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WÜRTTEMBERGISCHE BAUZEITUNG.
Nr. 38.
sehen werden. Gesimse werden am besten in der Weise hergestellt,
daß man an der betreffenden Stelle ein horizontal
liegendes Holz mit einstampft, welches später entfernt wird.
Es entsteht so eine Aussparung, in welche später das aus
Zement gegossene oder aus Werk- bezw. Verblendsteinen
herzustellende Gesims eingefügt werden kann. Derartige
Mauern können auch regelrecht mit dünnen Platten von oben
bis unten verkleidet werden, so daß man die wahre Natur
des Baustoffes, dessen Färbung im allgemeinen ja ziemlich
unansehnlich ist, nicht zu erkennen vermag.
Die württembergische Steuerreform mit Bezug auf das Baugewerbe.
(Fortsetzung.) Von R. H.
3. Abschnitt.
Die Ergänzungssteuern.
Durch die Einkommensteuer wird ein Arbeiter mit einem
jährlichen Lohneinkommen von 1800 M. mit der gleichen
Steuer belastet wie ein Hausbesitzer mit einem aus der Vermietung
seines schuldenfreien Hauses fließenden gleich hohen
Einkommen, obgleich doch offenbar die Leistungsfähigkeit
der beiden Personen vom steuerlichen Standpunkt aus eine
ganz verschiedene ist. Denn während der Lohnarbeiter, wenn
seine Arbeitskraft versiegt, nichts mehr übrig hat, bleibt dem
Hausbesitzer immer noch die Möglichkeit, durch Verkauf
seines Hauses auf eine Reihe von Jahren das Leben zu
fristen. Die Einkommensteuer ist eben bei allen ihren Vorzügen
nicht imstande, den verschiedenen Grad der Fundierung
des Einkommens zu berücksichtigen. Um dies zu erreichen,
bedarf es noch sogenannter Ergänzungssteuern. In
neuester Zeit wird vielfach eine Vermögenssteuer für die
beste Ergänzung einer allgemeinen Einkommensteuer angesehen.
Auch bei Beratung der württembergischen Steuerreform
sind mannigfache Stimmen für gleichzeitige Einführung
einer Vermögenssteuer laut geworden. Die Regierung stellte
sich aber auf den Standpunkt, daß die gleichzeitige Einführung
zweier neuer Steuern entschieden des Guten zu viel sei,
einmal wegen der Schwierigkeit, diese beiden Steuern mit
dem verfügbaren Personal durchzuführen, sodann wegen des
unsicheren finanziellen Ergebnisses schon der Einkommensteuer
allein, endlich aber wegen der mit Einführung einer
neuen Steuer regelmäßig verbundenen und vielfach unverdiente
Vermögenszuwendungen und Vermögensverluste enthaltenden
Lastenverschiebungen, welche durch die gleichzeitige Einführung
einer Vermögenssteuer noch gesteigert worden wären.
Die Regierung hat vielmehr vorgeschlagen, die Ergänzung
der Einkommensteuer mit Hilfe der bisherigen Ertragssteuern
dadurch herbeizuführen, daß aus letzteren der persönliche
Arbeitsverdienst ausgeschieden und nur der Vermögensertrag
aber mit einem gegen bisher wesentlich ermäßigten Steuersatz
künftig noch der Steuer unterworfen werde.
Da die Regierung davon ausging, daß das Grundkataster
lediglich ein Vermögensertragskataster darstelle und weder persönlichen
Arbeitsverdienst noch Unternehmergewinn enthalte, so
schlug sie in einer Novelle zu dem Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetz
vom 28. April 1873 vor, das Grundkataster
ohne weiteres beizubehalten. Die Stände pflichteten dieser Auffassung
im allgemeinen bei, beschlossen aber mit Zustimmung
der Regierung im Hinblick auf den seit der allgemeinen
Katastrierung auf Grund des 73er Gesetzes wesentlich gesunkenen
Reinertrag der Landwirtschaft das Kataster der
Weinberge erst nach einem Abstrich von 40 % und das übrige
Grundkataster mit Ausnahme der Waldungen, deren Kataster
unverändert bleiben sollte, erst nach einem Abzug von 20 %
der Steuerberechnung zugrunde zu legen.
Das Gebäudekataster wurde als reines Vermögenskataster
unverändert beibehalten, doch ist vorgesehen, daß dasselbe
durch zeitweise Revisionen künftig mit der Wirklichkeit in
Uebereinstimmung erhalten wird.
Am einschneidensten gestalteten sich die Aenderungen
des Gesetzes von 1873 bei der Gewerbesteuer. Zwar
ging der ursprüngliche Vorschlag der Regierung, welche
den bei der Einschätzung festgestellten Arbeitsverdienst ohne
weiteres am Gewerbesteuerkapital streichen und die Steuer
in eine solche vom gewerblichen Betriebskapital umwandeln
Die Neuanlage des Nationalmuseums zu Neapel.
