Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

5. Januar 1907 
BÄUZEITUNG 
7 
Wettbewerbe 
Entwürfe für ein Verwaltungsgebäude und eine 
Turnhalle in Teplitz. Der dortige I. deutsche Turn 
verein erläßt ein diesbezügliches Ausschreiben zum 
28. Februar 1907 für Architekten deutscher Nationalität. 
Die Bausumme beträgt 100 000 K. Drei Preise von 600, 
400 und 250 K. Dem Preisgericht gehören vom Baufach 
an die Architekten Haberditz, Wenzel, Siegmund und 
Zdarek in Teplitz sowie Rieger in Turn. 
Die Entwürfe zur Anlage eines Stadtparkes in 
Hamburg sollen zum Gegenstände eines Wettbewerbes 
für deutsche Künstler des In- und Auslandes gemacht 
werden. Für die Anlage des Parkes ist ein etwa 140 ha 
großes Gelände im Stadtteil Winterhude, nördlich der 
Außen-Alster, in Aussicht genommen. 
Internationaler Wettbewerb Universität Sofia. 
Die Einlieferungsfrist für die Entwürfe ist auf den 
1./14. Juli 1907 erstreckt worden. 
Kleine Mitteilungen 
Württeiribergiscber Kunstverein Stuttgart. Neu 
ausgestellt: Kollektivausstellung der Stuttgarter Künstler 
gruppe „Freunde“: Gemälde, Aquarelle, farbige Zeich 
nungen von Fritz Hafner, Jul. Kurz, Georg Lebrecht, 
Eugen Stammbach; Tauwetter von Hans Klohß; Angora 
katze (Zeichnung) von Friedrich Specht u. s. w. 
Hall. Im Historischen Verein verbreitete sich in 
bemerkenswerter Weise Landeskonservator Professor Dr. 
E. Gradmann über Denkmalpflege und Heimat 
schutz mit besonderer Beziehung auf Hall und Um 
gebung. Wir stehen, so führte der Vortragende u. a. aus, 
erst am Anfang der richtigen Denkmalpflege, während 
uns England und Frankreich darin längst voraus sind. 
Der Denkmalschutz will keine Wiederherstellung; je 
weniger wir davon merken, desto besser. In eindring 
lichen Worten legte der Redner dar, was den Kunstwert 
und was den historischen Wert eines Denkmals ausmacht, 
daß wir uns bei Betrachtung der Denkmäler in diejenige 
historische, romantische Stimmung versetzen müssen, in 
der sie erbaut wurden. Den modernen Denkmalschutz 
freut im allgemeinen die Ruine, verstimmen die Spuren 
der Pflege; die Moosfülle auf einem Steinbild, der Galerie 
ton auf einem Gemälde stören uns nicht. Wir sind der 
Freilegung der Kirchen und Tortürme abgeneigt ge 
worden. Die malerische Geschmacksrichtung ist es, welche 
die Denkmalpflege immer weiter drängt, selbst in kleinen 
Dingen, und das wird jetzt als Heimatschutz bezeichnet. 
Rückständig ist die Verachtung des Naiven, Ländlichen, 
z. B. bei Dorfkirchen, ländlichen Volksliedern, Bauern 
häusern u. s. w. Das Dörfliche ist viel wärmer als das 
modern Städtische. Andre Länder, wie Bayern, sind uns 
mit vorbeugenden Bauvorschriften in der Denkmalpflege 
weit voraus. Alte Volksbräuche und Volkskunst muß der 
Heimatschutz erhalten, überall, im Wald, auf der Heide 
müssen die Anforderungen landschaftlicher Schönheit be 
rücksichtigt werden, denn was der Naturmensch braucht, 
ist die „natürliche“ Natur. 
Gerichtliche Entscheidung. Von der Strafkammer 
in Tübingen wurde am 8. Novbr. v. J. der Bauwerkmeister 
und Wasserbautechniker Rob. Hammer-Wildbad von der 
Anklage eines V ergehens gegen § 38 des Reichsgesetzes 
betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und 
Tonkunst mangels subjektiven Tatbestands freigesprochen. 
