18. Mai 1907
BAUZBITUNG
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Evang. Kirche in Königsberg a. Eger
Architekten Eisenlohr & Weigle, Oberbauräte, Stuttgart
der Einzelheiten künstlerischer Freiheit angemessener
Raum gelassen werden kann.“
Den auf die Erhaltung bedeutsamer Baudenkmäler und
charakteristischer Ortsbilder gerichteten Bestrebungen ent
gegenzukommen, liegt auch für den württembergischen
Gesetzgeber voller Anlaß vor. Dem Einwande, daß es
in Württemberg nicht viel derartiges Erhaltungswürdiges
gibt, muß entschieden entgegengetreten werden. Nach
dem Vorwort zu dem im Aufträge des Kgl. Ministeriums
des Kirchen- und Schulwesens von Dr. Paulus heraus
gegebenen Werke: „Die Kunst- und Altertumsdenkmale
im Königreich Württemberg“ erfreut sich Württemberg
eines Ungeheuern Reichtums an zu schützenden schönen
alten Bauten, welche (nach der Zeitschrift: Die Denk
malpflege, 1901, S. 17) „mit Staunen den schaffenden
Geist der Völker erkennen lassen, die seit Jahrhunderten
auf dieser gesegneten Scholle gehaust haben“. Die Durch
sicht jenes Werkes und der 64 Oberamtsbeschreibungen
bringen nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der vor
handenen Schätze zur Anschauung. Unser Land ist
insbesondere reich an eigenartigen, malerischen Orts-,
Straßen- und Platzbildern und an — mit reizenden Land
schaften zusammengestimmten — Burgen, Schlössern und
Baugruppen. Es handelt sich nur darum, dom Volke die