5. Januar 1907
BÄUZEITUNG
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Wettbewerbe
Entwürfe für ein Verwaltungsgebäude und eine
Turnhalle in Teplitz. Der dortige I. deutsche Turn
verein erläßt ein diesbezügliches Ausschreiben zum
28. Februar 1907 für Architekten deutscher Nationalität.
Die Bausumme beträgt 100 000 K. Drei Preise von 600,
400 und 250 K. Dem Preisgericht gehören vom Baufach
an die Architekten Haberditz, Wenzel, Siegmund und
Zdarek in Teplitz sowie Rieger in Turn.
Die Entwürfe zur Anlage eines Stadtparkes in
Hamburg sollen zum Gegenstände eines Wettbewerbes
für deutsche Künstler des In- und Auslandes gemacht
werden. Für die Anlage des Parkes ist ein etwa 140 ha
großes Gelände im Stadtteil Winterhude, nördlich der
Außen-Alster, in Aussicht genommen.
Internationaler Wettbewerb Universität Sofia.
Die Einlieferungsfrist für die Entwürfe ist auf den
1./14. Juli 1907 erstreckt worden.
Kleine Mitteilungen
Württeiribergiscber Kunstverein Stuttgart. Neu
ausgestellt: Kollektivausstellung der Stuttgarter Künstler
gruppe „Freunde“: Gemälde, Aquarelle, farbige Zeich
nungen von Fritz Hafner, Jul. Kurz, Georg Lebrecht,
Eugen Stammbach; Tauwetter von Hans Klohß; Angora
katze (Zeichnung) von Friedrich Specht u. s. w.
Hall. Im Historischen Verein verbreitete sich in
bemerkenswerter Weise Landeskonservator Professor Dr.
E. Gradmann über Denkmalpflege und Heimat
schutz mit besonderer Beziehung auf Hall und Um
gebung. Wir stehen, so führte der Vortragende u. a. aus,
erst am Anfang der richtigen Denkmalpflege, während
uns England und Frankreich darin längst voraus sind.
Der Denkmalschutz will keine Wiederherstellung; je
weniger wir davon merken, desto besser. In eindring
lichen Worten legte der Redner dar, was den Kunstwert
und was den historischen Wert eines Denkmals ausmacht,
daß wir uns bei Betrachtung der Denkmäler in diejenige
historische, romantische Stimmung versetzen müssen, in
der sie erbaut wurden. Den modernen Denkmalschutz
freut im allgemeinen die Ruine, verstimmen die Spuren
der Pflege; die Moosfülle auf einem Steinbild, der Galerie
ton auf einem Gemälde stören uns nicht. Wir sind der
Freilegung der Kirchen und Tortürme abgeneigt ge
worden. Die malerische Geschmacksrichtung ist es, welche
die Denkmalpflege immer weiter drängt, selbst in kleinen
Dingen, und das wird jetzt als Heimatschutz bezeichnet.
Rückständig ist die Verachtung des Naiven, Ländlichen,
z. B. bei Dorfkirchen, ländlichen Volksliedern, Bauern
häusern u. s. w. Das Dörfliche ist viel wärmer als das
modern Städtische. Andre Länder, wie Bayern, sind uns
mit vorbeugenden Bauvorschriften in der Denkmalpflege
weit voraus. Alte Volksbräuche und Volkskunst muß der
Heimatschutz erhalten, überall, im Wald, auf der Heide
müssen die Anforderungen landschaftlicher Schönheit be
rücksichtigt werden, denn was der Naturmensch braucht,
ist die „natürliche“ Natur.
Gerichtliche Entscheidung. Von der Strafkammer
in Tübingen wurde am 8. Novbr. v. J. der Bauwerkmeister
und Wasserbautechniker Rob. Hammer-Wildbad von der
Anklage eines V ergehens gegen § 38 des Reichsgesetzes
betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und
Tonkunst mangels subjektiven Tatbestands freigesprochen.