Gegen Hammer hatte, wie wir dem „Schw. Merk.“ ent 
nehmen, der Katastergeometer Naschold in Höfen Straf 
antrag gestellt und diesen damit begründet, Hammer habe 
einen von Naschold für Kürschner Rometsch in Wild 
bad 1903 gefertigten Lageplan sich verschafft und nach 
diesem einen Lageplan für Kaufmann Blumenthal—einen 
Nachbar des Rometsch — im Wege des Lichtpausever 
fahrens ohne seine Erlaubnis hergestellt. Lege man jene 
Pause von 1903 auf den Lageplan des Hammer, so decken 
sich sämtliche Striche und Grenzen vollständig miteinan 
der; auch seien die Eindrücke des Zirkels auf jedem 
Grenzstein ersichtlich. Hammer bestritt nicht, daß er 
hei seiner Arbeit den Nascholdschen Plan zur Hand ge 
habt habe, bestritt aber, jenen Plan lediglich abgepaust 
zu haben, er habe vielmehr eine eigne Pause gefertigt 
und von dieser im Lichtpauseverfahren seinen Plan ab 
genommen. Dies mache ihn aber sicher nicht strafbar, 
denn der Nascholdsche Plan stelle auch kein geistiges 
Erzeugnis des Naschold dar; dieser habe eben seinen 
Plan auf Grund von Meßurkunden und des Stadtbauplans 
gefertigt. Den Wert des Nascholdschen Plans habe er 
nicht ausgenutzt, sondern denselben nur als Umrahmung 
seiner Arbeit benutzt. Die Gutachten der Sachverstän 
digen gingen auseinander; während Stadtgeometer Eber 
hardt der Ansicht war, daß jede Benutzung dieser selb 
ständigen Abbildung technischer Art, wenn auch nur als 
Umrahmung, ein Eingriff in das Urheberrecht des Ver 
fertigers sei und daß die Bautechniker wissen, daß die 
Geometer sich das Nachbilden ihrer Baupläne nicht ge 
fallen lassen, vertraten die zwei andern Sachverständigen 
den Standpunkt, daß ein Lageplan nicht als eine vom 
Gesetz geschützte technische Abbildung anzusehen sei; in 
Kreisen der Techniker und Regierungsbaumeister sei es 
erlaubt, solche Pläne ohne Erlaubnis des Verfertigers zu 
vervielfältigen. 
Aesthetisches Bauen. Ueber die Frage des ästhe 
tischen Bauens in Stadt und Land kam es in einer der letzten 
Sitzungendes Frankfurter Architekten- und In 
genieur-Vereins zu einer eingehenden Erörterung. 
Architekt Melis sprach in einem Bericht über das In 
teresse der Behörden an der sachgemäßen Bebauung der 
Rheinufer und zog Vergleiche mit der Architektur in der 
Altstadt. Er kam zu dem Schluß, daß für die ästhetische 
Neubebauung der Stadt energische Maßregeln von den 
Behörden gefordert werden müssen. An die Darlegung 
knüpfte sich eine längere Besprechung, in der unter anderm 
auf die Ausstellung von Werken Frankfurter Archi 
tekten im nächsten Frühjahr hingewiesen wurde. Dort 
soll durch Beispiel und Gegenbeispiel nach Schulze- 
Naumburgschem Muster dem Laien gutes Bauen veran 
schaulicht werden. Allerdings bestehen heute bereits 
Kommissionen zur Ueberwachung der baulichen Arbeiten 
in der Altstadt, soweit diese der baupolizeilichen Ge 
nehmigung unterliegen. Leider, so wurde von Stadtrat 
Schaumann ausgeführt, geht die Kompetenz dieser Kom 
mission nicht so weit, daß Anstriche, wie am „Würz 
burger Eck“ und am Garktichenplatz in der Fahrgasse, 
die das charakteristische Aussehen des Bauwerks ver 
wischen, durch ihr Eingreifen verhindert werden können. 
Zum Schluß wurde eine Kommission eingesetzt, deren 
Aufgabe es sein soll, in Verbindung mit der Presse Mittel 
und Wege zu finden, um die Bau Verhältnisse in künst 
lerischer Hinsicht auf ein höheres Niveau zu bringen. 
Darmstadt. Die Errichtung einer neuen Landes 
baugewerkschule soll in diesem Jahr zur Ausführung 
gebracht werden, da die bisherigen Räume derselben auf 
dem Terrain der Zentralstelle für die Gewerbe sich längst 
als völlig unzureichend erwiesen haben. Die Erbauung 
soll auf dem unmittelbar an das Grundstück der Zentral 
stelle anschließenden Platze Waldstraße 51 erfolgen. Die 
Baukosten sind im ganzen auf 294000 M. berechnet; die 
Kosten für den Rohbau betragen 190 000 M., die jetzt 
im neuen Staatsvoranschlag als erste Rate gefordert 
werden. 
Darmstadt. Die Einweihung des neuen Landes 
museums fand am 27. Novbr. v. J. in Anwesenheit des 
Hofes, der Spitzen der Behörden, der Mitglieder, der 
beiden Stände und zahlreicher auswärtiger Gelehrten, 
Künstler und Museumsvertreter in feierlicher Weise statt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.