlich  ist,  nicht  zu  erkennen  vermag.

Die  württembergische  Steuerreform  mit  Bezug  auf  das  Baugewerbe.
(Fortsetzung.)  Von  R.  H.

3.  Abschnitt.
Die  Ergänzungssteuern.
Durch  die  Einkommensteuer  wird  ein  Arbeiter  mit  einem
jährlichen  Lohneinkommen  von  1800  M.  mit  der  gleichen
Steuer  belastet  wie  ein  Hausbesitzer  mit  einem  aus  der  Vermietung ­
  seines  schuldenfreien  Hauses  fließenden  gleich  hohen
Einkommen,  obgleich  doch  offenbar  die  Leistungsfähigkeit
der  beiden  Personen  vom  steuerlichen  Standpunkt  aus  eine
ganz  verschiedene  ist.  Denn  während  der  Lohnarbeiter,  wenn
seine  Arbeitskraft  versiegt,  nichts  mehr  übrig  hat,  bleibt  dem
Hausbesitzer  immer  noch  die  Möglichkeit,  durch  Verkauf
seines  Hauses  auf  eine  Reihe  von  Jahren  das  Leben  zu
fristen.  Die  Einkommensteuer  ist  eben  bei  allen  ihren  Vorzügen ­
  nicht  imstande,  den  verschiedenen  Grad  der  Fundierung ­
  des  Einkommens  zu  berücksichtigen.  Um  dies  zu  erreichen, ­
  bedarf  es  noch  sogenannter  Ergänzungssteuern.  In
neuester  Zeit  wird  vielfach  eine  Vermögenssteuer  für  die
beste  Ergänzung  einer  allgemeinen  Einkommensteuer  angesehen. ­
  Auch  bei  Beratung  der  württembergischen  Steuerreform ­
  sind  mannigfache  Stimmen  für  gleichzeitige  Einführung
einer  Vermögenssteuer  laut  geworden.  Die  Regierung  stellte
sich  aber  auf  den  Standpunkt,  daß  die  gleichzeitige  Einführung ­
  zweier  neuer  Steuern  entschieden  des  Guten  zu  viel  sei,
einmal  wegen  der  Schwierigkeit,  diese  beiden  Steuern  mit
dem  verfügbaren  Personal  durchzuführen,  sodann  wegen  des
unsicheren  finanziellen  Ergebnisses  schon  der  Einkommensteuer ­
  allein,  endlich  aber  wegen  der  mit  Einführung  einer
neuen  Steuer  regelmäßig  verbundenen  und  vielfach  unverdiente
Vermögenszuwendungen  und  Vermögensverluste  enthaltenden
Lastenverschiebungen,  welche  durch  die  gleichzeitige  Einführung ­

  einer  Vermögenssteuer  noch  gesteigert  worden  wären.
Die  Regierung  hat  vielmehr  vorgeschlagen,  die  Ergänzung
der  Einkommensteuer  mit  Hilfe  der  bisherigen  Ertragssteuern
dadurch  herbeizuführen,  daß  aus  letzteren  der  persönliche
Arbeitsverdienst  ausgeschieden  und  nur  der  Vermögensertrag
aber  mit  einem  gegen  bisher  wesentlich  ermäßigten  Steuersatz ­
  künftig  noch  der  Steuer  unterworfen  werde.
Da  die  Regierung  davon  ausging,  daß  das  Grundkataster
lediglich  ein  Vermögensertragskataster  darstelle  und  weder  persönlichen ­
  Arbeitsverdienst  noch  Unternehmergewinn  enthalte,  so
schlug  sie  in  einer  Novelle  zu  dem  Grund-,  Gebäude-  und  Gewerbesteuergesetz ­
  vom  28.  April  1873  vor,  das  Grundkataster
ohne  weiteres  beizubehalten.  Die  Stände  pflichteten  dieser  Auffassung ­
  im  allgemeinen  bei,  beschlossen  aber  mit  Zustimmung
der  Regierung  im  Hinblick  auf  den  seit  der  allgemeinen
Katastrierung  auf  Grund  des  73er  Gesetzes  wesentlich  gesunkenen ­
  Reinertrag  der  Landwirtschaft  das  Kataster  der
Weinberge  erst  nach  einem  Abstrich  von  40  %  und  das  übrige
Grundkataster  mit  Ausnahme  der  Waldungen,  deren  Kataster
unverändert  bleiben  sollte,  erst  nach  einem  Abzug  von  20  %
der  Steuerberechnung  zugrunde  zu  legen.
Das  Gebäudekataster  wurde  als  reines  Vermögenskataster
unverändert  beibehalten,  doch  ist  vorgesehen,  daß  dasselbe
durch  zeitweise  Revisionen  künftig  mit  der  Wirklichkeit  in
Uebereinstimmung  erhalten  wird.
Am  einschneidensten  gestalteten  sich  die  Aenderungen
des  Gesetzes  von  1873  bei  der  Gewerbesteuer.  Zwar
ging  der  ursprüngliche  Vorschlag  der  Regierung,  welche
den  bei  der  Einschätzung  festgestellten  Arbeitsverdienst  ohne
weiteres  am  Gewerbesteuerkapital  streichen  und  die  Steuer
in  eine  solche  vom  gewerblichen  Betriebskapital  umwandeln