Gegen Hammer hatte, wie wir dem „Schw. Merk.“ ent
nehmen, der Katastergeometer Naschold in Höfen Straf
antrag gestellt und diesen damit begründet, Hammer habe
einen von Naschold für Kürschner Rometsch in Wild
bad 1903 gefertigten Lageplan sich verschafft und nach
diesem einen Lageplan für Kaufmann Blumenthal—einen
Nachbar des Rometsch — im Wege des Lichtpausever
fahrens ohne seine Erlaubnis hergestellt. Lege man jene
Pause von 1903 auf den Lageplan des Hammer, so decken
sich sämtliche Striche und Grenzen vollständig miteinan
der; auch seien die Eindrücke des Zirkels auf jedem
Grenzstein ersichtlich. Hammer bestritt nicht, daß er
hei seiner Arbeit den Nascholdschen Plan zur Hand ge
habt habe, bestritt aber, jenen Plan lediglich abgepaust
zu haben, er habe vielmehr eine eigne Pause gefertigt
und von dieser im Lichtpauseverfahren seinen Plan ab
genommen. Dies mache ihn aber sicher nicht strafbar,
denn der Nascholdsche Plan stelle auch kein geistiges
Erzeugnis des Naschold dar; dieser habe eben seinen
Plan auf Grund von Meßurkunden und des Stadtbauplans
gefertigt. Den Wert des Nascholdschen Plans habe er
nicht ausgenutzt, sondern denselben nur als Umrahmung
seiner Arbeit benutzt. Die Gutachten der Sachverstän
digen gingen auseinander; während Stadtgeometer Eber
hardt der Ansicht war, daß jede Benutzung dieser selb
ständigen Abbildung technischer Art, wenn auch nur als
Umrahmung, ein Eingriff in das Urheberrecht des Ver
fertigers sei und daß die Bautechniker wissen, daß die
Geometer sich das Nachbilden ihrer Baupläne nicht ge
fallen lassen, vertraten die zwei andern Sachverständigen
den Standpunkt, daß ein Lageplan nicht als eine vom
Gesetz geschützte technische Abbildung anzusehen sei; in
Kreisen der Techniker und Regierungsbaumeister sei es
erlaubt, solche Pläne ohne Erlaubnis des Verfertigers zu
vervielfältigen.
Aesthetisches Bauen. Ueber die Frage des ästhe
tischen Bauens in Stadt und Land kam es in einer der letzten
Sitzungendes Frankfurter Architekten- und In
genieur-Vereins zu einer eingehenden Erörterung.
Architekt Melis sprach in einem Bericht über das In
teresse der Behörden an der sachgemäßen Bebauung der
Rheinufer und zog Vergleiche mit der Architektur in der
Altstadt. Er kam zu dem Schluß, daß für die ästhetische
Neubebauung der Stadt energische Maßregeln von den
Behörden gefordert werden müssen. An die Darlegung
knüpfte sich eine längere Besprechung, in der unter anderm
auf die Ausstellung von Werken Frankfurter Archi
tekten im nächsten Frühjahr hingewiesen wurde. Dort
soll durch Beispiel und Gegenbeispiel nach Schulze-
Naumburgschem Muster dem Laien gutes Bauen veran
schaulicht werden. Allerdings bestehen heute bereits
Kommissionen zur Ueberwachung der baulichen Arbeiten
in der Altstadt, soweit diese der baupolizeilichen Ge
nehmigung unterliegen. Leider, so wurde von Stadtrat
Schaumann ausgeführt, geht die Kompetenz dieser Kom
mission nicht so weit, daß Anstriche, wie am „Würz
burger Eck“ und am Garktichenplatz in der Fahrgasse,
die das charakteristische Aussehen des Bauwerks ver
wischen, durch ihr Eingreifen verhindert werden können.
Zum Schluß wurde eine Kommission eingesetzt, deren
Aufgabe es sein soll, in Verbindung mit der Presse Mittel
und Wege zu finden, um die Bau Verhältnisse in künst
lerischer Hinsicht auf ein höheres Niveau zu bringen.
Darmstadt. Die Errichtung einer neuen Landes
baugewerkschule soll in diesem Jahr zur Ausführung
gebracht werden, da die bisherigen Räume derselben auf
dem Terrain der Zentralstelle für die Gewerbe sich längst
als völlig unzureichend erwiesen haben. Die Erbauung
soll auf dem unmittelbar an das Grundstück der Zentral
stelle anschließenden Platze Waldstraße 51 erfolgen. Die
Baukosten sind im ganzen auf 294000 M. berechnet; die
Kosten für den Rohbau betragen 190 000 M., die jetzt
im neuen Staatsvoranschlag als erste Rate gefordert
werden.
Darmstadt. Die Einweihung des neuen Landes
museums fand am 27. Novbr. v. J. in Anwesenheit des
Hofes, der Spitzen der Behörden, der Mitglieder, der
beiden Stände und zahlreicher auswärtiger Gelehrten,
Künstler und Museumsvertreter in feierlicher Weise statt.