FÜR WÜRTTEMBERG
BADEN HESSEN EL-
SASS - LOTHRINGEN
STUTTGART, 29. SEPTEMBER 1906
Inhalt: 21. Delegiertentag des Innungs-Verbandes deutscher Baugewerkmeister in Stuttgart am 9.,
10. und 11. September 1906. — Zur Abänderung des § 27 des Ortsbaustatuts Stuttgart. — Wettbewerb
Saalbau Mülhausen i. Eis. — Kontinuierliche Balkenbrücken aus Eisenbeton. — Vereinsmitteilungen. —
Wettbewerbe. — Gedenktafel. — Kleine Mitteilungen. — Bücher. — Briefkasten der Redaktion.
•HAUsnaiN. —
Alle Rechte Vorbehalten
21. Delegiertentag des Innungs -Verbandes deutscher Baugewerkmeister
in Stuttgart am 9., 10. und 11. September 1906
(Spezialbericht)
Am 9. September fand die Eröffnung und Begrüßung
statt, am 10. September begannen die eigentlichen Ver
handlungen. An denselben nahmen als Ehrengäste teil
u. a. Oberbaurat Findeisen, Direktor Prof. Schmobl, Ge
meinderat Dr. Rettich.
Maurermeister Böhme- Groß - Lichterfelde sprach
über die Entwicklung des Innungsverbandes und
Ausführung der Beschlüsse des letzten Delegiertentages.
Nach den Darlegungen des Redners ist die Entwicklung
günstig. Es gehören dem Verband zurzeit 329 Innungen
mit 9745 Mitgliedern, dazu 36 Einzel- und 2 Ehrenmit
glieder an. Eine Eingabe an sämtliche Regierungen wurde
verfaßt mit dem Ersuchen, dem Veranschlagungs
wesen an allen technischen Unterrichtsanstalten mehr
Aufmerksamkeit zu schenken. Auch die Schieds
gerichtfrage wurde erörtert; zu derselben haben sich
einige Staaten zusagend, andre ablehnend geäußert. Der
Verbesserung des Wohnungswesens wurde durch eine
Eingabe in Preußen nähergetreten. Notwendig ist die
Bildung von Arbeitgeberverbänden, die den Arbeitnehmer
verbänden fest zusammengeschlossen gegenüberstehen.
Baumeister Müller-Dresden gab Mitteilungen über
den Stand der Frage betr. „Befähigungsnachweis
für das Baugewerbe“. Eine Lösung dieser Frage
wird schon lange erwartet, indessen ist dem Reichs
tag noch kein befriedigender Entwurf vorgelegt. Der
Befähigungsnachweis allein kann natürlich Unglücksfälle
auch künftighin nicht ausschließen, aber es ist zu hoffen,
daß Bauausführungen Nichtfachleuten untersagt oder
letztere in gleiche gerichtliche Behandlung wie Fachleute
genommen werden. An Hand eines treffenden Beispiels
wurde die Einführung des Befähigungsnachweises als
höchst notwendig erörtert. Sämtliche Handwerkskammern
Preußens haben sich hierfür ausgesprochen sowie auch
die meisten sonstigen Kammern. Weiterhin ist es un
zulässig, daß ein Schüler einer bautechnischen Fachschule
Saalbau Mülhausen i. E. Ein III. Preis
Architekt Chr. Städler, Tübingen