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BAUZEITUNG
Nr. 44
15 m zu betragen, die Gebäude haben von der nächst-
liegenden Eigentumsgrenze noch einen Abstand von
mindestens 5 m zu erhalten. Werden mehrere Vorder-
gebäude auf einem und demselben Grundstück erbaut,
so haben die Abstände der den beiderseitigen Eigentums
grenzen zunächstliegenden Gebäude von diesen Grenzen
je mindestens 5 m zu betragen. Die Summe der Ab
stände der auf dem Grundstück zu erstellenden Vorder-
gebäude unter sich und von den Eigentumsgrenzen muß
mindestens so viel mal 15 m betragen, als Gebäude er
richtet werden; keiner der Gebäudeabstände darf weniger
als 5 m betragen, gemessen auf die ganze Tiefe der Ge
bäude; dabei ist der Zustand maßgebend, wie er zurzeit
der Errichtung des ersten Gebäudes vorhanden war.
Hat die Eigentumsgrenze eine zur Baulinie schiefe Rich
tung, so genügt es, wenn der Abstand in der Mitte der
jener schiefen Grenze zugekehrten Gebäudeseite — recht
winklig auf dieselbe gemessen — das vorgeschriebene
Maß erreicht.
Ziff. 4. § 18 Ziff. 2 des Ortsbaustatuts wird dahin
abgeändert, daß Gebäude, welche hinter der Baulinie er
stellt werden, nicht parallel gestellt werden müssen.
Ebenso findet § 70 des Ortsbaustatuts für die hier in
Frage stehenden Gebäude keine Anwendung.
Ziff. 5. Jedes Baugesuch muß vor seiner Genehmigung
von dem Konservatorium für vaterländische Kunst- und
Altertumsdenkmale begutachtet werden.
Die Baustraße ist punktiert in der Photographie ein
getragen, sie ist durchaus dem Gelände angepaßt und
die Breite von Fahrbahn und Gehweg möglichst gering,
auf zusammen 6 m, festgesetzt, um an dem Steilabhang
große auffällige Mauern zu vermeiden und um die Bau
kosten auf ein erträgliches Maß zu beschränken. Das
Anbauen ist nur von der Straße an bergaufwärts statt
haft, bergabwärts ist auf größere Ausdehnung Bauverbot,
um die Aussicht ins Tal freizuhalten. Die besonderen
Vorschriften verfolgen den Zweck, daß zunächst viel
stöckige Gebäude nicht zugelassen werden (Ziff. 1 zweiter
Satz) und daß keine großen auffälligen Giebel gegen die
Talseite gekehrt werden (Ziff. 1 erster und dritter Satz),
sie gestatten dagegen eine freiere Höhenentwicklung an
der dem Berg zugekehrten Gebäuderückseite, wo größere
Aufbauten zulässig sind (Ziff. 1 letzter Satz); es ist auch
zulässig, die Rückseite überhaupt höher zu führen als
die Vorderseite, da nicht eine Firsthöhe festgesetzt ist,
sondern die Rückseite gleichviel Geschosse aufweisen
darf als die Vorderseite (Ziff. 1 zweiter Satz); hierdurch ist
dem Architekten die Möglichkeit gegeben, das Bauwesen
staffelförmig, dem Aufbau des Berges ähnlich, zu gestalten.
Außerdem untersteht jedes einzelne Baugesuch der
Begutachtung des Konservatoriums für vaterländische
Kunst- und Altertumsdenkmale (Ziff. 5).
Pfänderbah n
Die Tageszeitungen haben von der Bergbahn auf
den Pfänder allgemeine Kunde verbreitet.
Für den Techniker dürften einige ergänzende Angaben
von Wert sein. Die Bahn ist als Zahnradbahn mit elek
trischem Betrieb geplant, die Bahnlänge mißt 2900 m,
die erstiegene Höhe 575 m, die größte Steigung wird 27%
betragen. Die kleinsten Halbmesser sind 70 m lang,
Weichenhalbmesser 60 m. Fahrtgeschwindigkeit 7,5 km
in der Stunde bei der Bergfahrt, 8,0 km bei der Talfahrt.
Man entschied sich für eine Zahnradbahn, weil der Bau
einer Seilbahn größtenteils gemauerten Unterbau fordern
würde, für den es auf der ganzen Strecke an brauch
barem Steinmaterial fehlt. Auch das Längenprofil würde
für eine Seilbahn zu ungünstig, die Stellung der Stationen
ungelegen. Mit der Zahnradbahn kann man bis auf 200 m
an den Hafen herankommen. Die Zahnradbahn kann
auch plötzlich anschwellendem Verkehr eher genügen, als
eine Seilbahn. Es können sich Züge in kurzen Abständen
folgen. Es ist dies von großem Wert, um starke Ver
kehrsanschwellungen bewältigen und dieselben für die
Einnahmen der Bahn nutzbar machen zu können. Auch
für Baumaterialtransport ist die Zahnradbahn günstiger
— und man hofft auf Erstehung von Häusern auf dem
Pfänder. —
Die Bahn macht selbstredend nicht den Umweg über
den Gebhardsberg, sie bleibt auch von Fluh etwa 1 km
entfernt.
Die etwas verwickelten geologischen Verhältnisse am
Pfänder veranlaßten die Einholung verschiedener Gut
achten von hervorragenden Geologen, welche befriedigend
übereinstimmten.
Der Pfänder gehört dem Molasseland an. Die Sandstein-,
Mergel- und Nagelfluhschichten, die hier am Pfänder alle
der oberen Süßwassermolasse angehören, sind als letzte
Aeußerung der alpinen Faltung etwas aufgerichtet und
fallen mit etwa 15 0 gegen Nordwesten.
Die Grundlagen des Projektes bilden Kurvenpläne
im Maßstab 1; 1000 mit Höhenkurven von 1 zu 1 m,
welche im Jahr 1905 aufgenommen wurden.
Die Kunstbauten beschränken sich auf drei Tunnel von
zusammen etwa 230 m Länge und etwa sechs Durchlässe.
Das Lichtraumprofil berücksichtigt eine äußere Wagen
breite von 2,5 m, die fünf Sitze ermöglicht.
Als Oberbausystem ist dasjenige der Vesuvbahn, System
Strub, vorgesehen; Schienen von 10,5 m Länge und 10 cm
Höhe bei 20 kg Gewicht, Hartholzschwellen 1,8 m lang,
18—22 cm breit und 12—14 cm hoch, 12 Stück auf die
Schienenlänge, in den Bregenzer Straßen eiserne Schwel
len; Zahnstangen von 3,5 m Länge, die auf gebogenen
Unterlagsplatten ruhen. Zur Aufnahme des Zahndruckes
dienen Klemmplättchen in ausgeklinkten Laschen, Ent
lastung der Eisenkonstruktion durch die erwähnten Un
terlagsplatten und außerdem in entsprechenden Abständen
die üblichen Betonsätze.
Um noch ein Bild des Verlaufes der Trace zu geben,
möge ein kurzer Auszug aus dem Erläuterungsbericht
des Planfertigers, Bergbahningenieurs Strub in Zürich,
angefügt sein.