14
BAUZEITUNG
Nr. 2
seines Erachtens auch lösbare Aufgabe der Heizungs
technik. Hierin sei Amerika Deutschland weit voraus.
Bei uns werde bei der Einrichtung von Zentralheizung
durchweg nur das Allernotwendigste geleistet; es fehlten
fast immer gerade die vielen Nebenapparate, welche dem
Besitzer die Heizung erst lieb machten. Diese seien
freilich recht teuer. Wolle man aber die dazu nötigen
Mittel nicht anwenden, so empfehle es sich, bei der ein
fachen Ofenheizung zu bleiben. Die Zukunft des Heiznngs-
wesens sieht Rietschel in der Fernheizung, während bei
der Gasheizung den unleugbaren Vorteilen doch die Ge
fährlichkeit entgegenstehe.
Aus diesem Urteil des hervorragenden Fachgelehrten
geht am besten hervor, worauf man bei der Anlage einer
Zentralheizung in erster Linie zu achten hat, nämlich
auf eine sorgfältige erstklassige Ausführung, die auf der
Höhe moderner Konstruktionstechnik steht. Billige und
schlecht funktionierende Anlagen sind geeignet, das
ganze Zentralheizungs
system in unverdienten
Mißkredit zu bringen.
Eine Heizungsanlage er
fordert die sorgfältigste
Planung bereits beim
Rohbau, denn spätere
Veränderungen sind mit
Kosten und Schwierig
keiten verbunden. Man
gebe stets beizeiten die
Baupläne einer leistungs
fähigen Heizfirma zur
Aufstellung des Heizungs
entwurfes und zögere
nicht, gegebenenfalls den
Plan nach deren Angaben
umzuarbeiten.
(Schluß folgt)
Mehr Einigkeit
A us Bauheamtenkreisen
wird uns geschrieben;
In der „Württemb.
Verkehrszeitung“ vom
1. Dezember v. J. wird
unter der Ueberschrift
„Mehr Arbeiter!“ beson
ders den mittleren tech
nischen Beamten ins Ge
wissen geredet und dabei
ausgeftthrt, daß bei keiner
Beamtengattung eine der
artige Zerfahrenheit und Uneinigkeit herrsche und nirgends
solche Sonderbestrebungen verfolgt würden wie bei den
Technikern des inneren und äußeren Eisenbahndienstes.
Seien doch bei den Technikern noch Fragen zu lösen,
welche bei den Kollegen vom administrativen Dienst längst
geregelt seien, wie z. B. Vorbildung und Prüfungs
ordnung. Es sei deshalb auch nicht zu verwundern,
daß für die Bautechniker fast keine sogenannte gehobene
Stellen geschaffen seien. Diese Ausführungen
sind leider beinahe vollständig zutreffend.
Wie wenig die beamteten mittleren Bautechniker ihren
Vorteil und die Notwendigkeit, sich in eine Korpo
ration zusammenzuschließen, erkennen, mag beispielsweise
daraus ersehen werden, daß ein großer Teil derselben
dem im Jahr 1899 eigens zum Zwecke der Wahrnehmung
gemeinsamer sozialer Interessen gegründeten Württem-
hergischen Baubeamten-Verein noch nicht angehören.
Eine große Zahl ist in gar keinem Fachverein, viele sind
nur Mitglieder in den Vereinigungen der Privattechniker.
Es ist daher auch nicht zu verwundern, daß der seit
Jahren vom Baubeamtenvereiu bei der Kgl. Regierung und
beim Landtag nachgesuchten Vorschrift einer gleichmäßigen
und gehobenen Vorbildung für sämtliche mittlere tech
nische Beamte ebensowenig Rechnung getragen wurde
wie ähnlichen in jüngster Zeit gestellten Forderungen
der übrigen mittleren Technikerschaft, obgleich dieses
Verlangen der Beamten im technischen Dienst schon der
Gleichartigkeit der Vorbildung den andern Beamten gegen
über und aus ßilligkeitsgründen längst erfüllt hätte werden
sollen. Was die Bestrebungen der Beamten aber in dieser
Richtung weiter noch hemmte, das war die Stellungnahme
der Direktion der Kgl. Baugewerkeschule hierzu, welche
vielfach als keine fortschrittliche bezeichnet wurde, ein
Standpunkt, der sich inzwischen geändert haben dürfte.
Von manchen Seiten wird darüber geklagt, daß die
höheren Techniker vielfach den fortschrittlichen Bestre
bungen der ihnen unterstellten Mitarbeiter nach besserer
Vorbildung nicht gewogen seien und deshalb keine Schritte
tun, deren Gleichstellung
mit den übrigen mittleren
Beamten des Staatsdien
stes durchzuführen, was
jedoch wohl kaum der
Fall sein dürfte, da ja
eine Besserstellung der
mittleren technischen Be
amten nur in deren eigen
stem Interesse läge. Doch
sei dem wie ihm will,
die Hauptursache, daß es
bei den Technikern nicht
vorwärts gehen will, liegt
darin, daß die technischen
Beamten unter sich nicht
besser zusammenstehen.
Wäre dies der Fall, dann
würden auch die höheren
Techniker die wahrlich
berechtigtenBestrehungen
ihrer Hilfsarbeiter mit
noch mehr W ohlwollen
unterstützen, was nur im
Interesse des gesamten
württembergischen Tech
nikerstandes läge. Bei
größerer Einigkeit und
engerem Anschluß ließen
sich die Schwierigkeiten,
welche bisher den mitt
leren Technikern wie
keiner andern Beamten
kategorie bei ähnlichen
Bestrebungen in den Weg gelegt wurden, sicher über
winden.
Möge dieser Mahnruf nicht wie so viele ungehört
verhallen!
Nachdem sich allüberall im Privatleben die Technik
zu einer ungeahnten Blüte und großem Ansehen empor
geschwungen hat, dürfte auch der Staat den Trägern der
selben und deren Arbeitsbienen seine Anerkennung nicht
länger versagen und die technischen Beamten den admini
strativen Beamten auch im engeren Sinne gleichstellen.
ßeichsgerichtliche Entscheidung
Kann sich beim Einbruch eines Gerüstes der
Erbauer durch den Nachweis entlasten, daß der Unfall
seine erste Ursache in der falschen Hantierung eines
heim Gerüstbau beschäftigten Arbeiters habe? (§831 BGB.)
Ein wichtiges Reichsgerichtsurteil ist vor kurzem zu
der Frage ergangen, ob beim Einbruch eines Gerüstes
der Erbauer desselben sich durch Berufung auf §831 BGB.