Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

mruN 
FÜR WÜRTTEMBERG 
BADEN HESSEN EL 
SAS S - LOTHRINGEN 
STUTTGART, 3. NOVEMBER 1906 
Inhalt: Baustraße und Bauvorschriften für die Neckarhalde in Eßlingen. — Pfänderbahn. — Kontinuier 
liche Balkenbrücken aus Eisenbeton. — Yolksschulbauten. — Volkshygiene in Schule und Wohnung. — 
Häusersenkung in Cannstatt. — Vereinsmitteilungen. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Personalien. 
- HAUSTETFü • 
Alle Rechte Vorbehalten 
Baustraße und Bauvorschriften für die Neckarhalde in Eßlingen 
Vom kgl. Landeskonservator Professor I)r. Grradmann in Stuttgart 
Die immer dichter werdende Bebauung des im Neckar 
tal gelegenen Baugeländes gibt in Eßlingen seit mehreren 
Jahren den Anlaß, daß sich die Bautätigkeit auch an 
den das Tal begrenzenden Hängen entwickelt. Ein Bau 
gesuch, das für die Neckarhalde in der Nähe der Frauen 
kirche vorlag, veranlaßte die Stadtverwaltung, zu der 
Frage der Bebauung dieses Hanges Stellung zu nehmen. 
Die Neckarhalde ist in der beistehenden Photographie 
ersichtlich als der von der Frauenkirche gegen links sich 
erstreckende Bergzug. Bei der die ganze Stadt beherr 
schenden Lage des Hanges und mit Rücksicht auf die 
Nähe des berühmten Meisterwerkes der Gotik, der 
Frauenkirche, war man sich von vornherein darüber 
klar, daß das Anbauen nur in solcher Weise gestattet 
werden dürfe, daß weder das Stadtbild noch der Ein 
druck des Frauenkirchturmes Not leide; manche waren 
sogar der Ansicht, daß das Bauen an der Neckarhalde 
überhaupt ganz unterbleiben solle, um in obiger Hinsicht 
keine Fehler zu begehen. Zur Lösung dieser wichtigen Frage 
wandte sich die Stadt 
verwaltung an das 
Kgl. Landeskonserva 
torium für vaterlän 
dische Kunst- und 
Altertumsdenkmäler, 
worauf der Verfasser 
in Gemeinschaft mit 
den künstlerischen 
Sachverständigen des 
Konservatoriums, 
Herrn Professor Th. 
Fischer und Herrn 
Professor Oberbaurat 
Halmhuher, nach ei 
ner Augenscheinnah 
me sich dahin aus- 
sprachen, daß das 
Bauen an dem frag 
lichen Hang wohl zu 
gelassen werden kön 
ne, wenn durch geeig 
nete Vorschriften da 
für gesorgt werde, 
daß die entstehenden 
Gebäude so ausgebildet werden, daß sie dem Landschafts 
bild keinen Eintrag tun. Nachdem sich die bürgerlichen 
Kollegien in ihrer Mehrheit dieser Ansicht angeschlossen 
hatten, wurde die anzulegende Baustraße sowie beson 
dere ortsbaustatutarische Bestimmungen für das Anbauen 
durch die Stadtverwaltung im Benehmen mit den oben 
genannten Herren Sachverständigen und dem Ministerial- 
referenten, Herrn Bauinspektor Euting in Stuttgart, fest 
gestellt und in nachstehenderWeise vom Kgl. Ministerium 
des Innern genehmigt: 
Ziff. 1. Die Vordergebäude sollen in der Kegel mit 
der Traufseite gegen die Straße gerichtet sein. Die Höhe 
sämtlicher Gebäude wird derart beschränkt, daß sowohl 
die Vorder- als Rückseite nicht mehr als drei volle Stock 
werke einschließlich des Untergeschosses aufweisen darf. 
An der Vorderseite sind Aufbauten wie Giebel, Quer 
häuser, Türme u. dergl. über die Traufkante bezw. über 
dem hiernach zulässigen obersten (dritten) Stockwerk nur 
insoweit statthaft, als deren Grundlinien zusammen die 
halbe Gebäudelänge 
nicht überschreiten. 
An den Neben- und 
Rückseiten sind die 
Aufbauten nicht be 
schränkt. 
Ziff. 2. Das Aeu- 
ßere sämtlicher Bau 
ten muß an allen Sei 
ten in schlichten ar 
chitektonischen, dem 
Charakter der Stadt 
und der Landschaft 
gut angepaßten For 
men gehalten sein. 
Die Farben des Bau 
materials sollen im 
Einklang mit der 
Landschaft stehen. 
Ziff. 3. Die Ab 
stände der Vorder 
gebäude von den bei 
derseitigen Eigen 
tumsgrenzen haben 
zusammen mindestens
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.