Die  Neuanlage  des  Nationalmuseums  zu  Neapel.
Von  Franz  Fammler.
(Nachdruck  verboten.)
Binnen  kurzem  wird  sich  die  Stadt  Neapel  einer  Antikensammlung ­
  rühmen  dürfen,  deren  genial  geplante  und  in  kaum
zweijähriger  Arbeit  mit  feinsinnigem  Kunstverständnis  durchgeführte ­
  Neuordnung  dem  Museo  Nazionale  wohl  den  glänzendsten ­
  Platz  unter  allen  ähnlichen  Monumenten  Italiens
sichert.  Voll  überraschten  Erstaunens  gewahrt  man  nicht
allein  den  erlesenen  Geschmack,  der  hier  bei  der  ganzen  bis
ins  scheinbar  kleinste  Detail  mit  liebevoller  Sorgfalt  und
minutiösester  Sachkunde  wahrgenommenen  Neuanlage  obgewaltet, ­
  sondern  nachhaltiger  noch  empfindet  man  die  in
bislang  wohl  beispielloser  künstlerischer  Meisterschaft  ins
Werk  gesetzte  architektonische  Raumdisposition  und  Innendekoration, ­
  die  dem  Wesen  der  hier  zur  Schau  gestellten
Kunstobjekte  selbst  in  der  kleinsten  Einzelheit  gerecht  wird,
so  daß  den  Besucher  beim  Betreten  dieser  Räume  ein  Hauch
jener  klassischen  Zeiten  fühlbar  umfängt.  Vorbehaltlos  muß
daher  hier  selbst  der  Mißgünstige,  so  wenige  es  deren  auch
in  diesem  Falle  geben  mag,  dem  Urteile  beipflichten,  daß
dieses  Museum  für  ganz  Italien  ein  bleibendes  Ereignis  bedeutet, ­
  dem  nicht  so  sehr  die  uneingeschränkte  Anerkennung,
als  vielmehr  der  bewundernde  Neid  des  gesamten  übrigen
Kultureuropas  sich  zuwendet,  nicht  allein  und  auch  nicht
zumeist  wegen  des  hier  in  seltener  und  kostbarster  Fülle  geborgenen ­
  Antikenmaterials.  Weil  man  aber  überall,  in  jeder
Placierung  jeder  scheinbar  noch  so  wenig  belangreichen
dekorativen  Maßnahme  deutlich  den  Spuren  ernster  Arbeit
begegnet,  die  von  den  Architekten  vorher  bewältigt  sein
mußte,  ehe  an  die  endgültige  Aufstellung  auch  nur  gedacht
werden  durfte  —  aus  diesem  Grunde  vornehmlich  wird  jeder,
der  da  weiß,  in  wie  hohem  Grade  die  plastischen  Kunstschätze ­
  des  klassischen  Altertums  in  ihrer  Wirkung  auf  die  der

Antike  eigne  architektonische  Umrahmung  angewiesen  sind,
auch  die  Bedeutung  voll  ermessen  können,  welche  jetzt  dem
Museo  Nazionale  wegen  seiner  im  reinsten  Geiste  der  Antike
architektonisch  erdachten  und  von  diesem  Geiste  lebendig
durchwobenen  Neugestaltung  von  der  gesamten  kunstsinnigen
und  kunstverständigen  Welt  zugesprochen  werden  muß.
Eine  glanzvolle  Bestätigung  hierfür  bietet  schon  in  dem
die  Skulpturen  und  Bronzen  umschließenden  Erdgeschoß  das
Vestibül,  für  welches  durch  Aufstellung  der  Gewandstatuen
an  den  mächtigen  Pfeilern,  der  antiken  Sarkophage  an  den
Wänden,  der  Reiterstatuen  in  den  Seitenschiffen  eine  in  jeder
Hinsicht  würdige  und  angemessene  Ausschmückung  erzielt
ist.  Wirkungsvoll  in  wohltuendem  Relief  hebt  sich  das  leuchtende ­
  Weiß  der  Skulpturen  von  dem  dunkelroten  Tuche  ab,
mit  dem  ein  glücklicher  Gedanke  die  Wände  ausschlagen
hieß.  Historische,  topographische,  vor  allem  aber  stilistische
Gesichtspunkte  sind  hier  für  die  Aufstellung  maßgebend  gewesen. ­
  Völlig  neu  erscheint  eine  Unmenge  dekorativer  Gegenstände, ­
  die,  nachdem  sie  Jahre  hindurch  als  ungehobene
Schätze  im  verborgenen  geruht,  erst  jetzt  durch  die  neuartige
geschmackvolle  Disposition  in  das  wohlverdiente  helle  Tageslicht ­
  treten  durften.
Für  die  herrlichen  Bronzestatuen  und  Büsten  der  römischen
Kaiser  in  der  links  vom  Eingänge  angelegten  Bronzenabteilung
hat  wohl,  mit  einziger  Ausnahme  vielleicht  des  Kapitolinischen
Museums,  kaum  noch  eine  zweite  Sammlung  gleiche  Werte
aufzuweisen.  Den  Hermenbüsten,  die  gleichfalls  hier  ihren
Platz  gefunden  haben,  hat  sich  auch  der  blinde  Sänger  Homer
zugesellt,  wiewohl  zu  seiner  würdevollen  Schlichtheit  das
neue  Piedestal  nur  schwer  eine  angemessene  Stimmung  aufkommen
  läßt.
Einen  besonders  festlichen  Charakter  haben  die  Architekten
unverkennbar  dem  ersten  Stockwerk  verliehen,  um  die  Wirkung
der  hier  untergebrachten  antiken  Wandgemälde  desto  nachhaltiger ­
  zur  vollen  Entfaltung  gelangen  zu  lassen.  In  der
            
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