Von Franz Fammler.
(Nachdruck verboten.)
Binnen kurzem wird sich die Stadt Neapel einer Antikensammlung
rühmen dürfen, deren genial geplante und in kaum
zweijähriger Arbeit mit feinsinnigem Kunstverständnis durchgeführte
Neuordnung dem Museo Nazionale wohl den glänzendsten
Platz unter allen ähnlichen Monumenten Italiens
sichert. Voll überraschten Erstaunens gewahrt man nicht
allein den erlesenen Geschmack, der hier bei der ganzen bis
ins scheinbar kleinste Detail mit liebevoller Sorgfalt und
minutiösester Sachkunde wahrgenommenen Neuanlage obgewaltet,
sondern nachhaltiger noch empfindet man die in
bislang wohl beispielloser künstlerischer Meisterschaft ins
Werk gesetzte architektonische Raumdisposition und Innendekoration,
die dem Wesen der hier zur Schau gestellten
Kunstobjekte selbst in der kleinsten Einzelheit gerecht wird,
so daß den Besucher beim Betreten dieser Räume ein Hauch
jener klassischen Zeiten fühlbar umfängt. Vorbehaltlos muß
daher hier selbst der Mißgünstige, so wenige es deren auch
in diesem Falle geben mag, dem Urteile beipflichten, daß
dieses Museum für ganz Italien ein bleibendes Ereignis bedeutet,
dem nicht so sehr die uneingeschränkte Anerkennung,
als vielmehr der bewundernde Neid des gesamten übrigen
Kultureuropas sich zuwendet, nicht allein und auch nicht
zumeist wegen des hier in seltener und kostbarster Fülle geborgenen
Antikenmaterials. Weil man aber überall, in jeder
Placierung jeder scheinbar noch so wenig belangreichen
dekorativen Maßnahme deutlich den Spuren ernster Arbeit
begegnet, die von den Architekten vorher bewältigt sein
mußte, ehe an die endgültige Aufstellung auch nur gedacht
werden durfte — aus diesem Grunde vornehmlich wird jeder,
der da weiß, in wie hohem Grade die plastischen Kunstschätze
des klassischen Altertums in ihrer Wirkung auf die der
Antike eigne architektonische Umrahmung angewiesen sind,
auch die Bedeutung voll ermessen können, welche jetzt dem
Museo Nazionale wegen seiner im reinsten Geiste der Antike
architektonisch erdachten und von diesem Geiste lebendig
durchwobenen Neugestaltung von der gesamten kunstsinnigen
und kunstverständigen Welt zugesprochen werden muß.
Eine glanzvolle Bestätigung hierfür bietet schon in dem
die Skulpturen und Bronzen umschließenden Erdgeschoß das
Vestibül, für welches durch Aufstellung der Gewandstatuen
an den mächtigen Pfeilern, der antiken Sarkophage an den
Wänden, der Reiterstatuen in den Seitenschiffen eine in jeder
Hinsicht würdige und angemessene Ausschmückung erzielt
ist. Wirkungsvoll in wohltuendem Relief hebt sich das leuchtende
Weiß der Skulpturen von dem dunkelroten Tuche ab,
mit dem ein glücklicher Gedanke die Wände ausschlagen
hieß. Historische, topographische, vor allem aber stilistische
Gesichtspunkte sind hier für die Aufstellung maßgebend gewesen.
Völlig neu erscheint eine Unmenge dekorativer Gegenstände,
die, nachdem sie Jahre hindurch als ungehobene
Schätze im verborgenen geruht, erst jetzt durch die neuartige
geschmackvolle Disposition in das wohlverdiente helle Tageslicht
treten durften.
Für die herrlichen Bronzestatuen und Büsten der römischen
Kaiser in der links vom Eingänge angelegten Bronzenabteilung
hat wohl, mit einziger Ausnahme vielleicht des Kapitolinischen
Museums, kaum noch eine zweite Sammlung gleiche Werte
aufzuweisen. Den Hermenbüsten, die gleichfalls hier ihren
Platz gefunden haben, hat sich auch der blinde Sänger Homer
zugesellt, wiewohl zu seiner würdevollen Schlichtheit das
neue Piedestal nur schwer eine angemessene Stimmung aufkommen
läßt.
Einen besonders festlichen Charakter haben die Architekten
unverkennbar dem ersten Stockwerk verliehen, um die Wirkung
der hier untergebrachten antiken Wandgemälde desto nachhaltiger
zur vollen Entfaltung gelangen zu lassen. In der