Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

16. November 1907 
BAUZEITUNG 
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hübsche Eingang und die monumental einfache Laterne auf 
der Kuppel. Imposant stieg dieser Bau, vom Triumphbogen 
aus gesehen, hinter dem Gebäude der Sunlight-Seifenfabrik 
empor, eine mächtige Steigerung und wirkungsvollen Ab 
schluß der ganzen Perspektive bildend. Der anstoßende Ein 
gang zum Fesselballonplatz ist sehr hübsch gestaltet. Ein 
leicht und schön geschwungener Bogen verbindet zwei nied 
liche Kassenhäuschen. Damit die nötige Folie nicht fehle, 
erhebt sich daneben die riesige Ballonhalle, so plump 
und ungefällig als möglich, und in amerikanisch-markt 
schreierischer Weise mit einer Biesenreklame für Palmin 
verziert. Unsers Erachtens rief diese Schöpfung nach 
dem Weißelpinsel, man hätte sie, wenn auch außerhalb 
der Ausstellung errichtet, wohl etwas besser ausgestalten 
können. Wenn eine Inschrift je nötig war, hätte man 
vielleicht mit Bezug auf den zu erwartenden finanziellen 
Ausgang das Wort der Schrift wählen können: „Trachtet 
nicht nach hohen Dingen, sondern haltet euch herunter 
zu den niedrigen.“ 
Die Südseite der Südstraße ist mit einigen Verkaufs- 
hallen, einer Schießbude und dem umfangreichen Terrassen 
restaurant geschmückt. Letzteres ist eine sehr gute Kom 
position, es erschien nur der Mittelbau gegenüber den 
Seitenflügeln und hübschen Bndpavillons gedrungen und 
massig. Der Eingang in das abessinische Dorf ist etwas 
phantastisch ausgefallen, dennoch originell erfunden und 
die richtige Vorbereitung auf die den Eintretenden er 
wartenden Genüsse. Leber das Aeußere des Gebäudes 
des Zillertals ist nichts Rühmendes zu berichten; der 
Ausstellung zu Mannheim. Vergnügungspark 
Gesamteindruck wurde durch die Bierreklame auf dem 
Dachfirst nicht verbessert. Recht hübsch und originell 
war aber die Anordnung des Innern, der freie Platz im 
Dörflein inmitten einer reizenden Gebirgswelt. Das 
Kinematographenhäuschen darf auch als anmutig aus 
gebildet nicht übergangen werden. In vorgerückterer 
Stunde der Ausstellung fand man es leider für erforder 
lich, durch Reklameschaukästen den Eindruck des Ge 
samten zu verbessern. (Schluß folgt) 
Zur Kläranlage von Stuttgart 
In der Sitzung des Wasserkollegiums der Kgl. Kreis 
regierung vom 2. November d. J. wurde eine wichtige 
Entscheidung getroffen. Das von der Stadt Stuttgart 
eingereichte Gesuch um Erlaubnis zur Einleitung der 
Gesamtabwasser von Groß-Stuttgart in den Neckar ober 
halb des Kilometer 183 der Neckarvermessung in der 
Markung Hofen wurde genehmigt, und zwar unter der 
Bedingung, daß diese Abwasser sämtlich in einem Sammel 
kanal aufgefangen, einer mechanischen Kläranlage zu 
geführt und dort gründlich gereinigt werden. 
Infolge der Verhandlungen, die die Kgl. Kreisregierung 
zu Anfang Oktober in Münster und Hofen mit den Ein 
sprechenden pflegte, wurden viele Bedenken beseitigt. 
Insbesondere die Vertreter der verschiedenen im Neckar 
tal gelegenen Wasserversorgungsgruppen nahmen ihre 
Einsprachen zurück, nachdem die Unternehmerin dem 
vorgebrachten Verlangen nach Ausführung geeigneter 
Schutzmaßregeln entsprochen hatte. 
