Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

7.  APRIL  1906

BAUZEITUNG

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kann  durch  Vorhänge  oder  andre  Einrichtungen
geschwächt  werden.  Nach  den  neuesten  Anschauungen, ­
  wie  sie  insbesondere  beim  Nürnberger
Kongreß  1904  zum  Ausdruck  kamen,  sollen  Schulräume ­
  nur  vor  oder  nach  dem  Unterricht  von
direkten  Sonnenstrahlen  belichtet  werden.  Diese
Ansicht  wird  auch  durchweg  von  dem  Oberamt
und  Oberamtsphysikat  Leonberg  auf  Grund  praktischer ­
  Erfahrungen  geteilt,  und  hiernach  dürfte
über  die  Lage  jetzt  der  Grundsatz  gelten:  Die
Schulräume  sind  am  besten  nach  Nordosten  oder
Nordwesten  zu  legen.  Auch  die  herrschenden ­
  Windrichtungen  sollten  nicht  unberücksichtigt ­
  bleiben.  Da  in  Deutschland  die  gewöhnliche ­
  Windrichtung  von  Südwesten  nach
Nordosten  und  umgekehrt  ist,  so  wird  ein
in  dieser  Lichtung  stehendes  Schulgebäude
dem  Winde  die  geringste  Fläche  bieten.  Es
wird  wohl  selten  der  Fall  sein,  daß
ein  allen  diesen  Anforderungen  entsprechender ­
  Schulbauplatz  gefunden
wird.  Es  bleibt  dann  nur  übrig,
dem  Schulgebäude  die  Stellung  so  „»
zu  geben,  wie  diese  den  baulichen
Erfordernissen  und  sonstigen  in  Betracht ­
  zu  ziehenden  Bedingungen
am  besten  entspricht.
Die  Beleuchtung  der  Schulsäle ­
  soll  für  die  Hegel  durchaus  von
der  linken  Seite  erfolgen.  Fenster
in  der  Rückwand  sind  zwar  vielfach ­
  üblich,  sie  sind  aber  für  den
Lehrer  störend  und  für  die  Erhellung ­
  der  Schulbänke  nur  wenig
förderlich.  Fenster  in  der  Seitenwand ­
  rechts  von  den  Schülern
können  für  die  Beleuchtung  sehr
breiter  Schulzimmer  von  Nutzen  sein,  wenn  sie  so  klein
sind  oder  so  weit  verdunkelt  werden,  daß  sie  höchstens
ein  Viertel  von  dem  zur  Erhellung  der  Arbeitsplätze  beitragen, ­
  was  die  linken  Fenster  liefern.  In  Baden  ist
es,  sofern  von  links  oder  hinten  nicht  genügend  Licht
beschafft  werden  kann,  gestattet,  in  2,50  m  Höhe  über
dem  Boden  Fensteröffnungen  an  der  rechten  Langseite
anzubringen.  Die  Fenster  an  andrer  als  der  linken  Seite
leisten  bei  Lüftung  und  insbesondere  bei  Besonnung  von
nach  Norden  gelegenen  Schulzimmern  während  der  Pausen
gute  Dienste.  Fenster  an  den  Kathederwänden  sind  indes
wegen  der  Blendung  unzulässig.
Das  Verhältnis  der  Fensterfläche  zur  Fußbodenfläche
hat  in  Württemberg,  Baden  und  Oesterreich  bei  vollkommen ­
  freier  Lage  des  Schulgebäudes  wenigstens  1;  6,
bei  beschränktem  Lichteinfall  bis  zu  1:4  zu  betragen.  Für
die  Saaltiefe  gilt  bei  uns  die  Bestimmung,'daß  sie  höchstens
gleich  der  zweieinhalbfachen  Höhe  des  Fensterscheitels  über
der  Ebene  der  Schulbankpulte  sein  soll.  Dies  kann  ohne
Bedenken  dahin  abgeändert  werden,  daß  diese  Entfernung ­
  bis  zur  Mitte  des  entferntesten  Sitzplatzes  gesecaimisamiii-

  Muyisßy
(DDM§©®IÄJIr'

ERDGESCHOSS-GRUNDRISS

Schulhaus  in  Biusdorf.  Architekt  Prof.  Th.  luscher-Stuttgart

rechnet  wird.  Bei  der  bei  uns  vorgeschriebenen  Mindesthöhe ­
  der  Schulzimmer  von  3,40  m  und  der  meist  üblichen
Saaltiefe  von  7  m  ist  dies  auch  schon  länger  ohne  Anstand
so  ausgeführt.
Die  lichten  Höhen  sind  übrigens,  sonst  nicht  höher,
so  in  Baden  3,50  m,  in  Oesterreich  für  Dorfschulen  3,80  m,
für  Stadtschulen  4,50  m.  Als  neue  Forderung  gilt,  daß
von  jedem  Arbeitsplatz  aus  der  Himmel  zu  sehen  sein
müsse.  In  Oesterreich  soll  von  den  ungünstigsten  Plätzen
aus  der  Himmel  bis  zu  einer  Höhe  von  60  cm  unter  den
Fenstersturz  herab  gesehen  werden  können.  Beim  Nürnberger ­
  Kongreß  1904  wurde  die  Forderung  gestellt,  daß
unter  der  Annahme  senkrechten  Einfalls  der  Lichtstrahlen
jeder  Arbeitsplatz  Licht  von  mindestens  50  Quadratgraden
Himmelsgewölbe  empfangen  müsse,  um  stets  ausreichend
beleuchtet  zu  sein.
Bezüglich  der  Fensterpfeiler  ist  als  Maximalbreite  festgesetzt ­
  in  Baden  1,20  m,  Px-eußen  1,25  m,  Württemberg
zui’zeit  noch  1,30  m,  nach  der  zu  erwartenden  neuen  Verfügung ­
  1,20  m.
Da  weiter  das  Licht,  welches  unter  Tischhöhe  einfällt, ­
  unnütz  ist  und  durch  Blendung  schaden  kann,  so
sollen  die  Brüstungshöheu  in  Württemberg  und  Baden
nicht  unter  1  m,  in  Oesterreich  nicht  unter  1,10  m  hergestellt ­
  werden.  Endlich  ist  noch  zu  bemerken,  daß  die
obere  Begrenzung  der  Fenster  möglichst  gegen  die  Decke
gei'tickt  und  wagerecht  oder  flachbogig,  nie  aber  rund-  oder
spitzbogig  herzustellen  ist,  um  einen  möglichst  günstigen
Lichteinfall  zu  erhalten.  (Schluß  folgt.)
Ideen  von  Olbrich
Unter  dieser  Spitzmarke  bringen  wir  heute  unter  der
Rubrik  „Bücher“  eine  Besprechung  des  im  Verlag  von
Baumgärtners  Buchhandlung  in  Leipzig  in  zweiter  Auflage ­
  erscheinenden  Werks  „Ideen  von  Olbrich“.  Da  es
	        
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