Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

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BAUZEITUNG 
Nr. 2 
seines Erachtens auch lösbare Aufgabe der Heizungs 
technik. Hierin sei Amerika Deutschland weit voraus. 
Bei uns werde bei der Einrichtung von Zentralheizung 
durchweg nur das Allernotwendigste geleistet; es fehlten 
fast immer gerade die vielen Nebenapparate, welche dem 
Besitzer die Heizung erst lieb machten. Diese seien 
freilich recht teuer. Wolle man aber die dazu nötigen 
Mittel nicht anwenden, so empfehle es sich, bei der ein 
fachen Ofenheizung zu bleiben. Die Zukunft des Heiznngs- 
wesens sieht Rietschel in der Fernheizung, während bei 
der Gasheizung den unleugbaren Vorteilen doch die Ge 
fährlichkeit entgegenstehe. 
Aus diesem Urteil des hervorragenden Fachgelehrten 
geht am besten hervor, worauf man bei der Anlage einer 
Zentralheizung in erster Linie zu achten hat, nämlich 
auf eine sorgfältige erstklassige Ausführung, die auf der 
Höhe moderner Konstruktionstechnik steht. Billige und 
schlecht funktionierende Anlagen sind geeignet, das 
ganze Zentralheizungs 
system in unverdienten 
Mißkredit zu bringen. 
Eine Heizungsanlage er 
fordert die sorgfältigste 
Planung bereits beim 
Rohbau, denn spätere 
Veränderungen sind mit 
Kosten und Schwierig 
keiten verbunden. Man 
gebe stets beizeiten die 
Baupläne einer leistungs 
fähigen Heizfirma zur 
Aufstellung des Heizungs 
entwurfes und zögere 
nicht, gegebenenfalls den 
Plan nach deren Angaben 
umzuarbeiten. 
(Schluß folgt) 
Mehr Einigkeit 
A us Bauheamtenkreisen 
wird uns geschrieben; 
In der „Württemb. 
Verkehrszeitung“ vom 
1. Dezember v. J. wird 
unter der Ueberschrift 
„Mehr Arbeiter!“ beson 
ders den mittleren tech 
nischen Beamten ins Ge 
wissen geredet und dabei 
ausgeftthrt, daß bei keiner 
Beamtengattung eine der 
artige Zerfahrenheit und Uneinigkeit herrsche und nirgends 
solche Sonderbestrebungen verfolgt würden wie bei den 
Technikern des inneren und äußeren Eisenbahndienstes. 
Seien doch bei den Technikern noch Fragen zu lösen, 
welche bei den Kollegen vom administrativen Dienst längst 
geregelt seien, wie z. B. Vorbildung und Prüfungs 
ordnung. Es sei deshalb auch nicht zu verwundern, 
daß für die Bautechniker fast keine sogenannte gehobene 
Stellen geschaffen seien. Diese Ausführungen 
sind leider beinahe vollständig zutreffend. 
Wie wenig die beamteten mittleren Bautechniker ihren 
Vorteil und die Notwendigkeit, sich in eine Korpo 
ration zusammenzuschließen, erkennen, mag beispielsweise 
daraus ersehen werden, daß ein großer Teil derselben 
dem im Jahr 1899 eigens zum Zwecke der Wahrnehmung 
gemeinsamer sozialer Interessen gegründeten Württem- 
hergischen Baubeamten-Verein noch nicht angehören. 
Eine große Zahl ist in gar keinem Fachverein, viele sind 
nur Mitglieder in den Vereinigungen der Privattechniker. 
Es ist daher auch nicht zu verwundern, daß der seit 
Jahren vom Baubeamtenvereiu bei der Kgl. Regierung und 
beim Landtag nachgesuchten Vorschrift einer gleichmäßigen 
und gehobenen Vorbildung für sämtliche mittlere tech 
nische Beamte ebensowenig Rechnung getragen wurde 
wie ähnlichen in jüngster Zeit gestellten Forderungen 
der übrigen mittleren Technikerschaft, obgleich dieses 
Verlangen der Beamten im technischen Dienst schon der 
Gleichartigkeit der Vorbildung den andern Beamten gegen 
über und aus ßilligkeitsgründen längst erfüllt hätte werden 
sollen. Was die Bestrebungen der Beamten aber in dieser 
Richtung weiter noch hemmte, das war die Stellungnahme 
der Direktion der Kgl. Baugewerkeschule hierzu, welche 
vielfach als keine fortschrittliche bezeichnet wurde, ein 
Standpunkt, der sich inzwischen geändert haben dürfte. 
Von manchen Seiten wird darüber geklagt, daß die 
höheren Techniker vielfach den fortschrittlichen Bestre 
bungen der ihnen unterstellten Mitarbeiter nach besserer 
Vorbildung nicht gewogen seien und deshalb keine Schritte 
tun, deren Gleichstellung 
mit den übrigen mittleren 
Beamten des Staatsdien 
stes durchzuführen, was 
jedoch wohl kaum der 
Fall sein dürfte, da ja 
eine Besserstellung der 
mittleren technischen Be 
amten nur in deren eigen 
stem Interesse läge. Doch 
sei dem wie ihm will, 
die Hauptursache, daß es 
bei den Technikern nicht 
vorwärts gehen will, liegt 
darin, daß die technischen 
Beamten unter sich nicht 
besser zusammenstehen. 
Wäre dies der Fall, dann 
würden auch die höheren 
Techniker die wahrlich 
berechtigtenBestrehungen 
ihrer Hilfsarbeiter mit 
noch mehr W ohlwollen 
unterstützen, was nur im 
Interesse des gesamten 
württembergischen Tech 
nikerstandes läge. Bei 
größerer Einigkeit und 
engerem Anschluß ließen 
sich die Schwierigkeiten, 
welche bisher den mitt 
leren Technikern wie 
keiner andern Beamten 
kategorie bei ähnlichen 
Bestrebungen in den Weg gelegt wurden, sicher über 
winden. 
Möge dieser Mahnruf nicht wie so viele ungehört 
verhallen! 
Nachdem sich allüberall im Privatleben die Technik 
zu einer ungeahnten Blüte und großem Ansehen empor 
geschwungen hat, dürfte auch der Staat den Trägern der 
selben und deren Arbeitsbienen seine Anerkennung nicht 
länger versagen und die technischen Beamten den admini 
strativen Beamten auch im engeren Sinne gleichstellen. 
ßeichsgerichtliche Entscheidung 
Kann sich beim Einbruch eines Gerüstes der 
Erbauer durch den Nachweis entlasten, daß der Unfall 
seine erste Ursache in der falschen Hantierung eines 
heim Gerüstbau beschäftigten Arbeiters habe? (§831 BGB.) 
Ein wichtiges Reichsgerichtsurteil ist vor kurzem zu 
der Frage ergangen, ob beim Einbruch eines Gerüstes 
der Erbauer desselben sich durch Berufung auf §831 BGB.
	        

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