Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG

NB.  12

Schlößchen  Offenhausen  bei  Neu-Ulm.  Nach  einer  Zeichnung  von
Wilhelm  JÄGEE-Stuttgart
zur  Abänderung  seines  Wasserwerks  durch  Nichtausfübrung
  der  Abänderung  verjähren  zu  lassen  (Art.  36  des
Wassergesetzes,  §  49  der  Gewerbeordnung)  oder  auf
das  aus  der  Genebmigungs-  und  Yerleibungsurkunde
hervorgebende  Recht  förmlich  zu  verzichten.  (Art.  44
des  Wassergesetzes.)  —x.
DAS  BERGISCHE  HAUS
Auf  Anregung  des  Bergischen  Geschichtsvereins  fand  am
24.  Februar  in  Elberfeld  eine  Versammlung  statt,  um
durch  gemeinschaftliche  Beratung  Mittel  und  Wege  zu
finden,  die  bergische  Bauweise  wieder  zu  beleben  und  zu
fördern,  um  das  bergische  Haus  der  Nachwelt  zu  erhalten.
Viel  photographisches  und  zeichnerisches  Material  war
ausgestellt,  das  das  bergische  Haus  in  allen  seinen
malerischen  und  künstlerischen  Foi’men  darstellte.  Baurat ­
  ScHÖNFELDEK-Elberfeld  wies  als  Vorsitzender  darauf
hin,  daß  der  Stolz  auf  das  Emporblühen  unsers  Landes
den  Wunsch  habe  wach  werden  lassen,  seine  mannigfachen ­
  Baudenkmäler,  die  Merksteine  in  seiner  Geschichte,
auf  die  Nachwelt  wirken  zu  lassen,  die  heimatliche  Bauweise ­
  zu  erhalten  und  die  Kunstdenkmäler  des  Heimatlandes ­
  zu  sammeln.  Der  von  dem  Provinzial-Konservator
Dr.  Cremen  -  Bonn  an  den  Bergischen  Geschichtsverein
ergangene  Ruf,  in  dem  angedeuteten  Sinne  zu  wirken,
habe  einen  gut  vorbereiteten  Boden  gefunden.  Mit  Hilfe
der  Provinzialverwaltung  und  Unterstützung  weiter  Kreise
beabsichtige  man  einen  Wettbewerb  auszuschreiben  zur
Erlangung  von  vorbildlichen  und  mustergültigen  Entwürfen ­
  in  den  charakteristischen  Formen  aller  bergischen
Stilarten.  Als  Unterlage  für  den  Wettbewerb  sei  vor
allen  Dingen  eine  Art  Vorlagematerial  notwendig,  eine
Art  Studienkompendium,  um  weiteren  Kreisen  Gelegenheit ­
  zur  Beteiligung  an  dem  Wettbewerb  zu  geben.  Ein
guter  Anfang  sei  in  dem  bereits  vorliegenden  Werk  des
Architekten  und  Lehrers  an  der  Elberfelder  Kunstgewerbeschule ­
  Hindeeer  (geborener  Stuttgarter)  schon  vorhanden;
der  Verfasser  habe  hier  in  überaus  geschickter  Weise  den
Weg  gezeigt.
Ueber  die  Eigenart  des  bergischen  Hauses,  das  mit  seiner
Schieferbekleidung,  seinem  weißgestrichenen  Holz  werk
und  seinen  grünen  Fensterläden  jedem  Fremden,  der  zum
ersten  Male  das  bergische  Land  besucht,  sogleich  in  die
Augen  springt,  verbreitete  sich  Mittelschullehrer  Schell-Elberfeld.
  In  erster  Linie  habe  es  sich  bei  den  Vorarbeiten ­
  darum  gehandelt,  das  Verbreitungsgebiet  des
bergischen  Hauses  festzustellen,  das  sich  wesentlich  vom
sogenannten  fränkischen  unterscheide.  Es  sei  kein  Zweifel,

daß  es  aus  dem  altsächsischen  Hause  hervorgegangen  sei.
Durch  die  Industrie  stark  beeinflußt,  seien  mannigfache
Abarten  in  den  verschiedenen  Gegenden  entstanden.  Sein
Grundtypus  stamme  aus  der  Rokokozeit;  noch  in  der
Empirezeit  habe  er  kräftige  Blüten  getrieben  und  sich
bis  in  die  Biedermeierzeit  erhalten.  Sein  geographischer
Verbreitungsbezirk  erstreckte  sich  südlich  bis  Gummersbach, ­
  nördlich  bis  Langenberg  und  westlich  bis  zum
Ausgang  des  bergischen  Landes.  Seine  Ostgrenze  ist
nicht  genau  bestimmbar,  da  es  sich  über  die  Grenzen  des
Herzogtums  Berg  nach  Westfalen  in  die  alte  Mark  hinein
ausgebreitet  bat.  Aus  der  Landschaft  herausgewachsen,
muß  es  mit  dieser  betrachtet  und  mit  dem  Menschenschläge, ­
  der  diese  bewohnt,  in  Verbindung  gebracht
werden.  Es  ist  ein  Muster  von  Zweckmäßigkeit.
Nachdem  sich  der  erste  Ausschuß  gebildet  hatte,  wurde
folgender  Antrag  einstimmig  angenommen:  1.  die  bergischen ­
  Bauwerke  sollen  in  Darstellungen  gesammelt  und
in  einem  Werke  herausgegeben  werden,  2.  es  soll  ein
Wettbewerb  zur  Erlangung  geeigneter  Pläne  zur  Förderung ­
  der  bergischen  Bauweise  vorbereitet  und  ausgeschrieben ­
  werden,  3.  die  erforderlichen  Geldmittel
werden  durch  Herantreten  an  die  obengenannten  Vereine
und  Korporationen  aufgebracht  werden.
FEUERSICHERE  TÜREN
Wie  bekannt,  schreibt  die  württembergische  Bauordnung
bei  Türöffnungen  in  Brandscheidemauern  vor,  daß  dieselben ­
  mit  eisernen  Türen  abzuschließen  sind.  Nur  im
Erdgeschoß  werden  auch  eichene  Türen  gestattet  oder
solche  von  Tannenholz,  wenn  dieselben  auf  einer  Seite
mit  Eisenblech  verkleidet  werden.  Wer  aber  schon  Gelegenheit ­
  gehabt  hat  zu  beobachten,  wie  eiserne  Türen
bei  einem  Brand  mit  größerer  Hitzentwicklung  sich  verziehen, ­
  ja  geradezu  sich  ausbauchen  und  rotglühend  werden,
so  daß  dieser  Verschluß  als  ungenügend  bezeichnet  werden
muß,  der  wird  bei  Räumen,  wo  es  sich  um  einen  möglichst
feuersicheren  Abschluß  handelt,  zu  andern  Mitteln  greifen.
Hier  gibt  es  nun  verschiedene  Arten  von  Lösungen,  je

Türe  am  Neuen  Bau  in  Ulm.  Nach  einer  Zeichnung  von
Wilhelm  JXGEK-Stuttgart
	        
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