Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

FÜR WÜRTTEMBERG 
BADEN HESSEN EL- 
SASS - LOTHRINGEN 
STUTTGART, 29. SEPTEMBER 1906 
Inhalt: 21. Delegiertentag des Innungs-Verbandes deutscher Baugewerkmeister in Stuttgart am 9., 
10. und 11. September 1906. — Zur Abänderung des § 27 des Ortsbaustatuts Stuttgart. — Wettbewerb 
Saalbau Mülhausen i. Eis. — Kontinuierliche Balkenbrücken aus Eisenbeton. — Vereinsmitteilungen. — 
Wettbewerbe. — Gedenktafel. — Kleine Mitteilungen. — Bücher. — Briefkasten der Redaktion. 
•HAUsnaiN. — 
Alle Rechte Vorbehalten 
21. Delegiertentag des Innungs -Verbandes deutscher Baugewerkmeister 
in Stuttgart am 9., 10. und 11. September 1906 
(Spezialbericht) 
Am 9. September fand die Eröffnung und Begrüßung 
statt, am 10. September begannen die eigentlichen Ver 
handlungen. An denselben nahmen als Ehrengäste teil 
u. a. Oberbaurat Findeisen, Direktor Prof. Schmobl, Ge 
meinderat Dr. Rettich. 
Maurermeister Böhme- Groß - Lichterfelde sprach 
über die Entwicklung des Innungsverbandes und 
Ausführung der Beschlüsse des letzten Delegiertentages. 
Nach den Darlegungen des Redners ist die Entwicklung 
günstig. Es gehören dem Verband zurzeit 329 Innungen 
mit 9745 Mitgliedern, dazu 36 Einzel- und 2 Ehrenmit 
glieder an. Eine Eingabe an sämtliche Regierungen wurde 
verfaßt mit dem Ersuchen, dem Veranschlagungs 
wesen an allen technischen Unterrichtsanstalten mehr 
Aufmerksamkeit zu schenken. Auch die Schieds 
gerichtfrage wurde erörtert; zu derselben haben sich 
einige Staaten zusagend, andre ablehnend geäußert. Der 
Verbesserung des Wohnungswesens wurde durch eine 
Eingabe in Preußen nähergetreten. Notwendig ist die 
Bildung von Arbeitgeberverbänden, die den Arbeitnehmer 
verbänden fest zusammengeschlossen gegenüberstehen. 
Baumeister Müller-Dresden gab Mitteilungen über 
den Stand der Frage betr. „Befähigungsnachweis 
für das Baugewerbe“. Eine Lösung dieser Frage 
wird schon lange erwartet, indessen ist dem Reichs 
tag noch kein befriedigender Entwurf vorgelegt. Der 
Befähigungsnachweis allein kann natürlich Unglücksfälle 
auch künftighin nicht ausschließen, aber es ist zu hoffen, 
daß Bauausführungen Nichtfachleuten untersagt oder 
letztere in gleiche gerichtliche Behandlung wie Fachleute 
genommen werden. An Hand eines treffenden Beispiels 
wurde die Einführung des Befähigungsnachweises als 
höchst notwendig erörtert. Sämtliche Handwerkskammern 
Preußens haben sich hierfür ausgesprochen sowie auch 
die meisten sonstigen Kammern. Weiterhin ist es un 
zulässig, daß ein Schüler einer bautechnischen Fachschule 
Saalbau Mülhausen i. E. Ein III. Preis 
Architekt Chr. Städler, Tübingen
	        
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