Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

13. JANUAR 1906 
BAUZEITUNG 
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lang durch die beiden Bauschauabteilungen von dem ge 
meinsamen technischen Bauschauvorstand in der wöchent 
lich einmal stattfindenden Sitzung der Baupolizeiabteilung 
des Gemeinderats vorgetragen. 
Die Zahl der wöchentlich anfallenden Baugesuche über 
steigt oft das halbe Hundert; es erscheint selbstverständ 
lich, daß hei der kurz bemessenen Zeit (gewöhnlich 
2—3 Stunden), welche in der gemeinderätlichen Sitzung 
auf die Baugesuche verwendet wird, der Vortrag in vielen 
Fällen nur einen formellen Charakter trägt. 
Die Baupolizeiabteilung des Gemein derats setzt sich aus 
Gemeinderatsmitgliedern zusammen, welche ebensowohl 
Bauverständige als auch Laien sein können. Die Laien 
können je nach der Zusammensetzung des Gemeinderats 
sogar in überwiegender Mehrzahl vorhanden sein. Da 
aber die Entscheidung über ein Baugesuch in den meisten 
Fällen nur nach eingehendem Studium der Pläne erfolgen 
kann, so ist zu bezweifeln, ob es bei einem so kurz be 
messenen Vortrag möglich ist, daß sich die Gemeinderats 
mitglieder ein sicheres Urteil, welches ausschlaggebend 
sein soll, bilden können. 
In den meisten Fällen dürfte es genügen, wenn das von 
den Bauschaumitgliedern Unterzeichnete Gutachten den 
Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgelegt 
würde. Welchem Zweck es dienen soll, ein besonders 
ausführliches Protokoll über ein Baugesuch aufzustellen, 
wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauschau und 
Gemeinderat nicht bestehen, ist nicht verständlich. Das 
Protokoll kann doch dann auch nichts andres enthalten, 
als was schon im Bauschaugutachten aufgenommen ist. 
Gerade in dieser Behandlung dürfte ein Punkt der Ver 
zögerung der Baugesuche zu erblicken sein. Die Ab 
fassung der Protokolle nach der Gemeinderatssitzung 
durch die Verwaltungsbeamten erfordern einen großen 
Aufwand an Zeit und Geld, und anderseits fördern diese 
Protokolle in den meisten Fällen nichts andres zutage als 
das Bauschaugutachten. 
Baueingaben, über welche der Gemeinderat nach den 
gesetzlichen Bestimmungen die Erkenntnis nicht hat 
(Neubauten an öffentlichen Straßen und Plätzen), werden 
mit dem Gutachten der Bauschau, den Protokollauszügen 
und den sonstigen bei der Gemeindebehörde anfallenden 
Akten durch Vermittlung der Stadtdirektion an das 
Kgl. Ministerium des Innern weitergegeben. Die Mini- 
sterialabteilung für das Hochbauwesen unterzieht die 
Baueingahen einer weiteren gründlichen Prüfung und 
gibt dieselben bei etwaigen Anständen durch Vermitt 
lung der Gemeindebehörde an den Gesuchsteller zur Er 
ledigung zurück. Die Zeitdauer, welche zur Genehmigung 
eines Baugesuches durch das Ministerium erforderlich 
ist, ist sehr verschieden. Es können Monate vergehen, 
bis die endgültige Genehmigung über ein Bauprojekt aus 
gesprochen wird. Aus diesem Grunde wird vom Mini 
sterium häufig auf Ansuchen provisorische Bauerlaubnis 
bis Terrainhöhe, Sockelebene, Stockhöhe u. s. w. erteilt. 
Aus dieser kurzen Beschreibung dürfte hervorgehen, daß 
die Hauptursache hei der Verzögerung der Baugesuche 
in Stuttgart in dem umständlichen und weitläufigen Ver 
waltungsapparat liegt. Die Gemeindeverwaltung kann 
einen Teil dazu beitragen, diesen Apparat zu vereinfachen. 
Die Entgegennahme und Vorprüfung der Baueingaben, 
die Beratung der Nachbarn hei Einsichtnahme der Bau 
pläne sollten im Interesse einer raschen und sachgemäßen 
Erledigung einem erfahrenen technischen Beamten über 
tragen werden. Einem technischen Beamten ist es leicht, 
sich diejenigen Verwaltungskenntnisse anzueignen, welche 
zur Behandlung von Baugesuchen nötig sind, dagegen ist 
es einem Verwaltungsbeamten unmöglich, sich die er 
forderlichen technischen Kenntnisse zu verschaffen. Dabei 
soll nicht gesagt werden, daß die Verwaltungsbeamten 
bei der Baupolizeibehörde überflüssig wären — es sollen 
ihnen nur diejenigen Funktionen zugewiesen werden, 
denen sie tatsächlich gewachsen sind. Es ist ein Unding, 
wenn Verwaltungsbeamte Baugesuche wegen technischer 
Mängel in der Konstruktion, wegen Pehlens von Maßen 
in den Plänen und Fehlens von statischen Berechnungen 
zurückgeben. Dadurch ist für die Beschleunigung nicht 
nur nichts gewonnen, sondern die Behandlung der Bau 
gesuche wird geradezu verzögert. Einem Verwaltungs 
beamten wird es niemals möglich sein, und wenn er 
noch so lange im Baupolizeidienst tätig war, ein Bau 
gesuch in technischer Hinsicht erschöpfend und einwand 
frei prüfen zu können. Es wird manches verlangt, was 
für die Behandlung nicht dringend nötig ist, während 
ein großer Teil von technischen Mängeln überhaupt nicht 
gefunden wird und der Gesuchsteller auf solche erst bei 
Prüfung durch den technischen Beamten aufmerksam 
gemacht werden kann. 
Bei dieser Behandlungsweise ist es in Stuttgart fast zur 
Hegel geworden, daß ein Baugesuch von derselben Be 
hörde verschiedene Male je mit einem Teil Ausstellungen 
zurückgegeben wird, bis es endlich in endgültige Behand 
lung genommen wird. 
Bei Entgegennahme der Baugesuche durch einen tech 
nischen Beamten könnten dieselben sofort einer gründ 
lichen Vorprüfung unterzogen werden; dadurch würde 
eine wesentlich gleichmäßigere Behandlung erzielt. Es 
könnte von Anfang an auf die dem Baugesuch anhaften 
den Mängel hingewiesen werden, ohne daß das Baugesuch 
schon wochenlang in Behandlung stände. Der Gesuch 
steller könnte die Gelegenheit wahrnehmen, das Baugesuch 
sofort zu ergänzen, und würde damit die Aussicht auf 
baldige Genehmigung gewinnen. 
Auch im Gemeindeinteresse müßte einer solchen gründ 
lichen Vorprüfung durch einen technischen Beamten das 
Wort geredet werden. Ein Baugesuch, welches unpünkt 
lich ausgearbeitet ist, aber doch nicht abgewiesen werden 
kann, erfordert doppelt so großen Zeitaufwand wie ein 
von einem pünktlichen erfahrenen Architekten aus 
gearbeitetes Baugesuch. Warum soll aber die Gemeinde 
die Kosten einer solchen erschwerten Prüfung tragen? 
Mittelbau des Kursaals in Cannstatt. Aus Nr. 34, Jahrg. II]
	        
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