Viele der übrigen Widersprechenden ließen sich be 
lehren, daß durch das wasserpolizeiliche Verfahren ihre 
privatrechtlichen Ansprüche nicht berührt werden. 
So blieben für die Schlußverhandlung vom 2. November 
nur die Einsprachen der beiden Gemeinden von Hofen und 
Mühlhausen übrig, denen sich ein Werkbesitzer und ein 
Grundbesitzer daselbst angeschlossen hatten. 
Bedauerlicherweise gelang es nicht, die Einsprechenden 
von der außerordentlichen Verbesserung des Neckarwassers 
gerade am Wehr von Mühlhausen-Hofen zu überzeugen; 
wenn künftig sämtliche Abwasser von Stuttgart, Berg, 
Heslach, Gablenberg, Gaisburg, Wangen und einem Teil 
von Cannstatt auf dem linken Ufer und die sämtlichen 
Abwasser von üntertürkheim und Cannstatt auf dem 
rechten Ufer ihre Schmutzstoffe in der Kläranlage zurück 
lassen, so liege klar am Tage, daß das Neckarwasser, 
das gegenwärtig am Hofener Wehr einer Kloake gleiche, 
an Reinheit und Brauchbarkeit wesentlich gewinnen 
müsse. 
Wegen der raschen Zunahme der Fäkalwasser, die 
nach dem Bau der Kläranlage befürchtet werde, machte 
die Unternehmerin geltend, daß die mechanische Klärung 
erfahrungsgemäß auch auf die Zurückhaltung dieser 
Schmutzstoffe ausreichend einwirke. 
Seitens der Regierung wurde betont, daß die aus der 
Kläranlage in den Neckar gelangenden Abwasser unter 
ständige Kontrolle gestellt werden und daß die Erzeugung 
der mechanischen Reinigung durch ein biologisches Ver 
fahren, durch das auch die im Abwasser gelösten Unrat 
stoffe ausgeschieden werden, jetzt schon ins Auge ge 
faßt sei. 
Noch ehe sich greifbare Mißstände im Neckar ober 
halb des Hofener Wehrs eiustelleu, werde die Ausführung 
der in der Antragsbeschreibung der Unternehmerin bereits 
vorgesehenen weiteren Klärweise vorgeschrieben werden. 
Das Verlangen der Gemeinden Münster und Hofen, 
die Abwasser unterhalb ihres Wehres einzuleiten, wurde 
von der Unternehmerin abgelehnt, weil die nur mit einem 
Kostenaufwand von über 300000 M. zu erreichenden Vor 
teile in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Nutzen 
stehen. 
Der letztere verschwinde, sobald die Großschiffahrt 
komme und dann auch der ünterwasserspiegel am Hofener 
Wehr in den Stau einbezogen werde. 
In der am Abend des 2. November verkündigten Ent 
scheidung des Wasserkollegiums der Kgl. Kreisregierung 
wurde das Gesuch der Stadt Stuttgart, wie oben erwähnt, 
genehmigt, die Einsprachen aber zurückgewiesen, weil durch 
die beantragte Einleitung eine erhebliche Verschlechterung 
des Neckars und sonstige Schädigungen und Nachteile im 
Sinne des Art. 23 des Wassergesetzes nicht zu befürchten 
wären. 
In die Genehmigungsvorschriften sind genügend kräftige 
Vorbehalte aufgenommen, die es der Wasserpolizeibehörde 
ermöglichen, jeden etwa sich zeigenden Mißstand abzu 
stellen und insbesondere bei erheblichem Zuwachs von 
Fäkalwasser eine weitergehende Wasserreinigung in die 
Wege zu leiten, sobald die mechanische nicht mehr 
ausreichen sollte. 
Es ist nun zu wünschen, daß die Stadt Stuttgart die 
Schwierigkeiten in Bälde überwindet, die sich an die 
Erwerbung von Grund und Boden für die Kläranlage
	        
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